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Seminar zum Umwelt- u. Planungsrecht Themen für Seminararbeiten: 1.

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Academic year: 2021

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Prof. Dr. Schmidt-De Caluwe Sommersemester 2016

Seminar zum Umwelt- u. Planungsrecht

Themen für Seminararbeiten:

1. Die Ergebnisse des Weltklimagipfels in Paris 2015 – Konsequenzen für das deutsche Umweltrecht?

2. Das 7. Umweltaktionsprogramm der EU (Beschluss Nr. 1386/2013/EU v. 20. November 2013) – Überblick über Ziele und Motive / Genauere Darstellung und Bewertung des Zieles 2:

„Ressourceneffiziente, umweltschonende und wettbewerbsfähige CO2-arme Wirtschaft“

3. Das Übereinkommen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über die grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung ( „Espoo-Konvention“) – Verfahren und Vollzugsprobleme der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung

4. Verfahrensrechtliche und materiellrechtliche Präklusionsvorschriften in umweltrechtlichen Verfahren nach dem Urteil des EuGH vom 15.10.2015 (C-137/14)

5. Die Erweiterung des gerichtlichen Prüfungsumfangs in Umweltverbandsklageverfahren nach dem Beschluss der 5. Aarhus-Konverntion-Vertragsstaatenkonferenz zum Verfahren

ACCC/C/2008/31 und dem Urteil des EuGH vom 15.10.2015 (C-137/14)

6. Der Deal im Umweltrecht – Zulässigkeit und Grenzen des „Verkaufs“ von Klagerechten durch anerkannte Umweltvereinigungen

7. Inhalt, Ziele und erste Erfahrungen des Umweltverwaltungsgesetzes Baden-Württemberg – Beispiel für andere Länder?

8. Voraussetzungen und Verfahren für eine wasserrechtliche Erlaubnis von Fracking oberhalb von 3 000 Metern Tiefe nach dem Entwurf des Gesetzes zur Untersagung und zur

Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie (BT-Drs. 18/4713) –

insbesondere Bewertung der Rolle des unabhängigen Expertengremiums nach § 13a WHG-E 9. Die Entwürfe zur Novelle von Düngegesetz (BT-Drs.18/7557) und Düngeverordnung1 – wird

die Bundesrepublik damit den europarechtlichen Vorgaben (insb. EG-Nitratrichtlinie 91/676/EWG) und den Notwendigkeiten des Klimaschutzes gerecht?

10. Die rechtlichen Vorgaben zum Anbau gentechnisch veränderter Organismen – Systematischer Überblick mit einem Schwerpunkt auf die Regelungen zum Schutz konventioneller

Landwirtschaft insbes. nach der ÄnderungsRL 2015/412/EU

1http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Service/Rechtsgrundlagen/Entwuerfe/EntwurfDuengeverordnung.html

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11. Die Anforderungen des Verschlechterungsverbots für Gewässerveränderungen nach §§ 27 ff.

WHG – Systematischer Überblick und Bewertung der Entscheidung des EuGH vom 1. Juli 2015 (C-461/13)

12. Die Einbeziehung der Eigenstromversorger in die EEG-Umlage nach der EEG-Novelle 2014 – Regelungszweck und Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

13. Flächenmanagement durch Ökoagenturen – erfolgversprechendes Modell zum Schutz von Natur und Landschaft?

14. Die unendliche Suche nach einem Atommüllendlager – Das Verfahren nach dem Standortauswahlgesetz und die Voraussetzungen an eine Endlagergenehmigung

15. Das Abwägungsgebot in der Bauleitplanung – Rechtsdogmatische Einordnung, Prüfprogramm und gerichtliche Kontrolldichte

16. Die kommunale Planungshoheit im Verhältnis von Bauleitplanung und Fachplanung – Inhalt, Reichweite, Durchsetzungskraft und Rechtsschutz

Hinweise: Das Seminar ist für Studierende mit Vorkenntnissen im Umwelt- und Planungsrecht konzipiert. Dies sind insbesondere diejenigen Jurastudierenden im Schwerpunkt „Staat und

Verwaltung“ mit dem Wahlbereich „Umwelt- und Planungsrecht“ (§ 12 Abs. 2 Nr. 5, § 13 Abs. 2 Nr. 5 a SPO) und Nebenfachstudierende im Modul „Umwelt und Planungsrecht“. Teilnehmen können aber auch sonstige Interessierte mit hinreichenden Vorkenntnissen im öffentlichen Recht.

Alle, die Interesse an der Übernahme einer Seminararbeit haben, können sich ab sofort an Frau wiss.

Mitarb. Theresa Rammelt wenden. Die Anmeldung muss persönlich erfolgen und ist verbindlich.

Das Seminar wird voraussichtlich als Blockveranstaltung am Ende des Sommersemesters stattfinden, bei größerer Teilnehmerzahl kann ein weiterer Termin im Semester notwendig werden.

Ein Treffen aller Interessierten zur Klärung inhaltlicher und organisatorischer Fragen findet zu Beginn des Sommersemesters statt. Die Beratung zur Bearbeitung wird jedoch bereits ab der Anmeldung zum Seminar gewährleistet.

Die Referate (ca. 20 – 25 Seiten) sollen das jeweilige Thema systematisch vorstellen, die Probleme darstellen und eigene Bewertungen enthalten. Spätestens 6 Wochen vor dem Seminartermin ist eine Gliederung der Arbeit vorzulegen und über den Stand der Bearbeitung zu berichten. Zwei Wochen vor dem Seminartermin ist die Arbeit einzureichen. Die Seminarvorträge sollen überwiegend frei gehalten und durch ein Thesenpapier oder eine Präsentation unterstützt werden. Sie sind neben der schriftlichen Leistung und der mündlichen Beteiligung im Seminar wesentlicher Teil der

Bewertungsgrundlage.

Referenzen

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