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Aktuelle Herausforderungen und neue Anwendungsfelder des Umwelt- und Planungsrechts Themen für Seminararbeiten

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Academic year: 2021

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Prof. Dr. Reimund Schmidt-De Caluwe Sommersemester 2014

Seminar im Bereich Umwelt- und Planungsrecht

Aktuelle Herausforderungen und neue Anwendungsfelder des Umwelt- und Planungsrechts

Themen für Seminararbeiten:

1. Umweltgerechtigkeit: Neuer Topos zur gerechten Verteilung von Umweltlasten – das Beispiel der Berliner Umweltgerechtigkeitskarte

2. Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren – Eröffnet der neue § 25 Abs. 3 VwVfG weitere sinnvolle Anwendungsbereiche im Umweltrecht?

3. Die geplante Neufassung der UVP-Richtlinie der EU (COM(2012) 628 v. 26. 10. 2012) – Darstellung und Bewertung der Neuerungen

4. Zwei Grundsatzentscheidungen des EuGH und ihre Auswirkungen auf die Gestaltung des Rechtschutzes in Umweltangelegenheiten - Die „Trianel“-Entscheidung vom 12. 5. 2011 (Rs. C-115/09) und die „Altrip“- Entscheidung 7. 11. 2013 (Rs. C-72/12)

5. Das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG) als Rechtsrahmen zur Einführung der CCS-Technologie in Deutschland

6. „Fracking“ – Mögliche Umweltgefahren und rechtliche Rahmenbedingungen einer umstrittenen Rohstoffge- winnung in Deutschland

7. Pumpspeicherkraftwerke: Zwischen Umwelteingriff und Beitrag zur Energiewende

8. Das von Art. 2 Abs. 2 GG geforderte Schutzniveau im Atomrecht und der neue § 7d AtomG

9. Das Standortauswahlgesetz – Darstellung und Bewertung des Regelungsmodells zur Suche eines Endlagerstan- dortes für radioaktive Abfälle

10. Die Kompetenzen zur FFH-Verträglichkeitsprüfung in der Bundesfachplanung und der Planfeststellung für Höchstspannungsleitungen und die Möglichkeiten zur Überwindung naturschutzrechtlicher Hindernisse

11. Fallstricke für die beabsichtigte Beschleunigung des Planungsverfahrens nach dem NABEG – Defizite im Rechtsschutz bei Planungsfehlern und bei den Regelungen zum Planerhalt

12. Der Wald als Wirtschaftsfaktor und seine Bedeutung für die Umwelt – Tauglichkeit der Bundes- und Lan- deswaldgesetze zur Regelung des Spannungsverhältnisses?

13. Hochwasserschutz zwischen Vorsorge, Umweltschutz und Öffentlichkeitsbeteiligung

14. Der Anspruch auf planunabhängige Maßnahmen zur Reduzierung von Feinstaub nach § 40 Abs. 2 BImSchG und

§ 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StVO in der aktuellen Diskussion

15. Der „Betriebsbereich“ – Zur Begriffsbedeutung in verschiedenen Anwendungsbereichen des Immissionsschutz- rechts

16. Neue Entwicklungen bei der Bewertung des luftgetragenen Schadstoffeintrags in FFH-Gebiete bei der Anlagenzulassung

Hinweise: Das Seminar ist vornehmlich für Studierende mit Vorkenntnissen im Umweltrecht konzipiert. Dies sind insbesondere diejenigen Jurastudierenden im Schwerpunkt „Staat und Verwaltung“ mit dem Wahlbereich „Umwelt- und Planungsrecht“ und Nebenfachstudierende im Modul „Umwelt und Planungsrecht“. Teilnehmen können aber ebenso sonstige Interessierte mit hinreichen- den juristische Vorkenntnisse im öffentlichen Recht.

Alle, die Interesse an der Übernahme einer Seminararbeit haben, können sich ab sofort an Frau wiss. Mitarb. Manuela Fischer (Juridicum Raum U.05) oder Frau wiss. Mitarb. Maria Busse (Juridicum Raum 0.22) wenden. Die Anmeldung muss persönlich erfolgen und ist verbindlich. Das Seminar wird voraussichtlich als Blockveranstaltung am Ende des Sommersemesters stattfinden. Ein Treffen aller Interessierten zur Klärung inhaltlicher und organisatorischer Fragen findet zu Beginn des Sommersemesters statt. Die Beratung zur Bearbeitung wird bereits ab der Anmeldung zum Seminar gewährleistet.

Die Referate (ca. 20 – 25 Seiten) sollen das jeweilige Thema systematisch vorstellen, die Probleme darstellen und eigene Bewertungen enthalten. Spätestens 6 Wochen vor dem Seminartermin ist eine Gliederung der Arbeit vorzulegen und über den Stand der Bearbeitung zu berichten. Spätestens zwei Wochen vor dem Seminartermin ist die Arbeit einzureichen. Die Seminarvorträge sollen überwiegend frei gehalten und durch ein Thesenpapier oder eine Präsentation unterstützt werden. Sie sind neben der schriftlichen Leistung und der mündlichen Beteiligung im Seminar wesentlicher Teil der Bewertungsgrundlage. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Studierende begrenzt.

Referenzen

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