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GEMEINDE MERZHAUSEN. Bebauungsplan Brunnacker Schalltechnische Untersuchung. Erläuterungsbericht. Projekt-Nr

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GEMEINDE MERZHAUSEN

Bebauungsplan „Brunnacker“

Schalltechnische Untersuchung Erläuterungsbericht

Projekt-Nr. 612-2370

November 2020

(2)
(3)

Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeines ... 1

1.1 Aufgabenstellung ... 1

1.2 Bearbeitungsgrundlagen ... 1

2. Grundlagen ... 2

2.1 Allgemeines ... 2

2.2 Beurteilungsgrundlagen ... 2

2.3 Schallschutz im Städtebau ... 3

3. Verkehrslärm ... 4

3.1 Allgemeines ... 4

3.2 Beurteilungsgrundlagen ... 4

3.3 Emissionen ... 5

3.3.1 Allgemeines ... 5

3.3.2 Prognose-Nullfall ... 6

3.3.3 Prognose-Planfall ... 6

3.4 Immissionen ... 7

4. Sportlärm ... 9

4.1 Allgemeines ... 9

4.2 Beurteilungsgrundlagen ... 9

4.3 Emissionen ... 11

4.3.1 Regelfall ... 12

4.3.2 Spitzentag ... 15

4.3.3 Maximalpegel ... 17

4.4 Immissionen ... 17

4.4.1 Regelfall ... 18

4.4.2 Seltenes Ereignis ... 19

(4)

4.4.3 Maximalpegel ... 20

5. Lärmschutzmaßnahmen ... 20

5.1 Allgemeines ... 20

5.2 Ausschluss von schutzbedürftigen Räumen ... 21

6. Zusammenfassung ... 22

Tabellen Tab. 2-1: Orientierungswerte der DIN 18005 [4] ... 3

Tab. 3-1: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [12] ... 5

Tab. 3-2: Verkehrsmengen und Emissionspegel im Prognose-Nullfall ... 6

Tab. 3-3: Verkehrsmengen und Emissionspegel im Prognose-Planfall ... 7

Tab. 4-1: Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV [16] ... 10

Tab. 4-2: Zusammenstellung der Tagesganglinien BürgerBad Regelfall ... 12

Tab. 4-3: Schallleistungspegel Schallquellen BürgerBad Regelfall ... 13

Tab. 4-4: Zusammenstellung der Tagesganglinien BürgerBad Spitzentag ... 15

Tab. 4-5: Schallleistungspegel Schallquellen BürgerBad Spitzentag ... 16

Tab. 4-6: Maßgebender Maximalpegel ... 17

Anlagen

Anlage 1 Lagepläne Verkehrslärm

Anlage 2 Verkehrserzeugung Plangebiet Anlage 3 Beurteilungspegel Verkehrslärm Anlage 4 Lageplan Sportlärm

Anlage 5 Beurteilungspegel Sportlärm an Einzelpunkten

(5)

Anlage 6 Beurteilungspegel Sportlärm Regelfall Anlage 7 Beurteilungspegel Sportlärm Spitzentag Anlage 8 Ausschluss schutzbedürftiger Nutzungen

Abkürzungen

BImSchV Bundes-Immissionsschutzverordnung

dB(A) Dezibel nach A-Bewertung (Schallpegel mit Frequenzbewertung) DIN Deutsches Institut für Normung e. V.

DTV durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke FWT Fichtner Water & Transportation GmbH

HLUG Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie IGW Immissionsgrenzwert

IRW Immissionsrichtwert

KI Zuschlag für Impulshaltigkeit KPA Zuschlag für Parkplatzart Lr Beurteilungspegel

Lr, diff Überschreitung eines Grenz-, Richt- oder Orientierungswertes

MI Mischgebiet

MIV Motorisierter Individualverkehr

RLS Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen

VerBau Verkehrsaufkommen durch Vorhaben der Bauleitplanung (Software) WA allgemeines Wohngebiet

Quellenverzeichnis

[1] Fichtner Water & Transportation GmbH: Bebauungsplan „Brunnacker“ in Merz- hausen – Schalltechnische Voruntersuchung, 07.09.2016

[2] Wikipedia: Schalldruckpegel, unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Schalldruckpegel, Januar 2018

(6)

[3] Prof. Dr. Jürgen Hellbrück: Wirkungen von Lärm auf Erleben, Verhalten und Ge- sundheit, Vortrag auf dem Seminar „Lärmarme Straßenbeläge“, März 2010

[4] Schallschutz im Städtebau Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002; Beiblatt zu DIN 18005 Teil 1, Mai 1987

[5] Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1: Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfah- ren / Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987

[6] Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 22.3.2007 - 4 CN 2/06 [7] Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 18.12.1990 - 4 N 6/88

[8] Ministerium für Verkehr und Infrastruktur: Städtebauliche Lärmfibel – Hinweise für die Bauleitplanung, Dezember 2013

[9] Freie und Hansestadt Hamburg: Hamburger Leitfaden – Lärm in der Bauleitpla- nung 2010, Januar 2010

[10] Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Lärm - Straße und Schiene, Juli 2014 [11] Der Bundesminister für Verkehr: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen,

RLS-90, Ausgabe 1990

[12] 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Ver- kehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV), Juli 1991

[13] Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen: Heft 42 der Schriftenrei- he der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung: Integration von Verkehrs- planung und räumlicher Planung, Dr.-Ing. Dietmar Bosserhoff, Wiesbaden, 2000 [14] Dr.-Ing. Dietmar Bosserhoff: Programm Ver_Bau: Abschätzung des Verkehrsauf-

kommens durch Vorhaben der Bauleitplanung mit Excel-Tabellen am PC, Januar 2016

[15] DIN ISO 9613-2: 1999-10: Akustik – Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien – Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO 9613-2:1996)

[16] 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sport- anlagenlärmschutzverordnung – 18. BImSchV) vom 18. Juli 1991, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1468) geändert wor- den ist

[17] Verein Deutscher Ingenieure: VDI-Richtlinien - Emissionskennwerte von Schall- quellen: Sport- und Freizeitanlagen, VDI 3770, Düsseldorf 2012

(7)

[18] Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Sächsische Freizeitlärmstudie, April 2006

[19] Bayerisches Landesamt für Umwelt: Parkplatzlärmstudie – 6. überarbeitete Aufla- ge, August 2007

[20] Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin: Berliner Leitfaden Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung 2017, Mai 2017

[21] DIN 4109-1:2018-01 – Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen, Stand Januar 2018

[22] DIN 4109-2:2018-01 – Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen, Stand Januar 2018

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1. ALLGEMEINES

1.1 Aufgabenstellung

Aufgrund einer anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnraum plant die Gemeinde Merzhausen mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Brunnacker“ die Bereitstellung neuer Wohnbauflächen. Das Bebauungsplangebiet befindet sich in der Nähe der Ortsmitte am westlichen Ortsrand zwischen Dorfstraße und Im Grämeracker. Für das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans sind die Lärmeinwirkungen im Plangebiet durch das östlich gelegene BürgerBad zu ermitteln und zu bewerten. Neben den Ge- räuschen aus dem Betrieb des BürgerBades werden dabei auch die Änderungen der Verkehrslärmsituation betrachtet.

Zunächst wurde die Untersuchung anhand des Bebauungsplanentwurfs „Brunnacker“

mit Planstand 16.07.2018 durchgeführt. Dieser sieht eine vollständige Entwicklung der zur Verfügung stehenden Fläche vor.

Im aktuellen Schritt soll die bestehende schalltechnische Untersuchung aufgrund einer Modifizierung des Bebauungsplans „Brunnacker“ ergänzt werden. Die wesentliche An- passung besteht hierbei in der zusätzlichen Betrachtung der aktuellen Hochbaupla- nung mit dem Ziel, die Anordnung öffenbarer Fenster an teilweise abgeschirmten Fas- sadenabschnitten zu ermöglichen.

Der aktuelle Bebauungsplanentwurf umfasst zudem im Vergleich zum Stand von Juli 2018 nur eine Bebauung im südlichen Bereich des Plangebiets. In Abstimmung mit dem Auftraggeber und der Gemeinde Merzhausen wird in dieser schalltechnischen Un- tersuchung dennoch der zukünftige Fall mit einer kompletten Entwicklung des Gebiets

„Brunnacker“ abgebildet, da weiterhin die gesamte Entwicklung des Gebiets vorgese- hen ist. Entsprechend wird, entgegen der aktuellen Bebauungsplanunterlagen, von der vollständigen Gebietsentwicklung nach dem Bebauungsplanentwurf mit Stand von Juli 2018 ausgegangen.

1.2 Bearbeitungsgrundlagen

Die schalltechnische Untersuchung bezieht sich auf den Bebauungsplanentwurf

„Brunnacker“ mit Planstand vom 03.12.2020 und die aktuelle Hochbauplanung des Bauvorhabens vom 12.10.2020 der TreuBau Freiburg AG. Für die schalltechnische Untersuchung wurde von der Gemeinde Merzhausen durch das Büro Asal + Pfaff GbR ein Katasterauszug zur Verfügung gestellt. Die Höhendaten wurden vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg bezogen. Weitere Da- tengrundlagen werden an den jeweiligen Stellen im Text aufgeführt.

Die schalltechnischen Berechnungen werden mit der Software SoundPLAN (Version 8.0, Soundplan GmbH) durchgeführt.

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2. GRUNDLAGEN

2.1 Allgemeines

Schall bezeichnet mechanische Schwingungen und Wellen in einem elastischen Medi- um (z. B. Luft). Schallpegel werden üblicherweise in der Einheit dB(A) (Dezibel) darge- stellt. Dabei handelt es sich um eine Hilfsgröße, die einen Schalldruckpegel in ein Ver- hältnis zur menschlichen Hörschwelle setzt. Durch den logarithmischen Maßstab ent- stehen dabei besser handhabbare Werte.

Das menschliche Gehör nimmt Frequenzen ungefähr zwischen 16 Hz und 20 KHz wahr. Die Hörschwelle liegt in Abhängigkeit von der Frequenz ungefähr bei 0 dB. Die Schmerzgrenze liegt bei ca. 130 dB. „Die Abhängigkeit von wahrgenommener Laut- stärke und Schalldruckpegel ist stark frequenzabhängig. […] Sollen Aussagen über die Wahrnehmung eines Schallereignisses gemacht werden, muss daher das Frequenz- spektrum des Schalldrucks betrachtet werden.“ [2]

Durch eine frequenzabhängige Gewichtung wird der bewertete Schalldruckpegel gebil- det. Üblich ist dabei die Verwendung des A-bewerteten Schallpegels (dB(A)).

Als Lärm werden Schallereignisse bezeichnet, die subjektiv als störend empfunden werden. Lärm ist also „unerwünschter Schall, der das physische, psychische und so- ziale Wohlbefinden der Menschen erheblich beeinträchtigen kann“. [3]

2.2 Beurteilungsgrundlagen

Berechnungs- und Bewertungsgrundlagen der unterschiedlichen Lärmarten (z. B. Ver- kehr, Gewerbe, Freizeit) werden durch entsprechende Richtlinien bzw. Verordnungen vorgegeben. Hierbei erfolgt eine sektorale Betrachtung, d. h., bei den schalltechnischen Überprüfungen sind die Lärmquellen der unterschiedlichen Lärmarten einzeln zu ermit- teln und die daraus berechneten Beurteilungspegel den jeweiligen Grenz-, Richt- oder Orientierungswerten gegenüberzustellen.

Eine Aggregation mehrerer Lärmarten erfolgt in der Regel nicht. Schallquellen, die kei- ner Lärmart zuzuordnen sind (z. B. Naturgeräusche, Wind, Wasser etc.), werden bei den schalltechnischen Untersuchungen nicht betrachtet.

Für die schalltechnischen Berechnungen werden zunächst die Schallemissionen ermit- telt oder abgeschätzt, d. h. der von einer Schallquelle ausgehende Lärm betrachtet. In Abhängigkeit der Lage, Höhe, Abschirmungen, Reflexionen, etc. werden daraus die Schallimmissionen ermittelt, also der auf den jeweils maßgebenden Immissionsort (z. B. ein Wohngebäude) einwirkende Lärm bestimmt.

Mit den Zuschlägen der jeweiligen Berechnungsrichtlinien z. B. für Ruhezeiten oder be- stimmte Lärmarten werden aus den Immissionen die Beurteilungspegel gebildet.

(10)

2.3 Schallschutz im Städtebau

Für die schalltechnische Beurteilung städtebaulicher Planungen kann die DIN 18005 Teil 1 - Schallschutz im Städtebau [4] herangezogen werden. In Beiblatt 1 zur DIN 18005 sind „Orientierungswerte für die angemessene Berücksichtigung des Schall- schutzes in der städtebaulichen Planung“ [5] angegeben. Die Orientierungswerte sind als Ziele des Schallschutzes für die Bauleitplanung aufzufassen und keine Grenzwerte.

Die örtlichen Gegebenheiten können ein Abweichen von Orientierungswerten nach oben oder unten erfordern.

Die DIN 18005 dient als Grundlage zur Abwägung der Belange des Schallschutzes bei städtebaulichen Planungen. „Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwie- gen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeig- nete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen – insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert wer- den.“ [4]

„Je weiter die Orientierungswerte der DIN 18005 überschritten werden, desto gewichti- ger müssen allerdings die für die Planung sprechenden städtebaulichen Gründe sein und umso mehr hat die Gemeinde die baulichen und technischen Möglichkeiten aus- zuschöpfen, die ihr zu Gebote stehen, um diese Auswirkungen zu verhindern.“ [6] „Die Orientierungswerte der DIN 18005 können zur Bestimmung der zumutbaren Lärmbe- lästigung eines Wohngebiets in die Abwägung mit einbezogen werden, wobei eine Überschreitung von 5 dB(A) dabei zulässig ist.“ [7]

„Weist ein Bebauungsplan ein neues Wohngebiet (WA) aus, das durch vorhandene Verkehrswege Lärmbelastungen ausgesetzt wird, die an den Gebietsrändern deutlich über den Orientierungswerten der DIN 18005 liegen, ist es nicht von vornherein abwä- gungsfehlerhaft, auf aktiven Lärmschutz zu verzichten. Je nach Umständen des Einzel- falls, z. B. in dicht besiedelten Räumen, kann es abwägungsfehlerfrei sein, eine Kom- bination von passivem Schallschutz, Stellung und Gestaltung von Gebäuden sowie Anordnung der Wohn- und Schlafräume zu erreichen.“ [6]

In der folgenden Tabelle sind für die verschiedenen Nutzungsarten die in der DIN 18005 (Beiblatt zu Teil 1) [4] angegebenen Orientierungswerte für den Tag (6 bis 22 Uhr) und die Nacht (22 bis 6 Uhr) aufgeführt:

Tab. 2-1: Orientierungswerte der DIN 18005 [4]

Nutzungsart Orientierungswerte der DIN 18005 in dB(A)

Tag Nacht

Reine Wohngebiete 50 40 (35)

Allgemeine Wohngebiete 55 45 (40)

Besondere Wohngebiete 60 45 (40)

(11)

Dorf- und Mischgebiete 60 50 (45)

Kerngebiete 65 55 (50)

Gewerbegebiete 65 55 (50)

(Werte in Klammern für Gewerbe-, Sport- und Freizeitlärm)

Die Beurteilungspegel verschiedener Lärmarten (Verkehr, Gewerbe, Sport, Freizeit) sind einzeln mit den Orientierungswerten zu vergleichen.

3. VERKEHRSLÄRM

3.1 Allgemeines

Für das Bebauungsplanverfahren sind hinsichtlich des Verkehrslärms die Änderungen der Verkehrslärmsituation für schutzbedürftige Nutzungen in der Umgebung des Plan- gebiets zu ermitteln. Änderungen des Straßenverkehrslärms ergeben sich durch die Verkehrserzeugung der zulässigen Nutzungen im Plangebiet und den Einfluss der bis- herigen und künftigen Baukörper im Plangebiet.

Untersucht werden im Folgenden der Prognose-Nullfall sowie der Prognose-Planfall.

Der Prognose-Nullfall beschreibt die prognostizierte Verkehrssituation ohne Realisie- rung der Planung im Gebiet „Brunnacker“. Damit wird die vom Plangebiet unabhängige Verkehrsentwicklung berücksichtigt. Der Prognose-Planfall bezieht sich auf eine voll- ständige Bebauung des Plangebietes unter Berücksichtigung der Aufstellung des Be- bauungsplans „Brunnacker“ (Planstand Juli 2018).

Die Lage der berücksichtigten Verkehrswege kann der Anlage 1 entnommen werden.

3.2 Beurteilungsgrundlagen

Zur rechnerischen Erfassung des Straßenverkehrslärms dienen die "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90)"[11].

Entsprechend dieser Richtlinien sind die Lärmpegel (Beurteilungspegel) aus den durchschnittlichen täglichen Verkehrsmengen zu berechnen. Diese Lärmwerte sind Mittelwerte (Mittelungspegel) und keine Maximalpegel.

Ergänzend zu den Orientierungswerten der DIN 18005 (vgl. Abschnitt 2.3) können zur Bewertung der ermittelten Immissionen auch die Immissionsgrenzwerte der Verkehrs- lärmschutzverordnung (16. BImSchV [12]) verwendet werden. Die 16. BImSchV „gilt für den Bau oder die wesentliche Veränderung von öffentlichen Straßen sowie von Schie- nenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen.“ [12] In Leitfäden für Bauleitplanun- gen [8] [9] wird bei Verkehrslärmbelastungen auf die (höheren) Immissionsgrenzwerte

(12)

der 16. BImSchV als ergänzenden Beurteilungsmaßstab zu den Orientierungswerten der DIN 18005 verwiesen.

Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV sind in der folgenden Tabelle zusammen- gestellt:

Tab. 3-1: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [12]

Nutzungsart Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV

in dB(A)

Tag Nacht

Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime 57 47

Reine und allgemeine Wohngebiete sowie

Kleinsiedlungsgebiete 59 49

Kern-, Dorf- und Mischgebiete 64 54

Gewerbegebiete 69 59

3.3 Emissionen

3.3.1 Allgemeines

Eine Grundlage zur Beschreibung der Lärmsituation besteht in der Bestimmung der Lärmemissionen. Emissionspegel beschreiben den Schall, der von einer Lärmquelle ausgeht. Die Emissionspegel sind nach den Beurteilungszeiträumen Tag (6 bis 22 Uhr) und Nacht (22 bis 6 Uhr) zu unterscheiden.

Der Emissionspegel einer Straße ist abhängig von der Verkehrsbelastung auf den maßgebenden Straßenabschnitten. Dabei sind die durchschnittlichen täglichen Ver- kehrsmengen (DTV-Wert) und der Anteil des Lkw-Verkehrs sowohl für den Tag als auch für die Nacht sowie die zugelassenen Geschwindigkeiten für Pkw und Lkw zu be- rücksichtigen. Hinzu kommen je nach Situation noch Zuschläge für die Straßenoberflä- che und für Steigungsbereiche, wenn die Steigung gleich oder größer 5% ist.

Im Bereich der das Plangebiet umgebenen Straßen liegen keine öffentlich verfügbaren Zähldaten des Landes Baden-Württemberg vor. Aufgrund dessen wurde eine Abschät- zung der Verkehrsmengen auf der Straße Im Grämeracker, dem Friedhofweg und der Dorfstraße anhand der vorhandenen Nutzungen, beruhend auf Erfahrungswerten, vor- genommen. In dieser Abschätzung sind bereits allgemeine zukünftige verkehrliche Entwicklungen für diese Straßen enthalten. Deshalb werden im Folgenden nur der Prognose-Nullfall und der Prognose-Planfall geprüft.

(13)

3.3.2 Prognose-Nullfall

Der Prognose-Nullfall geht davon aus, dass die Aufstellung des Bebauungsplans

„Brunnacker“ nicht erfolgt. Der Anteil des Tagesverkehrs wird zu 93 % und der Anteil des Verkehrs innerhalb der Nachtzeit (22-6 Uhr) zu 7 % angenommen.

Die resultierenden Verkehrsstärken und Emissionspegel sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt:

Tab. 3-2: Verkehrsmengen und Emissionspegel im Prognose-Nullfall

Straßenabschnitt DTV-Wert [Kfz/24h]

Lkw-Anteil [%]

Geschwindigkeit [km/h]

Emissionspegel [dB(A)]

Tag Nacht Pkw Lkw Tag Nacht Im Grämeracker (nörd-

lich des Wirtschafts- wegs)

500 2 2 30 30 44,8 32,7

Im Grämeracker (zwi- schen Wirtschaftsweg und Einmündung Fried- hofweg)

1.000 3 3 30 30 48,3 36,3

Friedhofweg (östlich der Straße „Im Grämera- cker“)

1.500 3 3 30 30 50,1 38,0

Dorfstraße 800 3 3 30 30 47,4 35,3

3.3.3 Prognose-Planfall

Der Prognose-Planfall bezieht sich auf eine vollständige Bebauung des Plangebietes unter Berücksichtigung der Aufstellung des Bebauungsplans „Brunnacker“ (Planstand Juli 2018). Aufgrund des durch die geplanten Nutzungen erzeugten Verkehrs werden sich die Verkehrsmengen im umgebenden Straßennetz erhöhen.

Zur Abschätzung des neu erzeugten Kfz-Verkehrs wird die bundesweit übliche Metho- dik der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung [13] angewandt und mit dem zu- gehörigen Programm Ver_Bau [14] berechnet.

Anhand von spezifischen Parametern kann dabei über empirische Kenngrößen der er- zeugte Verkehr (Einwohner-, Besucherverkehr, etc.) bestimmt werden. Hierfür werden Eingangsdaten, wie die Bruttogeschossfläche oder die Anzahl der Wohneinheiten, herangezogen.

Die einzelnen Schritte dieser Ermittlung und die Ergebnisse sind in Anlage 2 darge- stellt. Für das Plangebiet „Brunnacker“ mit vollständiger nördlicher und südlicher Be-

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bauung konnte somit eine Verkehrserzeugung von insgesamt rund 250 Kfz- Fahrten/24h (jeweils 125 Kfz/24h im Quell- und Zielverkehr) ermittelt werden, von de- nen 12 Fahrten/24h als Liefer-Verkehr zu berücksichtigen sind. Es wird angenommen, dass sich der Liefer-Verkehr aus 6 Lkw- und 6 Transporter-Fahrten zusammensetzt.

Bei der Verteilung des durch die Planung neu erzeugten Verkehrs wird angenommen, dass 80 % das Plangebiet über die nördliche Zu- bzw. Ausfahrt verlassen / aufsuchen.

An der Einmündung Planstraße / „Im Grämeracker“ wird die Annahme getroffen, dass sich der neu erzeugte Verkehr zu 60 % nach Norden und zu 20 % nach Osten verteilt.

Für die südöstliche Zu- bzw. Ausfahrt wird angenommen, dass diese von ca. 20 % des neu erzeugten Verkehrs genutzt wird. Die Anteile beziehen sich jeweils auf den Quell- und Zielverkehr.

Die angesetzten Verkehrsmengen und Emissionspegel des Prognose-Planfalls können der folgenden Tabelle entnommen werden:

Tab. 3-3: Verkehrsmengen und Emissionspegel im Prognose-Planfall

Straßenabschnitt DTV-Wert [Kfz/24h]

Lkw-Anteil [%]

Geschwindigkeit [km/h]

Emissionspegel [dB(A)]

Tag Nacht Pkw Lkw Tag Nacht Im Grämeracker (nörd-

lich der Einmündung ins Plangebiet)

710 1,9 1,9 30 30 46,2 34,1

Im Grämeracker (zwi- schen Einmündung Plangebiet und Einmün- dung Friedhofweg)

1.070 2,9 2,9 30 30 48,6 36,5

Friedhofweg (östlich der

Straße Im Grämeracker) 1.570 2,9 2,9 30 30 50,3 38,1

Dorfstraße 870 2,9 2,9 30 30 47,7 35,6

Planstraße Nord 280 1,7 1,7 30 30 42,0 29,9

Planstraße Südost 70 1,7 1,7 30 30 36,0 23,9

3.4 Immissionen

Im Rahmen der Abwägung des Bebauungsplans sind die Änderungen der Verkehrs- lärmsituation durch eine Realisierung der Planungen zu ermitteln und zu bewerten.

Neben der durch das Vorhaben zu erwartenden Zunahme des Verkehrslärms ist auch die absolute Höhe der zukünftigen Lärmbelastung in der schutzbedürftigen Nachbar- schaft des Plangebiets bedeutsam.

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Hierfür sind die Änderungen der Verkehrslärmbelastungen, die durch die Verkehrser- zeugung des Plangebiets und den Einfluss der neuen Baukörper (Abschirmungen und Reflexionen) hervorgerufen werden, zu untersuchen. Dies wird durch die Untersu- chung des Prognose-Null- und -Planfalls abgebildet.

Zur Bewertung werden hilfsweise die Kriterien der Verkehrslärmschutzverordnung her- angezogen. Grundsätzlich gilt, dass je höher die Vorbelastung und die Lärmzunahme sind, desto größer ist das Gewicht dieser Belange in der Abwägung.

Die Ergebnisse für die Nachbarschaft des Plangebiets können der Anlage 3 entnom- men werden.

Darin bedeuten:

IGW: Immissionsgrenzwert der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)

Lr: Beurteilungspegel

Tag: Beurteilungszeitraum Tag 6 bis 22 Uhr

Nacht: Beurteilungszeitraum Nacht 22 bis 6 Uhr

diff: Überschreitung des Immissionsgrenzwertes

Die Immissionsgrenzwerte werden entsprechend der jeweiligen Gebietsnutzung unter- schieden. Diese wurden für die Nachbarschaft den geltenden Bebauungsplänen ent- nommen oder in Abstimmung mit der Gemeinde Merzhausen nach der tatsächlich vor- handenen Nutzung in einen Gebietstyp eingeordnet.

Der Tabelle in Anlage 3.1 ist zu entnehmen, dass im Prognose-Nullfall die Immissi- onsgrenzwerte der 16. BImSchV am Tag und in der Nacht an allen untersuchten Im- missionsorten in der Nachbarschaft durchgehend eingehalten werden. Die um jeweils 4 dB(A) strengeren Orientierungswerte der DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau werden ebenfalls am Tag und in der Nacht eingehalten.

In der Tabelle in Anlage 3.2 sind die Beurteilungspegel im Prognose-Planfall darstellt.

Bei dem Vergleich der Beurteilungspegel des Prognose-Null- und Prognose-Planfalls (vgl. Anlage 3.3) lässt sich feststellen, dass die Erhöhungen der Beurteilungspegel an den Immissionsorten entlang der Straße „Im Grämeracker“ und der Planstraße (A, B, C, G und H) am Tag und in der Nacht oberhalb der Schwelle zur Wahrnehmbarkeit von 1 dB(A) liegen. An den Immissionsorten entlang der Friedhofsstraße und der Dorfstra- ße liegen die Erhöhungen der Beurteilungspegel nicht im wahrnehmbaren Bereich. Ei- ne wesentliche Änderung der Beurteilungspegel nach den Vorgaben der 16. BImSchV ergeben sich durch die Planung nicht, da die Immissionsgrenzwerte im Prognose- Planfall an allen untersuchten Immissionsorten durchgehend eingehalten werden, also weiterhin von einer Zumutbarkeit der Lärmsituation auszugehen ist.

(16)

Bei der aktuell vorgesehen Aufstellung des kleineren Teils des Bebauungsplans

„Brunnacker“ ist im Vergleich zur Entwicklung des gesamten Gebiets im Prognose- Planfall von weniger neu erzeugtem Verkehr auszugehen. Da eine Einhaltung der hilfsweise herangezogenen Kriterien der 16. BImSchV für eine vollständige Bebauung des Gebiets „Brunnacker“ mit nördlicher und südlicher Bebauung (Bebauungsplan Stand von Juli 2018) zu erwarten ist, kann auch für die aktuell geplante Aufstellung des kleineren südlichen Teils des Bebauungsplans (Stand von Dezember 2020) davon ausgegangen werden.

4. SPORTLÄRM

4.1 Allgemeines

Im Nordosten grenzt das Plangebiet an das BürgerBad Merzhausen an. Dieses ist ne- ben der Nutzung für den Schul- und Vereinssport auch öffentlich zugänglich.

Für das Plangebiet relevante Lärmeinwirkungen ergeben sich durch die Nutzung des Außenbereichs des BürgerBades. Hierbei stellen die Nutzung der Liegewiese, des Spielplatzes und des Kinderbeckens die wesentlichen Schallquellen dar. Darüber hin- aus werden Geräusche durch Fußballspiel auf der Liegewiese berücksichtigt. Um zu- künftige Entwicklungen des BürgerBads gewährleisten zu können, wird zudem ein neues Außenbecken als Schallquelle im Schallausbreitungsmodell hinterlegt.

Die Beurteilung der Verträglichkeit des Plangebietes mit dem BürgerBad erfolgt zu- nächst für den Regelfall an Werktagen mit gutem Besuch.

Weiterhin wird ein Tag mit sehr hoher Besucherzahl zur Beurteilung herangezogen. An maximal bis zu 18 Tagen pro Jahr können bei sogenannten seltenen Ereignissen (vgl.

Abschnitt 4.2) auch erhöhte Immissionen in der Nachbarschaft zugemutet werden. Es wird davon ausgegangen, dass ein Tag mit sehr hoher Nutzung nicht häufiger eintritt.

Zur Überprüfung der Verträglichkeit innerhalb der nur an Sonn- und Feiertagen zu be- rücksichtigenden mittäglichen Ruhezeit wird der Fall des seltenen Ereignisses für Sonn- und Feiertage untersucht.

Die Schallausbreitung wird anhand der DIN ISO 9613-2 [15] ermittelt. Für die Ermitt- lung der Schallausbreitung nach DIN ISO 9613-2 wird durchweg die Mitwindsituation angenommen. Eine Minderung aufgrund unterschiedlicher Ausbreitungsbedingungen im Langzeitmittel wird zugunsten der Anwohner nicht verwendet.

4.2 Beurteilungsgrundlagen

Die Ermittlung des durch Sportanlagen hervorgerufenen Lärms und dessen Bewertung wird nach den Vorgaben der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) [16]

durchgeführt.

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In der folgenden Tabelle sind auszugsweise die in der 18. BImSchV angegebenen Im- missionsrichtwerte für die verschiedenen Nutzungsgebiete aufgeführt:

Tab. 4-1: Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV [16]

Uhrzeit Immissionsrichtwerte in dB(A) für Nutzungsgebiete

GE MU MK/MD/MI WA/WS WR KKP

Werktags:

6 - 8 60 58 55 50 45 45

8 – 20

20 – 22 65 63 60 55 50 45

22 – 6 50 45 45 40 35 35

Sonn- und feiertags:

7 - 9 60 58 55 50 45 45

9 – 13 13 – 15 15 – 20 20 – 22

65 63 60 55 50 45

22 – 7 50 45 45 40 35 35

Die Abkürzungen bedeuten:

GE: Gewerbegebiete

MU: Urbanes Gebiet

MK/MD/MI Kern-, Dorf- und Mischgebiete

WA/WS: Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete

WR: Reine Wohngebiete

KKP: Kurgebiete, Krankenhäuser

Bei der Beurteilung werden grundsätzlich die Ruhezeiten am Tag, die Tageszeit au- ßerhalb der Ruhezeiten und der Nachtzeitraum unterschieden. Die Ermittlung und Be- wertung erfolgt für diese Zeiträume getrennt.

Am Tag außerhalb der Ruhezeiten (werktags 8 – 20 Uhr und sonn- und feiertags 9 bis 13 sowie 15 bis 20 Uhr) ist in den einzelnen Gebietskategorien jeweils der gleiche Im- missionsrichtwert einzuhalten. Der Beurteilungspegel ist als Mittelungspegel über den gesamten Zeitraum zu bilden.

(18)

Am Tag außerhalb der Ruhezeiten werden unterschiedliche Richtwerte vorgegeben. In der morgendlichen Ruhezeit (werktags 6 bis 8 Uhr, sonn- und feiertags 7 bis 9 Uhr) gilt ein Immissionsrichtwert, der 5 dB(A) unter dem Wert für den Tag außerhalb der Ruhe- zeiten liegt. In den Ruhezeiten am Abend (20 bis 22 Uhr) sowie an Sonn- und Feierta- gen auch am Mittag von 13 bis 15 Uhr gilt derselbe Immissionsrichtwert wie außerhalb der Ruhezeiten. In den Ruhezeiten ist ebenfalls jeweils ein Mittelungspegel über den Beurteilungszeitraum von 2 Stunden zu bilden.

„Die Ruhezeit von 13.00 bis 15.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen ist nur zu berücksich- tigen, wenn die Nutzungsdauer der Sportanlage oder der Sportanlagen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9.00 bis 20.00 Uhr 4 Stunden oder mehr beträgt.“ [16]

Für den Nachtzeitraum (werktags 22 bis 6 Uhr, sonn- und feiertags 22 bis 7 Uhr) gilt jeweils derselbe Immissionsrichtwert je Gebietstyp, allerdings ist der Beurteilungspegel für eine Stunde innerhalb des Zeitraums zu bilden. Somit ist in allen Nachtstunden je- weils der Richtwert einzuhalten.

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen die in Tab. 4-1 aufgeführten Immissi- onsrichtwerte tags um nicht mehr als 30 dB(A) sowie nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.

Bei seltenen Ereignissen an höchstens 18 Kalendertagen eines Jahres können Über- schreitungen der Immissionsrichtwerte zugelassen werden. Die Geräuschimmissionen außerhalb von Gebäuden dürfen dabei die Immissionsrichtwerte um nicht mehr als 10 dB(A), keinesfalls aber die folgenden Höchstwerte überschreiten:

Am Tag außerhalb der Ruhezeiten 70 dB(A),

am Tag innerhalb der Ruhezeiten 65 dB(A) und

in der Nacht 55 dB(A).

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen bei seltenen Ereignissen dürfen die Immissions- richtwerte für seltene Ereignisse tags um nicht mehr als 20 dB(A) und nachts um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten.

4.3 Emissionen

Bei Abbildung der Geräuschemissionen des BürgerBades im Schallausbreitungsmodell werden zwei Nutzungsszenarien unterschieden. Zum einen wird ein Tag intensiver Nutzung im Regelfall untersucht. Zum anderen erfolgt die Untersuchung eines Spitzen- tages, an dem eine besonders hohe Besucheranzahl im BürgerBad angesetzt wird.

Generell entstehen bei der Nutzung des BürgerBades relevante Geräuschemissionen im Bereich der Liegewiese, welche einerseits durch die Kommunikation von Besuchern und andererseits bei der Nutzung der Liegewiese zum Fußballspielen auftreten. Zu- sätzlich sind die Geräusche durch die Parkierung sowie die Nutzung des Spielplatzes,

(19)

des Kinder- und eines Außenbeckens zu berücksichtigen. Ein Außenbecken ist aktuell noch nicht vorhanden, allerdings wird der Bau eines solchen Beckens in Erwägung ge- zogen. Da die genaue Nutzung dieses Beckens noch nicht feststeht, wird angenom- men, dass das Becken zur Hälfte als Spaß- und zur Hälfte als Schwimmbecken ge- nutzt wird.

4.3.1 Regelfall

Als Regelfall wird ein gut besuchter Werktag geprüft. Es wird angenommen, dass sich an einem solchen Tag bis zu 150 Personen im Außenbereich des BürgerBades aufhal- ten.

Die nachfolgende Tabelle gibt eine Erläuterung zu den verschiedenen im Schallaus- breitungsmodell verwendeten Tagesganglinien der Schallquellen des BürgerBades.

Tab. 4-2: Zusammenstellung der Tagesganglinien BürgerBad Regelfall

Tagesganglinie Erläuterung

1 Beschriebener Vorgang

durchgängig zwischen 7 und 10 Uhr

2

Beschriebener Vorgang durchgängig zwischen 10 und 13 Uhr

und zwischen 20 und 21 Uhr

3 Beschriebener Vorgang

durchgängig zwischen 13 und 20 Uhr

4 Beschriebener Vorgang

4 Stunden zwischen 8 und 20 Uhr

5

Beschriebener Vorgang durchgängig zwischen 7 und 9 Uhr

und zwischen 20 und 21 Uhr

6 Beschriebener Vorgang

durchgängig zwischen 9 und 20 Uhr

7 Beschriebener Vorgang

durchgängig zwischen 7.15 und 9 Uhr

8

Beschriebener Vorgang durchgängig zwischen 9 und 14 Uhr

und zwischen 19 und 20 Uhr

9 Beschriebener Vorgang

durchgängig zwischen 14 und 19 Uhr

10 Beschriebener Vorgang

durchgängig zwischen 20 und 20.45 Uhr

11 Beschriebener Vorgang

(20)

Tagesganglinie Erläuterung

durchgängig zwischen 7.15 und 9 Uhr und zwischen 19 und 20.45 Uhr

12 Beschriebener Vorgang

durchgängig zwischen 9 und 19 Uhr

13 Beschriebener Vorgang

durchgängig zwischen 7 und 21 Uhr

In der folgenden Tabelle werden die Schallleistungspegel der unterschiedlichen Schallquellen aufgeführt. Zudem werden die Quelltypen (Punkt-, Linien- oder Flächen- schallquellen) und die jeweilige Tagesganglinie genannt. In der Tabelle sind dabei entweder die während des Vorgangs emittierten Schallleistungspegel oder die auf eine Stunde gemittelten Werte aufgeführt.

Die angegebenen Schallleistungspegel der Flächenschallquellen stellen Gesamtschall- leistungspegel dar, die sich auf die gesamte Fläche der jeweiligen Schallquellen vertei- len. Bei den aufgeführten Linienschallquellen hingegen liegen linienbezogene Ansätze der Schallleistungspegel vor (auf m bezogen).

Die nachfolgend aufgeführten Emissionsansätze basieren auf Angaben des Betrei- bers zu Art und Umfang der ausgeführten und geplanten lärmrelevanten Tätigkeiten.

Diese Informationen beziehen sich durchweg auf einen Tag intensiver Nutzung.

Ein Impulszuschlag KI ist nach der 18. BImSchV bei „Geräuschen durch die menschli- che Stimme […], soweit sie nicht technisch verstärkt sind“ [16] nicht anzuwenden. Be- züglich aller weiteren Schallquellen sind in den nachfolgend aufgeführten Schallleis- tungspegeln, wenn nicht anders gekennzeichnet, ggf. vorliegende Impulshaltigkeiten der Geräusche bereits enthalten.

Tab. 4-3: Schallleistungspegel Schallquellen BürgerBad Regelfall Schallquelle Quell-

typ

Schallleistungspegel

[Literaturverweis] Tagesganglinie

LWA LWA,1h

Liegewiese

Kommunikationsgeräusche für gehobenes Sprechen (Ansatz: 30 Personen;

50 % sprechen gleichzei- tig)

Fläche - 81,8 dB(A) [17] 1

Kommunikationsgeräusche für gehobenes Sprechen (Ansatz: 75 Personen;

50 % sprechen gleichzei-

Fläche - 85,7 dB(A) [17] 2

(21)

Schallquelle Quell- typ

Schallleistungspegel

[Literaturverweis] Tagesganglinie

LWA LWA,1h

tig)

Kommunikationsgeräusche für gehobenes Sprechen (Ansatz: 150 Personen;

50 % sprechen gleichzei- tig)

Fläche - 88,8 dB(A) [17] 3

Fußball

Fußballspielen mit lautstar- ker Kommunikation (Ansatz: 6 Spieler)

Fläche - 94,8 dB(A) [17] 4

Spielplatz Spielende Kinder

(Ansatz: 3 Kinder) Fläche - 82,8 dB(A) [18] 5

Spielende Kinder

(Ansatz: 6 Kinder) Fläche - 85,8 dB(A) [18] 6

Außenbecken Schwimmbecken 1

(Ansatz: 5 Nutzer) Fläche - 82 dB(A) [17] 7

Schwimm- und Spaßbe-

cken 2 (Ansatz: 10 Nutzer) Fläche - 94,2 dB(A) [17] 8 Schwimm- und Spaßbe-

cken 2 (Ansatz: 20 Nutzer) Fläche - 95,4 dB(A) [17] 9 Schwimm- und Spaßbe-

cken 2 (Ansatz: 5 Nutzer) Fläche - 89,4 dB(A) [17] 10 Kinderbecken

Kinderbecken im Freibad

(Ansatz: 2 Kinder) Fläche - 88 dB(A) [18] 11

Kinderbecken im Freibad

(Ansatz: 5 Kinder) Fläche - 92 dB(A) [18] 12

Parkplatz

225 Fahrbewegungen ³ pro

Tag durch Besucher Fläche - 86,2 dB(A) [19] 13

1 nur Nutzer, welche das Becken zum Bahnen schwimmen nutzen; keine Nutzung des Spaßbereiches

2 geteilte Nutzung als Schwimm- und Spaßbecken, energetisch gemittelter Emissionsansatz

³Annahme: 450 Besucher, 50 % MIV-Anteil, durchschnittliche Belegung mit 2 Personen pro Pkw

(22)

4.3.2 Spitzentag

Die Untersuchung eines Spitzentages mit sehr hohen Besucherzahlen wird zur Be- rücksichtigung des ungünstigsten Falles für einen Sonn- oder Feiertag durchgeführt.

Es wird angenommen, dass sich an einem solchen Tag bis zu 250 Personen gleichzei- tig im Außenbereich des BürgerBades aufhalten. Nach Angaben des Betreibers kommt dieser Fall weniger als 18 Mal pro Jahr vor und wird deshalb im Folgenden nach den Vorgaben der 18. BImSchV als seltenes Ereignis geprüft (vgl. Abschnitt 4.2).

Das BürgerBad ist an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr geöffnet.

Die nachfolgende Tabelle gibt eine Erläuterung zu den verschiedenen im Schallaus- breitungsmodell verwendeten Tagesganglinien der Schallquellen des BürgerBades.

Tab. 4-4: Zusammenstellung der Tagesganglinien BürgerBad Spitzentag

Tagesganglinie Erläuterung

1 Beschriebener Vorgang

durchgängig zwischen 8 und 10 Uhr

2

Beschriebener Vorgang durchgängig zwischen 10 und 14 Uhr

und zwischen 19 und 20 Uhr

3 Beschriebener Vorgang

durchgängig zwischen 14 und 19 Uhr

4

Beschriebener Vorgang durchgängig innerhalb der mit- täglichen Ruhezeit (13 bis 15 Uhr) und für 4,5 h außer-

halb der Ruhezeiten

5 Beschriebener Vorgang

durchgängig zwischen 9 und 20 Uhr

6

Beschriebener Vorgang durchgängig zwischen 8.15 und 9 Uhr

und zwischen 19 und 19.45 Uhr

7 Beschriebener Vorgang

durchgängig zwischen 9 und 12 Uhr

8 Beschriebener Vorgang

durchgängig zwischen 12 und 19 Uhr

9 Beschriebener Vorgang

durchgängig zwischen 9 und 19.45 Uhr

10 Beschriebener Vorgang

durchgängig zwischen 8 und 20 Uhr

Ein Impulszuschlag KI ist nach der 18. BImSchV bei „Geräuschen durch die menschli- che Stimme […], soweit sie nicht technisch verstärkt sind“ [16] nicht anzuwenden. Be-

(23)

züglich aller weiteren Schallquellen sind in den nachfolgend aufgeführten Schallleis- tungspegeln, wenn nicht anders gekennzeichnet, ggf. vorliegende Impulshaltigkeiten der Geräusche bereits enthalten.

Tab. 4-5: Schallleistungspegel Schallquellen BürgerBad Spitzentag Schallquelle Quell-

typ

Schallleistungspegel

[Literaturverweis] Tagesganglinie

LWA LWA,1h

Liegewiese

Kommunikationsgeräusche für gehobenes Sprechen (Ansatz: 50 Personen;

50 % sprechen gleichzei- tig)

Fläche - 84 dB(A) [17] 1

Kommunikationsgeräusche für gehobenes Sprechen (Ansatz: 125 Personen;

50 % sprechen gleichzei- tig)

Fläche - 88 dB(A) [17] 2

Kommunikationsgeräusche für gehobenes Sprechen (Ansatz: 250 Personen;

50 % sprechen gleichzei- tig)

Fläche - 91 dB(A) [17] 3

Fußball

Fußballspielen mit lautstar- ker Kommunikation (Ansatz: 6 Spieler)

Fläche - 94,8 dB(A) [17] 4

Spielplatz Spielende Kinder

(Ansatz: 10 Kinder) Fläche - 88 dB(A) [18] 5

Außenbecken Schwimm- und Spaßbe-

cken 2 (Ansatz: 10 Nutzer) Fläche - 92,4 dB(A) [17] 6 Schwimm- und Spaßbe-

cken 2 (Ansatz: 15 Nutzer) Fläche - 94,2 dB(A) [17] 7 Schwimm- und Spaßbe-

cken 2 (Ansatz: 25 Nutzer) Fläche - 96,4 dB(A) [17] 8 Kinderbecken

Kinderbecken im Freibad Fläche - 95 dB(A) [18] 9

(24)

Schallquelle Quell- typ

Schallleistungspegel

[Literaturverweis] Tagesganglinie

LWA LWA,1h

(Ansatz: 10 Kinder) Parkplatz

375 Fahrbewegungen ³ pro Tag durch Besucher und Mitarbeiter

Fläche - 86,2 dB(A) [19] 10

1 nur Nutzer, welche das Becken zum Bahnen schwimmen nutzen; keine Nutzung des Spaßbereiches

2 geteilte Nutzung als Schwimm- und Spaßbecken, energetisch gemittelter Emissionsansatz

³Annahme: 750 Besucher, 50 % MIV-Anteil, durchschnittliche Belegung mit 2 Personen pro Pkw

4.3.3 Maximalpegel

Nach den Vorgaben der 18. BImschV sind neben den Vorgaben zu Mittelungspegeln während der jeweiligen Beurteilungszeiträume auch Richtwerte für kurzzeitige Ge- räuschspitzen vorgegeben (vgl. Abschnitt 4.2). Im vorliegenden Fall können zur Beur- teilung die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Maximalpegel maßgebend sein.

Die Maximalpegel werden zusätzlich zu den Schallleistungspegeln in der jeweiligen Schallquelle berücksichtigt. Bei Flächenschallquellen wird der Maximalpegel jeweils an der zur maßgeblichen schutzbedürftigen Nutzung ungünstigsten Position beachtet. Die im Folgenden aufgeführten Maximalpegel werden für den Regelfall und einen Spitzen- tag gleichermaßen berücksichtigt.

Tab. 4-6: Maßgebender Maximalpegel

Schallquelle Vorgang Maximalpegel LWA, max

Fußball Torschrei (sehr laut) 115 dB(A)

Parkplatz Kofferraum schließen 99,5 dB(A)

4.4 Immissionen

Die Ergebnisse werden zunächst für den Regelfall an Werktagen mit einer Nutzung des Außenbereichs des BürgerBades durch bis zu 150 Personen gleichzeitig ausge- geben. In Abschnitt 0 werden die Ergebnisse für einen gut besuchten Tag als seltenes Ereignis an Sonn- und Feiertagen mit einer Nutzung des Außenbereichs von bis zu 250 Personen gleichzeitig beschrieben.

Die Lage der Schallquellen und der Immissionsorte kann für beide Fälle der Anlage 4 entnommen werden.

(25)

Für den Regelfall an Werktagen wurden die Immissionen an Einzelpunkten im Plange- biet ermittelt. Als Berechnungs- und Bewertungsgrundlage wird die Sportanlagenlärm- schutzverordnung (18. BImSchV) [16] verwendet.

Die jeweiligen Beurteilungspegel und einzuhaltenden Immissionsrichtwerte sind in den Tabellen in Anlage 5.1 für den Regelfall und in Anlage 5.2 für den Spitzentag zusam- mengestellt. Darin bedeuten:

Mittag: Beurteilungszeitraum mittägliche Ruhezeit (nur an Sonntagen)

Abend: Beurteilungszeitraum abendliche Ruhezeit

TaR: Beurteilungszeitraum Tag außerhalb der Ruhezeit

Außerdem wurden die Ergebnisse für den Regelfall (vgl. Anlage 6.1) und den Spitzen- tag (vgl. Anlage 7) auch flächenhaft innerhalb des Plangebiets ermittelt. Dabei werden innerhalb des Plangebiets keine Abschirmungen durch geplante Baukörper berücksich- tigt.

Um die Wirkung der Gebäudeabschirmung dennoch zu ermitteln, wurden für das ge- plante Gebäude am östlichen Rand des Plangebiets die Lärmeinwirkungen für den Regelfall an den geplanten Gebäudefassaden ermittelt (vgl. Anlage 6.2)

4.4.1 Regelfall

Die Beurteilungspegel liegen an den betrachteten Immissionsorten zwischen 41,1 und 56,4 dB(A) am Tag außerhalb der Ruhezeiten (vgl. Anlage 5.1). Der Immissionsricht- wert von 55 dB(A) für allgemeine Wohngebiete kann am Immissionsort 16 im ersten und zweiten Obergeschoss im östlichen Teil des Plangebietes nicht eingehalten wer- den. Die maßgeblichen Schallquellen stellen dabei die Kommunikationsgeräusche im Außen- und Kinderbecken dar.

In der morgendlichen Ruhezeit wird der Immissionsrichtwert von 50 dB(A) an allen Immissionsorten eingehalten. Die Beurteilungspegel liegen hier zwischen 31 und 46 dB(A).

Innerhalb der abendlichen Ruhezeit erfolgt an allen untersuchten Immissionsorten im Plangebiet ebenfalls eine Einhaltung der Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A). An den Immissionsorten im Plangebiet werden in der abendlichen Ruhezeit Beurteilungspegel von maximal 48,4 dB(A) erreicht.

Zusätzlich zu der Ermittlung der Beurteilungspegel außerhalb der Ruhezeit an Immis- sionsorten werden diese flächenhaft und stockwerkweise mit freier Schallausbreitung im Plangebiet ermittelt. Die Ergebnisse hierfür sind in den Anlage 6.1.1 bis 6.1.3 dar- gestellt. Bei der flächenhaften Ermittlung der Beurteilungspegel ist ebenfalls erkennbar, dass der Immissionsrichtwert der 18. BImSchV von 55 dB(A) am Tag außerhalb der

(26)

Ruhezeiten innerhalb des Baufensters am südöstlichen Rand des Plangebiets im ers- ten und zweiten Obergeschoss überschritten wird.

Im aktuellsten Bebauungsplanentwurf ist die Festlegung einer Baulinie im Norden für das nordöstlichste Baufenster, also dem ermittelten Bereich mit Überschreitungen des Immissionsrichtwerts vorgesehen. Daher wurde für diese Baugrenze das vorgesehene Bauvorhaben der TreuBau Freiburg AG vom 12.10.2020 mitberücksichtigt. Um zu prü- fen, welche Fenster des geplanten Gebäudes innerhalb des bebaubaren Bereiches im Osten des Plangebiets von Überschreitungen des Richtwertes betroffen sind, wurden die Lärmeinwirkungen unter Berücksichtigung der Hochbauplanung der mit der Ab- schirmung des Baukörpers (Haus 5) anhand von Gebäudelärmkarten ermittelt (vgl. An- lage 6.2). Auch diese Darstellung der Ergebnisse zeigt, dass im ersten und zweiten Obergeschoss die Nordostfassade von Überschreitungen des Richtwertes von 55 dB(A) am Tag außerhalb der Ruhezeiten betroffen ist. In diesem Bereich sind nach Angaben der TreuBau Freiburg AG aktuell keine Fenster von schutzbedürftigen Räu- men geplant. Es ist jedoch auch erkennbar, dass sich die Überschreitungen an der Ostfassade durch die Eigenabschirmung des geplanten Gebäudes nur auf einen klei- nen Abschnitt im Norden der Fassaden beziehen. Der Bereich vor dem nach Hoch- bauplanung vorgesehenen Fenster im nördlichen Teil der Ostfassade ist nicht von Überschreitungen des Richtwertes betroffen.

Aufgrund der weiterhin bestehenden Richtwertüberschreitungen durch die Nutzung des BürgerBades im Regelfall außerhalb der Ruhezeiten werden im Abschnitt 5 Lärm- schutzmaßnahmen empfohlen.

4.4.2 Seltenes Ereignis

Für einen Tag mit sehr hoher Besucherzahl wurden ebenfalls die Beurteilungspegel an Immissionsorten im Plangebiet als seltenes Ereignis an Sonn- und Feiertagen ermittelt.

Wie der Anlage 5.2 zu entnehmen ist, können die Immissionsrichtwerte für seltene Er- eignisse hier sowohl tags außerhalb und innerhalb der Ruhezeiten am Morgen und am Mittag eingehalten werden.

Außerhalb der Ruhezeiten werden Beurteilungspegel von bis zu 58,9 dB(A) am Immis- sionsort 16 erreicht. Innerhalb der morgendlichen Ruhezeit ergeben sich Beurteilungs- pegel von maximal 48,3 dB(A) und in der Ruhezeit am Mittag von bis zu 59,9 dB(A).

Wie schon im Abschnitt 4.4.1, werden die Immissionen am Tag außerhalb der Ruhe- zeiten auch für den Fall einer Nutzung des BürgerBades mit einer sehr hohen Besu- cheranzahl als seltenes Ereignis flächenhaft mit freier Schallausbreitung im Plangebiet ermittelt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV in- nerhalb der Baugrenzen eingehalten werden (vgl. Anlage 7.1 und 7.3).

Für die Nutzung des BürgerBades an einem Sonn- oder Feiertag mit sehr hoher Besu- cherzahl als seltenes Ereignis sind somit keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich.

(27)

4.4.3 Maximalpegel

Mit den gewählten Emissionsansätzen für Maximalpegel (vgl. Abschnitt 4.3.3) wurden die im Plangebiet hervorgerufenen Immissionen ermittelt. Dabei wird wiederum zwi- schen einer Nutzung im Regelfall und als seltenes Ereignis mit sehr hoher Besucher- zahl unterschieden. Die Ergebnisse können den Tabellen in Anlage 5.3 und 5.4 ent- nommen werden.

Bei der Betrachtung des Regelfalls ergeben sich Pegel von bis zu 73,6 dB(A) außer- halb der Ruhezeit an Immissionsort 03. Der Richtwert für kurzzeitige Geräuschspitzen von 85 dB(A) in allgemeinen Wohngebieten wird damit deutlich eingehalten.

Für den Fall einer seltenen Nutzung des BürgerBades mit besonders hoher Auslas- tung ergeben sich innerhalb und außerhalb der Ruhezeiten Maximalpegel von eben- falls 73,6 dB(A) am Immissionsort 03. Eine Einhaltung der Immissionsrichtwerte für kurzzeitige Geräuschspitzen der 18. BImSchV von 80 bzw. 85 dB(A) ist damit im Plan- gebiet gegeben.

Für beide untersuchten Nutzungsszenarien gehen somit keine Lärmschutzanforderun- gen hervor.

5. LÄRMSCHUTZMAßNAHMEN

5.1 Allgemeines

Den ermittelten Lärmimmissionen sind teilweise Überschreitungen der empfohlenen Richtwerte im Plangebiet zu entnehmen. Auf diese Lärmkonflikte sollte zur Gewährleis- tung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse mit Lärmschutzmaßnahmen reagiert werden.

Der auf das Plangebiet einwirkende Sportlärm wird durch die Nutzungen des bereits bestehenden BürgerBades hervorgerufen. Diese bestehende Nutzung außerhalb des Plangebiets soll für die heranrückende Wohnbebauung nicht eingeschränkt werden.

Größere Abstände kommen grundsätzlich als Lärmschutzmaßnahme in Frage. Zur Einhaltung des Immissionsrichtwertes von 55 dB(A) am Tag außerhalb der Ruhezeit der Sportanlagenlärmschutzverordnung müsste das betroffene Baufenster in einen Be- reich ohne Überschreitungen verschoben werden (vgl. Anlage 8). Der Einhaltung grö- ßerer Abstände steht jedoch der Wunsch der Gemeinde, sich nach dem Gebot zur flä- chensparenden Planung zu richten, entgegen.

Eine Lärmschutzwand hätte bei den flächenhaften Schallquellen nur eine geringe Wir- kung bzw. müsste sehr große Höhen aufweisen, um die Bebauung wirksam abzu- schirmen. Aufgrund der entsprechend schwierigen und kostenintensiven Umsetzung, wie auch aus städtebaulichen Gründen, kommt die Möglichkeit nicht in Betracht.

(28)

Folglich wird die folgende Lärmschutzmaßnahme zum Ausschluss von schutzbedürfti- gen Räumen empfohlen.

5.2 Ausschluss von schutzbedürftigen Räumen

Da sich die Richtwerte der 18. BImSchV auf Immissionsorte außerhalb der Fenster schutzbedürftiger Räume beziehen, wären Vorgaben zur Schalldämmung der Außen- bauteile nicht ausreichend. Die Konfliktlösung muss deshalb durch einen Ausschluss der schutzbedürftigen Nutzung bzw. von öffenbaren Fenstern schutzbedürftiger Räume erfolgen. Somit können keine im Sinne der 18. BImSchV maßgebenden Immissionsor- te mit unzumutbaren Lärmbelastungen entstehen. In Anlehnung an verschiedene Leit- fäden, kann eine entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan z. B. wie folgt gefasst werden:

In den Bereichen mit Beurteilungspegeln des Sportlärms am Tag außerhalb der Ruhezeit von mehr als 55 dB(A) (vgl. Anlage 8, rot markierte Fassaden) sind öffenbare Fenster von schutzbedürftigen Räumen im Sinne der DIN 4109-1 (Ausgabe Januar 2018) unzulässig. Festverglasungen und nicht-öffenbare Fensterelemente sind uneingeschränkt zulässig. Ausnahmen hierzu sind zuläs- sig, wenn im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht wird, dass an diesen Fassaden geringere Lärmbelastungen bestehen und die gesetzlichen Vorgaben für Sportlärm eingehalten werden.

Nach der aktuellen Hochbauplanung der TreuBau Freiburg AG (Stand 12.10.2020) sind aufgrund der Ergebnisse keine Fenster von schutzbedürftigen Räumen von Über- schreitungen betroffen. Demnach können alle nach der vorliegenden Planung vorge- sehenen Fenster von schutzbedürftigen Räumen öffenbar ausgeführt werden.

(29)

6. ZUSAMMENFASSUNG

Für die Aufstellung des Bebauungsplans „Brunnacker“ wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Hierbei wurden die Änderung der Verkehrslärmsituation in der Nachbarschaft und die im Plangebiet durch das angrenzende BürgerBad hervorge- rufenen Lärmbelastungen (Sportlärm) untersucht.

Verkehrslärm

In der Nachbarschaft sind nach den Kriterien der Verkehrslärmschutzverordnung kei- ne wesentlichen Erhöhungen zu erwarten (vgl. Abschnitt 3.4)

o Folge: Keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich Sportlärm

Im Plangebiet wird der Immissionsrichtwert der 18. BImSchV am Tag außerhalb der Ruhezeiten durch die Nutzungen des angrenzenden BürgerBades im Regelfall am südöstlichen Rand des Plangebiets teilweise überschritten (vgl. Abschnitt 4.4.1 und Abschnitt 4.4.2)

o Folge: Ausschluss schutzbedürftiger Räume mit öffenbaren Fenstern (vgl. Abschnitt 5)

(30)

Anlage 1

Lagepläne Verkehrslärm

(31)

D

E

H G

F

Im Grämeracker

Friedhofweg

Dorfstraße

Legende

Immissionsort Emissionslinie Straße Hauptgebäude Nebengebäude Plangebiet

Auftraggeber:

Gemeinde Merzhausen

Projektbez:

Bebauungsplan

"Brunnacker"

Schalltechnische Untersuchung

Planbez:

Lageplan Verkehrslärm Prognose-Nullfall

Proj.-Nr:

612-2370

Datum:

Anlage

2-2370 SU 2020\612-2024 Brunnacker Merzhausen\500_PLANUNG\520_Bearbeitung\SP8 Brunnacker Merzhausen

(32)

D

E

H G

F

Planstraße

Im Grämeracker

Friedhofweg

Dorfstraße

Legende

Immissionsort Emissionslinie Straße Hauptgebäude Nebengebäude Plangebiet

Auftraggeber:

Gemeinde Merzhausen

Projektbez:

Bebauungsplan

"Brunnacker"

Schalltechnische Untersuchung

Planbez:

Lageplan Verkehrslärm Prognose-Planfall

Proj.-Nr:

612-2370

Datum:

Anlage

2-2370 SU 2020\612-2024 Brunnacker Merzhausen\500_PLANUNG\520_Bearbeitung\SP8 Brunnacker Merzhausen

(33)

Anlage 2

Verkehrserzeugung Plangebiet

(34)

Anlage 11/2020

Datum:

612-2370

Proj.-Nr.:

Projektbez.:

Gemeinde Merzhausen

Auftraggeber:

erkehrserzeugung-180803-Lwei.cdr

Bebauungsplan „Brunnacker“

Bruttogeschossfläche (BGF): 11.780 m²

Besucherverkehr Einwohnerverkehr

90 Wege/24h

780 Wege/24h

45 Pkw-Wege/24h

470 Pkw-Wege/24h

310 Pkw-Fahrten/24h

25 Pkw-Fahrten/24h 240 Einwohner

MIV-Anteil: 30 - 70%

(MIV-Anteil im Einwohnerverkehr) Annahme: 60%

Lieferverkehr

12 Liefer-Fahrten/24h 910 Wege/24h

BGF pro Einwohner:

48 - 53 m² BGF/Einwohner Annahme: 50 m² BGF/Einwohner

Wege außerhalb des Plangebiets:

10-15%

Annahme: 15%

Pkw-Besetzungsgrad: 1,5 (Einwohnerverkehr)

0,05 Lkw-Fahrten je Einwohner

Anteil des Besucherverkehrs:

0 - 15% der Einwohnerwege Annahme: 10% der Einwohnerwege

MIV-Anteil: 50 - 60%

(MIV-Anteil im Besucherverkehr) Annahme: 50%

Pkw-Besetzungsgrad: 1,5 - 2,0 (Besucherverkehr)

Annahme: 1,8 Wegehäufigkeit:

3,5 - 4,0 Wege/Einwohner Annahme: 3,8 Wege/Einwoher

(35)

Anlage 3

Beurteilungspegel Verkehrslärm

Referenzen

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