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Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan 1222 A Rheinhausen Flutweg - ENTWURF -

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14.06.2021

Schalltechnische Untersuchung

zum Bebauungsplan 1222 A – Rheinhausen – Flutweg - ENTWURF -

Stadt Duisburg

61-23 Markus Riedel

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Inhaltsverzeichnis

1 Allgemeines und Aufgabenstellung 2 Literatur

3 Beurteilungs- und Rechengrundlage 3.1 Sportlärm

3.2 Gewerbelärm

3.3 Straßenverkehrslärm 4 Ergebnisse und Beurteilung

4.1 Sportlärm 4.2 Gewerbelärm

4.3 Straßenverkehrslärm 5 Fazit

Anlagen

Übersichtskarte

Anlage 1 a Rasterlärmkarte Sportlärm Training werktags (2,8 m Rechenhöhe) Anlage 1 b Rasterlärmkarte Sportlärm Training werktags (5,6 m Rechenhöhe) Anlage 2 a Rasterlärmkarte Sportlärm Ligaspiele sonntags (2,8 m Rechenhöhe) Anlage 2 b Rasterlärmkarte Sportlärm Ligaspiele sonntags (5,6 m Rechenhöhe) Anlage 3 a Rasterlärmkarte Gewerbelärm Lidl und Kaas (2,8 m Rechenhöhe) Anlage 3 b Rasterlärmkarte Gewerbelärm Lidl und Kaas (5,6 m Rechenhöhe) Anlage 4 a Rasterlärmkarte Gewerbelärm Verdichter nachts (2,8 m Rechenhöhe) Anlage 4 b Rasterlärmkarte Gewerbelärm Verdichter nachts (5,6 m Rechenhöhe) Anlage 5 a Rasterlärmkarte Straßenverkehrslärm (2,8 m Rechenhöhe)

Anlage 5 b Rasterlärmkarte Straßenverkehrslärm (5,6 m Rechenhöhe)

Anlage 6 a Rasterlärmkarte Straßenverkehrslärm nachts (2,8 m Rechenhöhe) Anlage 6 b Rasterlärmkarte Straßenverkehrslärm nachts (5,6 m Rechenhöhe)

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1 Allgemeines und Aufgabenstellung

Das Plangebiet befindet sich im Bezirk Rheinhausen, im Ortsteil Bergheim zwischen den Straßen Grabenacker, In den Peschen, nördlich der über den Kreuzacker erschlossenen geplanten Stellplatzanlage und nordöstlich der über den Flutweg erschlossenen Bebauung.

Der Planbereich ist annähernd vollständig bebaut und vormals durch eine wohnbaulich- gewerblich-gemischte Nutzung geprägt. Die gewerblichen Nutzungen werden zunehmend aufgegeben. Stadtentwicklungsplanerisches Ziel ist es, diesen Standort zu einem

Wohnstandort zu transformieren.

Die Stadt Duisburg beabsichtigt daher mit dem Bebauungsplan Nr. 1222 A - Rheinhausen-

„Flutweg“ den Prozess der Nutzungsänderungen bzw. Wiedernutzbarmachung von Flächen innerhalb des Plangebietes planungsrechtlich zu steuern und ein allgemeines Wohngebiet zu entwickeln.

Um mögliche Konflikte durch die Planung beurteilen zu können, wurde eine schalltechnische Untersuchung der auf das Plangebiet einwirkenden Schallquellen vorgenommen.

Dabei wurde geprüft, ob eine zukünftige Wohnnutzung in einem allgemeinen Wohngebiet durch den Betrieb der benachbarten Sportanlage nordöstlich des Plangebietes eingeschränkt werden könnte.

Weiterhin wurde untersucht, ob die auf das Plangebiet einwirkenden Schallimmissionen durch den südwestlich des Plangebietes bestehenden Discounter, und den im Nordwesten des Plangebietes befindlichen Lebensmittelhandel, die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für ein allgemeines Wohngebiet eingehalten werden.

Weitere relevante Schallemissionen durch Gewerbebetriebe liegen im Umfeld des Plangebietes, sowie im Plangebiet selber nicht vor.

Ebenfalls wurde geprüft, ob es durch die Schallimmissionen des Straßenverkehrs zu möglichen Einschränkungen eines Außenwohnbereiches kommen könnte.

Für die Untersuchung wurden nur schalltechnisch relevante Schallquellen berücksichtigt. Es handelt sich um keine detaillierte Betrachtung die für eine Genehmigung herangezogen werden kann.

Die schalltechnische Untersuchung erfolgte bei freier Schallausbreitung für die Höhe des Erdgeschosses (2,8 m) und für die Höhe des 1. Obergeschosses (5,6 m) mit der

Berechnungssoftware SoundPLAN 8.2 [13].

Bestehende Gebäude und Hindernisse wurden bei den Berechnungen nicht berücksichtigt, so dass die Rasterlärmkarten in den Anlagen höhere Lärmpegel darstellen, als sie sich bei Berechnungen mit berücksichtigten Abschirmungen ergeben würden.

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2 Literatur

Der schalltechnischen Untersuchung liegen folgende Vorschriften, Richtlinien und Gesetze in der jeweils aktuellen Version zu Grunde:

[1] DIN 18005-1, Schallschutz im Städtebau, Ausgabe 07/2002 [2] DIN 18005-2, Schallschutz im Städtebau, Ausgabe 09/1991

[3] Beiblatt 1 zur DIN 18005, Schallschutz im Städtebau, Ausgabe 05/1987 [4] RLS-19, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 10/2019 [5] TA Lärm, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, Ausgabe 08/1998

[6] 18. BImSchV, Sportanlagenlärmschutzverordnung, Ausgabe 07/1991, Stand 06/2017 [7] Parkplatzlärmstudie, 6. Überarbeitete Auflage, Ausgabe 08/2007

[8] VDI 3770, Emissionskennwerte von Schallquellen - Sport- und Freizeitanlagen 09/2012 [9] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und

Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Ausgabe 2005

[10] Schalltechnische Gutachten des Büros Graner + Partner „Untersuchung der

Geräuschabstrahlung durch den Freiflächenverkehr im Zusammenhang mit der Nutzung des geplanten LIDL-SB-Marktes Kreuzacker/Flutweg 47228 Duisburg“ vom 29.05.2001

[11] Betriebsbeschreibung zum LIDL-SB Markt, Bauantrag vom 21.04.2005 [12] Betriebsbeschreibung zum LIDL-SB Markt, Bauantrag vom 18.03.2014 [13] SoundPLAN Version 8.2, SoundPLAN GmbH

3 Beurteilungs- und Rechengrundlage

3.1 Sportlärm

Die Berechnung der sportlichen Schallimmissionen erfolgte nach der VDI 3770 [8] und die Beurteilung nach der 18. BImSchV [6].

Nach Angaben des VFL Rheinhausen findet der Fußball-Trainingsbetrieb auf dem Sportgelände werktags statt. Zwischen 17:00 – 19:00 Uhr trainieren die

Jugendmannschaften und zwischen 19:00 – 20:30 Uhr trainieren die Herren.

Beide Herrenmannschaften spielen im Kreis Moers in der Kreisliga. Die Ligaspiele beginnen sonntags gegen 15:00 Uhr. Zwischen 07:00 Uhr und 09:00 Uhr findet kein Spielbetrieb statt.

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4 Desweiteren finden in den Sommermonaten regelmäßig Abnahmen für das Sportabzeichen statt. Weitere sportliche Aktivitäten sind nicht bekannt.

Die Abnahme des Sportabzeichens spielt schalltechnisch nur eine untergeordnete Rolle, so dass sie schalltechnisch nicht weiter untersucht wurde. Auch der Trainingsbetrieb an Werktagen kann schalltechnisch als irrelevant angesehen werden. Da aber beim Training beide Spielfelder genutzt werden, wurden neben dem Spielbetrieb an Sonn- und Feiertagen auch die schalltechnischen Auswirkungen des Trainingsbetriebes untersucht.

Für den Trainingsbetrieb wurden nach den Vorgaben der VDI 3770 [8] 10 Zuschauer pro Spielfeld berücksichtigt. Daraus ergibt sich für beide Sportfelder ein Schallleistungspegel von 96,9 dB(A). Für die Zuschauerfelder an den Längsseiten ergibt sich jeweils ein

Schallleistungspegel von 87,0 dB(A). Die Nutzungszeit beider Spielfelder wurde für die schalltechnische Berechnung werktags von 17:00 – 20:30 Uhr berücksichtigt.

Für die Ligaspiele an Sonn- und Feiertagen wurde eine durchgehende Nutzung (Spielbetrieb) auf dem Sportfeld 2 von 09:00 – 22:00 Uhr angesetzt. Die Zuschauerzahl wurde mit

durchschnittlich 100 Personen angenommen. Daraus ergibt sich für das Sportfeld 2 nach VDI 3770 [8] ein Schallleistungspegel von 104,9 dB(A). Für die beiden Zuschauerbereiche an den Längsseiten des Sportfeldes wurde jeweils ein Schallleistungspegel von 97,0 dB(A) angesetzt.

Die Sportanlage besitzt keinen eigenen Parkplatz. Nutzer der Sportanlage parken im öffentlichen Raum.

3.2 Gewerbelärm

Südwestlich des Plangebietes befindet sich ein Discounter, für den eine genehmigte Betriebszeit von 06:00 bis 22:00 Uhr vorliegt [12]. Ebenso wurde im Bauantrag für die zu erwartenden Schallimmissionen der motorisierte Kundenverkehr, Warenanlieferung mit Lkw (beide nur zur Tageszeit) und ein Verdichter mit einem Schalldruckpegel von 41 dB(A) in 10 m Entfernung (zur Tages- und Nachtzeit) angegeben.

Im Bauantrag [10][11] wurden vom Betreiber für den Kundenparkplatz 83 Pkw-Stellplätze angegeben, auf denen während der Betriebszeit 1.500 Bewegungen/Tag (750 Pkw) stattfinden sollen. Der Parkplatz soll zukünftig auf 126 Stellplätze erweitert werden. Die Kundenfrequentierung wurde proportional zu den zusätzlichen Stellplätzen erhöht, so dass sich eine Kundenfrequentierung für den Parkplatz von 2280 Bewegungen/Tag (1140 Kunden) ergibt.

Die maßgebliche Schallquelle ist zur Tageszeit der Kundenparkplatz mit 126 Pkw-Stellplätzen.

Berechnungsgrundlage für den Kundenparkplatz ist die Parkplatzlärmstudie [7]. Diese sieht für die Art des Parkplatzes (Discountmarkt) einen Zuschlag von 3 dB(A) und einen Zuschlag von 4 dB(A) für die Impulshaltigkeit vor. Die Berechnung wurde für den Normalfall, dem sogenannten zusammengefassten Verfahren der Bayerischen Parkplatzlärmstudie [7]

durchgeführt.

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5 Die Warenanlieferung wurde nach dem Technischen Bericht zu Verbrauchermärkten [9] mit zwei Anlieferungen in der Zeit der erhöhten Empfindlichkeit berücksichtigt (06:00 – 07:00 Uhr). Dabei wurden die Zu- und Abfahrten auf das Gelände als Rangierfahrt mit einem Schalleistungspegel von insgesamt 87 dB(A) pro Stunde berücksichtigt. Für die Be- und Entladung wurde je Vorgang ein stündlicher Schallleistungspegel von 85 dB(A) angesetzt.

Im nordwestlichen Plangebiet befinden sich eine kleine Druckerei und ein

Lebensmittelhandel (Kaas Frischdienst). Während die Druckerei schalltechnisch nicht relevant ist, wurden für den Lebensmittelhandel 85 Stellplätze berücksichtigt. Die Parkplatzart wurde der Bayerischen Parkplatzstudie entnommen [7]. Diese sieht für Parkplätze an Verbrauchermärkten Zuschläge für die Parkplatzart von 3 dB(A) und einen Impulszuschlag von 4 dB(A) vor. Aufgrund der Besonderheit des Marktes (eingeschränktes und spezielles Warenangebot, begrenzte Öffnungszeiten) wurde für den Parkplatz eine Stellplatzfrequentierung von 1 Bewegung pro Stellplatz und Stunde angesetzt. Die

Berechnung wurde für den Normalfall, dem sogenannten zusammengefassten Verfahren der Bayerischen Parkplatzlärmstudie [7] durchgeführt.

Für die Warenanlieferung des Lebensmittelhandels wurde eine Rangierfahrt von 84 dB(A) zwischen 06:00 – 07:00 Uhr angenommen. Für die Be- und Entladung ein stündlicher Schallleistungspegel von 85 dB(A) und für die Haustechnischen Anlagen über 24 Stunden durchgehend ein Schallleistungspegel von 80 dB(A).

Die Öffnungszeiten des Lebensmittelhandels sind dienstags und freitags von 12:00 – 18:00 Uhr und samstags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr.

Die Beurteilung der Schallimmissionen erfolgt für den Discountmarkt und dem Lebensmittelhandel nach der TA Lärm [5].

3.3 Straßenverkehrslärm

Der Straßenverkehrslärm wurde nach RLS-19 [4] berechnet. Dabei wurde für die Straße Kreuzacker ein DTV von 11.000 kfz/24 h und für den Tag Lkw-Anteile von LKW1 = 2,5 % und LKW2 = 3,3 % angesetzt. Zur Nachtzeit betrugen die LKW-Anteile LKW1 = 0,8 % und LKW2 = 1,0 %.

Für den Flutweg wurde ein DTV von 5.500 Kfz/24 h berücksichtigt und die Lkw-Anteile betrugen am Tag LKW1 = 0,5 % und LKW2 = 0,7 %. Für die Nacht wurden LKW1 = 0,2 % und LKW2 = 0,2 % bei der Berechnung berücksichtigt.

Der DTV der Straße In den Peschen betrug 2.000 Kfz/24 h mit Lkw-Anteilen am Tag von LKW1 = 0,5 % und LKW2 = 0,6 % und LKW-Anteilen in der Nacht von LKW1 = 0,1 % und LKW2 = 0,2 %.

Die Straßengattung der untersuchten Straßen wurde nach RLS-19 [4] als Gemeindestraße berücksichtigt.

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6 Die Verkehrszahlen stammen aus aktuellen Verkehrszählungen der Stadt Duisburg.

Die zulässige Geschwindigkeit der Fahrzeuge wurde für die Straße Kreuzacker mit 50 km/h berücksichtigt. Für die beiden anderen Straßen mit 30 km/h. Für die Fahrbahnoberfläche aller Straßen wurde nicht geriffelter Gußasphalt gewählt (kein Korrekturzuschlag nach RLS- 19 [4]).

4 Ergebnisse und Beurteilung

Zur Beurteilung der Schallimmissionen im Plangebiet wurden für die Tageszeit schalltechnische Berechnungen für eine Höhe von 2,8 m (Erdgeschoss) und 5,6 m (1.

Obergeschoss) durchgeführt. Für die Betrachtung der gewerblichen Schallimmissionen wurde für beide Rechenhöhen zusätzlich auch die Nachtzeit betrachtet.

Ein Vergleich der beiden Rechenhöhen zeigt, dass bei der Berechnung in 5,6 m Höhe die Schallimmissionen im Plangebiet geringfügig höher liegen. Zur Beurteilung der Ergebnisse wird deshalb die Berechnung für 5,6 m berücksichtigt.

4.1 Sportlärm

Die Beurteilungspegel der beiden Sportfelder sind für den Trainingsbetrieb in Anlage 1 b für die Tageszeit dargestellt. Am Rande des Plangebietes, der der Sportanlage am nächsten liegt, werden durch den Trainingsbetrieb Beurteilungspegel von etwa 45 dB(A) prognostiziert.

An Sonn- und Feiertagen liegen die prognostizierten Beurteilungspegel in diesem Bereich bei etwa 57 dB(A) (siehe Anlage 2 b). Der Immissionsrichtwert der 18. BImSchV [6] am Tag für ein Allgemeines Wohngebiet von 55 dB(A) wäre im überwiegenden Teil des Plangebietes eingehalten.

Der mittlere Maximal-Schallleistungspegel von Schiedsrichterpfiffen beträgt 118 dB(A) [8].

Die Anforderung der 18. BImSchV [6], dass u. a. einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tag um nicht mehr als 30 dB(A) überschreiten soll, wird bereits in 20 m Entfernung von der Schallquelle eingehalten. Im Abstand von 20 m zu den Spielfeldern befinden sich keine schutzbedürftigen Räume, so dass durch Geräuschspitzen keine Konflikte im Plangebiet zu erwarten sind.

4.2 Gewerbelärm

In Anlage 3 b sind die Beurteilungspegel des südwestlich des Plangebietes befindlichen Discounters und des Lebensmittelhandels im nordwestlichen Plangebiet für die Tageszeit dargestellt.

Durch den Betrieb des Discounters können in einem kleinen Bereich im südlichen Plangebiet Beurteilungspegel von mehr als 60 dB(A) auftreten. Im nördlichen Plangebiet wurden

Beurteilungspegel von mehr als 55 dB(A) nur im unmittelbaren Bereich des Parkplatzes

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prognostiziert.

Im Großteil des Plangebietes treten keine anlagenbezogenen Beurteilungspegel von mehr als 55 dB(A) auf, so dass man davon ausgehen kann, dass dort ohne zusätzliche (und

bestehende) Schallschutzmaßnahmen die Immissionsrichtwerte der TA Lärm [5] eingehalten werden.

Die TA Lärm [5] fordert u. a., dass einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die

Immissionsrichtwerte am Tag um nicht mehr als 30 dB(A) überschreiten dürfen. Das

Entspannungsgeräusch des Bremsluftsystems eines Lkw beträgt als Geräuschspitze etwa 115 dB(A) [9]. Die Anforderung der TA Lärm [5] wird bereits in einer Entfernung von 20 m zur Schallquelle eingehalten.

Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm [5] sind vor dem geöffneten Fenster eines schutzbedürftigen Raumes einzuhalten. Auch wenn im Plangebiet in kleinen Flächen

Beurteilungspegel von etwas mehr als 55 dB(A) prognostiziert wurden, können diese Flächen für zukünftige Wohnbebauung genutzt werden:

Durch den Bau von Schallhindernissen (z. B. einer Mauer, Garagen) an der Grundstücks- grenze zum Discounter, durch Festverglasung oder durch die Anordnung von möglichen schutzbedürftigen Räume im Gebäude können Konflikte mit der TA Lärm [5] vermieden werden.

Eine weitere Möglichkeit der Konfliktbewältigung könnte auch der Verzicht einer Bebauung in Bereichen sein, in denen am Tag Beurteilungspegel über 55 dB(A) auftreten können.

Zur Nachtzeit sind nur Schallimmissionen durch die Haustechnik zu erwarten. Diese führen zur Nachtzeit zu Beurteilungspegeln von weniger als 40 dB(A) und halten die

Immissionsrichtwerte der TA Lärm [5] im Plangebiet ein (siehe Anlage 4 b).

4.3 Straßenverkehrslärm

Durch die Schallimmissionen der Straße Kreuzacker werden am Tag im Plangebiet Beurteilungspegel von bis zu 57 dB(A) prognostiziert. Diese treten nur im südöstlichen Bereich des Plangebietes auf und nehmen mit zunehmenden Abstand zur Straße Kreuzacker ab (siehe Anlage 5 b).

Ab einem Beurteilungspegel von 60 dB(A) sind im Außenwohnbereich gesunde

Wohnverhältnisse nur noch bedingt gegeben, so dass für diese Bereiche eine Nutzung von Außenwohnbereichen (z. B. Balkone, Terrassen) ohne weitere Schallschutzmaßnahmen

kritisch gesehen wird.

Dieser Wert wird im Plangebiet durch die Schallimmissionen des Straßenverkehrs nicht erreicht.

In der Nacht werden durch die Schallimmissionen des Straßenverkehrs im Plangebiet Beurteilungspegel von bis zu 51 dB(A) prognostiziert. Diese treten nur am Rand des Plangebietes im Südosten auf, so dass die Belastung im Plangebiet durch verkehrliche Schallimmissionen als gering angesehen werden kann.

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8 Die Beurteilungspegel zur Nachtzeit sind in Anlage 6 b dargestellt.

5 Fazit

Auf das Plangebiet wirken Schallimmissionen durch eine bestehende Sportanlage östlich des Plangebietes, durch einen bestehenden Discounter südwestlich des Plangebietes, einen Lebensmittelhandel im Nordwesten des Plangebietes und durch bestehende Straßen nordöstlich, südöstlich und südwestlich des Plangebietes ein.

Die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV [6] würden im Plangebiet auch bei einer zukünftigen Gebietsnutzung als allgemeines Wohngebiet fast im kompletten Plangebiet eingehalten werden. Lediglich für einen kleinen Bereich des Plangebietes in unmittelbarer Nähe zur Sportanlag könnte es an Sonn- und Feiertagen bei einem Spielbetrieb zu einer geringen Überschreitung der Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV [6] kommen (siehe Anlage 2 b). Hier wären bei einem Umbau der bestehenden Bebauung bzw. bei einem Neubau besonders zu prüfen, ob die zulässigen Immissionsrichtwerte vor dem

schutzbedürftigen Raum eingehalten werden.

Die Schallimmissionen des südwestlich des Plangebietes bestehenden Discounters würden möglicherweise in einer kleinen Fläche des Plangebietes zu einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm führen [5] (siehe Anlage 3 b). Durch geeignete Maßnahmen (Schallhindernisse, Anordnung der schutzbedürftigen Räume) kann die Einhaltung der Immissionsrichtwerte vor dem geöffneten Fenster des schutzbedürftigen Raumes sichergestellt werden.

Die Schallimmissionen des Lebensmittelhandels im Nordwesten des Plangebietes führen in der schalltechnischen Prognose im Plangebiet zu keinen Überschreitungen der

Immissionsrichtwerte der TA Lärm [5].

Durch die verkehrlichen Schallimmissionen der Straße Kreuzacker wurden im südöstlichen Plangebiet Beurteilungspegel von bis zu 57 dB(A) prognostiziert. Eine Bebauung zu

Wohnzwecken ist ohne Probleme möglich.

Auch wenn auf das Plangebiet verschiedene Schallquellen einwirken, so werden durch diese keine unlösbaren Konflikte hervorgerufen. Die schalltechnischen Auswirkungen bei einer Gebietsnutzungsänderung von einem Mischgebiet zu einem allgemeinen Wohngebiet beschränken sich auf eine kleine Fläche in der Nähe des Sportfeldes 2 (siehe Anlage 2 b) und auf eine kleine Fläche östlich des Discounters im südlichen Plangebiet (siehe Anlage 3 b).

Diese Flächen bilden einen Bruchteil der Fläche des Plangebietes und können durch geeignete Maßnahmen auch für eine Wohnbebauung genutzt werden.

Bei der schalltechnischen Prognose wurden nur schalltechnisch relevante Schallquellen berücksichtigt. Der Unterschied zu einer detaillierten schalltechnischen Prognose dürfte

dennoch sehr gering sein.

Auch zeigen die Prognoseberechnungen (Anlage 1 a bis Anlage 6 b) Beurteilungspegel, wie sie sich bei freier Schallausbreitung ergeben würden (ohne Berücksichtigung von

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9 Hindernissen). Tatsächlich befinden sich im Plangebiet bereits jetzt bestehende Gebäude, die zu Abschirmungen – und damit zu geringeren Beurteilungspegeln – führen.

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Lageplan

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