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Rechnungstellung und Versicherungen. Dr Philippe Otten, Vize-Präsident MFÄF

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Academic year: 2022

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(1)

Rechnungstellung und Versicherungen

Dr Philippe Otten, Vize-Präsident MFÄF

(2)

Themen

• Grundlagen

• Obligatorische Krankenversicherung

• Zusatzversicherungen

• Unfallversicherung

• TARMED

• Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit

• Kantonale paritätische Kommission

(3)

Themen

(4)

Grundlagen

• Gesetz über die Krankenversicherung KVG

Obligatorische Krankenversicherung Ambulanter Bereich

Tarmed

Spitalbereich

DRG

• Gesetz über die Unfallversicherung UVG

SUVA

Private Unfallversicherungen «KVG» Unfalleversicherung

Gesetz über den Versicherungsvertrag VVG

(5)

Grundlagen

• Definitionen Akutpflege, Spitalaufenthalte, Mutterschaft, Unfall, Prävention,

Zahnärztliche Behandlungen….(Art. 25 à 31)

• Leistungen aufgrund regelmässig aktualisiertem Katalog

– Aktuell KGV 01.09.00 (ab 1.1.2018) – UVG : 01.08.00 (früheres Tarmed)

(6)

Obligatorische Krankenversicherung

• Für den Patienten:

- Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich für Krankenpflege versichern - Freie Wahl des Versicherers unter

denjenigen, die im Kanton tätig sind

- Freie Wahl des Arztes (ausser wenn der

Versicherte sein Wahlrecht beschränkt, z. B.

Managed Care, Call Center, usw.)

(7)

Obligatorische Krankenversicherung

• Für den Arzt:

- Vertragszwang der Versicherer mit jedem Arzt, der zu Lasten der obligatorischen

Krankenversicherung verrechnen darf - Tiers payant vs tiers garant

(8)

Obligatorische Krankenversicherung

Die Ärztegesellschaft des Kantons Freiburg empfiehlt tiers garant:

- Tiers payant :

- Versand einer Kopie der Rechnung an den Patienten

- Nützlich in einigen Fachgebieten, in denen Patienten oft die Rechnungen nicht bezahlen

- Tiers garant :

- Tiers garant : Abtretung möglich

- Direkte Beziehung Patient – Arzt, der Patient ist für die Bezahlung verantwortlich

- Die Versicherungsgesellschaft kann keinen «Druck» auf die Rechnungen ausüben.

(9)

Obligatorische Krankenversicherung

(10)

Zusatzversicherungen

• Erweiterung der Deckung der obligatorischen Krankenversicherung (Grundversicherung)

Behandlungen und Komfort beim

Spitalaufenthalt, Komplementärmedizin, Offline-Medikamente

• Verrechnung anhand TARMED

(11)

Übernahme der Kosten der Behandlungen

• Liste der Behandlungen im Anhang 1 der KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung)

• Mittel und Gegenständeliste (MiGeL)

(12)

Übernahme der Behandlungen

• Vorsicht bei Komplementärmedizin

Wenn eine Behandlung nicht auf der Negativliste steht, bedeutet das nicht automatisch, dass diese übernommen wird (wirtschaftlich, angemessen, effektiv).

Derzeit abgedeckte alternative Medizin:

Anthroposophische Medizin

Homöopathie

Neuraltherapie (nur gemäss Hunecke)

Phytotherapie

Traditionelle Chinesische Medizin

(13)

Übernahme der Behandlungen

• Nicht KVG Therapien

Im Besitz von Ausbildungsnachweisen sein, die von den Naturmedizinischen Vereinigungen

anerkannt sind (und Mitglied sein).

ASCA

APTN

Gemäss Zusatzversicherung

Prinzip von zwei Rechnungen

(14)

Übernahme der Behandlungen

(15)

Spitalaufenthalt

• Spitaltarif laut DRG

Pauschalleistungen

Wert = cost weight X baserate

Arzthonorar inbegriffen

Variabler Teil zwischen Partnern verhandelt

Privater Spitalaufenthalt je nach Versicherung

Alle Spitäler und Kliniken im Kanton übernehmen Patienten in der allgemeinen Abteilung aufgrund des Leistungsauftrags des Kantons

(16)

TARMED - Allgemeines

• Tarifsystem für die ambulante Leistungen, ermittelt zwischen die Ärzte- und

Spitälerorganisationen und den

Versichererorganisationen (KVG und andere).

• Vom Bundesrat genehmigt. Der Bundesrat kann Anpassungen an der Tarifstruktur

vornehmen, wenn sie sich als nicht mehr sachgerecht erweist und sich die Parteien nicht auf eine Revision einigen können…

(17)

TARMED - Allegemeines

Punkte werden jeder Leistung je nach Zeit, Schwierigkeit und Infrastruktur zugeteilt

Ärztliche Leistung Vs. Technische Leistung

Gewichtung praktischer Arzt Vs. Spezialärzte:

ähnlicher Eigenwert für alle Spezialitäten ausser praktische Ärzte (0.985 Vs. 0.93)

Unterschiedliche Taxpunktwerte (TPW) je nach Kanton

Details auf der FMH-Webseite

(18)

Verwendung TARMED

• Beachten Sie:

Zeitliche Beschränkungen

20 Minuten

Delegierte Psychotherapie (100 St./Woche)

Facharzttitel (intrinsischer Wert) Medizinische Interpretationen Nicht-kumulierbare Leistungen

Z. B. Leistung in Abwesenheit des Patienten am Tag der Konsultation

• Browser Tarmed

(19)
(20)

SOFTWARE

(21)

TARMED – auf kantonaler Ebene

• Verträge zwischen MFÄF und Gruppen von Versicherern

• Festlegung des TPW in diesen Verträgen (zurzeit CHF 0.91)

• Die Ärzte, die zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung verrechnen wollen, müssen den Tarifverträgen beitreten, als Mitglied oder individuell

Rahmenvertrag TARMED KVG  FMH

Kantonaler Vertrag TARMED KVG  MFÄF

(22)

Taxpunktwert

• Verhandlungen zwischen Gruppe(n) von Versicherern und Ärztegesellschaft,

Validierung durch den Staatsrat

• Wenn keine Vereinbarung, Festlegung durch den Staatsrat

• Eingriffsmöglichkeit auf Bundesebene (z. B.

Preisüberwacher)

• Unser einziges Mittel

STATISTIKEN ROKO-Daten

(23)

Kommunikation zwischen

behandelndem Arzt und Vertrauensarzt

• Empfehlung der Konferenz der Kantonalen Ärztegesellschaften (KKA) und der

Schweizerischen Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte (SGV) zur

Kommunikation zwischen behandelndem Arzt und Vertrauenarzt

(24)

Unfallversicherung

Tarife gemäss Tarmed

Aktueller Taxpunktwert CHF 0.92

Anderes Gesetz: UVG

Gemäss dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung sind alle in der Schwez tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen Unfälle und Berfuskrankheiten obligatorisch versichert.

Jede Person, deren Arbeitgeber in den

Zuständigkeitsbereich der Suva fällt, muss bei der Suva versichert sein.

Wer mindestens 8 Stunden pro Woche für den gleichen Arbeitgeber arbeitet, ist auch gegen Nichtberufsunfälle versichert.

(25)

SUVA

Art 66 UVG : Bei der Suva sind die Arbeitnehmer folgender Betriebe und Verwaltungen obligatorisch versichert :

industrielle Betriebe;

Betriebe des Bau- und Installationsgewerbes sowie des Leitungsbaus;

Betriebe, die Bestandteile der Erdrinde gewinnen oder aufbereiten;

Forstbetriebe;

Betriebe, die Metall, Holz, Kork, Kunststoffe, Stein oder Glas maschinell bearbeiten, und Giessereien, mit Ausnahme folgender Verkaufsbetriebe, sofern diese nicht selber produzieren, sondern die Produkte nur bearbeiten;

Usw usw … …

Die SUVA ist an der Behandlung beteiligt und kann Therapien anordnen oder ablehnen.

Die Entscheidungen der SUVA haben Vorrang vor der Krankenversicherung

Die Definition des Unfalls ist in der Schweiz nicht die gleiche wie in anderen Ländern, es sind gesetzliche Definitionen, der Verzeichnis von Berufskrankheiten ist sehr begrenzt

Die Übernahme von Unfällen ist in der Regel zeitlich begrenzt.

(26)

Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit

• Art. 32 KVG :

1 Die Leistungen nach den Artikeln 25–31 müssen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Die Wirksamkeit muss nach wissenschaftlichen

Methoden nachgewiesen sein.

2 Die Wirksamkeit, die Zweckmässigkeit und die

Wirtschaftlichkeit der Leistungen werden periodisch überprüft.

(27)

Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit

• Festgelegte Grundsätze im KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung)

• «Der Leistungserbringer muss sich in seinen Leistungen auf das Mass beschränken, das im Interesse der Versicherten liegt und für den Behandlungszweck erforderlich ist.» (art. 56 KVG)

• Prinzip der Retrozession von zu Unrecht erhaltenen Beträgen. Versicherte und

Versicherer sind berechtigt, die Rückerstattung zu verlangen.

(28)

Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit

• Massnahmen zur Kontrolle der

Wirtschaftlichkeit in den Tarifverträgen

• Handlungen, die nicht unter das KVG fallen

• Fehlende Weiterbildung oder entsprechendes Zertifikat

(29)

Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit

(30)

LABOR

• Jeder Arzt, der Laborleistungen in Rechnung stellt, muss das Ausbildungszertifikat

vorweisen können und sein Labor regelmässig überprüfen lassen.

Liste der Analysen

Externe Qualitätskontrollen (QUALAB) Kantonale Bewilligung

Ausbildungsbestätigung: www.kollegium.ch

Kollegium für Hausarztmedizin, mit Kursdatum, und Anforderungen

(31)

RADIOLOGIE

• Jede Praxis, die Röntgendienstleistungen in Rechnung stellt, muss über einen Arzt mit einer Ausbildungsbestätigung für

Strahlenschutz und, je nach aufgenommener Röntgenaufnahme, einer Bestätigung für

dosisintensives Röntgen verfügen.

www.radioprotection.ch www.kollegium.ch

Kollegium für Hausarztmedizin, mit Kursdatum, und Anforderungen

(32)

Paritätische Kommission

Die paritätische Kommission ist eine Vermittlungs-

kommission, sie besteht aus 3 SMCF-Mitgliedern, 3 Vertretern der Versicherungen (santésuisse, Helsana, Groupe Mutuel) und einem neutralen Präsidenten unterstützt durch eine Sekretärin.

Anhang der Beitrittskonvention

Die Kommission prüft die Anträge von santésuisse oder einem Mitglied der Tarifkonvention

Je nach unterbreiteten Statistiken Besonderheiten der Praxis

Der LAMAL und des TARMED

Im Falle eines begründeten Antrags schlägt die Kommission eine Verhandlung über den zu erstattenden Betrag vor.

Im Falle des Scheiterns des Vergleichs kann eine der Parteien das Verwaltungsgericht anrufen

(33)

Paritätische Kommission

• Rolle der SMCF

3 Ärzte delegieren

Interessenvertretung der Mitglieder

Das kollektive Interesse hat Vorrang gegenüber dem Einzelinteresse

Ein SMCF-Mitglied gegenüber missbräuchliche Gesuche verteidigen, seine besondere Lage Verstehen

Keine Verteidigung von missbräuchlicher Abrechnung!

(z. B. 36 Abrechnungsstunden an einem einzigen Tag)

(34)

Paritätische Kommission

• Überprüft die Wirtschaftlichkeit der Tätigkeit

• Alle Dossiers mit einem Abrechnungsvolumen von 130% im Vergleich zum Durchschnitt der Gruppe der Spezialärzte werden geprüft

(Achtung Standard 120%)

• Detaillierte Analyse möglich

Analyse von % der Positionen

Anonymisierte Analyse von Standardrechnungen

(35)

Prüfung des Dossiers

• Statistiken RSS / Anova / Regressionsziffer

RSS : einfacher Mittelwert der Fachgruppe im Kanton

Anova : Gewichtung auf verschiedenen Faktoren (Alter, Geschlecht, Region), Vergleich auf

Schweizer Ebene

Regressionsziffer für Vergleich Schweiz, verhandelt mit FMH. Vorteilhaft für den Arzt, von den

Gerichten als Berechnungsgrundlage akzeptiert zu werden

• Im Moment wird der günstigste Index verwendet

(36)

WIRTSCHAFTLICHKEIT

• Neue Regeln

Neuer Art 56 Abs. 6 KGV :

Leistungserbringer und Versicherer legen vertraglich eine Methode zur Kontrolle der Wirtschaftlichkeit fest.

FMH und Versicherer haben einen externen

Berater gewählt, um die neue Analysemethode festzulegen (Ersatz ANOVA)

Unterschriebener Vertrag FMH, Curafutura und santésuisse

August 2018

Konsequenzen :

Anzahl Praxen halbiert (screening)

(37)

REGRESSIONSZIFFER

• Erweiterung der Methode mit Morbiditätsfaktoren

Alter und Geschlecht der Patienten Gewählte Franchise

Hospitalisierung oder Aufenthalt im Pflegeheim im Laufe des vergangenen Jahres

Pharmaceutical Cost Group

(Unsicherheitsfaktor: interne Variationen)

(38)

PHARMACEUTICAL COST GROUP

Morbiditätsfaktoren

Verschriebene Medikamente für

Asthma

COPD

Cholesterin

Crohn, RCUH

Diabetes

Epilepsie

Glaukom

Kardiovaskuläre Erkrankung

HIV

Krebstherapien

Nierenerkrankungen etc etc

24 Kategorien an Wirkstoffen

Bei Einnahme von 180 Tagen

(39)

In FREIBURG

2013

707 Ärzte

118 gefiltert (Anova)

2017

832 Ärzte

41 gefiltert

2020 mehrere hunderttausend Franken zurückerstattet

RSS > 130 und Regressionsziffer < 130 : 48

RSS < 130 und Regressionsziffer > 130 : 16

(40)

Prüfung des Dossiers

• Regressionsziffer « günstiger » und

berücksichtigt die Besonderheiten der Patienten besser

• Einzig die statistische Methode wird

wahrscheinlich von den Gerichten anerkannt werden.

• CAVE Ctésias-Index

Keine Rechtsverbindlichkeit Warnindex

Mit santésuisse-Abonnement prüfen: onlineshop

(41)

Beispiel

(42)

Beispiel

(43)

Beispiel

(44)

Paritätische Kommission

Betroffene Massnahmen :

Dossierabbruch Bitte um Erklärung Gespräch

Bitte um Verbesserung (oft eine Warnung) Statusbrief

Mögliche Sanktionen :

Warnung

Verhandelte Rückerstattungsanfrage (Schlichtung)

Wenn kein Überinstimmen :

Kantonales Schiedsgericht auf Antrag einer der Parteien (Art. 89 KVG)

Möglicher Einspruch gegen Entscheid des kantonalen Schiedsgericht beim Bundesgericht (Art. 91 KVG)

(45)

Rückerstattung

• Index wird auf den Gesamtleistungen berechnet

• Rückerstattung auf den direkten Kosten

• Ein schlechter Deal ist besser als ein Prozess

• Seit 5 Jahren mehrere hunderttausend Franken rückerstattet

(46)

Prävention

Zeit beachten

Achten Sie auf Ihren Eigenwert

Obligatorischer Trustcenter-Beitritt

Achtung: Die Statistiken der Trustcenter sind indikativ, haben aber keinen rechtlichen Wert und sind oft um ca. 20% niedriger als diejenigen der Versicherer

Praxisspiegel

Statistiken von Santésuisse (CHF 80.-/Jahr)

Hüten Sie sich vor Softwareanbietern, die Ihnen erklären, wie Sie Ihre Abrechnung optimieren

können!

(47)

Nützliche Links

• Trustcenters :

Ctesias (Trustcenter der westschweizerischen kantonalen Ärztegesellschaften) www.ctesias.ch Weitere trustcenters :

http://www.newindex.ch/Partenaires-72

• Santésuisse

http://www.santesuisse.ch/de/tarife- leistungen/ambulante-leistungen/

Klicken Sie auf: onlineshop

(48)

Gut zu wissen

TrustCenter

MFÄF kauft Ihnen die Daten !

ROKO-Umfrage (MFÄF kauft Ihnen die Daten)

Ermöglicht, die Strukturen und Kosten der Praxen zu kennen und zu analysieren. Unsere eigenen Statistiken erweisen sich als sehr nützlich bei Tarifverhandlungen mit Versicherungsgesellschaften

MAS Umfrage (obligatorisch)

Analyse der Kosten und Einnahmen der Praxen durch das BFS und zur Verfügungstellung der Statistiken an das BAG

(Die Teilnahme an ROKO ermöglicht eine einfache Übermittlung der Daten)

(49)

Beispiel der Verrechnung

Konsultation 12 Minuten

00.0010 + 00.0020+ 00.0030 unter 6 und über 75 : 00.0025

jede angebrochene 5. Minute wird in Rechnung gestellt

Zuschlag für Familienmedizin 00.0015

Medizinischer Bericht

00.2285 11-35 Zeilen + 00.2295 +35 Zeilen Telefonische Konsultation

00.0110, 00.0120, 00.0130

Aktenstudium in Abwesenheit des Patienten (grundsätzlich nicht am selben Tag wie die Konsultation)

00.0131 pro Minute!

(50)

Beispiel der Verrechnung

Konsultation durch Fachärzte: Behandlungen

z.B. Rheumatologe, Nephrologe, Manuelle Medizin, etc., max X / 6 Monate

Untersuchung durch den Hausarzt (Allgemeine Innere Medizin!)

Kleine Untersuchung: 00,0415 pro 5 Minuten (Mindestanforderung)

Große Untersuchung: 00.0425

Spezifische Konsultation: 00.0510

alle Hausärzte max. 6/3 Monate (Ernährung, Ratschläge zur Rückenhygiene usw.)

Facharztprüfung

Rheumatologe

(51)

Beispiel der Verrechnung

(52)

Beispiel der Verrechnung

Andere:

Eilige oder dringende Konsultation:

Dringend: alles fallen lassen

Eilig: innerhalb von zwei Stunden (gilt nicht für Konsultationen ohne Termin)

Medikamentenausgabe, Überwachung in der Praxis, Bluttests, etc.

(53)

Beispiel der Verrechnung

Praktischer Arzt:

NUR LEISTUNGEN MIT ALLEN EIGENWERTEN (+

00,0015)

Und Faktor 0,93

ANPASSUNG der Software entsprechend dem qual.

Eigenwert

(54)

DANKE

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