Prof. Dr. Schmidt-De Caluwe Sommersemester 2017
Seminar zum Umwelt- u. Planungsrecht
Themen für Seminararbeiten:
1. Nachtflugverkehr – Flughafenplanung, Schutzstandards und Rechtsschutz-möglichkeiten (u.U. am Beispiel der Auseinandersetzung um den Frachtflugbetrieb am Flughafen Leipzig/Halle)
2. Festlegung von Flugrouten – Rechtliche Grundlagen, UVP-Pflicht und Beteiligungs- bzw.
Klagerechte anerkannter Umweltvereinigungen
3. Der Ausbau von Windkraftanlagen und die Flugsicherung – Materielle und verfahrensrechtliche Anforderungen zur Gewährleistung der Flugnavigation bei der Genehmigung von Windkraftanlagen
4. Der Ausbau von Höchstspannungsleitungen und der Schutz vor elektromagnetischen Strahlen – Gefahrenpotential und Schutzpflicht des Staates nach Art. 2 Abs. 2 GG
5. Das Gefährdungspotential von hochfrequenten nichtionisierenden Strahlen durch WLAN- und Mobilfunksendestationen – Grundrechtseingriff ohne Rechtsgrundlage und die Schutzpflicht des Staates?
6. Kommunale Planungsmöglichkeiten und –grenzen bei der Errichtung von Mobilfunkanlagen
7. Bauplanungsrechtliche Privilegierungen und Verfahrensvereinfachungen für Flüchtlingsunterkünfte nach der Baurechtsnovelle 2014 und dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz 2015 – Darstellung, Praxisfolgen und kritische Würdigung
8. Ansprüche von Bürgern und Umweltvereinigungen auf effektive präventive Maßnahmen zur Luftreinhaltung und Möglichkeiten effektiver Rechtsdurchsetzung
9. Die Anforderungen der Flugsicherung und des Wetterradars als mögliche Versagensgründe für die Errichtung von Windkraftanlagen?
10. Betroffene als „Energieerzeugungsunternehmer“ - Wirtschaftliche Teilhabe als Chance zur Steigerung der Akzeptanz von Windenergieanlagen?
11. Ökonomie versus Tierschutz: Das massenhafte Töten von männlichen Eintagsküken –im Rahmen des Regelungsregimes des Tierschutzes
12. Rechtliche Probleme und Chancen der Einführung einer City-Maut zur Verminderung der Luftbelastung
13. Abfallrechtliche Probleme bei der Rücknahme von Altkleidung durch den Einzelhandel
14. Die Notwendigkeit eines globalen Bodenschutzes – Herausforderung und mögliche Umsetzung einer „Menschheitsaufgabe“
15. Das Verhältnis von Raumordnung und Fachplanung am Beispiel der Planung von Fernstraßen, Flughäfen und Höchstspannungsleitungen.
16. Atomausstieg vs. Eigentumsschutz – Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.12.2016 zur Vereinbarkeit der Dreizehnten Novelle des Atomgesetzes mit dem Grundgesetz
17. Das Klimaabkommen von Paris: Darstellung und Kritik im Hinblick auf Kernziele und Umsetzungsansätze in Deutschland
18. Umweltschutz auf Ebene der Menschenrechtskonvention - die Rechtsprechung des EGMR zum Umweltschutz auf Grundlage des Art. 8 EMRK
19. Der Entwurf zum neuen Verpackungsgesetz – Mehr Umweltschutz im Hinblick auf duales System, Recycling- und Mehrwegquoten?
Hinweise: Das Seminar ist für Studierende mit Vorkenntnissen im Umwelt- und Planungsrecht konzipiert.
Dies sind insbesondere diejenigen Jurastudierenden im Schwerpunkt „Staat und Verwaltung“ mit dem Wahlbereich „Umwelt- und Planungsrecht“ (§ 12 Abs. 2 Nr. 5, § 13 Abs. 2 Nr. 5 a SPO) und Nebenfachstudierende im Modul „Umwelt und Planungsrecht“. Teilnehmen können aber auch sonstige Interessierte mit hinreichenden Vorkenntnissen im öffentlichen Recht.
Alle, die Interesse an der Übernahme einer Seminararbeit haben, können sich ab sofort an Frau wiss.
Mitarb. Theresa Rammelt und Herrn wiss. Mitarb. Felix Tränkner wenden. Die Anmeldung muss persönlich erfolgen und ist verbindlich.
Das Seminar wird voraussichtlich als Blockveranstaltung am Ende des Sommersemesters stattfinden, bei größerer Teilnehmerzahl kann ein weiterer Termin im Semester notwendig werden.
Ein Treffen aller Interessierten zur Klärung inhaltlicher und organisatorischer Fragen findet zu Beginn des Sommersemesters (voraussichtlich am 11.04.2017) statt. Die Beratung zur Bearbeitung wird jedoch bereits ab der Anmeldung zum Seminar gewährleistet.
Die Referate (ca. 20 – 25 Seiten) sollen das jeweilige Thema systematisch vorstellen, die Probleme darstellen und eigene Bewertungen enthalten. Spätestens 6 Wochen vor dem Seminartermin ist eine Gliederung der Arbeit vorzulegen und über den Stand der Bearbeitung zu berichten. Zwei Wochen vor dem Seminartermin ist die Arbeit einzureichen. Die Seminarvorträge sollen überwiegend frei gehalten und durch ein Thesenpapier oder eine Präsentation unterstützt werden. Sie sind neben der schriftlichen Leistung und der mündlichen Beteiligung im Seminar wesentlicher Teil der Bewertungsgrundlage.