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„Umweltschutz und Rechtsschutz in der Planung“ Seminar für KandidatInnen im

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Academic year: 2021

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Prof. Schmidt-De Caluwe Wintersemester 2009/2010

„Umweltschutz und Rechtsschutz in der Planung“

Seminar für KandidatInnen im Schwerpunkt Umwelt- und Planungsrecht (§ 12 Abs. 2 Nr. 5, § 13 Abs. 2 Nr. 5 a SPO), für sonstige Interessierte Jurastudierende sowie Nebenfachstudierende mit hinreichenden juristischen Vorkenntnissen.

Zu vergebende Themen:

1. Erfordernisse und Ziele der Raumordnung im Spannungsverhältnis zur verfassungsrechtlichen Garantie der kommunalen Selbstverwaltung

2. Funktion, Ablauf und Rechtsprobleme des Raumordnungsverfahrens

3. Reichweite der Befugnis zur landesplanerischen Steuerung umweltsensibler Großprojekte (z.B.

Kohlekraftwerke)

4. Funktion und Anforderungen der Öffentlichkeitsbeteiligung in Planfeststellungsverfahren 5. Formen und Potential von Mediationsverfahren in der Planfeststellung

6. Gesetzliche Beschränkungen und funktionelle Grenzen des Individualrechtsschutzes im Planungsrecht

7. Die Verbandsklage nach dem Naturschutzrecht und nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz – Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Konkurrenzfragen

8. Die Erfordernisse des Immissions- und Naturschutzes bei der Planung von Fernstraßen 9. Die Zulassung von Windenergieanlagen vor dem Hintergrund der raumordnungsrechtlichen,

bauplanungsrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen 10. Anforderungen und Verfahren der Umweltprüfung in der Bauleitplanung

11. Die Regelung zum naturschutzrechtlichen Eingriff und Ausgleich in der Bauleitplanung 12. Besonderheiten und Rechtsprobleme der vorhabenbezogenen Bebauungsplanung

13. Die baurechtlichen Planerhaltungsvorschriften (§§ 21 ff. BauGB) im Spannungsverhältnis zur Gesetzesbindung der Verwaltung und dem effektiven Rechtsschutz Betroffener

14. Bebauungspläne der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) als Instrument kommunaler Flexibilität zur Innenstadtentwicklung – Chancen und Risiken

15. Grundlagen und Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und der Haftung für Biodiversitätsschäden nach dem Umweltschadensgesetz

Hinweise: Themen können nach Absprache eventuell geteilt werden. Eigene Themenvorschläge, die im thematischen Zusammenhang stehen, können zusätzlich vorgeschlagen werden. Das Seminar ist für Studierende mit Vorkenntnissen im Umweltrecht konzipiert, insbesondere für diejenigen, die den Schwerpunkt „Umwelt- und Planungsrecht“ wählen. Interessierte Nebenfachstudierende können teilnehmen, wenn sie über

entsprechende juristische Vorkenntnisse verfügen.

Alle, die Interesse an der Übernahme eines Referates haben, wenden sich ab sofort an Frau wiss. Mitarb.

Manuela Fischer (Juridicum Raum U.05) oder Herrn wiss. Mitarb. Sascha Weigel (Juridicum Raum 0.20). Das Seminar wird wahrscheinlich als Blockveranstaltung am Ende des Wintersemesters stattfinden.

Bearbeitungsthemen werden nach der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldung und dem Kriterium der ausgewogenen Beteiligung der Studienfachrichtungen vergeben.

Ein Treffen aller Interessierten zur Klärung organisatorischer Fragen findet zu Beginn des Wintersemesters statt.

Eine Beratung zur Bearbeitung wird ab der Anmeldung zum Seminar gewährleistet.

Die Referate (ca. 20 Seiten) sollen das jeweilige Thema systematisch vorstellen, die Probleme darstellen und eine eigene Bewertung enthalten. Spätestens 6 Wochen vor dem Seminartermin ist eine Gliederung der Arbeit, spätestens zwei Wochen vor dem Seminartermin ist die Arbeit einzureichen. Die Seminarvorträge sollen überwiegend frei gehalten und durch ein Thesenpapier unterstützt werden. Sie sind neben der schriftlichen Leistung und der mündlichen Beteiligung im Seminar wesentlicher Teil der Bewertungsgrundlage. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Studierende begrenzt.

Referenzen

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