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Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

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Academic year: 2022

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Nicht klassifiziert | Letzte Bearbeitung: 24.06.2020 | Version: 2 | Dok.-Nr.: 217398 | Geschäftsnummer: 2020.RRGR.204 1/2

12|00|D|v00

Parlamentarischer Vorstoss

Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 153-2020

Vorstossart: Interpellation

Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2020.RRGR.204

Eingereicht am: 04.06.2020

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: Hegg (Lyss, FDP) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 0 Dringlichkeit verlangt: Nein

Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 1325/2020 vom 25. November 2020

Direktion: Sicherheitsdirektion

Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Anschlag auf Bundesasylzentrum Lyss/Kappelen

Kürzlich wurde in der Öffentlichkeit bekannt, dass ein Anschlag auf das Bundesasylzentrum Lyss/Kappelen verübt wurde. Angeblich wurde der Anschlag von linksautonomen Kreisen ausgeführt, um die Situation für die Asylsuchenden zu verbessern. Die verursachten Schäden haben die Unterkunft unbrauchbar gemacht.

Da die Reparaturen länger dauern, weicht das SEM nun für ein temporäres Asylzentrum auf die Kaserne in Boltigen aus und muss zusätzlich im BAZ Lyss eine vorübergehende Containersiedlung realisieren, um notwendigen Platz zu schaffen.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Der Anschlag geschah Anfang 2020. Weshalb wurde die Öffentlichkeit erst nach Monaten informiert und nicht bereits kurz nach dem Anschlag?

2. Die Standortgemeinden Lyss und Kappelen erfuhren von diesem Anschlag indirekt durch die Presse.

Wieso wurden die Standortgemeinden nicht zeitnah informiert?

3. Bei ähnlichen Anschlägen wird normalerweise die Öffentlichkeit umgehend informiert. Wieso wurde in diesem Fall die Information unter dem Deckel gehalten?

4. Wer sind die Täter und was sind ihre Motive?

5. Konnten die Täter gefasst werden?

6. Wie hoch sind die Kosten, inklusive der Folgekosten (Schäden am Gebäude, Installation für zusätzli- che Ersatzcontainersiedlung in Lyss/Kappelen, temporäre Verlegung des Asylzentrums nach Boltigen, zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen in Lyss und Boltigen)?

7. Hat sich durch diesen Anschlag für die Asylsuchenden etwas verbessert?

8. Wann kann das beschädigte Gebäude im BAZ Lyss/Kappelen wieder in Betrieb genommen werden?

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Nicht klassifiziert | Letzte Bearbeitung: 24.06.2020 | Version: 2 | Dok.-Nr.: 217398 | Geschäftsnummer: 2020.RRGR.204 2/2

Antwort des Regierungsrates Zu den Fragen 1 bis 3:

Das Bundesasylzentrum (BAZ) in Kappelen war seit November 2019 vorübergehend stillgelegt; das be- troffene Gebäude wurde nicht zur Unterbringung von Asylsuchenden genutzt. Das zuständige Staatssek- retariat für Migration (SEM) hat die zuständigen Interventionsstellen umgehend über den Anschlag alar- miert. Da der Vorfall zu jener Zeit keine direkten Auswirkungen auf die Standortgemeinden hatte, unter- liess es das SEM, diese proaktiv zu informieren. Von einer schnellen Information der Öffentlichkeit wurde ebenfalls abgesehen, da dies im Interesse der Täterschaft gewesen wäre und ihr zusätzliche Aufmerk- samkeit für ihr Anliegen verschafft hätte. Es ist bekannt, dass eine solche Tat zu Nachahmungen führen kann.

Zu den Fragen 4 und 5:

Die zuständigen kantonalen Polizeiorgane waren am Tatort und haben die notwendigen Ermittlungen eingeleitet. Die Täterschaft konnten bisher nicht ermittelt werden. Auf einer der linksextremen Szene zu- zuordnenden Webseite wurde jedoch ein anonymes Bekenner-Interview publiziert.

Zu den Fragen 6 bis 8:

Im baulichen Bereich entstanden gemäss dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Schäden in Höhe von rund CHF 800'000.-. Die Ausgaben für die seit dem Anschlag angeordnete Bewachung der Liegenschaft belaufen sich auf rund CHF 50'000.- pro Monat. Die Unterkunft in Boltigen und das Contai- nerprovisorium in Kappelen dienen vor allem der besseren Umsetzung der Empfehlungen des Bundes- amtes für Gesundheit (BAG) im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Die Containerprovisorien in Kappelen wurden letztlich aus drei Gründen notwendig: Wegen der Baustelle (geplant), wegen des Coronavirus (Kapazitäten) und wegen des Vandalenaktes. Die mit den Provisorien verbundenen Kosten von insgesamt rund CHF 1,5 Mio. Franken können in etwa zu je einem Drittel auf diese drei Gründe zu- rückgeführt werden.

Die geplanten Umbau- und Sanierungsarbeiten an den Bestandesbauten des BAZ Kappelen, darunter auch jene am beschädigten Gebäude, werden gemäss Planung bis im Sommer 2021 vorgenommen.

Das Containerprovisorium wurde im September 2020 in Betrieb genommen. Die Inbetriebnahme des Neubaus erfolgt im Spätherbst 2020.

Verteiler

‒ Grosser Rat

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