Prof. Dr. Reimund Schmidt-De Caluwe Sommersemester 2013
„Übergreifende Prinzipien, verfahrensrechtliche Flankierung und spezielle Regulierungsinstrumente des Umweltrechts“
Seminar für KandidatInnen im Schwerpunkt Umwelt- und Planungsrecht (§ 12 Abs. 2 Nr. 5, § 13 Abs. 2 Nr. 5 a SPO), für andere interessierte Jurastudierende sowie für Nebenfachstudierende mit hinreichenden juristischen Vorkenntnissen.
Themen für Seminararbeiten:
1. Die primärrechtlichen Regelungen des EU-Rechts zum Umweltschutz (insbes. Art. 3. Abs. 3 UAbs. 1 EUV, Art. 11, 191 ff. AEUV, Art. 37 GRCh) - Bedeutung für die Rechtspraxis und Rechtsentwicklung?
2. Die Ökologisierung der Europäischen Menschenrechtskonvention – die Rechtsprechung des EGMR zum Umweltschutz insbesondere auf Grundlage des Art. 8 EMRK
3. Art. 20a GG und Art. 2 Abs. 1 sowie Art. 35 Landesverfassung LSA – Regelungsinhalte und Funktion für einen effektiven Umweltschutz
Daniel Günzke (Jurist) Tel.: 0151/57969366
E-Mail: danielguenzke@web.de
4. Die Umweltverträglichkeitsprüfung im Genehmigungsverfahren und die rechtlichen Konsequenzen einer fehlerhaften UVP
5. Öffentlichkeitsbeteiligung in Großverfahren zur Anlagenzulassung und Planfeststellung – Struktur, Voraussetzungen und Ertrag für einen effektiven Umweltschutz
Frederik Künne
6. Die Rechtsschutzmöglichkeiten von Umweltverbänden – das TRIANEL-Urteil des EuGH vom 12. Mai 2011 (Rs. C-115/09) und seine Auswirkungen auf die Novellierung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes
Emanuel Kunkel (Geograf) Matrikel-Nummer: 209 214 633 E-Mail: emanuel.kunkel@yahoo.com
7. Verantwortung Privater für den Umweltschutz – Verschuldenshaftung, Gefährdungshaftung, straf- bzw.
ordnungswidrigkeitsrechtliche Sanktionen bei Umweltschäden Laura Günther
8. BVT-Merkblätter und -Schlussfolgerungen nach der Industrie-Emissions-Richtlinie (2010/75/EU) – die Anforderungen zur „besten verfügbaren Technik“ im deutschen anlagenbezogenen Umweltschutz 9. Klimaschutz und Landwirtschaft – Treibhausgas-Emissionen landwirtschaftlicher Betriebe und
Möglichkeiten zu klimaschützenden Regulierungen Lotte Schneider (vgl. Seminar WS 2012/13)
10. Energie aus Biomasse – rechtlicher Rahmen, ökologische Bilanz und Nutzungskonkurrenzen landwirtschaftlicher Flächen
Birthe Schulte (Geographie 2 FS Master) Matrikelnummer: 208222482
E-Mail-Adresse: birthe.schulte@student.uni-halle.de Tel.: 0178/2368623
11. Die Einrichtung von Umweltzonen – Voraussetzungen, rechtliche Probleme und tatsächlicher Nutzen Josefine Mayer (Geografie, Master 2. Sem.)
Matrikelnummer: 208215295
E-Mail-Adresse: josefine.mayer@student.uni-halle.de Tel.: 0176/80061198
12. Solaranlagen in der Regionalplanung, der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsrecht Felix Adam (Geografie, Bachelor, 8. Semester)
Matrikelnummer: 209216426 E-Mail: felixadam@gmx.net
Tel.: 0176/99081443
13. Windkraftanlagen contra Natur- und Artenschutz? – Die naturschutzrechtlichen Grenzen der Windkraftnutzung
Yasmina Stoffregen (Juristin) Matrikelnummer: 209230954
E-Mail: yasmina.stoffregen@googlemail.com Tel.: 0163/6871762
14. Die planerischen Instrumente der Maßnahmeprogramme und des Bewirtschaftungsplans im Wasserrecht – Eigenarten, Probleme, Rechtsschutzmöglichkeiten
15. Neue Ansätze des Ressourcenschutzes im Kreislaufwirtschaftsgesetz (I) – Abfall, Nebenprodukt und die Bedingungen des Endes der Abfalleigenschaft
16. Neue Ansätze des Ressourcenschutzes im Kreislaufwirtschaftsgesetz (II) – Das Instrument des Abfallvermeidungsplans
Hinweise: Zusätzliche Themen, die im thematischen Zusammenhang stehen, können vorgeschlagen werden.
Das Seminar ist für Studierende mit Vorkenntnissen im Umweltrecht konzipiert, insbesondere für diejenigen, die den Schwerpunkt „Umwelt- und Planungsrecht“ wählen. Interessierte Nebenfachstudierende können teilnehmen, wenn sie über entsprechende juristische Vorkenntnisse verfügen.
Alle, die Interesse an der Übernahme einer Seminararbeit haben, wenden sich ab sofort an Frau wiss. Mitarb.
Manuela Fischer (Juridicum Raum U.05) oder Frau wiss. Mitarb. Maria Busse (Juridicum Raum 0.22); eine Anmeldung über StudIP ist nicht möglich. Das Seminar wird als Blockveranstaltung am Ende des Sommersemesters stattfinden. Ein Treffen aller Interessierten zur Klärung organisatorischer Fragen findet zu Beginn des Sommersemesters statt. Eine Beratung zur Bearbeitung wird ab der Anmeldung zum Seminar gewährleistet.
Die Referate (ca. 20 Seiten) sollen das jeweilige Thema systematisch vorstellen, die Probleme darstellen und eine eigene Bewertung enthalten. Spätestens 6 Wochen vor dem Seminartermin ist eine Gliederung der Arbeit vorzulegen und über den Stand der Bearbeitung zu berichten. Spätestens zwei Wochen vor dem Seminartermin ist die Arbeit einzureichen. Die Seminarvorträge sollen überwiegend frei gehalten und durch ein Thesenpapier unterstützt werden. Sie sind neben der schriftlichen Leistung und der mündlichen Beteiligung im Seminar wesentlicher Teil der Bewertungsgrundlage. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Studierende begrenzt.