Prof. Dr. Reimund Schmidt-De Caluwe & Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt WS 2020/21
Seminar „Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit“
1. Globale und nationale soziale Folgen von Klimawandel und Klimapolitik – Grundlagen, Ordnungsrecht, ökonomische Instrumente
2. Das Paris-Abkommen zum Klimaschutz – Zieldimensionen und soziale Verteilungsfragen im Völkerrecht
3. EU-Emissionshandel – Regelungsbereich, Funktionsweise und Folgen
4. Die ergänzende deutsche CO2-Bepreisung – Regelungsbereich, Funktionsweise und Ziele 5. Entlastungsmaßnahmen nach dem deutschen Klimaschutzplan zur Senkung der Strompreise
– Regelungsbereiche (EEG-Umlage, Entfernungspauschale, Wohngeld), Effizienz und Bewertung
6. Kohleausstiegsgesetz und Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen – Regelungsschwerpunkte und Umsetzungsmöglichkeiten am Beispiel Mitteldeutsches Revier Sachsen-Anhalt
7. Klimaschutz in der Landnutzung: Tierhaltung und LULUCF 8. Klimaschutz in der Landnutzung: Moore und Wälder
9. Ausschreibungsverfahren für Onshore-Windkraftanlage als Ursache der Stagnation des Ausbaus? – Regelungsmodell, Besonderheiten der Bürgerenergiegesellschaften
10. Erneuerbare-Energien-RL (EU) 2018/2001 – Anspruch auf nichtdiskriminierende
Eigenversorgung bei der elektrischen Versorgung und Umsetzungsbedarf im deutsche EEG 11. Mieterstrommodell für Photovoltaik nach dem EEG – sinnvolles Regelungsmodell zur
Partizipation an Klimaschutzmaßnahmen?
12. Die geänderte Energie-Effizienz-RL (EU) 2012/27/EU und ihre Umsetzung in Deutschland (insbes. EDL-G) – Regelungen zur Stärkung der Verbraucherrechte als Mittel des
Klimaschutzes und die damit verbundenen tatsächlichen und rechtlichen Probleme 13. Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU) 2018/844 und seine
Umsetzung durch das Gebäudeenergiegesetz v. 3.7.2020 – Grundstrukturen und Neuerungen zur Verbesserung der Energieeinsparung
14. Wirtschaftliche Vor- und Nachteile für Vermieter und Mieter bei der energetischen Sanierung von Bestandswohnraum: Rechtlicher Rahmen und alternative Steuerungsoptionen
15. Klimaschutzaspekte im Sozialrecht – In welchem Maße lassen Leistungen der Grundsicherung (SGB II, SGB XII) die Berücksichtigung klimagerechten Verhaltens zu und lassen sich
entsprechende Aspekte verbessern?
Hinweise: Das Seminar ist für Studierende mit Vorkenntnissen im Umwelt- und Planungsrecht sowie im Sozialrecht konzipiert. Dies sind insbesondere diejenigen Jurastudierenden im Schwerpunkt „Staat und Verwaltung“ mit dem Wahlbereich „Umwelt- und Planungsrecht“ (§ 12 Abs. 2 Nr. 5, § 13 Abs. 2 Nr. 5 a SPO) 2 (Arbeits-, Sozial- und Verbraucherrecht) und 6 (Internationales, Transnationales und Europäisches Recht) und Nebenfachstudierende im Modul „Umwelt und Planungsrecht“. Teilnehmen können, aber auch sonstige Interessierte mit hinreichenden Vorkenntnissen im öffentlichen Recht.
Alle, die Interesse an der Übernahme einer Seminararbeit haben, können sich ab sofort an Frau wiss.
Mitarb. Theresa Rammelt (theresa.rammelt@jura.uni-halle.de) und Herrn wiss. Mitarb. Stephan Abisch (stephan.abisch@jura.uni-halle.de) wenden. Die Anmeldung muss per Mail erfolgen und ist verbindlich. Mehr als 15 Teilnehmer*innen werden nur in begründeten Ausnahmefällen zugelassen.
First come, first serve.
Das Seminar wird voraussichtlich als zweitägige Blockveranstaltung am Ende des Wintersemesters stattfinden, unter Umständen kann ein weiterer Termin im Semester notwendig werden.
Ein Treffen aller Interessierten zur Klärung verbleibender inhaltlicher und organisatorischer Fragen findet zu Beginn des Wintersemesters statt. Die Betreuung der Bearbeitung wird jedoch bereits ab der Anmeldung zum Seminar gewährleistet.
Die Referate (ca. 20 – 25 Seiten) sollen das jeweilige Thema systematisch vorstellen, Probleme darstellen und erörtern sowie eigene Bewertungen enthalten. Spätestens 6 Wochen vor dem Seminartermin ist eine Gliederung der Arbeit vorzulegen und über den Stand der Bearbeitung zu berichten. Zwei Wochen vor dem Seminartermin ist die Arbeit elektronisch und in gedruckter Form einzureichen (Details bei der Vorbesprechung). Die Seminarvorträge sollen überwiegend frei
gehalten und durch ein Thesenpapier oder eine Präsentation unterstützt werden. Sie sind neben der schriftlichen Leistung und der mündlichen Beteiligung im Seminar wesentlicher Teil der
Leistungsbewertung.