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Archiv "4. Kongress Via medici: Zukunftschancen für Mediziner" (23.02.2001)

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(1)

a) § 10 a erhält folgende Fassung:

㤠10 a

Beratende Fachausschüsse (1) Es werden folgende Beratende Fachausschüsse eingesetzt:

1. Beratender Fachausschuss für die hausärztliche Versorgung (§ 10 b);

2. Beratender Fachausschuss für die fachärztliche Versorgung (§ 10 c);

3. Beratender Fachausschuss für Psy- chotherapie (§ 10 d).

(2) Die Wahl der Mitglieder der Be- ratenden Fachausschüsse erfolgt in un- mittelbarer und geheimer Wahl durch die Vertreterversammlung. Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bringt unter Berücksichtigung der Zu- sammensetzung der Ausschüsse für jeden Fachausschuss einen Sammelvorschlag für die Mitglieder und einen Sammelvor- schlag für die Stellvertreter ein und stellt

diese zur Wahl. Die Vorschläge können seitens der Vertreterversammlung um weitere Kandidaten ergänzt werden, die jeweils der Unterstützung von zehn Mit- gliedern der Vertreterversammlung be- dürfen. Sofern nicht ausschließlich über den Sammelvorschlag des Vorstandes ab- zustimmen ist, wählen die Mitglieder der Vertreterversammlung die Mitglieder des jeweiligen Fachausschusses in einem Wahlgang durch Abgabe je einer Stimme für jeden zu wählenden Kandidaten bis zur jeweiligen Höchstzahl der Mitglieder des Fachausschusses nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. Bei dem Aus- schuss nach § 10 b sind entsprechend der Zusammensetzung nach § 10 b Abs. 1 Satz 3 drei Gruppen und bei dem Aus- schuss nach § 10 c entsprechend der Zu- sammensetzung nach § 10 c Abs. 1 Satz 3 vier Gruppen von Kandidaten zu bilden, aus denen die Mitglieder der Vertreter- versammlung mindestens je einen Kandi-

daten wählen müssen. Gewählt ist aus je- der Gruppe der Kandidat mit den mei- sten Stimmen (Erstplatzierter); ferner sind gewählt der oder die Kandidaten, welche neben den Erstplatzierten in die- sem Wahlgang die meisten Stimmen er- halten haben. Beim Ausschuss nach

§ 10 d wird je eine Kandidatenliste für Ärzte und Psychotherapeuten erstellt;

gewählt sind die Kandidaten, die die mei- sten Stimmen auf sich vereinigen. Ergibt sich eine Stimmengleichheit unter Kandi- daten, welche eine Bestimmung des Ge- wählten nicht zulässt, so findet unter die- sen Kandidaten mit gleicher Stimmen- zahl eine Stichwahl statt. Für die Wahl der Stellvertreter gelten die Sätze 3 bis 8 entsprechend.

(3) Die Mitglieder der Fachausschüsse werden für die Amtsdauer der Mitglieder der Vertreterversammlung gewählt. Bei der erstmaligen Bestellung der Mitglie- der der Ausschüsse endet deren Amts- dauer mit dem Ende der Amtsdauer der Mitglieder der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung.

(4) Die Mitglieder des Vorstandes der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sind für die Fachausschüsse nicht wähl- bar. Die Mitglieder des Vorstandes der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Vorsitzende der Vertreterver- sammlung können an den Sitzungen der Beratenden Fachausschüsse mit beraten- der Stimme teilnehmen.

(5) Die Geschäfte der Beratenden Fachausschüsse führt die Kassenärztliche Bundesvereinigung.

(6) Die Mitglieder der Ausschüsse er- halten Reisekosten und Entschädigung nach den für die Mitglieder von Aus- schüssen der Vertreterversammlung gel- tenden Grundsätzen.“

b) Es werden folgende §§ 10 b bis 10 d eingefügt:

㤠10 b

Beratender Fachausschuss für die hausärztliche Versorgung (1)Bei der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung wird ein beratender Fach- ausschuss für die hausärztliche Versor- gung errichtet. Der Ausschuss besteht aus fünf Vertragsärzten, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen.

Die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Arztgruppen müssen ver- treten sein. Für jedes Mitglied im Aus- schuss wird ein Stellvertreter bestellt.

(2)Der Ausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stell- vertretenden Vorsitzenden. ✁ B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 8½½½½23. Februar 2001 AA491

4. Kongress Via medici

Zukunftschancen für Mediziner

Vom 15. bis 16. Juni 2001 Veranstaltungsort:Congress Centrum Mannheim

Veranstalter:Georg Thieme Verlag, Deutscher Ärzte-Verlag, Marburger Bund- Stiftung und mibeg-Institut in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeit, dem Landesarbeitsamt Baden-Württemberg und der Bundesärztekammer Plenum und Workshops zu folgenden Schwerpunktthemen:

❃ Berufsperspektiven für Mediziner

❃ Medizin international: Lernen und Arbeiten im Ausland

❃ Mediziner im Management

❃ Zukunft Internet

❃ Berufs- und Karriereplanung

❃ Chancen durch Zusatzqualifikationen

❃ Erfolg und Persönlichkeit

❃ Die Zukunft der Medizin – Berufsbilder 2010

Der Kongress wird von den meisten Ärztekammern als AiP-Fortbildungsveran- staltung nach § 34 c der Approbationsordnung anerkannt. Erkundigen Sie sich bit- te bei Ihrer zuständigen Ärztekammer.

Der Kongress gilt als größte Job- und Kontaktbörse in Deutschland.

Programm, Organisation und Kongressleitung:Merke Congress, Kaiserdamm 82, 14057 Berlin, Telefon: 0 30/30 67 25-0, Fax: 30 67 25 52, E-Mail: via.medici@

merke.de

Teilnehmer-Anmeldung: MVH Medizinverlage Heidelberg GmbH & Co. KG, Fritz-Fey-Straße 21, 69121 Heidelberg, Telefon: 0 62 21/45 64-4 69, Fax: -5 00, E-Mail: viamedici-kongress@medizinverlage.de

Die aktuellsten Informationen rund um den Kongress finden Sie im Internet unter

www.viamedici-kongress.de

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