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Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld in Lübeck-St. Gertrud

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Academic year: 2022

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LÄRMKONTOR GmbH  Altonaer Poststraße 13 b  22767 Hamburg

Bekannt gegebene Stelle nach § 29b BImSchG - Prüfbereich Gruppe V - Ermittlung von Geräuschen Messstellenleiter Bernd Kögel  AG Hamburg HRB 51 885

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan 07.32.00

Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld in Lübeck-St. Gertrud

Quelle: Städtebaulicher Entwurf für das neue Wohnquartier Lauerhofer Feld, Meyer Steffens – Architekten und Stadtplaner BDA, Brien Wessels Werning – Landschaftsarchitekten und Ingenieure GmbH

Auftraggeber: Hansestadt Lübeck

Bereich 5.610 Stadtplanung und Bauordnung Mühlendamm 12

23539 Lübeck

Projektnummer: LK 2017.288 Berichtsnummer: LK 2017.288.1 Berichtsstand: 28.03.2018

Berichtsumfang: 44 Seiten sowie 15 Anlagen und 2 Beiblätter Projektleitung: Dipl.-Phys. Folkard Hänisch

Bearbeitung: Antonia Hartleb, B.Sc.

(2)

Inhaltsübersicht

1 Aufgabenstellung... 4

2 Arbeitsunterlagen ... 5

3 Plangebiet ... 7

4 Berechnungsgrundlagen ... 9

5 Verkehrslärm ... 10

5.1 Beurteilungsgrundlagen ... 10

5.2 Eingangsdaten ... 11

5.3 Berechnungsergebnisse und Bewertung ... 13

5.4 Mehrverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ... 13

6 Gewerbelärm ... 16

6.1 Beurteilungsgrundlagen ... 16

6.2 Eingangsdaten Tankstelle ... 18

6.2.1 Pkw- Bewegungen ... 18

6.2.2 Geräuschemissionen im Bereich der Zapfsäulen, der Staubsauger und des Parkplatzes ... 19

6.2.3 Lkw-Anlieferung ... 21

6.2.4 Geräuschemissionen Waschanlage und Werkstatt ... 22

6.2.5 Haustechnik ... 23

6.3 Eingangsdaten Garagenanlage ... 24

6.4 Eingangsdaten „Betreutes Wohnen“ ... 25

6.5 Berechnungsergebnisse und Bewertung ... 28

7 Sportlärm ... 30

7.1 Beurteilungsgrundlagen ... 30

7.2 Eingangsdaten ... 31

7.2.1 Stadion ... 32

7.2.2 Tennis ... 34

7.2.3 Parkplatz ... 34

7.3 Berechnungsergebnisse und Bewertung ... 36

(3)

8 Fazit und Empfehlungen ... 38

8.1 Verkehr ... 38

8.2 Gewerbe ... 40

8.3 Sport ... 41

9 Anlagenverzeichnis ... 42

10 Quellenverzeichnis ... 43

(4)

1 Aufgabenstellung

Die Hansestadt Lübeck beabsichtigt etwa 2,5 Kilometer östlich der Altstadt die Aufstellung des Bebauungsplanes 07.32.00 Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld im Stadtteil St. Gertrud und die zugehörige 127. Änderung des Flächennutzungs- plans. In Vorbereitung auf das verbindliche Bauleitplanverfahren wurde ein städte- baulicher Ideenwettbewerb durchgeführt. Das Wettbewerbsergebnis bildet die Grundlage für das städtebauliche Konzept. Der städtebauliche Siegerentwurf folgt der Idee einer zeitgemäßen Interpretation der „Gartenstadt“ mit der Ausbildung von Hofsituationen. Die Hauptnutzung des ca. 10 Hektar großen Areals auf dem Lauerhofer Feld ist Wohnen in verschiedenen Bautypologien (Geschosswoh- nungsbau, Reihen- und Doppelhäuser).

Im räumlichen Umfeld des Plangebiets bestehen Nutzungen, die aufgrund ihrer schalltechnischen Wirkung auf das zukünftige Wohngebiet zu Nutzungskonflikten führen könnten. Konkret wirkt der Verkehrslärm ausgehend von der Schlutuper Straße, der Gewerbelärm durch die bestehende Tankstelle an der Schlutuper Straße und der Sportlärm der nördlich angrenzenden Sportanlage auf das Plan- gebiet ein. Zudem ist nördlich der Schlutuper Straße im Plangebiet eine Wohnan- lage für betreutes Wohnen und eine Sporthalle geplant.

In diesem Zusammenhang ist eine schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung der Geräuschemissionen der genannten Lärmarten durchzuführen. Ziel der Unter- suchung ist eine Beurteilung der Lärmsituation für die städtebauliche Planung mit anschließenden Hinweisen und Empfehlungen für die nachfolgende Bauleitpla- nung. Möglichst frühzeitig sollen im Sinne des angestrebten Städtebaus mögliche schalltechnische Konflikte identifiziert und gleichzeitig planerische Handlungsopti- onen aufgezeigt werden.

(5)

2 Arbeitsunterlagen

Nachfolgend sind in Tabelle 1 die für die Untersuchung herangezogenen Arbeits- unterlagen dokumentiert. Diese werden im Sinne eines transparenten Arbeitspro- zesses und der sachlichen Nachvollziehbarkeit für die Gutachtenerstellung ge- nannt. Die erforderlichen Planunterlagen und Vermesserdaten wurden von der Hansestadt Lübeck bereitgestellt. Die erforderlichen Angaben zu den Betriebstä- tigkeiten der örtlichen Tankstelle und die Nutzungsintensitäten der benachbarten Sportanlage wurden vom Betreiber und dem Sportverein gemacht. Diese Angaben wurden für die Modellierung der Emissionen herangezogen.

Tabelle 1: Bereitgestellte Unterlagen Art der Unterlagen Datei-

format

Übersen-

dungsart Bereitgestellt von Datum Städtebaulicher Entwurf,

Luftbild, Karte ruhiges Ge- biet Brandenbaumer Feld

pdf E-Mail Hansestadt Lübeck, Fachbe-

reich Planen und Bauen 12.09.2017

Städtebaulicher Entwurf dwg E-Mail Hansestadt Lübeck, Fachbe-

reich Planen und Bauen 22.11.2017 Entwurf B-Plan 07.32.00 dxf E-Mail Hansestadt Lübeck, Fachbe-

reich Planen und Bauen 23.11.2017 Digitales Geländemodell shp E-Mail Hansestadt Lübeck, Fachbe-

reich Planen und Bauen

23.11.2017, 10.01.2018

Luftbild tif E-Mail Hansestadt Lübeck, Fachbe-

reich Planen und Bauen 23.11.2017 Angaben zum gewerblichen

Schienenverkehr - Telefonge-

spräch

Hansestadt Lübeck, Fachbe-

reich Gewerbe 04.12.2017 Topografisches Aufmaß

Plangebiet im Bestand pdf E-Mail Hansestadt Lübeck, Fachbe-

reich Planen und Bauen 07.12.2017 Angaben zur Sportanlage pdf E-Mail TuS Lübeck 93 07.12.2017, 18.12.2017 Betriebsangaben Tankstelle msg,

pdf E-Mail team energie GmbH & Co.

KG

07.12.2017, 05.01.2018 Verkehrsdaten Zählung pdf E-Mail Hansestadt Lübeck, Fachbe-

reich Planen und Bauen 21.12.2017 Lageplan, Luftbild und Er-

läuterung zum Bebauungs- plan 07.32.00, Städtebauli- cher Entwurf Blatt 1 & 2

pdf Online- Ressource

http://stadtentwicklung.luebe ck.de/stadtplanung/bauleitpl anung/bebauungsplanung/0

7-32-00.html

04.01.2018

(6)

Art der Unterlagen Datei- format

Übersen-

dungsart Bereitgestellt von Datum Fotodokumentation der

Straße, der Tankstelle und des Sportplatzes, Betriebs- befragung der Tankstelle und des Sportvereins

- - Ortsbesichtigung der

LÄRMKONTOR GmbH 04.01.2018

Angaben zum betreuten

Wohnen pdf E-Mail Hansestadt Lübeck, Fachbe-

reich Planen und Bauen 08.01.2018 Erläuterungsbericht B-Plan pdf E-Mail Hansestadt Lübeck, Fachbe-

reich Planen und Bauen 08.01.2018

Bebauungsplan 07.08.00 pdf Online- Ressource

http://geoportal.metropolregi on.hamburg.de/mrhportal/in dex.html?layerIDs=8010,727

9&visibility=true,true&transp arency=0,0&center=611034.

9679803504,5969341.51461 0314&zoomlevel=6

08.02.2018

Flächennutzungsplan

Hansestadt Lübeck pdf Online- Ressource

http://stadtentwicklung.luebe ck.de/files/fnp-2016-09-28-

15000-2.pdf

08.02.2018

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3 Plangebiet

Das Plangebiet befindet sich beidseits der Schlutuper Straße im Stadtteil St. Ger- trud, in circa 2,5 km Entfernung zur Lübecker Altstadt. Der vorgelegte Siegerent- wurf des städtebaulichen Ideenwettbewerbs sieht für die ehemalige Kleingartenan- lage östlich der Schlutuper Straße das Wohnen als Hauptnutzung vor. Baulich be- rücksichtigt der Entwurf eine Abstufung der Geschossigkeit ausgehend von der Schlutuper Straße (4 Geschosse in Mehrfamilienhäusern) in südöstliche Richtung (2 Geschosse in Reihen- und Doppelhäusern). Das städtebauliche Entwurfskon- zept sieht hier insgesamt 14 Baufelder mit 306 Wohnungen und 113 Reihen- und Doppelhäusern sowie eine Kindertagesstätte vor (siehe Abbildung 1).

Da noch keine konkrete planungsrechtliche Nutzungsausweisung gemäß

BauNVO /1/ vorliegt, werden nachfolgend die schalltechnischen Beurteilungen der Wohnnutzungen auf dem Lauerhofer Feld - vorab einer tatsächlichen Einstufung - für allgemeines Wohngebiet vorgenommen.

Auf der nordwestlichen Seite der Schlutuper Straße ist eine gemischte Nutzung mit der bestehenden Tankstelle und der Einzelgaragenanlage sowie der Neupla- nung von einer Wohnanlage für betreutes Wohnen im Planungskonzept ange- strebt. Darüber hinaus ist eine bedarfsgerechte Sporthalle (1.200 m²) in den Pla- nungen vorgesehen.

Die städtebauliche Konzeptidee des Siegerentwurfs fügt sich in ein heterogenes Umfeld ein. In der Nachbarschaft liegen verschiedene Nutzungen vor. Im Kern sind dies nördlich zum Plangebiet die Sportanlage des Turn- und Sportvereins Lübeck von 1893 e.V. sowie der Albert-Schweitzer-Schule. Nordöstlich liegt das

„Brandenbaumer Feld“, welches im Zuge der im Lärmaktionsplan der Hansestadt Lübeck als „ruhiges Gebiets“ ausgewiesen wurde. Daneben bestehen östlich wei- tere Kleinartenanlagen. Zudem befinden sich an Schlutuper Straße in südliche Richtung bestehende Wohnquartiere.

(8)

Abbildung 1: Städtebaulicher Siegerentwurf für das neue Wohnquartier Lauerhofer Feld, Meyer Steffens Architekten und Stadtplaner BDA, Brien Wessels Werning Landschaftsarchitekten und Ingenieure GmbH

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4 Berechnungsgrundlagen

Das Plangebiet und seine für die schalltechnischen Berechnungen maßgebliche Nachbarschaft wurden in einem 3-dimensionalen Geländemodell digital erfasst.

Für die Berechnungen wurden die vorhandenen Gebäude, die abschirmend oder reflektierend wirken, sowie die jeweiligen Schallquellen in ihrer Lage und Höhe aufgenommen. Das Modell enthält die Topografie des Plangebietes.

Sämtliche Berechnungen wurden mit dem Programm IMMI, Version 2016 vom 13.10.2016, der Firma Wölfel Engineering GmbH + Co. KG durchgeführt.

Die Berechnungen der Beurteilungspegel für die Straßen erfolgten nach dem Teil- stückverfahren der „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990“ - RLS-90 /2/. Die für die Straße zulässige Höchstgeschwindigkeit und Fahrbahnober- fläche wurde entsprechend der genannten Grundlage beurteilt und bei den Berech- nungen berücksichtigt.

Die Ausbreitungsberechnungen der gewerblichen Immissionen erfolgte auf Grund- lage der „Sechsten allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-

Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) /3/ in Verbindung mit der DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“ /4/ unter Berücksichtigung einer Mitwind-Wetterlage.

Die Berechnungen der schalltechnischen Auswirkungen von Sportanlagen erfolg- ten auf Grundlage der „Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV“ /5/ in Verbindung mit der DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“ /4/.

Die Ausbreitungsberechnungen für den Verkehrs-, Gewerbe- und Sportlärm wur- den als Schallimmissionspläne mit einer Rasterweite von 1 m und in einer Höhe von 5,4 m (entspricht dem 1. OG) über Geländeoberkante durchgeführt. Die Be- rechnungen auf Höhe des 1. Obergeschosses stellt eine repräsentative Höhe für das Plangebiet, da zum Teil die Bebauung zweigeschossig im städtebaulichen Entwurf vorgesehen ist. Die Berechnungsergebnisse zur Beurteilung des Mehr- verkehrs auf der Schlutuper Straße wurden geschossgenau in 0,5 Metern vor der jeweiligen Fassade an den maßgeblichen Immissionsorten in der Nachbarschaft ermittelt.

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5 Verkehrslärm

Durch das Plangebiet verläuft die Kreisstraße „Schlutuper Straße“, deren Ver- kehrsmengen maßgebliche Emissionen darstellen und deren akustischen Einwir- kungen auf das Plangebiet zu untersuchen sind.

Die Schlutuper Straße ist eine Ausfallstraße von der Innenstadt in nordöstliche Richtung und ist zudem ein Teilverbindungsstück zwischen der B 75 und der B 104. Das hier untersuchte Plangebiet zieht sich beidseits der genannten Straße auf.

5.1 Beurteilungsgrundlagen

Die Beurteilung der Geräuscheinwirkungen auf das Plangebiet durch den Stra- ßenverkehrslärm erfolgt auf Grundlage der DIN 18005 /6/. Die DIN 18005 ist ein Regelwerk zur Beurteilung von Lärm im Städtebau. Diese gibt Empfehlungen und Hinweise zum fachlichen Umgang mit dem Fachbelang der Lärmeinwirkung im Städtebau.

Im Sinne einer lärmoptimierten Planung sollen die in der Tabelle 2 dargestellten Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN 18005, Teil 1 /6/ eingehalten werden.

Tabelle 2: Orientierungswerte nach DIN 18005 (Auszug) Nutzung

Orientierungswerte Tag

(6 - 22 Uhr)

Nacht (22 - 6 Uhr)

Reine Wohngebiete 50 dB(A) 40 dB(A)

Allgemeine Wohngebiete 55 dB(A) 45 dB(A)

Dorf- und Mischgebiete 60 dB(A) 50 dB(A)

Kern- und Gewerbegebiete 65 dB(A) 55 dB(A)

Idealerweise ist die Einhaltung der Orientierungswerte des Beiblattes 1 der

DIN 18005 anzustreben. Aus Sicht des Schallschutzes handelt es sich hierbei um gewünschte Zielwerte, jedoch nicht um Grenzwerte. Der Belang des Schallschut- zes ist bei der Abwägung, welche Maßgaben bei der Bewertung verbindlich ge- setzt werden, als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu verstehen. Dies bedeutet, dass die Orientierungswerte lediglich als Anhalt dienen und dass von ihnen sowohl nach oben als auch nach unten abgewichen werden kann.

Bei Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005 besteht ein erhöhtes Abwägungserfordernis. Es sind Schallschutzmaßnahmen abzuwägen. Der Ermes- sensspielraum der Abwägung endet mit Erreichen der Schwelle zur Gesundheits-

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gefährdung nach geltender Rechtsauffassung /7/ von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts.

5.2 Eingangsdaten

Aufgrund des frühzeitigen Verfahrensstandes vor der verbindlichen Bauleitplanung liegt ein differenziertes Verkehrsgutachten über die zu erwartenden Verkehre, ver- ursacht durch ein neues Wohngebiet am Untersuchungsstandort, noch nicht vor.

Um schalltechnische Abschätzungen zu treffen, wurde auf vorhandene Zähldaten der Hansestadt Lübeck zurückgegriffen und in Vorgriff für ein späteres Bauleit- planverfahren gutachterlich für Prognosezwecke angepasst. Daneben wurden gutachterlich Ansätze in Abstimmung mit zuständigen Fachdienststelle Verkehr für die zu erwartende Mehrverkehre, resultierend aus dem geplanten Wohngebiet, näherungsweise anhand einschlägiger Literaturansätze entwickelt. Dieses Vorge- hen dient einer grundlegenden Klärung, ob in der Nachbarschaft zum Plangebiet schädliche Umwelteinwirkungen durch erhöhten Verkehrslärm zu erwarten sind.

Sobald eine differenzierte Verkehrsuntersuchung eines Fachgutachters vorliegt, sind die gewählten Ansätze zu prüfen und ggf. anzupassen.

Die Straßenverkehrsmengen für die Schlutuper Straße wurden bei der Verkehrs- stromzählung am 21.11.2017 erhoben und durch die Hansestadt Lübeck (Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Abteilung Verkehrsplanung) am 21.12.2017 über- mittelt.

Für Verkehrslärmuntersuchungen zu Bebauungsplänen wird in der Regel eine Verkehrsprognose (2030) herangezogen. Daher wurden zur „sicheren Seite“ die Verkehrsmengen der vorliegenden Zähldaten für den Prognose Nullfall (ohne Planvorhaben) jeweils mit einem Prozent pro Jahr bis 2030 beaufschlagt.

Zudem wurden die Verkehrsmengen für den Prognose Planfall (mit Umsetzung des Planvorhabens) entsprechend der Verkehrsabschätzung nach Bosserhof /8/

durch die LÄRMKONTOR GmbH ermittelt. Danach errechnet sich der Mehrver- kehr durch Pkw nach folgender Formel:

Pkw-Fahrten = (Zahl der Einwohner  spez. Wegehäufigkeit für Einwohner  MIV-Anteil für Einwohner / spez. Pkw-Besetzungsgrad für alle Fahrtzwecke)

+ (Zahl der Besucher je Wohneinheiten  MIV-Anteil für Besu- cher / spez. Pkw-Besetzungsgrad für alle Fahrtzwecke) Nach der Studie der Hansestadt Lübeck zum Mobilitätsverhalten /9/ beträgt die spez. Wegehäufigkeit für Einwohner 1,8 und der MIV-Anteil (Anteil des motorisier- ten Individualverkehrs, d.h. Fahrt mit Motorrad oder Pkw) für Einwohnerverkehre 47 %. Zudem sind in Lübeck durchschnittlich 1,9 Einwohner je Wohneinheit zu verzeichnen. Entsprechend dem Erläuterungsbericht zum B-Plan 07.32.00 sind 419 Wohneinheiten geplant, für die sich rund 796 Einwohner errechnen. Nach die-

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sen Angaben und mit einem durchschnittlichen Besetzungsgrad von 1,2 Personen je Pkw gemäß Bosserhoff /8/ wurden nach der angegebenen Formel 561 Pkw- Fahrten der Einwohner pro Tag ermittelt.

Zusätzlich ist der Besucherverkehr für das Planvorhaben zu berücksichtigen. Nach Bosserhoff beträgt der Besucherverkehr maximal 15 % vom Einwohnerverkehr.

Da in der städtebaulichen Planung neben Wohnen auch betreutes Wohnen, eine Sporthalle und eine Kindertagesstätte vorgesehen sind, werden die Besucher gut- achterlich mit 30 % je Wohneinheit abgeschätzt. Für den Besetzungsgrad werden 1,1 Personen je Pkw nach Bosserhoff angegeben. Unter diesen Annahmen und einem MIV-Anteil von 47 % kann für den Besucherverkehr durchschnittlich 107 Pkw-Fahrten der Besucher pro Tag ermittelt werden.

Für den Lkw-Verkehr werden gemäß Bosserhoff 0,05 Lkw-Fahrten je Einwohner für Wohngebiete angeben, was durchschnittlich 28 Lkw-Fahrten pro Tag ent- spricht.

Die Eingangsparameter und Emissionspegel für den Prognose Nullfall und Planfall (2030) der Schlutuper Straße sind in Tabelle 3 als durchschnittliche tägliche Ver- kehrsmenge spurgenau aufgeführt. Dabei wird angenommen, dass der Mehrver- kehr des Planvorhabens sich zu 70 % in Richtung Innenstadt (Westen) und 30 % nach Osten aufteilt. Die Tag- und Nachtverteilung der Verkehre wird entsprechend der Tabelle 3 der RLS-90 /2/ für Kreisstraßen angesetzt. Der Lkw-Anteil ist Tag und Nacht gleich.

Tabelle 3: Eingangsdaten und Emissionspegel Schlutuper Straße, Prognose 2030

Straße DTV Lkw-

Anteil Straßen- oberfläche

vzul

Tag/Nacht

Emissionspegel Lm,E

Tag Nacht [Kfz/Tag] [%] [km/h] [dB(A)] [dB(A)]

Prognose Nullfall Schlutuper Straße

Richtung Osten 6.373 4,43 Asphalt 50 59 51

Schlutuper Straße

Richtung Westen 7.650 4,28 Asphalt 50 60 51

Prognose Planfall Schlutuper Straße südlich Plangebiet Richtung Osten

6.478 4,43 Asphalt 50 60 51

Schlutuper Straße südlich Plangebiet Richtung Westen

7.755 4,28 Asphalt 50 60 52

Schlutuper Straße nördlich Plangebiet Richtung Osten

6.617 4,42 Asphalt 50 60 51

(13)

Straße DTV Lkw-

Anteil Straßen- oberfläche

vzul

Tag/Nacht

Emissionspegel Lm,E

Tag Nacht [Kfz/Tag] [%] [km/h] [dB(A)] [dB(A)]

Schlutuper Straße nördlich Plangebiet Richtung Westen

7.894 4,28 Asphalt 50 60 52

Erläuterungen:

DTV Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke vzul zulässige Höchstgeschwindigkeit

5.3 Berechnungsergebnisse und Bewertung

Die Berechnungsergebnisse für die durch die Schlutuper Straße im Prognose Planfall 2030 verursachten Schallimmissionen im Plangebiet sind in der Anlage 1b für den Tagzeitraum und in der Anlage 1c für den Nachtzeitraum für eine Immissi- onshöhe von 5,4 Metern (entspricht dem 1. Obergeschoss) dargestellt.

Die Darstellung der Schallimmissionen ist im „Beiblatt zur Darstellung von Schall- immissionsplänen – Verkehr“ erläutert.

Tagzeitraum

Der Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tag (6-22 Uhr) zeigt, dass der Orientierungswert der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) /6/ (vgl. hellgrüner Bereich) in einer Entfernung von circa 90 Metern zur Straßen- mitte der Schlutuper Straße eingehalten wird.

Die Schwelle der Gesundheitsgefährdung laut Rechtsprechung von 70 dB(A) /7/

wird ausschließlich direkt an der Straße, im nicht relevanten Bereich für die Planaufstellung, erreicht.

Nachtzeitraum

Die Prognose zu den Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet im Nachtzeitraum (22-6 Uhr) zeigen, dass für allgemeine Wohngebiete der Orientierungswert der DIN 18005 /6/ in einer Entfernung von circa 115 Metern zur Straßenmitte der Schlutuper Straße eingehalten wird.

Die Schwelle der Gesundheitsgefährdung laut Rechtsprechung von 60 dB(A) nachts /7/ wird ausschließlich direkt an der Schlutuper Straße, im nicht relevanten Bereich für die Planaufstellung, erreicht.

5.4 Mehrverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen

Als Belang der Abwägung sind die Geräuschauswirkungen der durch das Plan- vorhaben verursachte Mehrverkehre auf öffentlichen Straßen in Hinsicht auf die Bestandsbebauung zu berücksichtigen. Dabei werden die Beurteilungspegel in der Nachbarschaft für den Prognose Nullfall (ohne Planvorhaben) mit den Beurtei-

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lungspegeln für den Prognose Planfall (mit Umsetzung des Wohnquartiers Lauer- hofer Feld) verglichen.

Die Verkehrslärmänderung auf der Schlutuper Straße durch das geplante Wohn- quartier Lauerhofer Feld ist insbesondere maßgeblich, wenn

 … der Beurteilungspegel sich in der Nachbarschaft für den Tag oder die Nacht durch die Verkehrsgeräusche rechnerisch um mindestens 3 dB er- höht,

 oder die Schwelle der Gesundheitsgefährdung von 70 dB(A) tags sowie 60 dB(A) nachts überschritten wird.

Die ermittelten Beurteilungspegel für den Mehrverkehr, mit dem Vergleich Progno- se Nullfall und Planfall, sind in Tabelle 4 aufgeführt. Die Lage der Immissionsorte in der Nachbarschaft ist in Anlage 1a dargestellt.

(15)

Tabelle 4: Vergleich Beurteilungspegel Prognose Nullfall und Planfall

Immissi- onsort

Gebietsein- stufung

Beurteilungspegel Prognose Nullfall

[dB(A)]

Beurteilungspegel Prognose Planfall

[dB(A)]

Differenz [dB(A)]

Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht

IO 1 EG

wie WA

62,8 54,1 62,9 54,1 0,07 0,07

IO 1 OG1 63,9 55,1 64 55,2 0,07 0,07

IO 1 OG2 64,1 55,3 64,2 55,4 0,07 0,07

IO 1 OG3 64,1 55,3 64,1 55,4 0,07 0,07

IO 2 EG

wie WA

64 55,2 64 55,3 0,06 0,06

IO 2 OG1 64,9 56,1 64,9 56,2 0,06 0,06

IO 2 OG2 64,9 56,2 65 56,2 0,06 0,06

IO 2 OG3 64,8 56,1 64,9 56,2 0,06 0,06

IO 3 EG

wie WA

65 56,2 65 56,3 0,06 0,06

IO 3 OG1 65,5 56,7 65,5 56,8 0,06 0,06

IO 3 OG2 65,4 56,7 65,5 56,7 0,06 0,06

IO 3 OG3 65,2 56,5 65,3 56,5 0,06 0,06

IO 4 ruhiges Gebiet

- 62,3 53,6 62,5 53,7 0,15 0,15

IO 5 EG WR 60,9 52,2 61,1 52,3 0,14 0,14

Wie die Gegenüberstellung der Beurteilungspegel des Prognose Nullfalls und des Prognose Planfalls 2030 in Tabelle 4 zeigt, ist mit einer Pegelerhöhung um 0,1 bis 0,2 dB an der Schlutuper Straße zu rechnen. Diese Änderungen liegen unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsschwelle von ca. 1 dB.

Die Schwelle der Gesundheitsgefährdung nach Rechtsprechung von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts wird nicht erreicht.

Somit ist durch die Planung des neuen Wohnquartiers keine relevante Erhöhung des Verkehrslärms auf öffentlichen Straßen, beim gleichzeitiger UNterschreitung der Gesundheitsschwellenwerte (70 dB(A) / 60 dB(A) Tag / Nacht), zu verzeich- nen.

(16)

6 Gewerbelärm

Nördlich der Schlutuper Straße besteht im Plangebiet eine Tankstelle und eine Garagenanlage mit 76 Stellplätzen. In direkter Nachbarschaft zu dieser Nutzung hat der Siegerentwurf des Ideenwettbewerbs eine Wohnanlage für betreutes Wohnen vorgesehen.

Mit der nachfolgenden Gewerbelärmuntersuchung sind zwei Sachverhalte grund- sätzlich zu prüfen:

 Nutzungsverträglichkeit zwischen den Emissionen des Bestandes (Tank- stelle und Garage) und der Neuplanung (Wohnanlage für betreutes Woh- nen)

 Verträglichkeit der Emissionen einer gewerblich genutzten Wohnanlage für betreutes Wohnen auf die zukünftige Nachbarschaft

Zur Ermittlung der Emissionen der Tankstelle wurden die schallrelevanten Be- triebstätigkeiten direkt vom Betreiber abgefragt, um eine im Rahmen des vorlie- genden Gutachtens eine fundierte Facheinschätzung geben zu können.

Die Nutzung der oberirdischen Garagenanlage wurde gutachterlich anhand ein- schlägiger Literatur eingeschätzt und modelltechnisch in Ansatz gebracht.

Da sich die Konzeptidee einer Wohnanlage für betreutes Wohnen noch in einer frühen Entwicklungsphase befindet und kein konkretes Betreiberkonzept vorliegt, werden die betrieblichen Emissionen an dieser Stelle annäherungsweise anhand von Erfahrungswerten aus vergleichbaren Bauvorhaben gutachterlich abge- schätzt. Es handelt sich lediglich um eine fachliche Voreinschätzung, die mit kon- kreteren Planungsstand entsprechend fachlich anzupassen ist.

In Anlage 2a sind die bestehenden und neugeplanten Betriebe in ihrer Lage veror- tet.

6.1 Beurteilungsgrundlagen

Die DIN 18005 als maßgebliches Regelwerk zur Beurteilung von Lärm im Städte- bau verweist zum Umgang mit der Thematik des Gewerbelärms auf die TA Lärm.

Die Beurteilung der Geräuschauswirkungen durch das Gewerbe im Plangebiet er- folgt dem entsprechend anhand der „Sechsten allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm)“ /3/, welche den Stand der Technik bezüglich der Ermittlung und Beurteilung von Gewerbelärmimmissionen darstellt.

In der TA Lärm /3/ wird bei der Beurteilung zwischen dem Tagzeitraum (6 - 22 Uhr) und dem Nachtzeitraum (22 - 6 Uhr) unterschieden, wobei für die Nacht die „lauteste Nachtstunde“ maßgeblich ist. Der Schutz vor schädlichen Um- welteinwirkungen durch Geräusche ist in der Regel sichergestellt, wenn die

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Schallbelastung durch Gewerbeanlagen am maßgeblichen Immissionsort die Im- missionsrichtwerte nach Tabelle 5 nicht überschreitet.

Tabelle 5: Beurteilungsgrundlage Gewerbe

Nutzung Immissionsrichtwerte TA Lärm

Tag Nacht

Reine Wohngebiete 50 dB(A) 35 dB(A)

Allgemeine Wohngebiete 55 dB(A) 40 dB(A)

Kern-, Dorf- und Mischgebiete 60 dB(A) 45 dB(A)

Urbane Gebiete 63 dB(A) 45 dB(A)

Gewerbegebiete 65 dB(A) 50 dB(A)

Anmerkungen:

Beurteilungszeiträume

Tag: 6.00 - 22.00 Uhr

Nacht (volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel): 22.00 - 6.00 Uhr

Tageszeiten mit besonderer Empfindlichkeit

Für folgende Zeiten ist in reinen Wohngebieten, allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsge- bieten und Kurgebieten sowie für Krankenhäuser und Pflegeanstalten bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag zu berück- sichtigen:

- an Werktagen: 6.00 - 7.00 Uhr und 20.00 - 22.00 Uhr

- an Sonn- und Feiertagen: 6.00 - 9.00, 13.00 - 15.00 und 20.00 - 22.00 Uhr

Der Zuschlag beträgt 6 dB(A). Von der Berücksichtigung des Zuschlags kann abgesehen wer- den, soweit dies wegen der besonderen örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen erforderlich ist.

Seltene Ereignisse

Bei seltenen Ereignissen (an nicht mehr als 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und an nicht mehr als jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden) betragen die Immissions- richtwerte für den Beurteilungspegel

- tags 70 dB(A)

- nachts 55 dB(A)

Einzelne Geräuschspitzen

Einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB überschreiten.

Die Immissionsrichtwerte innen dürfen um nicht mehr als 10 dB überschritten werden.

Bei seltenen Ereignissen dürfen die hierfür geltenden Immissionsrichtwerte durch einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen ...

- in Gewerbegebieten am Tag um nicht mehr als 25 dB und in der Nacht um nicht mehr als 15 dB,

- in Kern-, Dorf- und Mischgebieten, in reinen und allgemeinen Wohngebieten bzw. Klein- siedlungsgebieten sowie in Kurgebieten und für Krankenhäuser und Pflegeanstalten am Tag um nicht mehr als 20 dB und in der Nacht um nicht mehr als 10 dB

... überschritten werden.

(18)

6.2 Eingangsdaten Tankstelle

Nach Angaben des Betreibers ist die Tankstelle an der Schlutuper Straße 33 von 5:30 bis 22 Uhr geöffnet. In diesem Zeitraum ist von folgenden relevanten Schall- quellen auszugehen:

 Pkw- Bewegungen durch Tanken / Shopbesuch / Staubsaugernutzung / Au- towäsche

 Geräuschemissionen im Bereich der Zapfsäulen, der Staubsauger und des Parkplatzes

 Lkw-Anlieferung

 Geräuschemissionen Waschanlage und Werkstatt

 Haustechnik

Die genaue Lage der angesetzten gewerblichen Emittenten ist der Anlage 2a zu entnehmen.

6.2.1 Pkw- Bewegungen

Gemäß den Angaben des Betreibers der Tankstelle ist täglich mit circa

700 Kunden zu rechnen, wovon 75 % Tankkunden sind und 25 % ausschließlich den Shop besuchen. Im Nachtzeitraum von 5:30 Uhr bis 6 Uhr kommen nur Shop- kunden gemäß der Angaben des Betreibers.

Die rund 525 Tankkunden verteilen sich mit 8 Pkw auf die morgendliche Ruhezeit zwischen 6 bis 7 Uhr, mit 510 Pkw auf den Tagzeitraum von 7 bis 20 Uhr und mit 7 Pkw auf die abendliche Ruhezeit von 20 bis 22 Uhr.

Die rund 175 Shop-Kunden sind werktags mit 2 Pkw in die morgendliche Ruhezeit, mit 167 Pkw in den Tagzeitraum, mit 2 Pkw in die abendliche Ruhezeit sowie mit 4 Pkw in die lauteste Nachtstunde verteilt.

Des Weiteren nutzen gemäß den Angaben des Betreibers durchschnittlich

10 Kunden den Münzstaubsauger sowie 25 Kunden die Autowäsche innerhalb des Tagzeitraums von 7 bis 20 Uhr.

Die Berechnung der Pkw-Bewegungen wurde gemäß der Parkplatzlärmstudie /10/

durchgeführt. Hiernach kann für die Fahrt eines Pkw ein auf eine Stunde umge- rechneter, längenbezogener Schallleistungspegel L’WA,1h von 47,5 dB(A) zzgl. ei- nes Zuschlages von 1,5 dB für die Fahrgassen aus Betonsteinpflaster mit Fugen

> 3 mm angesetzt werden.

Die Emissionsdaten zu den Pkw Bewegungen sind in Tabelle 6 aufgeführt.

(19)

Tabelle 6: Emissionen der Pkw-Bewegungen

Quelle Zeitraum L‘WA,1h

[dB(A)]

Anzahl der Ereignisse

Einwirkzeit

[h] L’WA,r

[dB(A)]

Zu-/Abfahrt Zapf- säule

RZ, 6-7 Uhr

49

8 1

7-20 Uhr 510 1 65

RZ, 20-22 Uhr 7 1

Zu-/Abfahrt Shop- kunden

RZ, 6-7 Uhr

49

2 1

59

7-20 Uhr 167 1

RZ, 20-22 Uhr 2 1

LNS 4 1 55

Je Zu- bzw. Ab- fahrt Waschanla- ge

7-20 Uhr 49 25 1 51

Zu- und Abfahrt Staubsaugerstati- on

7-20 Uhr 49 20 1 50

Erläuterung:

L’WA,1h auf eine Stunde und 1 m-Wegelement bezogener Schallleistungspegel RZ Ruhezeit

L’WA,r beurteilter längenbezogener Schallleistungspegel (Anzahl der Ereignisse und Einwirkzeit berücksichtigt) LNS lauteste Nachtstunde

6.2.2 Geräuschemissionen im Bereich der Zapfsäulen, der Staubsauger und des Parkplatzes

Für die Geräuschemissionen im Bereich der Zapfsäulen wurde eine Flächen- schallquelle berücksichtigt, welche die lärmintensiven Vorgänge (z.B. Türenschla- gen, Kavaliersstart, Einhängen der Zapfpistole, lautes Autoradio etc.) abbilden soll. Laut der Studie der hessischen Landesanstalt für Umwelt zu Tankstellen /11/

berechnet sich der auf eine Stunde bezogene Schallleistungspegel für den Be- reich der Zapfsäulen für den Tag wie folgt:

LWA, 1h = 74,7 + 10 lg N [in dB(A)]

wobei N die Anzahl der Kfz repräsentiert, die in einer Stunde die Tankstelle anfah- ren. Die Anzahl der Kfz beträgt gemäß Kapitel 6.2.1 fünf Pkw je Stunde in der Ru- hezeit und 40 Pkw je Stunde im Tagzeitraum (7-20 Uhr).

Für den Bereich des Parkplatzes bietet die Studie der hessischen Landesanstalt für Umwelt zu Tankstellen /11/ Ansätze, die neben den Pkw-bezogenen Geräu- schen (Türenschlagen, Motorhaube etc.) vor allem am Tag auch verhaltensbezo-

(20)

gene Geräusche berücksichtigen (z.B. Kavaliersstart, laute Unterhaltung, lautes Autoradio etc.).

Nach der Studie der hessischen Landesanstalt für Umwelt zu Tankstellen /11/ be- rechnet sich der auf eine Stunde bezogene Schallleistungspegel für den Bereich des Parkplatzes tagsüber wie folgt:

LWA, 1h = 72,1 + 10 lg N [in dB(A)]

Nachts berechnet sich der auf eine Stunde bezogene Schallleistungspegel für den Bereich des Parkplatzes entsprechend:

LWA, 1h = 74,1 + 10 lg N [in dB(A)]

wobei N die Anzahl der Kfz repräsentiert, die in einer Stunde die Tankstelle anfah- ren. Die Anzahl der Kfz beträgt gemäß Kapitel 6.2.1 ein Pkw je Stunde in der Ru- hezeit, 13 Pkw je Stunde im Tagzeitraum (7-20 Uhr) sowie 4 Pkw in der lautesten Nachtstunde (5-6 Uhr).

Für die Geräuschemissionen der Staubsauger, die von durchschnittlich 10 Kunden am Tag für eine Dauer von circa 5 Minuten genutzt werden, kann gemäß der Tankstellenlärmstudie /11/ ein Schallleistungspegel von 82,7 dB(A) angesetzt werden.

In allen drei Bereichen wurde ein Spitzenpegel von 100 dB(A) für das Pkw Türen- schlagen gemäß Parkplatzlärmstudie /10/ angesetzt.

Im schalltechnischen Modell wurden die jeweiligen Bereiche als Flächenschall- quelle berücksichtigt. Die Lage der angesetzten Flächenquelle ist der Anlage 2a zu entnehmen. Die Tabelle 7 zeigt die Emissionen der jeweiligen Bereiche.

Tabelle 7: Emissionen Bereich Zapfsäule, Staubsauger und Parken (Shopkunden)

Quelle Zeitraum LWA,1h

[dB(A)]

Einwirkzeit [h]

Fläche [m2]

L”WA,r

[dB(A)]

Bereich Zapfsäulen RZ 82 3

ca. 75 71

7-20 Uhr 91 13

Bereich Parken Shop-Kunden

RZ 72 3

ca. 65 64

7-20 Uhr 83 13

LNS 80 1 62

Bereich Staubsauger

(10 Kunden) 7-20 Uhr 83* 5 min. je

Kunde Ca. 26 56

Erläuterungen:

RZ Ruhezeit 6-7. 20-22 Uhr

LNS lauteste Nachtstunde (hier: 5-6 Uhr)

LWA,1h Schallleistungspegel, gemittelt über eine Stunde

(21)

* arithmetisch gemittelter Schallleistungspegel über alle untersuchten Staubsauger L“WA,r beurteilter flächenbezogener Schallleistungspegel im Zeitraum 6-22 Uhr,

ohne Ruhezeitenzuschlag

6.2.3 Lkw-Anlieferung

Gemäß den Angaben des Tankstellenbetreibers wird der Shop zweimal die Wo- che (Dienstag und Freitag) zwischen 10 und 12 Uhr von einem Lkw mit Waren be- liefert. Dabei werden 3 Rollcontainer an der Westfassade der Tankstelle verladen.

Die Berechnung der Geräuschemissionen der Be- und Entladevorgänge erfolgt auf Basis der hessischen Studie zur Untersuchung von Geräuschquellen von Frachtzentren /12/. Danach kann für Rollcontainer ein stundenbezogener Schall- leistungspegel LWA,1h von 78 dB(A) je Überfahrt über die Ladebordwand mit einem Spitzenpegel von 112 dB(A) angesetzt werden. Die Emission durch den Lkw - Wagenboden (während des Befahrens mit dem Rollcontainer) kann gemäß der Studie mit einem stundenbezogenen Schallleistungspegel LWA,1h von 75 dB(A) an- gesetzt werden. Dabei werden pro Rollcontainer zwei Fahrten über die Ladebord- wand und den Wagenboden berücksichtigt (hin und zurück).

Gemäß der Angaben des Betreibers erhält die Tankstelle dreimal pro Woche eine Benzinanlieferung. Gemäß der Studie der hessischen Landesanstalt für Umwelt zu Tankstellen /11/ ist für die Kraftstoffanlieferung durch Tankwagen ein auf eine Stunde bezogener Schallleistungspegel von 94,6 dB(A) anzusetzen. Der Bereich zur Benzinanlieferung wurde als Flächenschallquelle mit einer Fläche von 27 m2 modelliert.

Die Emissionsdaten zu den Anlieferungsvorgängen der Tankstelle sind in

Tabelle 8 aufgeführt. Zur „sicheren Seite“ wird davon ausgegangen, dass die zwei- bis dreimal die Woche stattfindenden Anlieferungen genau an dem modellierten Tag, zusammen mit den anderen beschriebenen schallrelevanten Ereignissen, stattfinden.

Tabelle 8: Emissionsdaten Anlieferung Quelle Zeitraum LWA,1h

[dB(A)]

Anzahl der Bewegungen

[h]

Einwirkzeit

[h] LWA,r

[dB(A)]

LWA,max

[dB(A)]

Benzinanliefe- rung (ca.

27m²)

7-20 Uhr 95 - 1 68* -

Rollcontainer 7-20 Uhr 78 6 1 74 112

Wagenboden

(8 m²) 7-20 Uhr 75 6 1 62* -

(22)

Erläuterungen zur Tabelle 8:

LWA,1h auf eine Stunde bezogener Schallleistungspegel eines Einzelereignisses LWA,max Spitzenpegel

LWA,r beurteilter Schallleistungspegel im Beurteilungszeitraum ohne Ruhezeitenzuschlag

* beurteilter flächenbezogener Schallleistungspegel im Beurteilungszeitraum, ohne Ruhezeitenzuschlag

Die Berechnung der Geräuschemissionen von Lkw durch Fahr- und Rangierbe- wegungen der Fahrzeuge erfolgt auf Basis der hessischen Studie zu Frachtzen- tren von 2005 /13/. Danach ist für das Fahren eines Lkw ein auf ein Meter

Wegelement und eine Stunde gemittelter, längenbezogener Schallleistungspegel von 63 dB(A) und für das Rangieren von 66 dB(A) anzusetzen. Das Vorwärtsfah- ren wird als Lkw-Fahrt ausgewiesen, während das Rückwärtsfahren als Rangiertä- tigkeit berücksichtigt wird. Zusätzlich wird ein Spitzenpegel von 108 dB(A) für Ent- spannungsgeräusche des Bremsluftsystems angegeben.

Die Emissionsdaten zu den Lkw Bewegungen sind in Tabelle 9 aufgelistet.

Tabelle 9: Emissionen der Lkw-Bewegungen

Quelle Zeitraum L‘WA,1h

[dB(A)]

Anzahl der Ereignisse

Einwirkzeit

[h] L’WA,r

[dB(A)]

Lkw Zu-/Abfahrt

Benzinanlieferung 7-20 Uhr 63 1 1 51

Lkw Zu- und Abfahrt

Shopanlieferung 7-20 Uhr 63 2 1 54

Lkw Rangieren

Shopanlieferung 7-20 Uhr 66 1 1 54

Erläuterung:

L’WA,1h auf eine Stunde und 1 m-Wegelement bezogener Schallleistungspegel L’WA,r beurteilter längenbezogener Schallleistungspegel

(Anzahl der Ereignisse und Einwirkzeit berücksichtigt)

6.2.4 Geräuschemissionen Waschanlage und Werkstatt

Laut Angaben des Betreibers nutzen in etwa 25 Kunden am Tag die Autowasch- anlage. Die Geräuschabstrahlung über die Ein-/ Ausfahrt der Waschanlage wurde mit einem Schallleistungspegel LWAeq von 96 dB(A) über die Fläche belegt, wie in der Studie der hessischen Landesanstalt für Umwelt zu Tankstellen /11/ für eine Portalwaschanlage mit kompletten Zyklus (Waschen + Trocknen) beschrieben. Für einen Autowaschvorgang wurde eine typische Dauer von 10 Minuten angesetzt.

Die Tore wurden als offen berücksichtigt.

Neben dem Shop besteht eine kleine Servicewerkstatt, in der vorwiegend Ölwech- sel vorgenommen werden. Gelegentlich ist aber auch ein Staubsauger im Einsatz.

Die Schallabstrahlung der Werkstatt über das in der Sommerzeit geöffnete Tor

(23)

wurde mit einem typischen Innenpegel LI von 80 dB(A) für Kfz-Werkstätten für die Dauer einer Stunde in der Zeit von 7 bis 20 Uhr berücksichtigt.

Die Emissionsdaten der Waschanlage und der Werkstatt sind in Tabelle 10 zu- sammengefasst.

Tabelle 10: Emissionsdaten Waschanlage und Werkstatt Quelle Zeitraum Fläche

[m2]

LWA [dB(A)]

Anzahl der

Ereignisse Einwirkzeit L’’WA,r

[dB(A)]

Tor Waschanla-

ge (je Tor) 7-20 Uhr 10 96 25 10 Minuten 80

Tor Werkstatt 7-20 Uhr 10 80* - 1 h 68

Erläuterungen:

LWA Schallleistungspegel

* Innenpegel

L’’WA,r beurteilter, flächenbezogener Schallleistungspegel im Zeitraum, je Quellen

Des Weiteren wird die Nutzung des Hochdruckreinigers vor der Einfahrt zur Waschanlage berücksichtigt. Gemäß der Angaben des Betreibers nutzen circa 45 % der Waschanlagennutzer den Hochdruckreiniger, was rund 12 Nutzenden am Tag entspricht. Nach der Tankstellenlärmstudie /11/ kann für die Nutzung des Hochdruckreinigers ein Schallleistungspegel von 93,6 dB(A) zzgl. eines Zuschla- ges von 3 dB für die Ton- und Informationshaltigkeit angesetzt werden. Zudem wird als typische Nutzungsdauer 5 Minuten berücksichtigt.

Die Emissionsdaten zur Nutzung des Hochdruckreinigers sind in Tabelle 11 er- fasst.

Tabelle 11: Emissionsdaten Hochdruckreiniger

Quelle Zeitraum LWA

[dB(A)]

Anzahl der Ereignisse

[h]

Einwirkzeit

[min.] LWA,r

[dB(A)]

Hochdruckreiniger 7-20 Uhr 97 12 5 85

Erläuterungen:

LWA Schallleistungspegel eines Einzelereignisses LWA,max Spitzenpegel

LWA,r beurteilter Schallleistungspegel im Beurteilungszeitraum ohne Ruhezeitenzuschlag

6.2.5 Haustechnik

Gemäß der Angaben des Betreibers befindet sich auf dem Dach der Tankstelle eine Raumlufttechnik, die während der Öffnungszeit in Betrieb ist. Gemäß dem

(24)

Herstellerdatenblatt kann ein Schallleistungspegel von 62 dB(A) für die Anlage angesetzt werden.

Der Emissionsansatz der Haustechnik ist in Tabelle 12 aufgeführt.

Tabelle 12: Emissionsdaten Haustechnik

Quelle Zeitraum LWA

[dB(A)]

Einwirkzeit [h]

LWA,r [dB(A)]

Raumlufttechnik 6-22 Uhr

62 16 62

LNS 0,5 59

Erläuterungen:

LWA Schallleistungspegel eines Einzelereignisses

LWA,r beurteilter Schallleistungspegel im Beurteilungszeitraum ohne Ruhezeitenzuschlag LNS lauteste Nachtstunde

6.3 Eingangsdaten Garagenanlage

Die Garagenanlage besteht aus 76 Stellplätzen. Durch die Garagenanlage ist mit Geräuschemissionen durch die an- und abfahrenden Fahrzeuge zu rechnen.

Zur Berücksichtigung der Geräuschemissionen ausgehend von dem Zu- und Ab- fahrtverkehr der Garagenanlage wurde auf den Ansatz für Parkplätze an Wohnan- lagen nach der bayerischen Parkplatzlärmstudie von 2007 /10/ zurückgegriffen.

Danach kann eine Wechselfrequenz von 0,4 Bewegungen im Tagzeitraum (6-22 Uhr) und 0,15 Bewegungen in der lautesten Nachtstunde pro Stellplatz und Stunde angesetzt werden. Daraus errechnen sich 30 Pkw-Bewegungen in der morgendlichen Ruhezeit, 395 Pkw-Bewegungen am Tag zwischen 7 und 20 Uhr, 61 Pkw-Bewegungen in der abendlichen Ruhezeit sowie 11 Pkw-Bewegungen in der lautesten Nachtstunde.

Die Berechnung der Pkw-Bewegungen wurde gemäß der Parkplatzlärmstudie /10/

durchgeführt. Hiernach kann für die Fahrt eines Pkw ein auf eine Stunde umge- rechneter, längenbezogener Schallleistungspegel L’WA,1h von 47,5 dB(A) zzgl. ei- nes Zuschlages von 1,5 dB für die Fahrgassen aus Betonsteinpflaster mit Fugen

> 3 mm angesetzt werden.

Die Emissionsdaten der Pkw Bewegungen sind in Tabelle 13 aufgeführt.

(25)

Tabelle 13: Emissionen Zu-/Abfahrt Garagenanlage

Quelle Zeitraum L‘WA,1h

[dB(A)]

Anzahl der Ereignisse

Einwirkzeit

[h] L’WA,r

[dB(A)]

Zu-/ Abfahrt Ga- ragenstellplätze

RZ, 6-7 Uhr

49

30 1

64

7-20 Uhr 395 1

RZ, 20-22 Uhr 61 1

LNS 11 1 59

Erläuterung:

L’WA,1h auf eine Stunde und 1 m-Wegelement bezogener Schallleistungspegel RZ Ruhezeit

L’WA,r beurteilter längenbezogener Schallleistungspegel (Anzahl der Ereignisse und Einwirkzeit berücksichtigt) LNS lauteste Nachtstunde

6.4 Eingangsdaten „B etreutes Wohnen

Nordöstlich der Garagenanlage und nördlich der Schlutuper Straße ist ein „Betreu- tes Wohnen“ mit circa 40 Wohneinheiten geplant. Um eine schalltechnische Ein- schätzung vornehmen zu können, wurden anhand zum derzeitigen Verfahrens- stand bekannte Kenngrößen als planerischer Orientierungsrahmen für eine gut- achterliche Einschätzung herangezogen.

Die Bruttogeschossfläche (BGF) ist gemäß dem Erläuterungsbericht zur Planung mit 3.416 m² vorgesehen. Die Anzahl der Einwohner wurde der Anzahl der

Wohneinheiten gleich gesetzt.

Für das betreute Wohnen ist grundsätzlich mit Geräuschemissionen von der Park- platznutzung durch Bewohner, Besucher und Beschäftigte sowie den Anlieferun- gen zu rechnen. Die genaue Lage der angesetzten Schallquellen ist der Anlage 2a zu entnehmen.

Der Parkplatz ist mit bis zu 26 Stellplätzen (10 für Bewohner, 8 für Beschäftigte und 8 für Besucher) vorgesehen. Dieser wurde zur „sicheren Seite“ mit einer Fahrgassenoberfläche aus Betonsteinpflaster mit Fugen > 3 mm angesetzt. Ge- mäß der vorläufigen Verkehrsabschätzung nach Bosserhoff /8/ kann die Anzahl der Beschäftigten und Besucher mit 0,5 Personen je 100 m² BGF ermittelt werden.

Dies entspricht circa 17 Beschäftigen bzw. Besuchern. Es wurde angenommen, dass 50 % alle Beschäftigten und Besucher mit Pkw kommen, wobei das Kommen der Beschäftigten zur „sicheren Seite“ in die morgendliche Ruhezeit gelegt wurde.

Für die Anwohner wurde ein kompletter Wechsel (Verlassen und Wiederkommen) pro Tag auf den 10 Stellplätzen berücksichtigt. Aus diesen Annahmen für den Parkplatz errechnet sich eine Wechselfrequenz von 0,115 Bewegungen pro Stell-

(26)

platz und Stunde innerhalb der Ruhezeit (6-7, 20-22 Uhr) und 0,136 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde im Tagzeitraum (7-20 Uhr).

Die Modellierung des Parkplatzes für betreutes Wohnen erfolgt anhand der Park- platzlärmstudie /10/. Der Parkplatz mit Betonsteinpflaster mit Fugen > 3 mm wird mit einem Zuschlag für die Impulshaltigkeit KI von 4 dB berücksichtigt. Der Spit- zenpegel für den Parkplatz wird mit 100 dB(A) für das Türenschlagen angesetzt.

Die für den Parkplatz zu Grunde gelegten Schallemissionsdaten sind in Tabelle 14 zusammengefasst.

Tabelle 14: Emissionsdaten Parkplatz betreutes Wohnen

Quelle Zeitraum Bewegungen

[Stellpl. & Std.] Oberfläche Einwirkzeit LWA,r

[dB(A)]

Parkplatz (26 Stell- plätze)

RZ 0,115 Betonstein-

pflaster

3 76

7-20 Uhr 0,136 13

Erläuterungen:

RZ Ruhezeit (6-7, 20-22 Uhr)

LWA,r beurteilter flächenbezogener Schallleistungspegel

Die Berechnung der Pkw Zu- und Ausfahrt des Parkplatzes wird ebenfalls gemäß der Parkplatzlärmstudie durchgeführt und entsprechend der oben beschriebenen Parkplatznutzung modelliert. Hiernach kann für die Fahrt eines Pkw ein auf eine Stunde umgerechneter, längenbezogener Schallleistungspegel L’WA,1h von 47,5 dB(A) zuzüglich eines Zuschlags für die Fahrgassenoberfläche von 1,5 dB angesetzt werden.

Für die Anlieferungen wurde ein Lkw und ein Kleintransporter mit insgesamt 5 Rollcontainern und 3 Paletten angenommen. Zudem wurde ein weiterer Lkw zur Abfallentsorgung berücksichtigt.

Die Berechnung der Geräuschemissionen von Lkw durch Fahrbewegungen der Fahrzeuge erfolgt auf Basis der hessischen Studie zu Frachtzentren von 2005 /12/. Danach ist für das Fahren eines Lkw ein auf ein Meter Wegelement und ei- ne Stunde gemittelter, längenbezogener Schallleistungspegel von 63 dB(A) mit ei- nem Spitzenpegel von 108 dB(A) für Entspannungsgeräusche des Bremsluftsys- tems anzusetzen. Die Berechnung der Zu- und Abfahrt der Kleintransporter ist dem Ansatz für Pkw gleichzusetzen.

Die Emissionsansätze zu den Kfz-Bewegungen auf dem Grundstück des betreu- ten Wohnens ist der Tabelle 15 zu entnehmen.

(27)

Tabelle 15: Emissionsdaten, Kfz-Bewegungen betreutes Wohnen Quelle Zeitraum Anzahl der

Bewegungen L’WA,1h

[dB(A)]

Einwirkzeit

[h] L’WA,r

[dB(A)]

Zu- / Abfahrt Parkplatz (Pkw)

RZ, 6-7 Uhr 9

49

1

54

7-20 Uhr 46 1

Zu- / Abfahrt Kleintrans- porter

7-20 Uhr 1 49 1 37

Zu- / Abfahrt

Lkw 7-20 Uhr 2 63 1 54

Erläuterungen:

L’WA,1h längenbezogener Schallleistungspegel, auf eine Stunde umgerechnet RZ Ruhezeit

L‘WA,r beurteilter Schallleistungspegel im Beurteilungszeitraum ohne Ruhezeitenzuschläge

Die Berechnung der Geräuschemissionen der Be- und Entladevorgänge erfolgt auf Basis der hessischen Studie zur Untersuchung von Geräuschquellen von Frachtzentren /11/. Danach kann für Rollcontainer ein stundenbezogener Schall- leistungspegel LWA,1h von 78 dB(A) je Überfahrt über die Ladebordwand mit einem Spitzenpegel von 112 dB(A) angesetzt werden. Für die Be- und Entladung von Pa- letten mit Hubwagen über eine fahrzeugeigene kann einem stundenbezogenen Schallleistungspegel LWA,1h von 88 dB(A) je Rampenüberfahrt mit einem Spitzen- pegel von 113 dB(A) angesetzt werden. Die Emission durch den Lkw - Wagenbo- den (während des Befahrens mit dem Rollcontainer bzw. der Palette) kann gemäß der Studie mit einem stundenbezogenen Schallleistungspegel LWA,1h von 75 dB(A) angesetzt werden. Dabei werden pro Rollcontainer bzw. Palette zwei Fahrten über die Ladebordwand und den Wagenboden berücksichtigt (hin und zurück).

Für den Betriebsvorgang der Müllabfuhr wurde gemäß des Leitfaden zur umwelt- freundlichen öffentlichen Beschaffung von Kommunalfahrzeugen und Omnibus- sen /14/ ein Schallleistungspegel von 98 dB(A) für 30 Sekunden angegeben.

Die Emissionsdaten zu den Anlieferungs- und den Abfallentsorgungsvorgängen des betreuten Wohnens sind in Tabelle 16 aufgeführt. Zur „sicheren Seite“ wird davon ausgegangen, dass die wöchentlichen Anlieferungen und Abfallentsorgun- gen genau an dem modellierten Tag, zusammen mit den anderen beschriebenen schallrelevanten Ereignissen, stattfinden.

(28)

Tabelle 16: Emissionsdaten Anlieferung und Abfallentsorgung Quelle Zeitraum LWA

[dB(A)]

Anzahl der Bewegungen

[h]

Einwirkzeit

[h] LWA,r

[dB(A)]

LWA,max

[dB(A)]

Paletten 7-20 Uhr 88° 6 1 84 113

Rollcontainer 7-20 Uhr 78° 10 1 76 112

Wagenboden

(12 m²) 7-20 Uhr 75° 16 1 64* -

Betriebsvor- gang Müllab- fuhr

7-20 Uhr 98 1 30 Sek. 65 -

Erläuterungen:

LWA Schallleistungspegel

° auf eine Stunde bezogener Schallleistungspegel eines Einzelereignisses LWA,max Spitzenpegel

LWA,r beurteilter Schallleistungspegel im Beurteilungszeitraum ohne Ruhezeitenzuschlag

* beurteilter flächenbezogener Schallleistungspegel im Beurteilungszeitraum, ohne Ruhezeitenzuschlag

6.5 Berechnungsergebnisse und Bewertung

Die Berechnungsergebnisse für die durch das Gewerbe verursachten Schall- immissionen im Plangebiet sind in der Anlage 2b für den Tagzeitraum (6-22 Uhr) und in der Anlage 2c für den Nachtzeitraum (lauteste Nachtstunde) für eine Im- missionshöhe von 5,4 Metern (entspricht 1. Obergeschoss) dargestellt.

Die farbliche Darstellung ist im beigefügten Beiblatt Gewerbe erläutert.

Tagzeitraum

Im weiten Teilen des Plangebiets wird der Richtwert der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) /3/ (vgl. dunkelgrüne Farbgebung) eingehalten. Im ge- samten Bereich der geplanten Wohngebäude südlich der Schlutuper Straße wird der Richtwert der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete eingehalten. Am geplan- ten Gebäude zum „Betreuten Wohnen“ wird im Tagzeitraum an der Ostfassade aufgrund des Parkplatzes und des Anlieferungsbereiches des betreuten Wohnens der Richtwert der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete und zum Teil auch der Richtwert der TA Lärm für Mischgebiete von 60 dB(A) überschritten. An der Süd-, West- und Nordfassade wird der Richtwert der TA Lärm für allgemeine Wohnge- biete eingehalten.

(29)

Nachtzeitraum

In der lautesten Nachtstunde wird in weiten Teilen des Plangebiets der Richtwert der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete von 40 dB(A) /3/ (vgl. dunkelgrüne Farbgebung) eingehalten. Ausschließlich am geplanten Wohngebäude gegenüber der Tankstelle wird an der Nordwestfassade der Richtwert der TA Lärm für allge- meine Wohngebiete überschritten. Der Richtwert der TA Lärm für Mischgebiete von 60 dB(A) (vgl. gelbe Farbgebung) wird jedoch eingehalten.

Spitzenpegel

Die Berechnungsergebnisse für die durch das Gewerbe verursachten Spitzenpe- gel im Plangebiet sind in der Anlage 2d für den Tagzeitraum (6-22 Uhr) und in der Anlage 2e für die lauteste Nachtstunde dargestellt.

Die Maximalpegel werden im Tagzeitraum vorrangig durch die Entlüftungsgeräu- sche der Lkw-Betriebsbremse und den Anlieferungsvorgängen der Paletten und Rollcontainer hervorgerufen. Daher wird an der Ostfassade des betreuten Woh- nens das Spitzenpegelkriterium der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete /3/

überschritten. Im geplanten Wohngebiet südöstlich der Schlutuper Straße wird der Richtwert der TA Lärm für Spitzenpegel für allgemeine Wohngebiete von 85 dB(A) sicher eingehalten.

In der lautesten Nachtstunde werden die Maximalpegel alleinig von dem Pkw- Türenschlagen auf dem Parkplatz der Tankstelle hervorgerufen. In weiten Teilen des Plangebiets wird das Spitzenpegelkriterium der TA Lärm eingehalten. Verein- zelt wird an der Nordwestfassade des gegenüber der Tankstelle geplanten Wohn- gebäudes der Richtwert der TA Lärm für Spitzenpegel für allgemeine Wohngebiet von 60 dB(A) erreicht.

(30)

7 Sportlärm

Nördlich des Plangebiets grenzt die Sportanlage des Turn- und Sportvereins (TuS) Lübeck von 1893 e.V. an. Zudem bestehen weitere Sportplätze zur Schulsport- und Freizeitnutzung.

Als schalltechnisch relevant für die vorliegende Untersuchung wurden die unmit- telbar an das Plangebiet grenzenden Tennisplätze und das Stadion, in dem Punktspiele stattfinden, identifiziert.

Die nördlichsten Plätze (Basketballplatz, Bolzplatz und Weitsprungfeld), nahe des Heinrich-Mann-Rings, sind aufgrund der weiten Entfernung zum Plangebiet und der geringen Nutzung für die Untersuchung nicht relevant. Eine Freizeitnutzung findet nur auf diesen nicht berücksichtigten Plätzen statt.

Der Grandsportplatz, bestehend aus zwei Fußballfeldern, wurde nicht berücksich- tigt, da dieser hauptsächlich von der westlich angrenzenden Albert-Schweitzer- Schule im Tagzeitraum (montags bis freitags) genutzt wird. Schulsport muss auf- grund der sozialen Adäquanz hinsichtlich der schalltechnischen Auswirkungen gemäß der Sportanlagenlärmschutzverordnung nicht berücksichtigt werden. Der TuS Lübeck nutzt den Grandsportplatz nur, wenn das Training auf dem Rasen- platz im Stadion nicht möglich ist.

Im Teilbereich des Plangebiets nordwestlich der Schlutuper Straße ist zudem eine Sporthalle mit 1.200 m² Bruttogeschossfläche als Neuplanung vorgesehen.

7.1 Beurteilungsgrundlagen

Die DIN 18005 als maßgebliches Regelwerk zur Beurteilung von Lärm im Städte- bau verweist zum Umgang mit der Thematik des Sportlärms auf die Sportanlagen- lärmschutzverordnung. Die Beurteilung der Geräuscheinwirkungen durch die Sportanlage auf das Plangebiet erfolgt entsprechend nach der Sportanlagenlärm- schutzverordnung - 18. BImSchV /5/.

Die nachstehende Tabelle 17 gibt die unterschiedlichen Beurteilungszeiten mit den zugeordneten Immissionsrichtwerten wieder.

Tabelle 17: Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV (Auszug)

Nutzung

Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV

Tag Nacht

aRZ iRZ am Mor- gen

iRZ am Mittag und Abend

ungünstigste volle Stunde

Reine Wohngebiete 50 dB(A) 45 dB(A) 50 dB(A) 35 dB(A)

Allgemeine Wohn- und Kleinsied-

lungsgebiete 55 dB(A) 50 dB(A) 55 dB(A) 40 dB(A)

Referenzen

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