VARIA AUTO UND VERKEHR
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at ein Autofahrer 0,5 Promille Alkohol im Blut, ist seine Fähigkeit, Gegenstände zu fixieren, fast um die Hälfte reduziert. Des- halb muß schon ein Alkohol- gehalt von 0,5 Promille im Blut als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das for- dert Prof. Dr. Ulrich Heifer, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin der Univer- sität Bonn und Vorsitzender einer Kommission der Deut- schen Gesellschaft für Rechtsmedizin, zur Frage„Alkoholwirkung und Ver- kehrsunfall". Bisher gilt eine Obergrenze von 0,8 Promille.
Heifer unterstützt mit seiner Forderung einen Gesetzent- wurf des Bundesrates. Um dieses Gesetz letztlich durch- zusetzen, müßte aber die Po- lizei fünfmal stärker kontrol- lieren als bisher, sagt Heifer.
Nach dem Willen des Bundesrates soll das Auto- fahren mit mindestens 0,5 Promille Alkohol im Blut oder mit mindestens 0,25 mg/I Alkohol in der Atemluft als Ordnungswidrigkeit geahn- det werden. Wer bei einer Po-
lizeikontrolle diese Alkohol- konzentration aufweist, soll bis zu 5 000 DM Geldbuße zahlen. Die jetzige Obergren- ze liegt bei 3 000 DM. Neu an dieser Gesetzesinitiative sind nicht nur die 0,5-Promille- Grenze und die höhere Buß- geld-Obergrenze. Bisher sah
§ 24a StVG nur eine Über- prüfung des Blutalkoholge- haltes vor, nicht aber eine Kontrolle des Alkoholgehal- tes der Atemluft. Nun soll die Polizei auch anhand der Atemluft die Fahrtüchtigkeit des Kraftfahrers überprüfen.
Das Bonner Institut hat in mehreren Studien das Ver- halten von Probanden unter Alkoholeinfluß analysiert. So überprüften die Rechtsmedi- ziner beispielsweise die un- willkürlichen Augenbewe- gungen der Testpersonen als Reaktion auf visuelle Reize bei verschiedenen Alkohol- konzentrationen im Blut. Ab einem Alkoholanteil von 0,3 oder 0,4 Promille wurden die Augenbewegungen unsiche- rer und schwerer zu kontrol- lieren. Unter Berücksichti- gung einer Fehlerquote er-
gibt sich für Heifer aus dieser Studie eine Alkohol-Ober- grenze von 0,5 Promille.
In einer zweiten Studie überprüften Wissenschaftler die Augenbewegungen eines Beifahrers unter Alkoholein- fluß. Ab 0,5 oder 0,6 Promille nahmen die Probanden das seitliche Gesichtsfeld nur noch verschwommen wahr.
Ab 0,9 Promille reagierten die Probanden deutlich langsamer auf visuelle Reize an der Straße.
Die Bundesregierung hat ebenfalls einen Gesetzent- wurf zur Änderung des § 24a eingebracht. Ihr geht es je- doch nicht um Alkohol im Straßenverkehr, sondern um Drogen und Medikamente.
Nach dem Entwurf der Bun- desregierung handelt ein Au- tofahrer dann ordnungswid- rig, wenn in seinem Blut Te- trahydrocannabinol (Canna-
bis), Morphine (Heroin, Mor- phin) oder Benzoylecgonin (Kokain) nachgewiesen wer- den kann - es sei denn, die Substanzen stammen aus ei- nem ordnungsgemäß ver- schriebenen Arzneimittel.
Doch „eigentlich sind Kran- ke, die so etwas nehmen, noch mehr gefährdet als an- dere", kritisierte Heifer. Die Konzentration solcher Sub- stanzen sei im Feinbereich kaum zu differenzieren, des- halb genüge dem Gesetzge- ber der Nachweis an sich, er- klärte der Rechtsmediziner.
Die Gesetzesinitiative des Bundesrates liegt zur Zeit dem Rechtsausschuß vor; über den Entwurf der Regierung hat das Parlament noch nicht debattiert. In die- sem Jahr wird also wohl kei- ne der beiden Neufassungen des § 24a StVG verabschie- det werden. EX
Alkoho am Steuer
Promille-Grenze soll gesenkt werden
Mehr als 400 000 Menschen starben in den vergangenen 30 Jahren im Straßenverkehr, mehr als 14 Millionen wurden ver- letzt. Zwischen 20 und 40 Prozent der Verkehrstoten und zwi- schen 10 und 20 Prozent der Verletzten wurden Opfer eines von alkoholisierten Verkehrsteilnehmern verursachten Unfalls.
Vor diesem Hintergrund mehren sich die Forderungen nach ei- ner Absenkung der Promille-Grenze. Neue Studien dazu kom- men vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Bonn.
Neues Verfahren zur Reduzierung von Rußpartikeln
Die französische Firma Rhöne-Poulenc hat eine neue Technologie zur Reduzierung der hochgiftigen Schadstoffe im Abgas von Dieselmotoren entwickelt. Das Verfahren ermög- licht nach Angaben des Unternehmens eine Reduzierung der Rußpartikel um 80 bis 90 Prozent. Zur Ausschaltung der als krebserregend eingestuften Rußpartikel verwendet die Rhö- ne-Poulenc-Technik einen Kraftstoffzusatz in Verbindung mit einem Metall- oder Keramikfilter am Auspuff. Alle Fahrzeu- ge könnten mit diesem System ausgerüstet werden, hieß es.
Das Besondere des Verfahrens, an dem Rhörie-Poulenc seit Ende der 80er Jahre arbeitet, sei die Entwicklung eines Katalysestoffs, der dem Kraftstoff beigemischt wird und die Verbrennungstemperatur der Rußpartikel senkt, um ihre Be- seitigung zu erleichtern. Die im Filter angesammelten Partikel werden dann ausschließlich durch die Temperatur der Abgase verbrannt, was dem Filter erlaubt, sich selbst zu regenerieren.
Der Zusatzstoff kostet ein bis zwei Prozent des Kraftstoffprei- ses, während der Preis des Filters dem eines geregelten Drei- wege-Katalysators entspricht. Zwei französische Unterneh- men, darunter ein großes Versandhaus, und die Pariser Ver- kehrsbetriebe RATP haben beschlossen, das System zu testen, das bis zum Jahr 2000 auf den Markt kommen soll. afp
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A-3260 (70) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 46, 17. November 1995