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Archiv "Kassenarztsitze" (16.11.1978)

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Bekanntmachungen

Absatz 1 übersandten Abrechnungsun- terlagen eine Korrektur der Abrechnung auslöst, ist der Sachverhalt unmittelbar zwischen der von der Bundesknapp- schaft benannten Stelle und der jeweili- gen KV zu klären und eine ggf. erforderli- che Verrechnung vorzunehmen."

5. In § 10 Absatz 2 ist „§ 22 und § 23 des Bundesmantelvertrages" zu ersetzen durch „§§ 33 und 34 des Bundesmantel- vertrages".

6. Die Anlage A zum Vertrag erhält fol- gende Fassung:

„Anlage A — Berechnung der Gesamtver- gütung

1. Grundlage für die Berechnung der Forderungen der Ärzte und die Vertei- lung der Gesamtvergütung ist der Be- wertungsmaßstab für kassenärztliche Leistungen in seiner jeweils geltenden Fassung.

2. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Honorarverteilungsmaßstabes sowie ggf. die mit den Partnern des Gesamtver- trages vereinbarten Abrechnungsbestim- mungen der jeweiligen KV.

3. Von beabsichtigten Änderungen oder Ergänzungen des Honorarverteilungs- maßstabes ist die Bundesknappschaft oder die von ihr gemäß § 8 Abs. 1 be- stimmte Stelle von der KV so rechtzeitig zu unterrichten, daß ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben ist.

4. Für die Erstellung des Berichts über Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfä- higkeit im Sinne der §§ 35 bis 43 RKG (Vordruck 81101 Bundesknappschaft) erhält der Arzt einen Betrag von 9,70 DM;

die Liquidation erfolgt unmittelbar ge- genüber der auftraggebenden Stelle der Bundesknappschaft auf besonderem Vordruck.

5. Zur Ermittlung des Punktwertes des Bewertungsmaßstabes für kassenärztli- che Leistungen 1978 wird für die Zeit vom 1. Juli 1978 bis 30. Juni 1979 die ärztliche Gesamtvergütung nach diesem Vertrag vorübergehend nach einem Kopfpauschale, getrennt nach Mitglie- dern der allgemeinen knappschaftlichen Krankenversicherung und nach Mitglie- dern der knappschaftlichen Krankenver- sicherung der Rentner, berechnet.

a) Grundlage für die Ermittlung des Kopfpauschales ist das Formblatt 3 Posi- tionen 201 bis 207 und 220.

b) Leistungen nach Formblatt 3 Positio- nen 232 bis 235, 241, 260, 502, 503, 512, 522, 532, 752 bis 755 und 770 werden besonders vergütet; Nr. 2 gilt entspre- chend

c) Forderungen nach Formblatt 3 Posi- tionen 270, 280, 508, 518, 528 und 538, die den Zeitraum vor dem 1. Juli 1978 betreffen, werden außerhalb des Kopf- pauschales ausgeglichen;

Forderungen, die die Zeit vom 1. Juli 1978 bis zum 30. Juni 1979 betreffen, sind mit dem Kopfpauschale abgegolten, soweit es sich nicht um Leistungen nach Buchstabe b) handelt,

d) Leistungen im Rahmen der Mutter- schaftsvorsorge (Formblatt 3, Position 501), der Krankheitsfrüherkennung (Formblatt 3, Positionen 511, 521 und 531) und der Sonstigen Hilfen nach § 200 e und § 200 f RVO (Formblatt 3, Positio- nen 721 bis 727 und 749) werden geson- dert nach dem Punktwert vergütet, der sich bei den kurativen Leistungen nach Buchstabe a) entsprechend Nr. 7 für das jeweilige Quartal ergibt.

6. Ausgangsbetrag des für jedes Viertel- jahr des Vertragsjahres zu ermittelnden Kopfpauschales ist der Teil der ärztli- chen Gesamtvergütung des jeweils ent- sprechenden Vierteljahres des Vorjahres (nach Anwendung der Begrenzungsre- gelung, unter Berücksichtigung des Jah- resausgleichs), der auf die Leistungen nach Nr. 5 Buchstabe a) entfällt. Dieser Ausgangsbetrag ist um 5,5 v. H. zu erhöhen.

7. Nach Ablauf des in Absatz 5 Satz 1 genannten Zeitraumes ist die Summe der nach dem Kopfpauschale berechneten Teile der Gesamtvergütungen durch die Summe der Punkte der Leistungen, die bei der Verteilung der Gesamtvergütung berücksichtigt wurden, zu teilen. Das Er- gebnis ist der Punktwert.

8. Ärztliche Leistungen, die in Universi- täts-Polikliniken, Krankenhäusern, Medi- zinaluntersuchungsämtern und ähnli- chen Instituten ausgeführt werden, sol- len in der Höhe vergütet werden, wie sie zwischen der KV und den jeweiligen In- stituten für die RVO-Krankenkassen ver- einbart worden ist."

Diese Vereinbarung tritt am 1. Juli 1978 in Kraft.

Bochum/Köln, den 25. September 1978 Bundesknappschaft, K. d. ö. R., Bochum Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Köln

Vereinbarung

Die Kassenärztliche Bundesver- einigung, K.d.ö.R., Köln, einerseits und der Verband der Angestellten- Krankenkassen e. V., Siegburg, so- wie der Verband der Arbeiter-Er- satzkassen e. V., Siegburg, ande- rerseits, vereinbaren, den Arzt/Er- satzkassenvertrag vom 20. Juli 1963 (Stand 27. Juni 1978) wie folgt zu ändern:

§ 19 Ziffer 1 erhält folgende Fassung:

„1. Es wird eine Arbeitsgemeinschaft gebildet, die aus sechs Vertretern der KBV und aus fünf Vertretern des VdAK sowie einem Vertreter des AEV besteht.

Jeder Partner ernennt Stellvertreter. Die Geschäfte werden bei der KBV geführt.

Der Geschäftsführer nimmt an den Sit- zungen der Arbeitsgemeinschaft teil."

Diese Vereinbarung tritt am 1. Oktober 1978 in Kraft.

Kassenarztsitze

Nordrhein

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein werden folgende Kassenarzt- sitze als vordringlich zu besetzen ausge- schrieben:

Duisburg-Beeck, Augenarzt. In Duis- burg-Beeck, Industriegegend mit ca.

12 230 Einwohnern, ist durch Ausschei- den einer Augenärztin ein Praxissitz vor- dringlich zu besetzen. Die Praxisräume können übernommen werden. Alle schu- lischen und kulturellen Einrichtungen sind am Ort. Gute Verkehrsverbindungen zur Stadtmitte.

Rheinberg, Dermatologe. In Rheinberg, mit Einzugsgebiet ca. 45 000 Einwohner, ist bisher noch kein Dermatologe nieder- gelassen. Wegen Überlastung des Haut- arztes, der dieses Gebiet bisher mitver- sorgte, ist die Niederlassung eines weite- ren Dermatologen dringend erforderlich.

Alle schulischen Einrichtungen sind am Ort und kulturelle Einrichtungen entwe- der am Ort bzw. bei guten Verkehrsver- bindungen in Moers (10 km Entfernung) und Kamp-Lintfort (7 km Entfernung).

Rheinhausen-Rumeln-Kaldenhausen, Augenarzt. Wegen Aufgabe zweier Pra- xen ist in Rheinhausen-Rumeln-Kalden-

2784 Heft 46 vom 16. November 1978 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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hausen, Stadtbezirk Rheinhausen-Hoch- emmerich, Industriegebiet, ca. 67 852 Einwohner, ein Praxissitz für einen Au- genarzt vordringlich zu besetzen. Eine modern eingerichtete Augenarztpraxis kann übernommen werden. Rheinhau- sen liegt ca. 4 km von der Stadtmitte Duisburg entfernt. Gute Verkehrsverbin- dungen sind vorhanden.

.,.. Den Bewerbern um einen der vorge- nannten Kassenarztsitze wird die Um- satzgarantie in Höhe von 100 000 DM für ein Jahr gewährt, wenn sie die Garantie- zusage der KVNo vor der Zulassung zur Kassenpraxis erhalten haben. Darüber hinaus kann fürdie Besetzung dervorge- nannten Kassenarztsitze ein Darlehen in Höhe bis zu 60 000 DM zu einem Zinssatz von 6 Prozent vermittelt werden.

Essen-Steele, Dermatologe. ln Essen- Steele, dichtbesiedeltes Wohngebiet, ist durch Tod eines Hautarztes die Stelle eines Hautarztes dringend wieder zu be- setzen. Praxisräume können über den Immobilienmarkt vermittelt werden. Der verwaiste Kassenarztsitz stellt eine gute Existenzmöglichkeit dar. Alle schuli- schen und kulturellen Einrichtungen sind am Ort. Gute Verkehrsverbindungen zur Stadtmitte Essen.

Nähere Auskünfte hierüber bei der Kas- senärztlichen Vereinigung Nordrhein. Emanuei-Leutze-Straße 8, 4000 Düssel- dorf 11, Telefon: 02 11/5 97 01 und bei jeder anderen Verwaltungsstelle der Kas- senärztlichen Vereinigung Nordrhein.

Bewerbungen sind zu richten an den Zu- lassungsausschuß für Kassenarztzulas-

sungen, 4100 Duisburg, Lützowstraße 7,

Telefon: 02 03/37 00 61.

D

Wipperfürth, Dermatologe. lnfolge Nie- derlegung der RVO-Praxis des bisheri- gen einzigen Dermatologen am Ort in Wipperfürth (60 000 Einwohner mit Ein- zugsgebiet) im Oberbergischen Kreis ist eine alteingeführte dermatologische Fachpraxis neu zu besetzen. Gymnasien und Realschule sind am Ort. Die Kreis- stadt Gummersbach ist 25 km von Wip- perfürth entfernt. Ein Ärztehaus wird der- zeit in Wipperfürth gebaut.

Dahlem, praktischer Arzt. ln Dahlem, Landgemeinde mit ca. 3000 Einwohnern, ist durch Ausscheiden des bisher einzi- gen praktischen Arztes ein Praxissitz vordringlich zu besetzen. Wegen Überla- stung der nächstgelegenen Praktiker ist die Wiederbesetzung des Kassenarztsit- zes dringend erforderlich. Kindergarten,

Grund- und Hauptschule sind am Ort. Zu umliegenden Gemeinden bestehen gute Verkehrsverbindungen.

Waldbröl, Dermatologe. ln Waldbröl, ca.

15 000 Einwohner, ist durch Ausschei- den der bisher einzigen Dermatologin ein Praxissitz vordringlich zu besetzen. Wegen Überlastung der nächstgelege- nen Dermatologen (30 km und 40 km Entfernung) ist die Wiederbesetzung des Kassenarztsitzes dringend erforderlich.

Waldbröl liegt ca. 30 km von der Kreis- stadt Gummersbach entfernt. Eine gute Existenzmöglichkeit ist gegeben. Die Praxisräume können übernommen wer- den. Im nahegelegenen Kreiskranken- haus besteht die Möglichkeit, belegärzt- lich tätig zu werden.

.,.. Den Bewerbern um einen der vorge- nannten Kassenarztsitze wird die Um- satzgarantie in Höhe von 100 000 DM für ein Jahr gewährt, wenn sie die Garantie- zusage der KVNo vor der Zulassung zur Kassenpraxis erhalten haben. Darüber hinaus kann für die Besetzung dieses Kassenarztsitzes ein Darlehen in Höhe bis zu 60 000 DM zu einem Zinssatz von 6 Prozent vermittelt werden. Nähere Aus- künfte hierüber bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Emanuei-Leut- ze-Straße 8, 4000 Düsseldorf 11, Telefon: 02 11/5 97 01 und bei jeder anderen Ver- waltungsstelle der Kassenärztlichen Ver- einigung Nordrhein.

Bewerbungen sind zu richten an den Zu- lassungsausschuß für Kassenarztzulas- sungen. 5000 Köln 51, Bonner Straße 178, Telefon: 0221/37771.

Ärzte mit ausländischer Staatsangehö- rigkeit können sich nicht unmittelbar an den zuständigen Zulassungsausschuß wenden. Sie erhalten zunächst Auskunft und Beratung unter Telefon: 02 11 I 5 97 01.

Nord-Württemberg

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg werden folgende Kassenarztsitze als vordringlich zu be- setzen ausgeschrieben:

Marbach, Kreis Ludwigsburg. Hautarzt und Neurologe/Psychiater. ln Marbach/ Neckar ist die Niederlassung eines Haut- arztes sowie eines Neurologen und Psychiaters dringend erforderlich. Der Kassenarztsitz hat einschließlich des Einzugsgebietes rund 46 000 Einwohner.

ln Marbach praktizieren zur Zeit ein An- ästhesist, ein Augenarzt, ein Chirurg,

Spektrum der Woche

Aufsätze ·Notizen Kassenarztsitze

zwei Frauenärzte, ein HNO-Arzt, zwei In- ternisten, zwei Kinderärzte, ein Orthopä- de sowie vier Allgemeinärzte. Alle allge- meinbildenden Schulen einschl. Gymna- sium befinden sich am Ort.

Stuttgart-Mitte, Hautarzt. ln Stuttgart- Mitte ist eine seit über 25 Jahren bestens eingeführte Hautarztpraxis wegen Krankheit des bisherigen Praxisinhabers zu übernehmen. Eventuell noch fehlende Vertreter-/ Assistententätigkeit kann in der Praxis abgeleistet werden. Die Mög- lichkeit der Führung einer- zeitlich be- fristeten - Gemeinschaftspraxis wäre auch gegeben.

Oberrot, Kreis Schwäbisch Hall. Arzt für Allgemeinmedizin bzw. praktischer Arzt.

ln der rund 2500 Einwohner zählenden Gemeinde Oberrot ist der einzige dort praktizierende Allgemeinarzt verstorben. Die Praxis wird derzeit durch Vertreter weitergeführt. Die Wiederbesetzung die- ser bestens eingeführten Allgemeinpra- xis ist dringend erforderlich.

Schrozberg, Kreis Schwäbisch Hall. Arzt für Allgemeinmedizin bzw. praktischer Arzt. ln vorgenannter Gemeinde besteht die Übernahmemöglichkeit einer bestens eingeführten Ailgemeinpraxis. Der Pra- xisinhaber ist verstorben, die Praxis wird zur Zeit durch Vertreter weitergeführt. Fellbach, Ortsteil Öffingen, Rems-Murr- Kreis. Arzt für Allgemeinmedizin bzw.

praktischer Arzt. ln vorgenanntem Orts- teil besteht die Möglichkeit der Übernah- me einer bestens eingeführten über- durchschnittlich großen. chirurgisch ausgerichteten Allgemeinpraxis zum 1.

Januar 1979. Die Wiederbesetzung die- ser Praxis ist dringend erforderlich. Brackenheim, Landkreis Heilbronn.

HNO-Arzt. ln Brackenheim (rund 10 000 Einwohner plus einem Einzugsgebiet mit weiteren ca. 35 000 Einwohnern) ist zum 1. Februar 1979 die Möglichkeit der Übernahme einer gut eingeführten HNO- Praxis gegeben. Am örtlichen Kreiskran- kenhaus. das über eine Anästhesie-Ab- teilung verfügt, stehen 10 Belegbetten zur Verfügung. Außer dem HNO-Arzt praktizieren in Brackenheim zur Zeit vier Allgemeinärzte. ein Internist. ein Frauen- arzt und ein Kinderarzt. Sämtliche Schu- len befinden sich am Ort.

Bezüglich näherer Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Zulassungsabteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nord- Württemberg, Jahnstraße 30, 7000 Stutt- gart 70 (Degerloch), Telefon 07 11 I 76 50 51 oder 07 11/72 06 11, App. 234

und 235. [>

DEUTSCHES ARZTEBLATT

Heft

46

vom

16.

November

1978 2785

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Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen

Kassenarztsitze

Westfalen-Lippe

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe werden folgende Kas- senarztsitze als vordringlich zu besetzen ausgeschrieben:

Kassenarztsitze ohne Umsatzgarantie

~ Die Möglichkeit der Gewährung eines Darlehens zum Praxisaufbau bis zu einer Höhe von 50 000 DM bei Erfüllung be- stimmter Voraussetzungen ist gegeben.

Ferner können auf weiteren Antrag Zins- zuschüsse bis 2500 DM jährlich) gewährt werden. Hilfestellung der Kassenärztli- chen Vereinigung Westfalen-Lippe bei der Beschaffung von Vertretern in Ur- laubs- oder Krankheitsfällen wird gege- ben; Vertreterkosten können teilweise erstattet werden.

Hagen-Haspe, praktischer Arzt bzw.

Arzt für Allgemeinmedizin. Hagen-Has- pe hat ca. 20 000 Einwohner. Zum ge- genwärtigen Zeitpunkt sind in Hagen- Haspe zwei praktische Ärzte bzw. Ärzte für Allgemeinmedizin niedergelassen und zur kassenärztlichen Tätigkeit zuge- lassen. Einer dieser Ärzte beabsichtigt, seine kassenärztliche Tätigkeit aufzuge- ben, jedoch erst dann, wenn ein Nachfol- ger hinsichtlich einer evtl. Praxisüber- nahme feststeht. Praxisräume können übernommen werden. Die Niederlassung eines praktischen Arztes bzw. Arztes für Allgemeinmedizin ist dringend erforder- lich. Es besteht ein funkgesteuerter ärzt- licher Notfalldienst unter Einsatz von Fremdfahrzeugen.

Meinerzhagen-Valbert, Märkischer Kreis, praktischer Arzt bzw. Arzt für All- gemeinmedizin. Meinerzhagen-Valbert hat einschließlich Einzugsgebiet ca. 3000 bis 4000 Einwohner. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist dort ein praktischer Arzt niedergelassen und zur kassenärztlichen Tätigkeit zugelassen. Die Niederlassung eines weiteren praktischen Arztes bzw.

Arztes für Allgemeinmedizin ist dringend erforderlich. Es besteht ein geregelter Notfalldienst. Am Ort befindet sich eine Grundschule; eine Gesamtschule ist in Kierspe zu erreichen. Praxisräumlichkei- ten können angernietet werden.

Porta-Westfallca-Neesen, Kreis Min- den-Lübbecke, praktischer Arzt bzw.

Arzt für Allgemeinmedizin. Der Ortsteil Porta-Westfalica-Neesen hat ca. 3000 Einwohner zuzüglich eines Einzugsge- bietes von ca. 6000 Einwohnern. Bis zum 9. Mai 1977 war dort ein praktischer Arzt niedergelassen und zur kassenärztlichen

Tätigkeit zugelassen, der jedoch zum ge- nannten Zeitpunkt verstarb. Die Nieder- lassung eines praktischen Arztes bzw.

Arztes für Allgemeinmedizin im Ortsteil Neesen ist dringend erforderlich. Der Notfalldienst wird auf kollegialer Basis geregelt. ln Porta-Westfalica befinden sich Grund-. Haupt- und Realschule. Ein Gymnasium befindet sich in der Planung.

Die verkehrsmäßige Erschließung kann als gut angesehen werden.

Gelsenkirchen-Buer-Erle, praktischer Arzt bzw. Arzt für Allgemeinmedizin.

Gelsenkirchen-Buer-Erle hat ca. 31 000 Einwohner, zuzüglich eines entspre- chenden Einzugsgebietes. Zum gegen- wärtigen Zeitpunkt sind dort sieben praktische Ärzte bzw. Ärzte für Allge- meinmedizin niedergelassen und zur kassenärztlichen Tätigkeit zugelassen. Ein Arzt hat zum 30. Juni 1978 auf seine kassenärztliche Tätigkeit verzichtet. Eine weitere praktische Ärztin beabsichtigt, ihre kassenärztliche Tätigkeit zum 31. Dezember 1978 aufzugeben. Die Nieder- lassung eines praktischen Arztes bzw.

Arztes für Allgemeinmedizin ist dringend erforderlich. in Gelsenkirchen-Buer-Erle sind ferner niedergelassen und zur kas- senärztlichen Tätigkeit zugelassen, drei Internisten, ein Augenarzt, ein HNO-Arzt, ein Kinderarzt, ein Chirurg, drei Gynäko- logen und ein Orthopäde. Es besteht ein geregelter Notfalldienst Sämtliche wei- terführenden Schulen sind am Ort vor- handen.

Dortmund-Kurl, praktischer Arzt bzw.

Arzt für Allgemeinmedizin. Dortmund- Kurl hat rd. 3000 Einwohner. Ein Arzt ist dort nicht niedergelassen. Die nächsten praktischen Ärzte bzw. Ärzte für Allge- meinmedizin befinden sich in Dortmund- Husen, Dortmund-Wickede und Dort- mund-Asseln ca. 1-5 km entfernt. Für den Großraum Dortmund besteht ein funkgesteuerter ärztlicher Notfalldienst unter Einsatz von Fremdfahrzeugen. Hlddenhausen-Eilshausen, praktischer Arzt bzw. Arzt für Allgemeinmedizin.

Hiddenhausen-Eilshausen hat ca. 4300 Einwohner zuzüglich eines entsprechen- den Einzugsgebietes. Zum gegenwärti- gen Zeitpunkt sind in Eilshausen zwei praktische Ärzte niedergelassen und zur kassenärztlichen Tätigkeit zugelassen.

Einer dieser beiden praktischen Ärzte gibt zum 30. September 1978 seine kas- senärztliche Tätigkeit auf. Die Niederlas- sung eines praktischen Arztes bzw. Arz- tes für Allgemeinmedizin ist dringend er- forderlich. Es besteht ein kollegialer Not- falldienst. Am Ort ist eine Grundschule und eine Hauptschule vorhanden. Wei-

2786 Heft 46 vom 16. November 1978 DEUTSCHES ARZTEBLATT

terführende Schulen sind im 6 km ent- fernten Herford und Bünde zu erreichen.

Die Gemeinde Hiddenhausen ist einem niederlassungswilligen Arzt gern behilf- lich.

Gelsenkirchen-Bulmke-Hüllen (Tosse- hof), praktischer Arzt bzw. Arzt für All- gemeinmedizin. Gelsenkirchen-Bulmke- Hüllen hat ca. 29 800 Einwohner. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind dort neun Praktiker und ein Internist niedergelas- sen (davon ein praktischer Arzt im Stadt- teil Bulmke-Hülle-Tossehof) und zurkas- senärztlichen Tätigkeit zugelassen. Die Niederlassung eines praktischen Arztes

ist dringend erforderlich. Der Tossehof

ist ein in den letzten Jahren erstandener neuer Stadtteil (Neubaugebiet). Es be- steht ein geregelter Notfalldienst. Sämtli- che Schulen sind am Ort.

Beckum-Neubeckum, Kreis Warendorf, Arzt für Augenheilkunde. Im Stadtteil Neubeckum ist kein Arzt für Augenheil- kunde niedergelassen; die nächsten Ärz- te dieser Disziplin befinden sich in Bek- kum, Ahlen, Oelde und Warendorf. Die KVWL sucht für den Stadtteil Neubek- kum zur Entlastung der in Beckum täti- gen Ärztin einen Augenarzt und wird ei- nem niederlassungswilligen Arzt in jeder möglichen Hinsicht behilflich sein. Der Notfalldienst wird mit den in der Umge- bung niedergelassenen Augenärzten im Wechsel durchgeführt. Im gesamten Stadtbereich Beckum befinden sich sämtliche Schularten. Beckum ist ver- kehrsmäßig günstig (Nähe BAB E 73) ge- legen. Es besteht die Möglichkeit derbe- legärztlichen Tätigkeit.

Lübbecke, Arzt für Augenheilkunde.

Lübbecke hat ca. 22 500 Einwohner. Die Größe des Einzugsgebietes beträgt ca.

50 000 Einwohner. Dort ist z. Z. ein Arzt für Augenheilkunde niedergelassen und zur kassenärztlichen Tätigkeit zugelas- sen. Am Ort befinden sich sämtliche Schularten. Der Notfalldienst wird im Wechsel mit dem in Espelkamp nieder- gelassenen Arzt für Augenheilkunde durchgeführt.

Bochum-Querenburg-Hustadt, Arzt für HNO-Heilkunde. Der Ortsteil Bochum- Querenburg-Hustadt hat ca. 11 500 Ein- wohner. Dort ist kein Arzt für HNO-Heil- kunde niedergelassen. Die nächsten Ärz- te dieser Disziplin befinden sich in Bo- chum-Mitte. Am Ort sind sämtliche Schulen und eine Universität vorhanden.

Es besteht ein funkgesteuerter ärztlicher Notfalldienst unter Einsatz von Fremd- fahrzeugen. Es besteht evtl. die Möglich- keit der belegärztlichen Tätigkeit. C>

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Kassenarztsitze

Werdohl, Märkischer Kreis, Arzt für HNO-Heilkunde. Werdohl hat unter Be- rücksichtigung der Ein- und Auspendler ca. 22 400 Einwohner zuzüglich eines entsprechenden Einzugsgebietes. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist dort ein Arzt für HNO-Heilkunde niedergelassen und zur kassenärztlichen Tätigkeit zugelas- sen. Dieser Arzt beabsichtigt, seine kas- senärztliche Tätigkeit zum 30. Septem- ber 1978 aufzugeben. Die Niederlassung eines Arztes für HNO-Heilkunde ist drin- gend erforderlich. Die nächsten Ärzte für HNO-Heilkunde befinden sich in Lüden- scheid, ca. 12 km, Plettenberg, ca. 10 km und Iserlohn, ca. 11 km von Werdohl entfernt. Es besteht die Möglichkeit der belegärztlichen Tätigkeit.

Attendorn, Kreis Olpe, Arzt für HNO- Heilkunde. Attendorn hat unter Berück- sichtigung der Ein- und Auspendler ca.

23 400 Einwohner. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist dort ein Arzt für HNO-Heil- kunde niedergelassen und zur kassen- ärztlichen Tätigkeit zugelassen. Die Pra- xis dieses Arztes ruht zum gegenwärti- gen Zeitpunkt. Die nächsten Ärzte dieser Disziplin befinden sich in Olpe, Pletten- berg und Lüdenscheid ca. 11 bis 21 km von Attendorn entfernt. Die Niederlas- sung eines Arztes für HNO-Heilkunde ist dringend erforderlich. Es besteht die Möglichkeit der belegärztlichen Tätig- keit.

Menden, Märkischer Kreis, Arzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten.

Menden hat ca. 53 350 Einwohner. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist in Menden ein Facharzt für Haut- und Geschlechts- krankheiten niedergelassen und zur kas- senärztlichen Tätigkeit zugelassen. Die- ser Arzt hat seine kassenärztliche Tätig- keit zum 1. Juli 1978 aufgegeben. Die Niederlassung eines Arztes für Haut- und Geschlechtskrankheiten ist dringend er- forderlich. Es besteht ein geregelter Not- falldienst.

Herne 1, Arzt für Haut- und Ge- schlechtskrankheiten. Herne 1 hat ca.

94 000 Einwohner. Dort sind zum gegen- wärtigen Zeitpunkt zwei Ärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten niederge- lassen und zur kassenärztlichen Tätig- keit zugelassen. Einer dieser beiden Ärz- te hat zum 30. Juni 1978 seine kassen- ärztliche Tätigkeit aufgegeben. Praxis- räume stehen in zentraler Lage zur Ver- fügung. Die Niederlassung eines Arztes für Haut- und Geschlechtskrankheiten ist dringend erforderlich. Es besteht ein funkgesteuerter Notfalldienst unter Ein- satz von Fremdfahrzeugen. Alle Schul- einrichtungen sind am Ort vorhanden.

Eine Universität ist in Bochum.

Warendorf, Arzt für Haut- und Ge- schlechtskrankheiten. Warendorf hat einschl. Einzugsgebiet ca. 32 000 Ein- wohner. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist dort kein Facharzt für Dermatologie niedergelassen und zur kassenärztlichen Tätigkeit zugelassen. Ein Facharzt hat seine kassenärztliche Tätigkeit zum 1.

April 1978 aufgegeben. Die Praxis ist vom Wohnhaus getrennt und ca. 86 qm groß. Die Räumlichkeiten können von ei- nem Nachfolger angemietet werden. Die nächsten Fachärzte für Dermatologie be- finden sich in Ahlen, ca. 22 km, Beckum, ca. 22 km und Münster, ca. 25 km von Warendorf entfernt. Am Ort sind weiter niedergelassen zwei Augenärzte, ein Chirurg, zwei Gynäkologen, ein HNO- Arzt, fünf Internisten, drei Kinderärzte, zwei Orthopäden, ein Urologe und vier praktische Ärzte. Im Notfalldienst wech- seln sich die niedergelassenen Ärzte in Warendorf ab. Am Ort befinden sich sämtliche Schulen. Die Niederlassung ei- nes Arztes für Dermatologie ist dringend erforderlich.

Dortmund-Scharnhorst, Arzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten. In Dort- mund-Scharnhorst ist die Niederlassung eines weiteren praktischen Arztes, bzw.

Arztes für Allgemeinmedizin, eines Arz- tes für Chirurgie und eines Arztes für Dermatologie erforderlich. Im Verwal- tungsbezirk Dortmund-Scharnhorst mit ca. 54 000 Einwohnern ist kein Arzt für Dermatologie niedergelassen und zur kassenärztlichen Tätigkeit zugelassen.

Die nächsten Ärzte dieser Disziplin befin- den sich in Dortmund-Brackel, ca. 5 km und in Kamen, ca. 8 km entfernt. Praxis- räume können angeboten werden.

Dortmund (Bereich Dortmund-Eving), Arzt für Kinderheilkunde. Dortmund- Eving hat rd. 24 000 Einwohner. Es ist kein Kinderarzt niedergelassen und zur kassenärztlichen Tätigkeit zugelassen.

Zur Einwohnerzahl des Ortsteiles Dort- mund-Eving ist noch ein erhebliches Einzugsgebiet hinzuzurechnen. Die Nie- derlassung eines Kinderarztes in dem Bereich Dortmund-Eving ist dringend er- forderlich. Die nächsten Kinderärzte sind in einer Entfernung von 5-8 km nieder- gelassen. Für den Großraum Dortmund besteht ein funkgesteuörter ärztlicher Notfalldienst. Praxisräume können ange- mietet werden.

Beckum oder Neubeckum, Kreis Wa- rendorf, Arzt für Neurologie und Psych- iatrie. In Beckum ist kein Arzt für Neuro- logie niedergelassen; die nächsten Ärzte dieser Disziplin praktizieren in Hamm und Ahlen, ca. 18 bzw. 10 km entfernt.

Die Niederlassung eines Neurologen in

Beckum wird für dringend erforderlich gehalten. In Beckum (einschl. Stadtteil Neubeckum) praktizieren 10 Ärzte ver- schiedener Fachgruppen und 13 prakti- sche Ärzte. Diese Ärzte, mit Ausnahme der HNO- und Augenärzte, die einem fachbezogenen, großräumigen Notfall- dienst angeschlossen sind, führen ge- meinsam einen ärztlichen Notfalldienst mit Funk-Taxi durch. Im Stadtbereich Beckum befinden sich sämtliche Schul- arten.

Siegen-Hüttental-Weidenau, Arzt für Orthopädie. Der Ortsteil Weidenau hat ca. 39 200 Einwohner; zuzüglich der um- liegenden Orte beträgt das Einzugsge- biet ca. 60 000 Einwohner. Zum Einzugs- gebiet gehören der Ortsteil Geisweid, die nördlich des Kreises Siegen liegende Stadt Siegen und angrenzende Teile des Kreises Wittgenstein. Zum gegenwärti- gen Zeitpunkt ist kein Facharzt für Or- thopädie in Siegen-Weidenau niederge- lassen und zur kassenärztlichen Tätig- keit zugelassen. Bis zum 12. Dezember 1976 war ein Facharzt für Orthopädie niedergelassen, der aber zum genannten Zeitpunkt verstarb. Die Niederlassung ei- nes Arztes für Orthopädie ist dringend erforderlich. Es besteht ein geregelter Notfalldienst. Alle Schulen am Ort.

Fragen im Zusammenhang mit der Aus- schreibung dieser Kassenarztsitze kön- nen an den Vorstand der Kassenärztli- chen Vereinigung Westfalen-Lippe, Rheinlanddamm 6, 4600 Dortmund 1, Telefon: 02 31 43 39 51-57 gerichtet werden.

Bundesärztekammer

Schüleraustausch

Großbritannien

Englischer Arzt sucht für seine 16jährige Tochter Aufenthalt bei Hamburger Arzt- familie als zahlender Gast vom 7. bis 21.

April 1979. Interessen u. a.: Tennis, Schwimmen, Musik.

Frankreich

Französischer Arzt sucht für seine drei Töchter (12, 13, 15 Jahre) und für seinen Sohn (14 Jahre) Brieffreunde in der Bun- desrepublik und Austausch. Alle Kinder sind natur- und tierliebend.

Zuschriften zur Weiterleitung an den In- serenten an: Auslandsdienst Bundesärz- tekammer, Haedenkampstraße 1, 5000 Köln 41.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Heft 46 vom 16. November 1978 2787

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