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Archiv "Sondersitzung des Präsidiums des Deutschen Ärztetages: Einstimmig gegen den Gebührenordnungs-Entwurf aus dem Arbeitsministerium (Teil 1)" (15.10.1981)

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'' Die Bundesregierung wird er- mächtigt, durch Rechtsver- ordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Entgelte für ärztliche Tätigkeit in einer Ge- bührenordnung zu regeln. ln dieser Gebührenordnung sind Mindest- und Höchstsätze für die ärztlichen Leistungen fest- zusetzen. Dabei ist den be- rechtigten Interessen der Ärz- te und der zur Zahlung der

Entgelte Verpflichteten Rech- nung zu tragen.

' ' § 11 Bundesärzteordnung

DEUTSCHES ARZTEBLATT

Arztliehe Mitteilungen

Herausgeber: Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung

Sondersitzung des Präsidiums des Deutschen Ärztetages

Einstimmig gegen

den Gebührenordnungs-Entwurf aus dem Arbeitsministerium

Vorwurf an das Haus Ehrenberg: ..

Systemveränderung mit Hilfe der GOA

Das Präsidium des Deutschen Ärztetages lehnt den Referenten- entwurf einer neuen Gebührenordnung geschlossen ab. Zu die- sem Ergebnis führte eine Sondersitzung dieses Gremiums der Bundesärztekammer, in dem die wesentlichen ärztlichen Organi- sationen und Verbände vertreten sind. Die Entscheidung wird in einer einstimmig beschlossenen Stellungnahme - gerichtet an das Bundesarbeitsministerium, das für die ärztliche Gebühren- ordnung (GOÄ) zuständig ist und den Referentenentwurf vorge- legt hat- ausführlich begründet.

~ Maßgeblich für die Ablehnung ist der politische Trend, dem das Haus Ehrenberg nach Auffassung des Präsidiums mit der Novaliierung der GOÄ folgt: nach dem (einstweilen mißlungenen) Versuch, die Ersatzkassen einzuebnen, soll jetzt die private Pra- xis ins RVO-Recht eingapaßt werden. Der Präsident der Bundes- ärztekammer, Dr. Karsten Vilmar, kennzeichnete die GOÄ-Novelle als Teilstück eines Netzwerkes politischer Vorhaben (zweites

"Kostendämpfungsgesetz' ', "Krankenhauskostendämpfungsge- setz"), mit denen "konsequent auf eine Veränderung unseres Gesundheitswesens hingearbeitet wird". Die derzeit verfolgten Gesetzesvorhaben seien erst ein Anfang: Vilmar erinnerte daran, daß das Bundeskabinett Ehrenberg den Auftrag gegeben hat, bis 1984 ein "Strukturgesetz" vorzulegen.

Die gesellschaftspolitischen Hintergründe wurden während der dreieinhalbstündigen Sitzung des Präsidiums am 3. Oktober nachdrücklich herausgearbeitet. Dr. Gustav Osterwald, Vizepräsi- dent der Bundesärztekammer und derzeit Vorsitzender des gemeinsamen Gebührenordnungsausschusses BÄK/KBV (seitens der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist Dr. Gerhard Löwen- stein alternierend Vorsitzender): ganz eindeutig ein politischer Entwurf mit systemverändernder Zielsetzung; das Sozialversiche- rungsrecht habe dazu Pate gestanden. Dr. Helmuth Klotz, eben- Heft 42 vom 15. Oktober 1981 1959

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Die Information:

Bericht und Meinung

Einstimmig gegen Gebührenordnungs-Entwurf

falls BÄK-Vizepräsident und Vor- sitzender der Deutschen Akade- mie für Allgemeinmedizin, plädier- te wie Dr. Wolfgang Bechtoldt als Vorsitzender der Deutschen Aka- demie der Fachärzte gleichfalls für die grundsätzliche Ablehnung des Entwurfs wegen seiner gesell- schaftspolitischen Brisanz. Prof.

Dr. Horst Bourmer (als BÄK-Vor- standsmitglied und als Vorsitzen- der des Hartmannbundes im Präsi- dium vertreten): Hier wird auf den Einheitsversorgungsstaat hinge- steuert.

Dr. jur. Rainer Hess, Justitiar von BÄK und KBV, faßte vor dem Präsi- dium die wesentlichen Einwände zusammen, die in der Stellung- nahme, die der BÄK-Vorstand dem Präsidium vorgelegt hatte, im ein- zelnen ausgebreitet sind; sie be- treffen fast ausschließlich den

"Allgemeinen Teil" des Entwurfs, weniger das Leistungsverzeichnis.

Dieses wirdangesichtsder grund- sätzlichen Ablehnung der Bonner Vorlage im Präsidium im Detail nicht behandelt. Die Einwände: ..,. Der Entwurf aus dem Bundes- arbeitsministerium geht über die gesetzliche Ermächtigungsgrund- lage (die GOÄ ist eine Rechtsver- ordnung, die auf dem Paragraph 11 der Bundesärzteordnung ba- siert) weit hinaus.

..,_ Die vom Grundgesetz garan- tierte Vertragsfreiheit wird grund- legend eingeschränkt. Das private Vertragsverhältnis zwischen Pa- tient und Arzt wird durch Anleh- nung an das Sozialversicherungs- recht verfremdet.

..,. Der Gebührenrahmen wird nur noch formal beibehalten, in Wirk- lichkeit aber aufgehoben.

..,. Damit wird aus dem Gebühren- rahmen praktisch die Einheitsge- bühr. Am Ende einer solchen Ent- wicklung steht schließlich die Ein- heitsversicherung.

Die Repräsentanten der Ärzte- schaft fühlen sich wegen der "All- gemeinen Bestimmungen" des GOÄ-Entwurfs von ihren Verhand- lungspartnern im Bonner Arbeits-

ministerium düpiert. Vilmar: die Vorlage entspreche in hohem Ma- ße nicht den bei und nach zahlrei- chen Gesprächen gegebenen Zu- sicherungen. Bourmer bezeichne- te das Bundesarbeitsministerium als unredlichen Verhandlungs- partner; er verwies auf die in der Begründung des Entwurfes fälschlich zitierte Aussage eines Briefes, den Vilmar gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Verban- des der privaten Krankenversiche- rung an die Ärzte geschrieben hat- te (dazu auch Heft 39/1981, Seite 1801 ff.), eine Handlungsweise des Ministeriums, die Vilmar als "in- fam" bezeichnete.

"Unredlichkeit" und das bloße Denken in Kategorien des Sozial- versicherungsrechts - beide Vor- würfe gegen das Haus Ehrenberg ließen verschiedene Präsidiums- mitglieder laut darüber nachden- ken, ob die GOÄ beim Arbeitsmini- sterium überhaupt richtig unterge- bracht ist.

Derartige Zweifel wurden z. B.

auch auf die vom Arbeitsministe- rium verwandte Bezeichnung "ko- stenneutral" gestützt (das Ministe- rium erwartet aus der Festsetzung des Punktwertes auf 10 Pfennig und der reduzierten Gebühren- spanne "eine insgesamt kosten- neutrale Novellierung", sofern die Ärzte ihr "Liquidationsverhalten den Regelungen der neuen Ge- bührenordnung anpassen"). "Ko- stenneutralität" sei, so Bourmer im Präsidium, auch aus dem So- zialversicherungsbereich über- nommen; in den privatrechtliehen Beziehungen zwischen Patient und Arzt habe der Begriff nichts zu suchen, aus ärztlicher Sicht hand- le es sich um Einnahmeneutralität.

Wird die GOÄ- angenommen sie käme, wie im Hause Ehrenberg ge- wollt- den Ärzten "Einnahmeneu- tralität" oder gar -verluste brin- gen? Dr. Klotz ging in diesem Zu- sammenhang vor allem auf die vorgesehene höhere Bewertung der "eigentlichen" ärztlichen Lei-, stungen gegenüber den mehr me- dizinisch-technisch orientierten

1960 Heft 42 vom 15. Oktober 1981 DEUTSCHES ARZTEBLATT

ein. Nach Auffassung der Akade- mie für Allgemeinmedizin wird die Anhebung jener Leistungen den Allgemeinärzten insgesamt nicht viel bringen; allerdings hänge das von der Praxisstruktur ab. Dr. Er- win Schüller (Gemeinschaft Fach- ärztlicher Berufsverbände) erwar- tet sogar einen Rückgang der Privateinnahmen im ambulanten Sektor um bis zu 25 Prozent und von etwa 50 Prozent im stationä- ren Sektor. Der Rückgang werde bei den Allgemeinärzten etwa im Mittel der Fachgruppen liegen. Dr.

Hess: Letztlich werden alle Arzt- gruppen benachteiligt werden.

Berechnungen dieser Art stützen sich sowohl auf Auswertungen seitens der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung wie des Verban- des der privatärztlichen Verrech- nungsstellen, die eine repräsen- tative Anzahl von Arztrechnungen nach den Kriterien der geplan- ten Gebührenordnung bewertet haben.

Äußerstes Mißtrauen gegen- über dem geplanten "Beirat"

Besonders eingehend beriet das Präsidium über den Vorschlag des Arbeitsministeriums, einen "Beirat zur Weiterentwicklung des Vergü- tungsrechts" einzuführen. Das Präsidium lehnte schließlich die- sen Beirat mit der vorgesehenen Aufgabenstellung und in der ge- planten Zusammensetzung ab.

Besonders Dr. Bechtoldt setzte sich namens der Facharzt-Akade- mie für die Ablehnung ein. Die Ar- gumentation: Wenn man die Ga- rantie habe, daß ein solcher Beirat wirklich nur mit den sachverstän- digen Gruppen besetzt würde und nicht durch irgendwelche soge- nannten gesellschaftsrelevanten Gruppen verfremdet würde, dann könne man ihn akzeptieren, aber es sei sehr zu bezweifeln, ob es zu einer sachgerechten Zusammen- setzung komme und daher müsse der Beirat abgelehnt werden. Dr.

Roland Sohnius (Verband Deut- scher Betriebs- und Werksärzte) unterstützte diese Auffassung: ln der Arbeitsmedizin mache man zu-

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