• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Medizinische Fachberufe: Langer Weg zum Miteinander" (01.04.2011)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Medizinische Fachberufe: Langer Weg zum Miteinander" (01.04.2011)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Deutsches Ärzteblatt

|

Jg. 108

|

Heft 13

|

1. April 2011 A 677

E

s sind zwei Seiten einer Medaille. Auf der einen Seite: die Konferenz der Fachberufe bei der Bun- desärztekammer (BÄK), die sich seit Jahren um Kon- zepte für eine bessere Kooperation und Koordination bei der Patientenversorgung bemüht. „Die demogra - fische Entwicklung, die gestiegene Komplexität der Versorgung, aber auch die begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen machen eine engere Zusam- menarbeit aller im Gesundheitswesen tätigen Profes- sionen dringend notwendig“, betonte die BÄK-Vize- präsidentin, Dr. med. Cornelia Goesmann, anlässlich der dies jährigen Konferenz, zu der am 23. März Ver - treter von 40 Fachberufen zusammenkamen.

Auf der anderen Seite: die nicht enden wollenden Verhandlungen beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) über die Richtlinie zur Übertragung von heil- kundlichen Tätigkeiten im Rahmen von Modellvorha- ben nach § 63 Absatz 3 c Sozialgesetzbuch V. Hier ringt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) noch um die Einbeziehung der Medizinischen Fachangestell- ten – obwohl im Gesetz eigentlich nicht vorgesehen – und wehrt sich dagegen, dass der Pflege eine Entschei- dungsverantwortung bei der Versorgung bestimmter Patientengruppen mit chronischen Erkrankungen über- tragen wird. Die KBV argwöhnt wohl nicht zu Unrecht, die Krankenkassen verfolgten damit das Ziel einer neu- en, billigeren medizinischen Versorgungsebene im am- bulanten Bereich.

Dass der Standpunkt der KBV in dieser Auseinan- dersetzung aber nicht allein uneigennützigen Motiven geschuldet ist, wird den Fachberufsvertretern vor ihrem Treffen bei der BÄK auch nicht verborgen geblieben sein. Und so gab es in der sonst doch eher auf Harmo- nie bedachten Runde gelegentlich Kritisches zu hören.

Die Ärzte seien nicht bereit, nur ein klein wenig ihrer Kompetenzen abzugeben. Von Harmonie sei in den Verhandlungen beim G-BA nichts zu spüren gewesen.

Berichtet wird von heftigem Widerstand aus der Ärzte- schaft, sobald ein Modellprojekt zwischen Physiothera- peuten und Krankenkassen vor dem Vertragsabschluss gestanden habe.

In dieser schwierigen Gemengelage versucht die Bundesärztekammer weiterhin, in der Rolle eines ehrli- chen Maklers zu überzeugen. Dies gelingt da am bes- ten, wo man sich jenseits aktueller sozialrechtlicher Grundsatzfragen um eine verbesserte Zusammenarbeit mit den medizinischen Fachberufen bemüht. So stellte die Fachberufekonferenz eine gemeinsam erarbeitete Broschüre vor, mit der am Beispiel eines multimor - biden pflegebedürftigen Patienten in der Langzeit - versorgung eine wünschenswerte Kooperation der Be- rufe im Gesundheitswesen beschrieben wird. Gezeigt wird, welche Berufsgruppe zu welchem Zeitpunkt an der Behandlung ihren besonderen Anteil haben soll. Aber: Weiterführende systemische Fragestellungen seien nicht Gegenstand dieses Papiers, heißt es dort explizit. Auch Studienergebnisse, wonach eine gute Kooperation der Gesundheitsberufe eine verbesserte Versorgungsqualität nach sich zieht, wurden auf der Konferenz präsentiert.

Vielleicht ist dies ja der beste Weg – angesichts der drohenden Versorgungsprobleme Kooperationen so weit voranzutreiben, wie es die Verhältnisse zulassen.

Aber letztendlich wird sich auch die Bundesärztekam- mer der Systemfrage stellen müssen: Ist man bereit, Verantwortung und Ressourcen im Gesundheitswesen zu teilen?

MEDIZINISCHE FACHBERUFE

Langer Weg zum Miteinander

Thomas Gerst

Thomas Gerst Redakteur für Gesundheits- und Sozialpolitik

S E I T E E I N S

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

~ Einem zugelassenen Bewerber für den ausgeschriebenen Kassen- arztsitz wird eine Umsatzgarantie gemäß § 5 der Richtlinien der Kas- senärztlichen Vereinigung

rung]) beizufügen. Die KV Westfalen-Lippe stellt die Rechnung des Vertragsbadearztes rechnerisch und bezüglich der ord- nungsgemäßen Anwendung der E-Adgo sowie der vertraglichen

4401 Quantitative Komplementbin- dungsreaktion im Anschluß an die Leistung nach Ziffer 4400 10,- Quantitative Bestimmung (Titra- tion) von Antigenen oder Antikör- pern

Bedingt durch die Altersstruktur, ist die Niederlas- sung eines weiteren praktischen Arztes oder Arztes für Allgemein- medizin in der Stadt Stade drin- gend erforderlich.. Stade,

1. 3 genannte Aufschlag von 110 Prozent wird auf 130 Prozent er- höht. 1 genann- te Aufschlag von 110 Prozent wird auf 130 Prozent erhöht. 2 genannte Satz von 70 Prozent wird auf

Der Badearzt ist — auch wenn er selbst nicht Kassenarzt ist — be- rechtigt, interkurrente Erkrankun- gen während einer Badekur zu be- handeln; die Leistungen sind unter Angabe

R., Kassel, wird nach § 20 Bundesmantelvertrag- Ärzte die nachstehende Sechste Ergänzung der „Vereinbarung über Vordrucke für die kassenärztliche Versorgung

„b) Ärztliche Sonderleistungen nach den einfachen Sätzen der Ge- bührenordnung (oder der Analogen Bewertungen) zuzüglich eines Auf- schlages von 60 Prozent; für ärztli- che