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Seminar „Aktuelle Entwicklungen im Umwelt- u. Planungsrecht“ Themen für Seminararbeiten: 1.

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Academic year: 2021

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Prof. Dr. Schmidt-De Caluwe Sommersemester 2015

Seminar „Aktuelle Entwicklungen im Umwelt- u. Planungsrecht“

Themen für Seminararbeiten:

1. Umweltgerechtigkeit: Neuer Topos zur gerechten Verteilung von Umweltlasten – das Beispiel der Berliner Umweltgerechtigkeitskarte

2. Das von Art. 2 Abs. 2 GG geforderte Schutzniveau für Leben und Gesundheit und die dynami- schen Betreiberpflichten nach dem neuen § 7d AtomG

3. Rechtliche Möglichkeiten zur Begrenzung der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlung und Infrastruktur und ihre Effizienz

4. Flächenmanagement durch Ökoagenturen – erfolgversprechendes Modell zum Schutz von Natur und Landschaft?

5. EMAS III-Verordnung und ihre Umsetzung in Deutschland – Bilanz eines freiwilligen Umweltma- nagementsystems und mögliche Kritikpunkte

6. Die Änderungen der UVP-Richtlinie durch die Richtlinie 2014/52/EU v. 16.4.2014 – Neuerungen, Umsetzungserfordernisse in Deutschland und Bewertung der Auswirkungen für den Umwelt- schutz

7. Das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot nach § 4 der Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/

60/EG v. 23.10.2000) in der Umsetzung durch §§ 27 ff. WHG – Darstellung der Anforderungen und möglicher Ausnahmen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung

8. Die Einbeziehung der Eigenstromversorger in die EEG-Umlage nach der EEG-Novelle 2014 – Zweck der Neuregelung und Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

9. Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – effektives Regelungsmo- dell zur Minderung der CO2-Emissionen im Gebäudesektor?

10. Die Bewertung luftgetragener Schadstoffeinträge in FFH-Gebiete bei der Anlagenzulassung – „Critical loads“ als konsistente Bewertungsmaßstäbe und deren Heranziehung durch die Rechtsprechung 11. Fracking – Aktueller rechtlicher Rahmen und geplante Regelungen zu einer umstrittenen Roh-

stoffgewinnung in Deutschland

12. Die planungsrechtliche Steuerung von Windenergieanlagen durch Festlegung von Konzentrati- onszonen im Rahmen der Raumordnungs- und Bauleitplanung unter Einbeziehung der am 1. Au- gust in Kraft tretenden Länderöffnungsklausel für Abstandsvorgaben zu Windenergieanlagen in § 249 BauGB

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13. Der Ablauf des gestuften Planungsverfahrens im Bergrecht und die Garzweiler II-Entscheidung des BVerfG v. 17.12.2013 (NVwZ 2014, 211) mit Blick auf die Anforderungen an einen effektiven Rechtsschutz

14. Rechtsschutzmöglichkeiten gegen „Legalplanungen“ vor dem Hintergrund des Südumfahrung- Stendal-Beschlusses (BVerfGE 95, 1), Unterschiede zwischen der Legalplanung und der Bedarfs- planung nach dem Fernstraßenausbaugesetz, dem EnLAG sowie § 12e EnWG der Sonderweg im Hinblick auf den Rechtsschutz beim Auswahlverfahren zu einem Standort für die Endlagerung ra- dioaktiver Abfälle (dieses Thema kann auch geteilt bearbeitet werden)

15. Die Herausforderungen für das Raumplanungsrecht im Hinblick auf die Anpassung an den Klima- wandel

16. Rechtsrahmen für eine Raumordnung zur Steuerung unterirdischer Nutzungen – Darstellung des status quo sowie Vorschläge für Regelungen de lege ferenda

Wichtige Hinweise: Das Seminar ist für Studierende mit Vorkenntnissen im Umwelt- und Planungsrecht konzi- piert. Dies sind insbesondere diejenigen Jurastudierenden im Schwerpunkt „Staat und Verwaltung“ mit dem Wahlbereich „Umwelt- und Planungsrecht“ (§ 12 Abs. 2 Nr. 5, § 13 Abs. 2 Nr. 5 a SPO) und Nebenfachstudie- rende im Modul „Umwelt und Planungsrecht“. Teilnehmen können aber auch sonstige Interessierte mit hinrei- chenden Vorkenntnissen im öffentlichen Recht.

Alle, die Interesse an der Übernahme einer Seminararbeit haben, können sich ab sofort an Frau wiss. Mitarb.

Maria Busse oder Frau wiss. Mitarb. Theresa Rammelt wenden. Die Anmeldung muss persönlich erfolgen und ist verbindlich.

Das Seminar wird voraussichtlich als Blockveranstaltung am Ende des Sommersemesters stattfinden, bei größe- rer Teilnehmerzahl kann ein weiterer Termin im Semester notwendig werden.

Ein Treffen aller Interessierten zur Klärung inhaltlicher und organisatorischer Fragen findet zu Beginn des Som- mersemesters statt. Die Beratung zur Bearbeitung wird jedoch bereits ab der Anmeldung zum Seminar gewähr- leistet.

Die Referate (ca. 20 – 25 Seiten) sollen das jeweilige Thema systematisch vorstellen, die Probleme darstellen und eigene Bewertungen enthalten. Spätestens 6 Wochen vor dem Seminartermin ist eine Gliederung der Arbeit vorzulegen und über den Stand der Bearbeitung zu berichten. Zwei Wochen vor dem Seminartermin ist die Arbeit einzureichen. Die Seminarvorträge sollen überwiegend frei gehalten und durch ein Thesenpapier oder eine Präsentation unterstützt werden. Sie sind neben der schriftlichen Leistung und der mündlichen Betei- ligung im Seminar wesentlicher Teil der Bewertungsgrundlage.

Referenzen

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