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Archiv "Weiterbildungsgang Allgemeinmedizin" (23.05.1997)

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D

ie gegenwärtig gültige Be- rufsordnung für die Ärzte Deutschlands ist vor 40 Jah- ren beschlossen worden. Sie hat allerdings seitdem eine Reihe von Änderungen erfahren in Form von Umformulierungen und Ergänzun- gen. Darunter haben ihre Übersicht- lichkeit und gelegentlich auch ihre Widerspruchsfreiheit gelitten. Hinzu trat mancherlei Kritik teils an als überholt angesehenen Textstellen, teils an der Umständlichkeit mancher Formulierungen. Auch fehlende An- passung an zeitbedingte Bedürfnis- se, mangelnde Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und un- zulängliche Berücksichtigung des Patienten wurden moniert. Manche wollten das Ausmaß der Detailrege- lungen zurückgefahren wissen, ande- re vermißten ausreichend präzise Konkretisierungen.

Aus dem Zusammenwirken die- ser vielfältigen Faktoren entwickelte sich ein zunehmendes Bedürfnis nach einer Neufassung der Berufsordnung, das schließlich im Jahre 1995 in einen entsprechenden Auftrag des Deut- schen Ärztetages an den Vorstand der Bundesärztekammer mündete.

1996 stimmte der Ärztetag dem vom Vorstand vorgelegten Gliede- rungskonzept zu, das eine Aufteilung in allgemeine und grundsätzliche Re- gelungsnormen, detaillierte Vorschrif- ten und ein Kapitel über Grundsätze korrekter ärztlicher Berufsausübung vorsah und darüber hinaus eine thematische Zusammenfassung unter- schiedlicher Regelungsbereiche in je- weils eigenen Kapiteln. Auf dieser Grundlage haben dann die Berufsord-

nungsgremien der Bundesärztekam- mer einen Diskussionsentwurf ver- faßt, der Ende Februar 1997 den Landesärztekammern zur kritischen Bearbeitung übersandt wurde.

Alle Landesärztekammern haben sich dieser Aufgabe mit großem Enga- gement unterzogen. Resultat dieses von wohltuender Sachlichkeit gepräg- ten Zusammenwirkens war dann eine Beschlußvorlage an den Vorstand der Bundesärztekammer, die dieser in sei- ner Sitzung am 25. April 1997 verab- schiedete, so daß sie den Delegierten des Deutschen Ärztetages Ende April zugeleitet werden konnte.

Intensive Vorarbeit Es ist zu hoffen, daß diese inten- sive und umfängliche Vorarbeit unter Einbeziehung der Berufsordnungs- gremien der Landesärztekammern dem Deutschen Ärztetag in Eisenach eine zügige und auf das Wesentliche konzentrierte Behandlung der Vorla- ge ermöglicht.

Trotz der geänderten Systematik sind die wesentlichen grundsätzlichen Inhalte der bisherigen Berufsordnung übernommen worden. Das betrifft – was ja auch nicht verwundern kann – das berufliche Selbstverständnis als Dienst am Leben und der Gesundheit des einzelnen und der Bevölkerung, als freier, der Menschlichkeit ver- pflichteter Beruf und als ein Beruf, für dessen Angehörige die Erhaltung ihrer Vertrauenswürdigkeit aller- höchsten Stellenwert hat. Es betrifft auch die Schweigepflicht und die Spielregeln der Kollegialität. Hier

handelt es sich um altes Gedanken- gut, das sich in einer langen Tradition ja nicht deshalb befestigt hat, weil die Ärzte es sich ausgedacht haben, son- dern weil es in vollkommener logi- scher Harmonie mit den Erwartungen der Patienten aller Zeiten stand.

Von den neu in die Berufsord- nung aufgenommenen Texten seien die wichtigeren erwähnt. In einer Präambel wird Sinn und Zweck der Berufsordnung erläutert, nachdem gelegentlich von Nichtärzten, aber auch von einzelnen Ärzten in ihr ein Relikt des Standesdünkels gesehen wird. Die Berufsordnung dient dem Schutz der Patienten vor dem Mißbrauch, den Ärzte mit dem ihren Beruf entgegengebrachten Vertrau- ensvorschuß betreiben könnten, und dem Schutz der Ärzte vor jenen Be- rufskollegen, die das Ansehen ihre Berufes in Verruf bringen.

Hierzu gehört auch der neue Pa- ragraph 11 Absatz 2: „Der ärztliche Berufsauftrag verbietet es, diagnosti- sche oder therapeutische Methoden unter mißbräuchlicher Ausnutzung des Vertrauens, der Unwissenheit, der Leichtgläubigkeit oder der Hilflosig- keit von Patienten anzuwenden.“

Neu ist auch der § 16, der sich mit der Sterbebegleitung befaßt. Er legt fest, daß der Verzicht auf lebensver- längernde Maßnahmen bei Sterben- den gegen den Willen des Patienten unzulässig ist. Und auch mit dem Ein- verständnis des Sterbenden nur dann, wenn anders eine unzumutbare Ver- längerung des Leidens die Folge wäre.

Teilweise formuliert sind einige Paragraphen, die sich mit den ver- schiedenen Formen gemeinschaftli- cher ärztlicher Berufsausübung befas- sen und den Vorrang der Berufsord- nung vor dem allgemeinen Zivilrecht bei der Ausgestaltung von Partner- schaftsgesellschaften ausfüllen.

Am Prinzip des Werbeverbotes wird festgehalten, um die abschlie- ßende Eindeutigkeit der erlaubten Ausnahmen zu erhalten. Doch wer- den diese Ausnahmen, das heißt die erlaubten Ankündigungen, erweitert A-1394 (22) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 21, 23. Mai 1997

P O L I T I K KOMMENTARE

Neufassung der Berufsordnung – ein Schwerpunktthema in Eisenach

Hans Hege

Weiterbildungsgang Allgemeinmedizin

Änderungen der (Muster-)Weiterbildungsordnung soll der Deutsche Ärztetag erst im nächsten Jahr wieder beraten. Ein Bereich wird jedoch vorab schon beim 100. Deutschen Ärztetag in Eisenach behandelt: ein neugefaßter, fünfjähriger Wei- terbildungsgang Allgemeinmedizin. Über den aktuellen Stand der Diskussion zur neuen Weiterbildungsordnung berichtete der Vizepräsident der Bundesärztekam- mer (BÄK) und Vorsitzende des Ausschusses „Ärztliche Weiterbildung“ der BÄK, Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, im Deutschen Ärzteblatt, Heft 15/1997. Kli

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um Angaben, die dem berechtigten Informationsbedürfnis der Patienten Rechnung tragen.

Und schließlich werden in Kap. C Nr. 11 Praxisverbünden (zum Beispiel vernetzten Praxen) Auflagen ge- macht, die verhindern sollen, daß auf diesem Gebiet Wettbewerb über will- kürliche Ausgrenzung von Ärzten be- trieben wird.

Völlig neu ist Kapitel D, das mit

„Grundsätze korrekter ärztlicher Be- rufsausübung“ überschrieben ist. Es gab Stimmen, die dieses Kapitel voll- ständig gestrichen sehen wollten, da es Selbstverständlichkeiten beinhalte.

Andere wiederum wollten es im Ge- genteil in den Paragraphenteil einge- fügt wissen. Beiden Meinungen ist der Vorstand nicht gefolgt. Über das, was selbstverständlich ist oder nicht, kann man sehr verschiedener Meinung sein, solange es in der Berufsordnung nicht formuliert ist. Andererseits soll- te die Berufsordnung das Bewußtsein für diese Verhaltensregeln schärfen und auch die Grundlage für Sanktio- nen bieten, wenn Ärzte wiederholt oder gravierend gegen diese Grund- sätze verstoßen, deren sachlicher In- halt sicher in der Ärzteschaft kon- sensfähig ist. Selbstverständlich be- halten die übrigen in der Berufsord- nung formulierten ärztlichen Pflich- ten ihre volle Gültigkeit.

Hippokratische Tradition

Die Beschlußvorlage des Vorstan- des an den Ärztetag ist in der Vorbe- reitungsphase ausführlich diskutiert worden. Ich gehe davon aus, daß der überwiegende Teil dieser Vorlage un- strittig ist und der Ärztetag daher seine Diskussion auf einige wenige, mögli- cherweise kontroverse Themen be- schränkt, die dann durch Mehrheitsbe- schluß entschieden werden müssen.

Daß Ärzte sich gegenüber den allgemeinen Freiheitsrechten des Bürgers zusätzlichen Beschränkun- gen unterwerfen, begründet ganz we- sentlich ihr Ansehen und ihren An- spruch auf die zur sinnvollen Aus- übung ihres Berufes unerläßlichen Freiheiten und Vertrauensbereiche.

Diese Funktion der Berufsordnung hat ihre Wurzel in der hippokrati-

schen Tradition. Sie wird auch in der Beschlußvorlage bewahrt und weiter- geführt. Und wenn auch nachfühlbar ist, daß angesichts der zeitgenössi- schen Mode des Kontrollierens und bürokratischen Reglementierens der eine oder andere geneigt sein mag, die Ordnungsregeln, welche die Ärz- teschaft sich selbst gibt, für ein Relikt aus Utopia zu halten, so wäre es doch töricht, sie aufzugeben. Das Selbst- verständnis der Ärzteschaft ist um

vieles älter als die gesundheitspoliti- schen Schmerzen der Gegenwart. Es ist ebenso alt wie das Bedürfnis der Patienten, Ärzte zu finden, denen sie vertrauen können.

Dr. med. Hans Hege

Vorsitzender des Ausschusses und der Ständigen Konferenz „Berufsord- nung für die deutschen Ärzte“

Mühlbaurstraße 16 81677 München

A-1396

P O L I T I K KOMMENTARE

(24) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 21, 23. Mai 1997

„Großes Engagement der Ärzte“

Anhaltend tief beeindruckt da- von, daß seine Initiative „vom ernsten Verständnis und vom großen Engage- ment eines so beträchtlichen Teils un- serer ärztlichen Kollegen aufgegriffen und getragen wird“, zeigte sich Prof.

Dr. med. Dr. phil. Klaus D. Dörner in einem Zwischenbericht zu der von ihm ins Leben gerufenen und vom Deut- schen Ärzteblatt (Heft 48/1995 und Heft 30/1996) unterstützten Initiative.

Zur Erinnerung: Der frühere Lei- ter der Westfälischen Klinik für Psych- iatrie, Psychosomatik und Neurologie hatte eine Spendenaktion gestartet, um die Publikation der Nürnberger Pro- zeßakten zu ermöglichen. Sie sind zwar in englischer und französischer Sprache veröffentlicht, eine umfassende deut- sche Ausgabe gibt es bisher jedoch nicht. Dörner beabsichtigt die Heraus- gabe einer Gesamtedition, eines Regi- sterbandes und gleichzeitig einer Publi- kation, „die den durchschnittlich inter- essierten Arzt nicht überfordert“. Für die Delegierten des 100. Deutschen Ärztetages hat Dörner jetzt auf Veran- lassung des Präsidenten der Bundes- ärztekammer, Dr. med. Karsten Vilmar, einen kurzen schriftlichen Bericht über den Stand der Arbeiten der Initiative vorgelegt. Darin kommt er zu folgen- den Ergebnissen:

1 Der für das Projekt erforderli- che Betrag von 440 000 DM kann nicht nur erreicht, sondern deutlich überschritten werden. Zwar liegen konkrete Zahlen erst Mitte des Jahres vor, doch ist bereits jetzt davon auszu-

gehen, daß dem „Bund der ,Euthana- sie‘-Geschädigten und Zwangssterili- sierten“ ein nennenswerter Über- schuß zukommt.

1 Zur Minimierung der Ausga- ben wurden mit dem Versand der Spendenaufrufe – soweit mit dem Da- tenschutz vereinbar – Selbsthilfefir- men für arbeitslose psychisch Kranke beauftragt.

1 Die mit der Forschungsarbeit und Edition betraute „Hamburger Stiftung“ hat ihre Arbeit am 1. Januar 1996 aufgenommen und befindet sich im Zeitplan. Inzwischen liegen fast al- le Dokumente vor, zur Zeit sind Regi- stererfassung, Erstellung von Kon- kordanzen und Inhaltsverzeichnissen sowie eine umfassende Bibliographie in Arbeit. Die Frage der Publikations- art (Mikrofiche oder CD) ist noch nicht endgültig entschieden.

1 Wegen des nur geringen finan- ziellen Mehraufwandes wird nahe- zu unbekanntes Hintergrundmaterial aus Washington mit aufgenommen.

Außerdem ist die Herausgabe einer vollständigenenglischsprachigen Edi- tion vorgesehen, die ebenfalls noch nicht existiert.

1Der für die interessierte Ärzte- schaft und Öffentlichkeit geplante Begleitband wird zur Zeit konzipiert.

Die wichtigsten Beiträge werden im Rahmen einer Ringvorlesung in Zu- sammenarbeit mit der Universität und der Ärztekammer Hamburg im Wintersemester 1997/98 vorgestellt

und diskutiert. Kli

Nürnberger Prozeßakten

Referenzen

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