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Parlamentarischer Vorstoss

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Academic year: 2022

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Nicht klassifiziert | Letzte Bearbeitung: 24.06.2020 | Version: 3 | Dok.-Nr.: 208456 | Geschäftsnummer: 2020.RRGR.204 1/2

12|00|D|v00

Parlamentarischer Vorstoss

Vorstoss-Nr.: 153-2020

Vorstossart: Interpellation

Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2020.RRGR.204

Eingereicht am: 04.06.2020

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: Hegg (Lyss, FDP) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein

Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: vom

Direktion: Sicherheitsdirektion

Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Anschlag auf Bundesasylzentrum Lyss/Kappelen

Kürzlich wurde in der Öffentlichkeit bekannt, dass ein Anschlag auf das Bundesasylzentrum Lyss/Kappelen verübt wurde. Angeblich wurde der Anschlag von linksautonomen Kreisen ausgeführt, um die Situation für die Asylsuchenden zu verbessern. Die verursachten Schäden haben die Unterkunft un- brauchbar gemacht. Da die Reparaturen länger dauern, weicht das SEM nun für ein temporäres Asyl- zentrum auf die Kaserne in Boltigen aus und muss zusätzlich im BAZ Lyss eine vorübergehende Contai- nersiedlung realisieren, um notwendigen Platz zu schaffen.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Der Anschlag geschah Anfang 2020. Weshalb wurde die Öffentlichkeit erst nach Monaten informiert und nicht bereits kurz nach dem Anschlag?

2. Die Standortgemeinden Lyss und Kappelen erfuhren von diesem Anschlag indirekt durch die Pres- se. Wieso wurden die Standortgemeinden nicht zeitnah informiert?

3. Bei ähnlichen Anschlägen wird normalerweise die Öffentlichkeit umgehend informiert. Wieso wurde in diesem Fall die Information unter dem Deckel gehalten?

4. Wer sind die Täter und was sind ihre Motive?

5. Konnten die Täter gefasst werden?

6. Wie hoch sind die Kosten, inklusive der Folgekosten (Schäden am Gebäude, Installation für zusätz- liche Ersatzcontainersiedlung in Lyss/Kappelen, temporäre Verlegung des Asylzentrums nach Bolti- gen, zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen in Lyss und Boltigen)?

7. Hat sich durch diesen Anschlag für die Asylsuchenden etwas verbessert?

8. Wann kann das beschädigte Gebäude im BAZ Lyss/Kappelen wieder in Betrieb genommen werden?

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Nicht klassifiziert | Letzte Bearbeitung: 24.06.2020 | Version: 3 | Dok.-Nr.: 208456 | Geschäftsnummer: 2020.RRGR.204 2/2

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