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Archiv "Änderungsvereinbarung" (30.08.1993)

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Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Durchführung der Budgetierung für Arznei-, Verband- und Heilmittel im Jahre 1993 gern. § 84 SGB V LV. m. Artikel 29 GSG vom 2. 3. 1993

I. Gegenstand der Änderungsvereinbarung

1. Die Spitzenverbände der Kranken- kassen und die Kassenärztliche Bundes- vereinigung haben sich im Rahmen der Budgetvereinbarung vom 2. 3. 1993 dar- auf verständigt, Änderungen des Konten- rahmens für die GKV bei der Ermittlung des Ergebnisbudgets im Jahre 1993 zu be- rücksichtigen (vgl. Abschnitt li A, Abs. 1 und Abschnitt IV Abs. 7 der Vereinba- rung vom 2. 3. 1993). Änderungen des Kontenrahmens hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung mit Erlaß vom 26. 2. 1993 verfügt.

2. Mit dieser Änderungsvereinbarung wird der Korrekturfaktor gern. Abschnitt II A, Abs. 4 der Vereinbarung vom 2. 3. 1993 neu festgesetzt und das Aus- gangsbudget neu bestimmt. Dadurch

wird das Budget um die Ausgabenanteile für "Hilfsmittel aus Apotheken" entlastet und für "Arznei-und Verbandmittel von Sonstigen" belastet.

3. Die Partner dieser Vereinbarung stimmen darin überein, daß die ab dem 2.

Quartal1993 ärztlich veranlaßten Ausga- ben für Arznei- und Verbandmittel von Sonstigen (Kontenart 458) in die zu er- mittelnden Ergebnisbudgets einzubezie- hen sind. Die Hilfsmittel aus Apotheken werden seit dem 1. 1. 1993 außerhalb des Budgetrahmens der Kontenarten 430 und 459 (a. F.) unter Kontenart 432 gebucht.

II. Änderungen zur Vereinbarung vom 2. 3. 1993

1. Der Korrekturfaktor für Arznei- und Verbandmittelausgaben im Budget 1993 gern. Abschnitt II A, Abs. 4 der Ver-

Korrekturfaktor für Arznei- und Verbandmittelausgaben im Budget 1993

Rechnungsergebnisse 1991 24 468 Mio DM (KA 430), gerundet

Arzneimittel Verbandmittel MioDM Faktor*) MioDM Faktor*) Ausgliederung des Ver-

bandmittelanteils (rd. 4%) 23 489 0,96000 979 0,04000 Ausgabenbereinigung

nach Art. 29, Abs. 1, Satz 2 - für AM: Nr. 1 bis 3

= -8,21% 1928 0,07882 - -

- für VM: unzutreffend - - - -

bereinigtes Ausgabenniveau 21561 0,88118 979 0,04000 Ausgabenerhöhung nach

Art. 29, Abs. 1 Satz 3 - für AM: Nr. 1 bis 4

= +7,04% 1518 0,06204 - -

- für VM: Nr. 1 bis 3

= +6,14% - - 60 0,00246

Budgetanteile 23 079 0,94322 1039 0,04246

Änderung des GKV-Kon-

tenrahmens, Nettoabzug 235 0,00960 22844 0,93362 Gesamter Budgetanteil

,,Arznei-und

Verbandmittel 1993" 23 883 Mio DM (0,97608) Gegenprobe:

24 468 Mio DM x 0,97608 = 23 882,725 Mio DM

*) DM-Beträge mit 4/5-Rundung, Faktor bis zur 5. Nachkommastelle ausgewiesen

A1-2262 (52) Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 34/35, 30. August 1993

einbarung vom 2. 3. 1993 wird auf 0,97608 festgesetzt (vgl. Anlage). Das rechnerische Ausgangsbudget für Arznei- und Verbandmittel im Jahre 1993 beträgt 23 883 Mio. DM.

2. Bei der Ermittlung des Ergebnis- budgets 1993 für den Teilbereich "Arz- nei- und Verbandmittel" sind die Rech- nungsergebnisse der Kontenart 458 ab dem 2. Quartal 1993 den Beträgen der Kontenart 430 hinzuzurechnen.

Bonn, Essen, Bergisch Gladbach, Hamburg, Kassel, Bochum, Siegburg und Köln, den 9. 7. 1993

AOK-Bundesverband Bundesverband der Betriebskrankenkassen

IKK-Bundesverband Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen

Bundesknappschaft See-Krankenkasse

Verband der Angestellten-Krankenkassen AEV Arbeiter-Ersatzkassen-Verband

Kassenärztliche Bundesvereinigung

Vertragsarztsitze

KVPfalz

Ausschreibung von Vertragsarztsitzen nach dem GSG, § 103 c, Abs. 4:

Bestehende Praxis für Neurologie und Psychiatrie;

Übernahme einer allgemeinärztlichen Praxis zum 1. 10. 1993 im Planungsbe- reich Donnersbergkreis;

Übernahme einer Praxis für Augen- heilkunde im Planungsbereich Stadt Pir- masens;

Übernahme (aus Altersgründen) ei- ner allgemeinärztlichen Praxis zum 1. 1. 1994 im Planungsbereich Stadt Pir- masens;

Einstieg in eine internistische Praxis (der Seniorpartner scheidet zum 1. 10. 1993 aus) im Planungsbereich Stadt Speyer.

.... Schriftliche Bewerbungen bis spä- testens vier Wochen nach Erscheinen dieser Veröffentlichung an die Ge- schäftsstelle des Zulassungsausschusses für die Ärzte in der Pfalz, Maximilian- straße 22, 67429 Neustadt a. d. Weinstra- ße, Tel: 0 63 21/89 30. D

Referenzen

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