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3.1 Allgemeines

Für das Bebauungsplanverfahren sind hinsichtlich des Verkehrslärms die Änderungen der Verkehrslärmsituation für schutzbedürftige Nutzungen in der Umgebung des Plan-gebiets zu ermitteln. Änderungen des Straßenverkehrslärms ergeben sich durch die Verkehrserzeugung der zulässigen Nutzungen im Plangebiet und den Einfluss der bis-herigen und künftigen Baukörper im Plangebiet.

Untersucht werden im Folgenden der Prognose-Nullfall sowie der Prognose-Planfall.

Der Prognose-Nullfall beschreibt die prognostizierte Verkehrssituation ohne Realisie-rung der Planung im Gebiet „Brunnacker“. Damit wird die vom Plangebiet unabhängige Verkehrsentwicklung berücksichtigt. Der Prognose-Planfall bezieht sich auf eine voll-ständige Bebauung des Plangebietes unter Berücksichtigung der Aufstellung des Be-bauungsplans „Brunnacker“ (Planstand Juli 2018).

Die Lage der berücksichtigten Verkehrswege kann der Anlage 1 entnommen werden.

3.2 Beurteilungsgrundlagen

Zur rechnerischen Erfassung des Straßenverkehrslärms dienen die "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90)"[11].

Entsprechend dieser Richtlinien sind die Lärmpegel (Beurteilungspegel) aus den durchschnittlichen täglichen Verkehrsmengen zu berechnen. Diese Lärmwerte sind Mittelwerte (Mittelungspegel) und keine Maximalpegel.

Ergänzend zu den Orientierungswerten der DIN 18005 (vgl. Abschnitt 2.3) können zur Bewertung der ermittelten Immissionen auch die Immissionsgrenzwerte der Verkehrs-lärmschutzverordnung (16. BImSchV [12]) verwendet werden. Die 16. BImSchV „gilt für den Bau oder die wesentliche Veränderung von öffentlichen Straßen sowie von Schie-nenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen.“ [12] In Leitfäden für Bauleitplanun-gen [8] [9] wird bei VerkehrslärmbelastunBauleitplanun-gen auf die (höheren) Immissionsgrenzwerte

der 16. BImSchV als ergänzenden Beurteilungsmaßstab zu den Orientierungswerten der DIN 18005 verwiesen.

Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV sind in der folgenden Tabelle zusammen-gestellt:

Tab. 3-1: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [12]

Nutzungsart Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV

in dB(A)

Tag Nacht

Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime 57 47

Reine und allgemeine Wohngebiete sowie

Kleinsiedlungsgebiete 59 49

Kern-, Dorf- und Mischgebiete 64 54

Gewerbegebiete 69 59

3.3 Emissionen

3.3.1 Allgemeines

Eine Grundlage zur Beschreibung der Lärmsituation besteht in der Bestimmung der Lärmemissionen. Emissionspegel beschreiben den Schall, der von einer Lärmquelle ausgeht. Die Emissionspegel sind nach den Beurteilungszeiträumen Tag (6 bis 22 Uhr) und Nacht (22 bis 6 Uhr) zu unterscheiden.

Der Emissionspegel einer Straße ist abhängig von der Verkehrsbelastung auf den maßgebenden Straßenabschnitten. Dabei sind die durchschnittlichen täglichen Ver-kehrsmengen (DTV-Wert) und der Anteil des Lkw-Verkehrs sowohl für den Tag als auch für die Nacht sowie die zugelassenen Geschwindigkeiten für Pkw und Lkw zu be-rücksichtigen. Hinzu kommen je nach Situation noch Zuschläge für die Straßenoberflä-che und für SteigungsbereiStraßenoberflä-che, wenn die Steigung gleich oder größer 5% ist.

Im Bereich der das Plangebiet umgebenen Straßen liegen keine öffentlich verfügbaren Zähldaten des Landes Baden-Württemberg vor. Aufgrund dessen wurde eine Abschät-zung der Verkehrsmengen auf der Straße Im Grämeracker, dem Friedhofweg und der Dorfstraße anhand der vorhandenen Nutzungen, beruhend auf Erfahrungswerten, vor-genommen. In dieser Abschätzung sind bereits allgemeine zukünftige verkehrliche Entwicklungen für diese Straßen enthalten. Deshalb werden im Folgenden nur der Prognose-Nullfall und der Prognose-Planfall geprüft.

3.3.2 Prognose-Nullfall

Der Prognose-Nullfall geht davon aus, dass die Aufstellung des Bebauungsplans

„Brunnacker“ nicht erfolgt. Der Anteil des Tagesverkehrs wird zu 93 % und der Anteil des Verkehrs innerhalb der Nachtzeit (22-6 Uhr) zu 7 % angenommen.

Die resultierenden Verkehrsstärken und Emissionspegel sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt:

Tab. 3-2: Verkehrsmengen und Emissionspegel im Prognose-Nullfall

Straßenabschnitt DTV-Wert [Kfz/24h]

Friedhofweg (östlich der Straße „Im Grämera-cker“)

1.500 3 3 30 30 50,1 38,0

Dorfstraße 800 3 3 30 30 47,4 35,3

3.3.3 Prognose-Planfall

Der Prognose-Planfall bezieht sich auf eine vollständige Bebauung des Plangebietes unter Berücksichtigung der Aufstellung des Bebauungsplans „Brunnacker“ (Planstand Juli 2018). Aufgrund des durch die geplanten Nutzungen erzeugten Verkehrs werden sich die Verkehrsmengen im umgebenden Straßennetz erhöhen.

Zur Abschätzung des neu erzeugten Kfz-Verkehrs wird die bundesweit übliche Metho-dik der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung [13] angewandt und mit dem zu-gehörigen Programm Ver_Bau [14] berechnet.

Anhand von spezifischen Parametern kann dabei über empirische Kenngrößen der er-zeugte Verkehr (Einwohner-, Besucherverkehr, etc.) bestimmt werden. Hierfür werden Eingangsdaten, wie die Bruttogeschossfläche oder die Anzahl der Wohneinheiten, herangezogen.

Die einzelnen Schritte dieser Ermittlung und die Ergebnisse sind in Anlage 2 darge-stellt. Für das Plangebiet „Brunnacker“ mit vollständiger nördlicher und südlicher

Be-bauung konnte somit eine Verkehrserzeugung von insgesamt rund 250 Kfz-Fahrten/24h (jeweils 125 Kfz/24h im Quell- und Zielverkehr) ermittelt werden, von de-nen 12 Fahrten/24h als Liefer-Verkehr zu berücksichtigen sind. Es wird angenommen, dass sich der Liefer-Verkehr aus 6 Lkw- und 6 Transporter-Fahrten zusammensetzt.

Bei der Verteilung des durch die Planung neu erzeugten Verkehrs wird angenommen, dass 80 % das Plangebiet über die nördliche Zu- bzw. Ausfahrt verlassen / aufsuchen.

An der Einmündung Planstraße / „Im Grämeracker“ wird die Annahme getroffen, dass sich der neu erzeugte Verkehr zu 60 % nach Norden und zu 20 % nach Osten verteilt.

Für die südöstliche Zu- bzw. Ausfahrt wird angenommen, dass diese von ca. 20 % des neu erzeugten Verkehrs genutzt wird. Die Anteile beziehen sich jeweils auf den Quell- und Zielverkehr.

Die angesetzten Verkehrsmengen und Emissionspegel des Prognose-Planfalls können der folgenden Tabelle entnommen werden:

Tab. 3-3: Verkehrsmengen und Emissionspegel im Prognose-Planfall

Straßenabschnitt DTV-Wert [Kfz/24h]

(nörd-lich der Einmündung ins Plangebiet)

Friedhofweg (östlich der

Straße Im Grämeracker) 1.570 2,9 2,9 30 30 50,3 38,1

Dorfstraße 870 2,9 2,9 30 30 47,7 35,6

Planstraße Nord 280 1,7 1,7 30 30 42,0 29,9

Planstraße Südost 70 1,7 1,7 30 30 36,0 23,9

3.4 Immissionen

Im Rahmen der Abwägung des Bebauungsplans sind die Änderungen der Verkehrs-lärmsituation durch eine Realisierung der Planungen zu ermitteln und zu bewerten.

Neben der durch das Vorhaben zu erwartenden Zunahme des Verkehrslärms ist auch die absolute Höhe der zukünftigen Lärmbelastung in der schutzbedürftigen Nachbar-schaft des Plangebiets bedeutsam.

Hierfür sind die Änderungen der Verkehrslärmbelastungen, die durch die Verkehrser-zeugung des Plangebiets und den Einfluss der neuen Baukörper (Abschirmungen und Reflexionen) hervorgerufen werden, zu untersuchen. Dies wird durch die Untersu-chung des Prognose-Null- und -Planfalls abgebildet.

Zur Bewertung werden hilfsweise die Kriterien der Verkehrslärmschutzverordnung her-angezogen. Grundsätzlich gilt, dass je höher die Vorbelastung und die Lärmzunahme sind, desto größer ist das Gewicht dieser Belange in der Abwägung.

Die Ergebnisse für die Nachbarschaft des Plangebiets können der Anlage 3 entnom-men werden.

Darin bedeuten:

IGW: Immissionsgrenzwert der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)

Lr: Beurteilungspegel

Tag: Beurteilungszeitraum Tag 6 bis 22 Uhr

Nacht: Beurteilungszeitraum Nacht 22 bis 6 Uhr

diff: Überschreitung des Immissionsgrenzwertes

Die Immissionsgrenzwerte werden entsprechend der jeweiligen Gebietsnutzung unter-schieden. Diese wurden für die Nachbarschaft den geltenden Bebauungsplänen ent-nommen oder in Abstimmung mit der Gemeinde Merzhausen nach der tatsächlich vor-handenen Nutzung in einen Gebietstyp eingeordnet.

Der Tabelle in Anlage 3.1 ist zu entnehmen, dass im Prognose-Nullfall die Immissi-onsgrenzwerte der 16. BImSchV am Tag und in der Nacht an allen untersuchten Im-missionsorten in der Nachbarschaft durchgehend eingehalten werden. Die um jeweils 4 dB(A) strengeren Orientierungswerte der DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau werden ebenfalls am Tag und in der Nacht eingehalten.

In der Tabelle in Anlage 3.2 sind die Beurteilungspegel im Prognose-Planfall darstellt.

Bei dem Vergleich der Beurteilungspegel des Prognose-Null- und Prognose-Planfalls (vgl. Anlage 3.3) lässt sich feststellen, dass die Erhöhungen der Beurteilungspegel an den Immissionsorten entlang der Straße „Im Grämeracker“ und der Planstraße (A, B, C, G und H) am Tag und in der Nacht oberhalb der Schwelle zur Wahrnehmbarkeit von 1 dB(A) liegen. An den Immissionsorten entlang der Friedhofsstraße und der Dorfstra-ße liegen die Erhöhungen der Beurteilungspegel nicht im wahrnehmbaren Bereich. Ei-ne wesentliche Änderung der Beurteilungspegel nach den Vorgaben der 16. BImSchV ergeben sich durch die Planung nicht, da die Immissionsgrenzwerte im Prognose-Planfall an allen untersuchten Immissionsorten durchgehend eingehalten werden, also weiterhin von einer Zumutbarkeit der Lärmsituation auszugehen ist.

Bei der aktuell vorgesehen Aufstellung des kleineren Teils des Bebauungsplans

„Brunnacker“ ist im Vergleich zur Entwicklung des gesamten Gebiets im Prognose -Planfall von weniger neu erzeugtem Verkehr auszugehen. Da eine Einhaltung der hilfsweise herangezogenen Kriterien der 16. BImSchV für eine vollständige Bebauung des Gebiets „Brunnacker“ mit nördlicher und südlicher Bebauung (Bebauungsplan Stand von Juli 2018) zu erwarten ist, kann auch für die aktuell geplante Aufstellung des kleineren südlichen Teils des Bebauungsplans (Stand von Dezember 2020) davon ausgegangen werden.

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