Prof. Schmidt-De Caluwe Sommersemester 2011
„Umweltschutz in planungsrechtlichen Zusammenhängen“
Seminar für KandidatInnen im Schwerpunkt Umwelt- und Planungsrecht (§ 12 Abs. 2 Nr. 5, § 13 Abs. 2 Nr. 5 a SPO), für andere interessierte Jurastudierende sowie für Nebenfachstudierende mit hinreichenden juristischen Vorkenntnissen.
Themen für Seminararbeiten:
1. Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Planfeststellungs- und Bauplanungsverfahren – ein Faktor zur Stärkung des Umweltschutzes?
2. Die strategische Umweltprüfung – Voraussetzungen, Verfahrensanforderungen, Praxis
3. Die naturschutzrechtliche und die städtebaurechtlichen Regelungen zum Schutz von Natur und Landschaft bei Eingriffen – insbesondere ein Vergleich im Hinblick auf die geforderte Kompensation 4. Bebauungspläne der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) ohne Umweltprüfung und Eingriffsregelung –
Chancen und Risiken
5. "Schrottimmobilien": Benötigen die Kommunen neue Instrumente des Städtebaus für die Bewältigung von verwahrlosten Immobilien?
6. Die Erfordernisse des Immissions- und Naturschutzes bei der Planung von Fernstraßen
7. Die Genehmigung von Biomasseanlagen unter besonderer Berücksichtigung von bauplanungsrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Aspekten.
8. Rechtliche Rahmenbedingungen von Carbon Dioxide Capture and Storage (CCS)
9. Die Zulassung neuer Windenergieanlagen (WEA) vor dem Hintergrund der raumordnungsrechtlichen, bauplanungsrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen
10. Rechtsfragen der Zulassung des WEA-Repowering
11. Die Erfassung und Sanierung von Altlasten im Bodenschutzrecht
12. Die Landesanstalt für Altlastenfreistellung und das Konzept der Altlastensanierung in Sachsen-Anhalt 13. Der Biodiversitätsschaden im Rahmen des Umweltschadensgesetzes und die Möglichkeiten seines
Ausschlusses durch FFH-Verträglichkeitsprüfung, Bebauungsplanung und Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregeln
Hinweise: Themen können nach Absprache eventuell geteilt werden. Eigene Themenvorschläge, die im thematischen Zusammenhang stehen, können zusätzlich vorgeschlagen werden. Das Seminar ist für
Studierende mit Vorkenntnissen im Umweltrecht konzipiert, insbesondere für diejenigen, die den Schwerpunkt
„Umwelt- und Planungsrecht“ wählen. Interessierte Nebenfachstudierende können teilnehmen, wenn sie über entsprechende juristische Vorkenntnisse verfügen.
Alle, die Interesse an der Übernahme einer Seminararbeit haben, können sich ab sofort an Frau wiss. Mitarb.
Manuela Fischer (Juridicum Raum U.05) oder Frau wiss. Mitarb. Maria Busse (Juridicum Raum 0.22) wenden.
Das Seminar wird als Blockveranstaltung am Ende des Sommersemesters stattfinden. Ein Treffen aller
Interessierten zur Klärung organisatorischer Fragen findet zu Beginn des Sommersemesters statt. Eine Beratung zur Bearbeitung wird ab der Anmeldung zum Seminar gewährleistet.
Die Referate (ca. 20 Seiten) sollen das jeweilige Thema systematisch vorstellen, die Probleme darstellen und eine eigene Bewertung enthalten. Spätestens 6 Wochen vor dem Seminartermin ist eine Gliederung der Arbeit, spätestens zwei Wochen vor dem Seminartermin ist die Arbeit einzureichen. Die Seminarvorträge sollen überwiegend frei gehalten und durch ein Thesenpapier unterstützt werden. Sie sind neben der schriftlichen Leistung und der mündlichen Beteiligung im Seminar wesentlicher Teil der Bewertungsgrundlage. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Studierende begrenzt.