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Archiv "Lehrgänge zur Einführung in die kassenärztliche Tätigkeit 1. Juli bis 30. September 1986" (20.06.1986)

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Academic year: 2022

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

BEKANNTMACHUNGEN

Die Anlage 3 zur E-GO erhält folgende neue Fassung:

„Voraussetzungen zur Abrechnung von Langzeit-Elektrokardiographischen Un- tersuchungen

1. Durchführung des Langzeit-EKG Das Langzeit-EKG beinhaltet folgende Schritte:

1.1 Indikationsstellung, optimales Anle- gen der Elektroden unter Sicht des abge- leiteten EKG zur Überprüfung der Ablei- tungsqualität am EKG-Ausschrieb oder am Bildschirm, Anschluß und Inbetrieb- nahme des Aufnahmegerätes, Instruk- tion des Patienten (u. a. zur Führung ei- nes Tätigkeits- und Medikamentenproto- kolls, zur Angabe von Beschwerden mit Betätigung der Markierung am Aufnah- megerät), Ausschaltung und Abnahme des Aufnahmegerätes und Entfernung der Elektroden.

1.2 Computergestützte Auswertung des aufgezeichneten Langzeit-EKG mit gleichzeitiger oder anschließender ärzt- licher Kontrolle der Daten und ausge- wählter Beispiele im 25 mm-Ausschrieb.

Ausdruck des Herzfrequenzverhaltens mit Angabe der mittleren, der maximalen und der minimalen Herzfrequenz pro Stunde bzw. pro Aufzeichnungszeit. An- gaben zum zeitlich vorherrschenden Grundrhythmus während der Aufzeich- nungszeit. Quantitative Analyse und Dif- ferenzierung von Rhythmusstörungen mit zweikanaligem Ausschrieb der wich- tigen Ereignisse mit Papiervorschub von mindestens 25 mm/sec. Notwendige Kor- rektur und schriftliche Befundung der Auswertung durch den diese Leistung abrechnenden Vertragsarzt. Ein allei- niger Computerausdruck oder die allei- nige Auswertung eines miniaturisierten EKG-Vollausschriebes erfüllt nicht die Voraussetzungen.

1.3 PatientenbezOgene Bewertung des befundeten Langzeit-EKG, Entscheidung über die Behandlungsbedürftigkeit und die notwendige Therapie unter Berück- sichtigung aller hierzu wichtigen Be- funde.

1.4 Bei besonderer Indikationsstellung erfordert die Bewertung von Rhythmus- störungen eine umfangreiche Validie- rung und im Einzelfall eine vollständige visuelle Kontrolle aller Arrhythmien, ge- bunden an die Möglichkeit einer umfas- senden zweikanaligen EKG-Dokumenta- tion.

2. Apparative Voraussetzung für die Durchführung des Langzeit-EKG:

Die mit Langzeit-EKG-Geräten erbrach- ten Leistungen sind nur berechnungsfä- hig, wenn der abrechnende Arzt den Nachweis darüber führen kann, daß das Gerät den nachstehend genannten An- forderungen vollständig genügt. Eine entsprechende Gewährleistungsgarantie des Herstellers erfüllt diese Bedingung.

2.1 Kontinuierliche Analyse über 24 Stunden bei simultaner zweikanaliger EKG-Ableitung

Der im Gerätesystem vorhandene Doku- mentationsspeicher muß der Aufgaben- stellung dergestalt genügen, daß auch bei gehäuft auftretenden Ereignissen ei- ne fachlich-qualifizierte Beurteilung möglich ist.

2.2 Dokumentation aller wichtigen Er- eignisse

Wichtige Ereignisse sind:

- Asystolien über 2,0 sec Dauer - supraventrikuläre Tachykardie - Vorhofflimmern

- Vorhofflattern

- ventrikuläre Extrasystolen - ventrikuläre Paare - Kammertachykardie - Kammerflimmern - Kammerflattern

2.3 Ausreichende Genauigkeit

Durch eine herstellerunabhängige Über- prüfung mittels Einzelschlaganalyse an- hand evaluierten Datenmaterials (z. B.

AHA- oder MIT-Referenzbänder) muß ei- ne medizinischen Erfordernissen ent- sprechende Genauigkeit belegt werden.

2.4 Ereignismarkierung durch den Pa- tienten

Die Möglichkeit der vereinbarten oder er- eignisabhängigen Markierung muß ge- währleistet sein.

3. Fachliche Voraussetzungen

Die ärztlichen Leistungen erfordern ein- gehende Kenntnisse des Vertragsarztes in der Elektrokardiographie mit der Fä- higkeit, auch seltene Rhythmusstörun- gen unter erschwerten Bedingungen, z. B. bei zeitgeraffter Darstellung oder bei Artefaktüberlagerung zu erkennen.

Voraussetzung für die Durchführung des Langzeit-EKG ist der Nachweis einer aus- reichenden Erfahrung durch Weiterbil- dung oder durch Zeugnis über die selb- ständige Auswertung und Beurteilung von mindestens 100 Langzeit-EKG-Auf- zeichnungen. Diese müssen mit Geräten aufgezeichnet worden sein, die den Ap- parateanforderungen nach Abschnitt 2.

entsprechen.

4. Genehmigungsverfahren

Über die Genehmigung zur Abrechnung des Langzeit-EKG entscheidet die jewei- lige Kassenärztliche Vereinigung nach Prüfung der in Abschnitt 2. und 3. ge- nannten Voraussetzungen. Bestehen trotz der Nachweise oder Zeugnisse ge- mäß Nr. 3 begründete Zweifel an der fachlichen Befähigung, muß die Qualifi- kation in einem Kolloquium überprüft werden.

5. Übergangsbestimmungen

5.1 Vertragsärzte, die vor dem Inkrafttre- ten dieses Beschlusses Langzeit-EKG gegenüber der Kassenärztlichen Vereini-

gung abgerechnet haben, oder gemäß Nr. 4 der Anlage 3 zur E-GO vom 1.4. 1985 dazu von der jeweiligen Kas- senärztlichen Vereinigung die Genehmi- gung erhalten haben, behalten die Be- rechtigung zur Abrechnung dieser Lei- stung.

5.2 Die Abrechnung von Langzeit-EKG, die mit Geräten, die nicht diesem Be- schluß entsprechen, erstellt werden, ist nur bis zum 31.3. 1988 möglich.

6. Information des Ortsausschusses Die Kassenärztliche Vereinigung teilt dem zuständigen Ortsausschuß die Na- men derjenigen Vertragsärzte mit, wel- che die Abrechnungsvoraussetzungen nach 3. und 5.1 erfüllen."

(Gültig ab 1. 7. 1986)

Lehrgänge zur Einführung in die kassenärztliche Tätigkeit 1. Juli bis 30. September 1986

KV Schleswig-Holstein, 10. September Bad Segeberg, im Vortragsraum des Re- chenzentrums des Ärztehauses, Bismarckallee 2, 2360 Bad Segeberg, Be- ginn 10.00 Uhr - Ende gegen 17.00 Uhr.

Anmeldungen bis zum 1. 9. 86 unter An- gabe von Vor- und Zunamen, Geburtsda- tum und genauer Anschrift an die KV Schleswig-Holstein (obige Anschrift).

Tel.: 0 45 51/8 90. Teilnahmegebühr von 20,- DM wird vor Beginn des Lehrganges bar erhoben.

KV Bremen, 5. Juli

Achim-Uphusen, Novotel Bremer Kreuz, Zum Klümoor, 2807 Achim-Uphusen, Be- ginn 10.00 Uhr - Ende gegen 17.00 Uhr.

Anmeldungen bis zum 20. 6. 86 unter An- gabe des Geburtsdatums an die KV Bre- men, Schwachhauser Heerstr. 26/28, 2800 Bremen 1, Tel. 04 21/34 00 51. Teil- nahmegebühr von 25,- DM ist auf das Konto 00 502 350 (BLZ 290 906 05) der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, Filiale Bremen, der KV Bremen mit dem Vermerk „Einführungslehrgang" zu überweisen.

KV Nordrhein, 13. September

Krefeld, Stadtwaldhaus, Hüttenallee 108, 4150 Krefeld. Beginn 9.00 Uhr. Anmel- dungen bis zum 3. 9. 86 an die KV Nord- rhein, Bezirksstelle Linker Niederrhein, Petersstr. 17-19, 4150 Krefeld, Tel.

0 21 51/3 71 00. Teilnahmegebühr von 30,- DM ist auf das Konto der Sparkasse Krefeld 50 005 560 (BLZ 320 500 00) der KV Nordrhein, Bez.-St. Linker Nieder- rhein, mit dem Vermerk „Einführungs- lehrgang" zu überweisen.

KV Hessen, 16. August

Frankfurt, Saal der KVH-Landesstelle, Georg-Voigt-Str. 15, 6000 Frankfurt 97.

Beginn 9.00 Uhr- Ende gegen 17.00 Uhr.

Anmeldungen bis zum 25. 7. 86 an die KV Hessen (obige Anschrift), Tel. 0 69/

1884 (100) Heft 25/26 vom 20. Juni 1986 83. Jahrgang Ausgabe A

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

79 20-1. Teilnahmegebühr von 25,- DM ist auf das Konto der Deutschen Apothe- ker-und Ärztebank Frankfurt 00 734 440 (BLZ 500 906 07) der KV Hessen mit dem Vermerk "Einführungslehrgang" zu überweisen.

KV Bayerns, 27. September

München, Ärztehaus Bayern, Mühl- baurstr. 16, 8000 München 80. Beginn 9.00 Uhr- Ende gegen 16.30 Uhr. Anmel- dungen bis zum 19. 9. 86 an die KV Bay- erns - Landesgeschäftsstelle - (obige Anschrift), Tel. 0 89/4 14 71. Teilnahme- gebühr von 20,- DM ist am Tag des Ein- führungslehrganges zu entrichten.

KV Berlin, 25./26. Juli

Berlin, großer Sitzungssaal Ärztehaus, Bismarckstr. 95-96, 1000 Berlin 12. Am ersten Tag von 15.00 bis 18.00 Uhr und von 20.00 Uhr bis 21.30 Uhr; am zweiten- Tag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Anmel- dungen an die KV Berlin (obige An- schrift), Tel. 0 30/3 10 03-1. Teilnahmege- bühr von 20,- DM ist auf das Postscheck- konto Berlin-West 53 499-104 der KV Berlin mit dem Vermerk "Einführungs- lehrgang" zu überweisen.

Kassenarztsitze

Westfalen-Lippe

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe werden folgende drin- gend zu besetzenden Kassenarztsitze ausgeschrieben:

Kassenarztsitze mit Umsatzgarantie

~ Die Umsatzgarantie zum Praxisauf- bau in Höhe von 30 000 DM (vierteljähr- lich zunächst für die Dauer eines Jahres) wird nach den Richtlinien über Sicher- stellungsmaßnahmen gewährt. Nach Zu- lassung durch die zuständigen Zulas- sungsinstanzen ist beim Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Westfa- len-Lippe ein gesonderter Antrag auf Ge- währung der Umsatzgarantie zum Pra- xisaufbau zu stellen. Die Möglichkeit der Gewährung eines Darlehens zum Praxis- aufbau bis zu einer Höhe von 30 000 DM bei Erfüllung bestimmter Voraussetzun- gen ist gegeben. Weiterhin können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Kosten für erforderliche Umbaumaßnah- men bis zu einem Betrag von 20 000 DM übernommen werden. Auf einen weite- ren Antrag hin können Zinszuschüsse (bis 2500 DM jährlich) gewährt werden.

Die Kassenärztliche Vereinigung Westfa- len-Lippe ist bei der Beschaffung von Vertretern in Urlaubs- oder Krankheits- fällen gern behilflich.

Ärzte für Haut-

und Geschlechtskrankheiten Alt-Mari-Stadtkern

Kassenarztsitze ohne Umsatzgarantie

~ Die Möglichkeit der Gewährung eines Darlehens zum Praxisaufbau bis zu einer

Höhe von 30 000 DM bei Erfüllung be- stimmter Voraussetzungen ist gegeben.

Weiterhin können bei Erfüllung be- stimmter Voraussetzungen Kosten für er- forderliche Umbaumaßnahmen bis zu ei- nem Betrag von 20 000 DM übernommen werden. Auf einen weiteren Antrag hin können Zinszuschüsse (bis 2500 DM jährlich) gewährt werden. Die Kassen- ärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe ist bei der Beschaffung von Vertretern in Urlaubs- oder Krankheitsfällen gern be- hilflich.

Praktische Ärzte bzw.

Ärzte für Allgemeinmedizin

Siegen-Nord (es besteht die Möglichkeit der Praxisübernahme)

Ärzte für HNO-Heilkunde Altena

Burbach

Lennestadt-Aitenhundem Oelde

Ärzte für Haut-

und Geschlechtskrankheiten Altena/Piettenberg/Werdohl Castrop-Rauxel

Herne 1 Herne 2 (Wanne) Rheda-Wiedenbrück Schwelm

Ärzte für Lungen- und Bronchialheilkunde

Kreis Unna entweder Lünen oder Unna Nähere Auskünfte erteilen die Landes- stelle der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, 4600 Dortmund 1, Westfalendamm 45, Telefon: 02 31/ 4 10 70, sowie die Bezirksstellen.

Pfalz

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Pfalz werden folgende Kassenarztsitze als vordringlich zu besetzen ausge- schrieben:

Germersheim, Hautarzt. Einzugsgebiet ca. 50 000 Einwohner. ln diesem Bereich ist noch kein Hautarzt tätig, jedoch auf- grund der Bedarfsplanung unbedingt er- forderlich. Alle schulischen Möglich- keiten am Ort.

Rockenhausen, Donnersbergkreis, Kin- derarzt. Einzugsgebiet ca. 25 000 Ein- wohner. Die Stelle ist aufgrund der Be- darfsplanung zu besetzen. Bei der Be- schaffung von Wohn- und Praxisräumen ist die Stadtverwaltung behilflich. Rok- kenhausen liegt zwischen der Universi- tätsstadt Kaiserslautern und Bad Kreuz- nach. Dorthin bestehen gute Zugverbin- dungen, und dort befinden sich auch die nächsten höheren Schulen. Eine Real- schule ist am Ort.

Kirchheimbolanden, Augenarzt. Ein- zugsgebiet ca. 22 000 Einwohner. in die- sem Bereich war bis vor kurzem ein Au- genarzt kassenärztlich tätig. Die Stelle ist

BEKANNTMACHUNGEN

aufgrund der Bedarfsplanung wieder zu besetzen. Gymnasium ist am Ort.

Pirmasens, Augenarzt. Einzugsgebiet ca. 140 000 Einwohner. Derzeit praktizie- ren in Pirmasens vier Augenärzte. Die Stelle ist aufgrund der Bedarfsplanung zu besetzen.

Pirmasens, Hautarzt. Einzugsgebiet ca.

140 000 Einwohner. Derzeit praktizieren in Pirmasens zwei Hautärzte. Für einen weiteren Hautarzt besteht dort ein drin- gender Bedarf. Alle Schulen befinden sich am Ort.

Nähere Auskünfte erteilt die KV Pfalz, Maximilianstraße 22, 6730 Neustadt, Te- lefon06321/893-113.

Bundesärztekammer

ARZNEIMITTELKOMMISSION DER DEUTSCHEN ÄRZTESCHAFT

Durchsicht des

Ärztemusterbestandes

Die Arzneimittelkommission der Deut- schen Apotheker informierte die Arznei- mittelkommission der deutschen Ärzte- schaft über Mitteilungen pharmazeuti- scher Hersteller, die Rückrufe und ande- re wichtige Änderungen von Fertigarz- neimitteln betreffen. Der Bestand an Ärz- temustern ist entsprechend durchzuse- hen und erforderlichenfalls sind die nicht mehr verkehrsfähigen Fertigarzneimittel bzw. deren genannte Chargen auszuson- dern und zu vernichten.

Retortapyrin Schmerztabletten- Geänderte Zusammensetzung

Die Firma Retorta GmbH teilt mit: Ab 26. Mai 1986 liefern wir mit der Ch.-B.: 408 Retortapy- rin Schmerztabletten in geänderter Zusam- mensetzung aus. Diese Tabletten enthalten jetzt nicht mehr Benzyi-DL-mandelat und so- mit nur noch drei Wirkstoffe. Aus arzneimittel- rechtlichen Gründen müssen die Packungen bis zur Ch.-B.: 407 in der bisherigen Zusam- mensetzung aus dem Handel genommen wer- den.

Rückruf von Adalat Kapseln 10 mg Zui.-Nr. 5405.00.01 .. Kohi-Pharma"

Bei dem o. g. Präparat war in der Ge- brauchsinformation eine überhöhte Richt- dosierung angegeben worden. Die Firma Kohi-Pharma GmbH bittet um folgende Ver- öffentlichung: Die aus dem Zulassungsbe- scheid des Bundesgesundheitsamtes von uns pflichtgemäß in die Packungsbeilage unseres Präparates übernommene Formu- lierung der Richtdosis ist nicht eindeutig.

Wir bitten daher, Adalat Kapseln mit der Zui.-Nr. 5405.00.01 aus dem Ärztemusterbe- stand zu entfernen.

Rückruf von Sonarex Ch.-B.: 94 6005

Die Firma Anasco GmbH teilt mit: Bei einer Routineuntersuchung wurde bei unserem Prä- parat Sonarex bei der Charge 94 6005 eine Verkeimung festgestellt. AKdÄ

Ausgabe A 83. Jahrgang Heft 25/26 vom 20. Juni 1986 (103) 1885

Referenzen

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86 unter Angabe von Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und genauer Anschrift an die KV Westfalen-Lippe - Landesstelle - (obige Anschrift), Tel.. Teilnahme nur zulässig nach

86 unter Angabe von Vor- und Zu- namen, Geburtsdatum und genauer An- schrift an die KV Westfalen-Lippe - Lan- desstelle - (obige Anschrift), Tel.. Teilnahme nur zulässig

Anmeldungen un- ter Angabe von Vor- und Zunamen, Ge- burtsdatum und -ort sowie genauer An- schrift an die KV Nord-Württemberg (obi- ge Anschrift), Tel. Mittags- mahlzeit) ist

1990 unter Angabe von Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und genauer Anschrift an die KV Schleswig-Holstein (obige Anschrift), Tel.. Teilnahmegebühr von 30,- DM wird vor Beginn

89 unter Angabe von Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und genauer Anschrift an die KV Schleswig-Holstein (obige An- schrift), Telefon 0 45 51/8 90.. Teilnahmegebühr von 20,— DM wird

Mainz-Finthen, Bürgerhaus Mainz- Finthen — Fontana Halle —, 6500 Mainz-Finthen. Beginn 9 Uhr Anmel- dungen unter Angabe von Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und genauer Anschrift