DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
Bekanntgaben
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschlüsse und Feststellungen der ArbeitsgemeinschaH ge- mäß § 19 des Arzt-/Ersatzkas- senvertrages aus der 122. Sit- zung am 3./4. Dezember 1985
460. Zu Nr. 1156 E-GO
Die Arbeitsgemeinschaft stellt fest:
"Die Sterilisation mittels Laparoskop
(Pelviskop) ist nach Nr. 1156 berech-
nungsfähig."
461. Zu den Nrn. 11 und 12 E-Go Die Arbeitsgemeinschaft stellt fest:
"Gemäß dem Zusatz zur Honorarverein-
barung vom 2. August 1983 ist die Vergü- tung von Wegegeld (Nrn. 11 und 12) zu Lasten der Arbeiter-Ersatzkassen - mit Ausnahme der Schwäbisch-Gmünder Ersatzkasse- mit 88% der Gebührensät- ze der E-GO abzugelten."
Kassenarztsitze
Westfalen-Lippe
Von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe werden folgende drin- gend zu besetzende Kassenarztsitze ausgeschrieben:
Kassenarztsitze mit Umsatzgarantie .,.. Die Umsatzgarantie zum Praxisauf- bau in Höhe von 30 000 DM (vierteljähr-
lich zunächst für die Dauer eines Jahres)
wird nach den Richtlinien über Sicher- stellungsmaßnahmen gewährt. Nach Zu- lassung durch die zuständigen Zulas- sungsinstanzen ist beim Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Westfa- len-Lippe ein gesonderter Antrag auf Gewährung der Umsatzgarantie zum Praxisaufbau zu stellen. Die Möglichkeit der Gewährung eines Darlehens zum Praxisaufbau bis zu einer Höhe von
30 000 DM bei Erfüllung bestimmter Vor- aussetzungen ist gegeben. Weiterhin können bei Erfüllung bestimmter Vor- aussetzungen Kosten für erforderliche Umbaumaßnahmen bis zu einem Betrag von 20 000 DM übernommen werden.
Auf einen weiteren Antrag hin können Zinszuschüsse (bis 2500 DM jährlich) ge- währt werden. Die Kassenärztliche Ver- einigung Westfalen-Lippe ist bei der Be- schaffung von Vertretern in Urlaubs- oder Krankheitsfällen gern behilflich.
Ärzte für Haut-
und Geschlechtskrankheiten Alt-Mari-Stadtkern
Kassenarztsitze ohne Umsatzgarantie
.,.. Die Möglichkeit der Gewährung ei- nes Darlehens zum Praxisaufbau bis zu einer Höhe von 30 000 DM bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ist gege-
ben. Weiterhin können bei Erfüllung be-
stimmter Voraussetzungen Kosten für erforderliche Umbaumaßnahmen bis zu einem Betrag von 20 000 DM übernom- men werden. Auf einen weiteren Antrag hin können Zinszuschüsse (bis 2500 DM jährlich) gewährt werden. Die Kassen- ärztliche Vereinigurig Westfalen-Lippe ist bei der Beschaffung von Vertretern in Urlaubs- oder Krankheitsfällen gern be- hilflich.
Praktische Ärzte bzw. Ärzte für Allgemeinmedizin
Lünen-Horstmar
Ärzte für Augenheilkunde Beckum
Ärzte für HNO-Heilkunde Altena
Burbach
Lennestadt-Aitenhundem Ärzte für Haut-
und Geschlechtskrankheiten Ahaus
Altena/Piettenberg/Werdohl Bachalt
Castrop-Rauxei-Nord Herne 1
Herne 2 (Wanne) Lennestadt
Rheda-Wiedenbrück
200 (68) Heft 4 vom 22. Januar 1986 83. Jahrgang Ausgabe A
Ärzte für Lungen- und Bronchialhellkunde
Kreis Unna entweder Lünen oder Unna Nähere Auskünfte erteilen die Landes- stelle der KV Westfalen-Lippe, 4600 Dortmund 1, Westfalendamm 45, Tel.:
02 31/4 10 70, sowie die Bezirksstellen.
Lehrgang zur Einführung in die kassenärztliche Tätigkeit
(Weitere Lehrgänge siehe Heft 3/1986)
KV Berlin, 7./8. Februar
Berlin, großer Sitzungssaal Ärztehaus, Bismarckstr. 95-96, 1000 Berlin 12. Am ersten Tag von 15.00 bis 18.00 Uhr und von 20.00 Uhr bis 21.30 Uhr; am zweiten Tag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Anmel- dungen an die KV Berlin (obige An- schrift), Tel. 0 30/3 10 03-1. Teilnahme-
gebühr von 20,- DM ist auf das Post-
scheckkonto Berlin-West 53 499-104 der KV Berlin mit dem Vermerk "Einfüh- rungslehrgang" zu überweisen.
Bundesärztekammer
Fortbildungsfilme
Der peritoneo-venöse Shunt; Film: Ma- gnetton, farbig; 16 mm; Laufzeit: 15 Mi- nuten; Herstellungsjahr: 1984; Herstel- ler: Freie Universität Berlin; Verleiher:
Freie Universität Berlin; Wissenschaft- liche Autoren/Berater; H. Zühlke; R. Hä- ring; K. Waller; E. v. Natzmer-Zühlke;
Filmempfehlungen: Allgemeinmedizin/
Prakt. Ärzte; Anästhesiologie; Chirurgie;
Innere Medizin; Arbeitsmedizin; Nukle- armedizin; Krankenpfleger/-schwestern.
Der peritoneo-venöse Shunt (PVS) hat sich in den letzten Jahren in der Thera- pie des therapieresistenten Aszites be- währt. Im Film werden lndikationsstel- lungen, die zur Zeit aktuellen Shuntsy- steme, die chirurgische lmplantations- technik, Komplikationen, postoperativer Verlauf und Langzeitergebnisse dar- gestellt. Die häufigste Ursache für einen Aszites ist die Leberzirrhose. Die Kam- plikationsrate ist erheblich; 30 Prozent verstarben während des stationären Auf-
BEKANNTMACHUNG
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
PERSONALIA
enthaltes. Die gefürchtetesten Kompli- kationen sind die Shuntinfektion und die intravasale Gerinnungsstörung. Trotz der hohen Komplikationsrate ist die An- lage eines peritoneo-venösen Shunts aufgrund unserer Erfahrungen empfeh-
lenswert. ❑
Monographie-Entwürfe
des Bundesgesundheitsamtes
Die nachstehend aufgeführten Monogra- phie-Entwürfe wurden von der Aufberei- tungskommission für den humanmedizi- nischen Bereich Homöopathische The- rapierichtung und Stoffgruppe (Kommis- sion D) erarbeitet. Stellungnahmen kön- nen bis zum 15. März 1986 an das Bun- desgesundheitsamt, Institut für Arznei- mittel, Seestraße 10, 1000 Berlin 65, ein- gesandt werden.
Acanthus mollis, Acer negundo, Acidum gallicum, Acidum nitrohydrochloricum, Acidum succinicum, Acidum tartaricum, Acidum uricum, Aconitum cammarum, Aconitum ferox, Aconitum lycoctonum, Aesculus glabra, Aethiops mineralis, Agave americana, Agrimonia eupatoria, Agrostemma githago, Ajuga reptans, Al- lium ursinum, Alnus serrulata, Alstonia constricta, Alstonia scholaris, Althaea of- ficinalis (Althaea), Althaea officinalis e foliis, Datura stramonium (Stramonium), Medicago sativa (Alfalfa), Nicotiana taba- cum (Tabacum), Paris quadrifolia, Poly- trichum commune (Adiantum aureum), Rubia tinctorum, Rumex crispus (Ru- mex), Russula emetica (Agaricus emeti- cus), Salvia officinalis, Schoenocaulon officinale (Sabadilla), Scrophularia no- dosa, Spigelia anthelmia (Spigelia), Sta- chys officinalis (Betonica), Strontium carbonicum, Thuja occidentalis (Thuja).
Monographie-Entwürfe der Kommission E
Alchemillae herba (Frauenmantelkraut;
Balsamum peruvianum (Perubalsam), Balsamum tolutanum (Tolubalsam), Bur- sae pastoris herba (Hirtentäschelkraut);
Colchicum autumnale (Herbstzeitlose), Coriandri fructus (Koriander); Equiseti herba (Schachtelhalmkraut), Eucalypti aetheroleum (Eucalyptusöl), Eucalypti folium (Eucalyptusblätter); Fumariae herba (Erdrauchkraut); Galangae rhizo- ma (Galgantwurzelstock); Herniariae herba (Bruchkraut); Ledi palustris herba (Sumpfporstkraut); Menthae arvensis aetheroleum (Minzöl), Myristica fragrans (Muskatnußbaum); Pini turiones (Kie- fernsprossen); Raphani sativi radix (Ret- tich), Rauwolfiae radix (Rauwolfiawur- zel), Rubiae tinctorum radix (Krappwur- zel); Saniculae herba (Sanikelkraut), Scopoliae rhizoma (Glockenbilsenkraut- wurzel), Secale cornutum (Mutterkorn), Strychni semen (Brechnußsamen); Urti- cae radix (Brennesselwurzel); Vincae minoris herba (Immergrünkraut). ❑
Verdienstmedaille der Ersatzkassen für
Hans Wolf Muschallik
Dr. Hans Wolf Muschallik, langjäh- riger Erster Vorsitzender der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung (1969 bis 1985), heute deren Eh- renvorsitzender, ist mit der Verdienstmedaille des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) ausgezeichnet worden. Er- ster Träger der im Vorjahr gestif- teten VdAK-Verdienstmedaille war der ehemalige langjährige Vorsitzende dieses Ersatzkassen- Verbandes, Hans Katzbach.
Wie es in der Verleihungsurkunde heißt, sei das Handeln Dr. Mu- schalliks stets von dem Grundsatz
bestimmt gewesen, die ambulan- te ärztliche Versorgung in ge- meinsamer Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen opti- mal zu gestalten. Dabei sei er sich immer der Tatsache bewußt ge- wesen, daß das freiheitliche Sy- stem der vertragsärztlichen Ver- sorgung nur dann ungeschmälert erhalten werden könne, wenn es finanziell nicht überfordert werde.
Dr. Muschallik hob in seinen Dan- kesworten an den VdAK-Vorsit- zenden Karl Kaula hervor, daß die Vertragspartner trotz aller Härten bei manchen Verhandlungen —
„speziell, wenn es um den schnö- den Mammon ging" — sich nie als Gegner empfunden, sondern im- mer um Faineß bemüht haben,
wissend, daß Partnerschaft ge- genseitigen Respekt und gegen- seitiges Vertrauen erfordert. In der Tat ist es über Jahrzehnte hin- weg in gemeinsamer Arbeit ge- lungen, für beide Seiten tragbare Honorarvereinbarungen, beacht- liche Leistungsverbesserungen und auch eine vernünftige Ko- stenbalance zustande zu bringen.
Muschallik erinnerte als ein über- zeugendes Beispiel harmonischer Zusammenarbeit an den ersten Arzt/Ersatzkassen-Vertrag aus dem Jahre 1928, der bis heute grundsätzlich auf freivertraglicher Basis mit nur einigen Bezugs- punkten zum Kassenarztgesetz weiterentwickelt und an alle Zeit- strömungen so flexibel angepaßt worden ist, daß er noch so mo- dern erscheint wie damals. Im Sin- ne solcher Evolution plädierte Muschallik dafür, das bestehende System unserer gegliederten Krankenversicherung und dabei auch die Einzelleistungshonorie- rung nicht zu zerstören. Im Hin- blick auf die Schlagworte gegen- wärtiger Sozialpolitik betonte Dr.
Hans Wolf Muschallik, „daß man allein mit dem Umschaufeln von Arzthonoraren und deren eventu- eller Abstaffelung in überbesetz- ten Gebieten weder die ab 1986 eintretende Überzahl neuer Ver- tragsärzte steuern noch eine Qua- litätsverbesserung gewährlei- sten" kann. Die Selbstverwaltung sollte die nächsten Jahre nutzen, notwendige Strukturänderungen sachverständig „mit kühlem Kopf und gutem Augenmaß" in Angriff zu nehmen. EB
Der Ehren-vorsitzende der KBV, Dr. Hans Wolf Muschallik Foto:
Bohne rt- Neusch
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