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Archiv "PSYCHIATRIE: Brutal, aber ernst" (12.04.1990)

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PSYCHIATRIE

Zu den Auseinandersetzungen um Behandlungs- und Pflegefälle:

Brutal, aber ernst

Unser Krankenhaus ist ein in vieler Hinsicht selbständi- ger Wirtschaftsbetrieb des Landes mit der Pflicht, einen ausgeglichenen Haushalt vor- zulegen, „Kostenpflichtige kostenpflichtig zu machen" — Zitat Lothar Späth —, es ist längst kein karitatives Institut mehr, wahrscheinlich war es das auch nie.

Die therapeutisch Täti- gen, auf die so ein Kranken- haus immer noch angewiesen ist, müssen sich immer wieder von ihrem „Helfersyndrom"

kurieren lassen.

Wenn ein Patient von der Kasse nicht mehr finanziert wird, könnten wir ihn einfach auf Kosten des Sozialhilfeträ-

gers weiter behandeln: wir müssen nur bescheinigen, daß es sich um einen sogenannten Pflegefall handelt.

Egal, wie aufwendig die Behandlung ist, egal auch, ob es dann bei uns „Pflegefälle"

für 130 DM pro Tag gibt, die aufwendiger, schwieriger, ge- fährlicher oder nur hoff- nungsloser sind als andern- orts „Behandlungsfälle", die dem betreffenden Allgemein- krankenhaus einen Pflegesatz von 300 DM bis 400 DM auf dem Psychomarkt bringen, solange die Kasse zahlt. Da- nach werden sie als nicht mehr therapierbar zu uns ab- geschoben.

Statt jetzt in einem auf- wendigen Verfahren der Kas- se zu beweisen, daß die Pa- tienten zu Recht hier sind, sollten wir uns weigern dür- fen, Patienten zu behalten, deren Kostenträger die Pa-

tienten nicht nur physisch, sondern auch finanziell ab- schieben wollen.

Es gäbe dann finanztech- nisch drei Patientengruppen:

I) unstreitige Behandlungs- fälle; II) von uns akzeptierte Pflegefälle, die hier ihr dau- erndes Wohnrecht, ihre hu- mane Unterbringung ohne großen therapeutischen Auf- wand gefunden haben; III) diejenigen Patienten, die wir für behandlungsbedürftig hal- ten, ohne die Kassen davon überzeugen zu können.

Natürlich können wir uns zu einer billigen Psychiatrie zwingen lassen, „ großzügige"

Zeugnisse schreiben, damit wir im Fall von Zahlungsun- willigkeit wenigstens zu den niedrigeren Sätzen des Sozi- alamtes einen Teil unserer Unkosten hereinbekommen Damit zwingen wir uns aber zu Personaleinsparung, müs-

sen Mängel in der Betreuung verantworten und uns vorwer- fen lassen, wir könnten ja un- sere Leistung nicht darstellen und richtig verkaufen. Das wollen wir nicht.

Deshalb müßte ein solcher Patient auf Verantwortung des Vertrauensarztes der Kasse entlassen werden. Die Behandlung wäre so lange ambulant durchzuführen und zu verantworten, bis ein aner- kannter Arzt wieder ein Ein- weisungszeugnis schreibt. Ei- ne solche Entlassung müßte notfalls auf die Straße erfol- gen, da wir ja kein Obdachlo- senasyl sind und auch für die außerstationäre Versorgung nach dem Willen des Gesetz- gebers keine Verantwortung übernehmen dürfen und kön- nen.

Dr. Michael Beck, Psych- iatrisches Landeskranken- haus, 7752 Reichenau

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Zuverlässige und wirksame intermittierende Osteoporosebehandlung mit retardiertem Natriumfluorid

In einer am Zentrum für Mineral- stoffwechsel der Universität Texas durchgeführten Langzeitstudie wurde die klinische Wirkung einer intermittierenden Behandlung mit retardiertem Natriumfluorid über einen Zeitraum von fünf Jahren verfolgt.

Die 44 ambulanten Patienten er- hielten in Intervallen täglich zwei- mal 25 mg retardiertes Natriumfluo- rid so wie zweimal wöchentlich 50 lig Vitamin D und täglich 1500 mg Calcium. Der Knochenmineralge- halt wurde mittels Doppelphoto- nenabsorptiometrie bestimmt. Der

Nachweis von Wirbelkörperfraktu- ren erfolgte durch regelmäßige Röntgenuntersuchungen.

Bei 81 Prozent der Patienten zeig- te sich unter Natriumfluoridthera- pie eine Zunahme oder Stabilisie- rung des Mineralgehalts der Wir- belknochen. Sowohl die vertebrale als auch die nicht-vertebrale Frak- turrate reduziere sich während der Behandlung signifikant. Die Ver- träglichkeit des Medikamentes war gut.

Die Ergebnisse der Studie bele- gen eine objektive und klinische Verbesserung bei Patienten mit

Osteoporose unter intermittieren- der Behandlung mit retardiertem Natriumfluorid, in der BRD zum Beispiel Ossiplex® retard. Die Au- toren bezeichnen diese Therapie als sicheres und wirksames Kon- zept der Osteoporosebehandlung.

(Lie.: C.Y.C. Pak et al.: Nebenwir- kungsspanne und wirksame Be- handlung der Osteoporose mit in- termittierender Gabe von retardier- tem Natriumfluorid: Zunahme der vertebralen Knochenmasse und Vermeidung von Frakturen, Jour- nal of clinical Endocrinology and Metabolism. Vo. 68, Nr. 1).

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Schürholz Arzneimittel GmbH, München SCHÜRHOLZ

Dt. Ärztebl. 87, Heft 15, 12. April 1990 (11) A-1155

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