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Archiv "Hepatitis-C-Infizierte fordern Entschädigung von Bundesregierung" (08.11.1996)

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Honorarstreit zwischen der KV Sachsen

und den Ersatzkassen

DRESDEN. Zwischen der Kassenärztlichen Vereini- gung Sachsen (KV) und den Ersatzkassenverbänden ist ein Streit über die Gesamt- vergütung entbrannt. Wie Dr. med. habil. Hans-Jürgen Hommel, Vorsitzender der KV Sachsen, mitteilt, weigern sich die Ersatzkassen, Hono- rar für ärztliche Leistungen in einer Größenordnung von rund 35 Millionen DM aus- zuzahlen. Die strittige Ho- norarsumme bezieht sich auf die ersten beiden Quartale dieses Jahres.

Nach Darstellung von Dr.

Hommel verweisen die Er- satzkassen darauf, daß noch kein Vertrag zur Gesamtver- gütung 1996 abgeschlossen sei. Die KV habe jedoch be- reits im April einen Vertrags- entwurf vorgelegt, hält der KV-Vorsitzende dem entge- gen. Hommel kündigte an, sich an das Bundesgesund- heitsministerium und das zu- ständige Sozialgericht wen- den zu wollen. JM

Medizinstudium: Test und Auswahlgespräch zur Zulassung entfallen

DORTMUND. Ab dem Sommersemester 1998 ändert sich das Zulassungsverfahren für die Studiengänge Human-, Zahn- und Tiermedizin. So- wohl der obligatorische Me- dizinertest als auch das Aus- wahlgespräch an den Hoch- schulen entfallen. Die Zulas- sung zum Medizinstudium er- folgt dann wieder nach den Regeln, die auch für ande- re Numerus-clausus-Studien- gänge gelten: 60 Prozent der Plätze werden über die Ab- iturnote und 40 Prozent über Wartezeit vergeben. Diesen Beschluß haben die Länder im Verwaltungsausschuß der ZVS im September gefaßt.

Die Mehrheit der Länder ist der Ansicht, daß die rück- läufige Nachfrage nach Medi-

zinstudienplätzen das bisheri- ge aufwendige Verfahren nicht mehr rechtfertigt. Zum Wintersemester 1995/96 hat- ten sich für Medizin und Zahnmedizin 2,1 Bewerber je Studienplatz gemeldet. Vor der Einführung des besonde- ren Auswahlverfahrens 1986 kamen in der Medizin noch vier, in der Zahnmedizin rund sieben Bewerber auf einen

Studienplatz. EB

Zahnärzte befürworten Systemumstellung

STUTTGART. Sowohl die Kassenzahnärztliche Bun- desvereinigung (KZBV) als auch der Freie Verband Deut- scher Zahnärzte e.V. (FVDZ) haben die Absichten der Bon- ner Koalition begrüßt, die bis- herige prozentuale Bezu- schussung beim Zahnersatz auf ein System von Festzu- schüssen umzustellen. Festzu- schüsse seien sozial gerechter als das bisherige prozen- tuale System, das die Inan- spruchnahme von höherwerti- gem und Komfort-Zahnersatz begünstige.

Nach den Plänen der Re- gierung erhalten die gesetzlich Versicherten bei ein und dem- selben Befund stets den glei- chen Festzuschuß, und zwar

unabhängig von der tatsächli- chen Versorgungsart. Zu- gleich soll durchgängig bei Zahnersatz die Kostenerstat- tung eingeführt und als Be- rechnungsgrundlage für die Vergütung der Zahnärzte die Amtliche Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zugrun- de gelegt werden.

Die Festzuschüsse müssen vom Bundesausschuß der Zahnärzte und Krankenkas- sen festgelegt werden. Ent- scheidend sei deshalb, wie das Gremium die einzelnen Ver- sorgungsarten definiert und gewichtet, so die KZBV. Die Regierungspläne werden als ein tragfähiger Kompromiß zwischen Vorstellungen der Zahnärzte und deren Reform- konzept „Vertrags- und Wahl- leistungen“ und den Absich- ten des Bundesgesundheits- ministeriums bezeichnet. HC

Homöopathie soll stärker berücksichtigt werden

BONN. Der Deutsche Zentralverein homöopathi- scher Ärzte (DZVhÄ) hat dem Bundesministerium für Gesundheit einen Vorschlag unterbreitet, wie die Stellung der Homöopathie in der neuen Approbationsordnung

ausgebaut werden kann. Sie müsse als ärztliche Therapie in den Lehrplan der Univer- sitäten aufgenommen wer- den, forderte Sieglinde Schulz, Vorsitzende des DZVhÄ. Es sei Aufgabe der Gesundheitspolitik, dafür Sorge zu tragen, daß den Stu- denten ein ausreichendes Grundwissen über diese The- rapie vermittelt werde. Bis- her wird die Homöopathie nur in der zweiten ärztlichen Prüfung abgefragt. EB

Hepatitis-C-Infizierte fordern Entschädigung von Bundesregierung

BONN. Der Bundes- verband HCV-geschädigter Frauen nach Immunprophy- laxe Anti-D und der Deut- sche Verein HCV-Geschädig- ter, Interessenvertreter von Frauen, die sich Ende der 70er Jahre in der DDR durch verseuchte Blutprodukte mit Hepatitis C infizierten, haben die Bundesregierung erneut aufgefordert, endlich die ge- setzlichen Grundlagen für ei- ne angemessene Entschädi- gung zu schaffen.

Die geforderten Leistun- gen sollten in erster Linie den sozialen Abstieg der Geschä- digten verhindern und eine angemessene Ausbildung ih- rer Kinder gewährleisten.

Die gesundheitlichen Folgen der HCV-Infektion hätten dazu geführt, daß viele Frau- en, wenn überhaupt, nur noch eingeschränkt erwerbs- tätig sein könnten, was große finanzielle Verluste für die Opfer und deren Familien bedeute.

Bislang wird die Infizie- rung als Impfschaden nach dem Bundesseuchengesetz eingestuft, was für die Frauen erhebliche Nachteile bei der Höhe der Entschädigung mit sich gebracht hat. Nach ei- nem Rechtsgutachten, das die SPD-Bundestagsfraktion in Auftrag gegeben hatte, be- steht jedoch eine verfassungs- rechtliche Handlungspflicht des Gesetzgebers zu einer Entschädigungsregelung (sie- he DÄ Heft 33/1996). HK A-2914 (22) Deutsches Ärzteblatt 93,Heft 45, 8. November 1996

P O L I T I K NACHRICHTEN

Aus Bund und Ländern

Auch ohne ärztliche Verordnung versorgen sich die Deutschen mit Medikamenten.

Dafür gaben sie im vergangenen Jahr in Apotheken, Drogerien, Verbraucher- märkten und Reformhäusern rund 8,3 Milliarden DM aus. In Westdeutschland stiegen die Ausgaben für Selbstmedikation gegenüber dem Vorjahr um sechs, in Ostdeutschland sogar um zwölf Prozent. An der Spitze der selbstverordneten Arz- neimittel stehen Medikamente gegen Husten und Erkältung sowie Schmerzmittel.

Referenzen

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