mußten gesenkt, diejenigen Lei- stungen, die selten vorkommen, meistens schwierig durchführbar und im jetzigen Laborteil unterbe- wertet sind, mußten im Honorar an- gehoben werden.
Von dieser Maßnahme wurden weitgehend Leistungen ausgenom- men, die im Rahmen der Akut-La- boruntersuchung besondere Be- deutung haben. Insgesamt gesehen, wurden jedoch durch die Überar- beitung die Gebührensätze des Laborteils im Schnitt um 16,4 Pro- zent gesenkt. Bezogen auf das Gesamthonorarvolumen, entspricht dies einer Prozentzahl von 2,5655.
Die durchschnittliche Senkung al- ler Leistungspositionen um 16,4 Prozent bedeutet natürlich, daß einzelne Untersuchungen über die- sen Prozentsatz hinaus gesenkt wurden, da andererseits Leistun- gen im Honorar konstant geblieben sind oder sogar, wie schon gesagt, im Honorar angehoben wurden.
Am bedeutungsvollsten ist in die- sem Zusammenhang sicherlich die Neubewertung der Ziffer 772 der E- Adgo. Die Ziffer 772 - die am häu- figsten abgerechnete Leistung im Laborteil der E-Adgo - setzt sich aus einer Mehrzahl von Analysear- ten zusammen. Auch im neuen La- borteil wurde die Mehrzahl der Ana- lysen der Ziffer 772 einer Gemein- schaftsposition zugeordnet, die al- lerdings in Zukunft nur mit 12 DM bewertet ist. Neu ist außerdem die totale Durchnumerierung, womit eine Angabe der Art der Untersu- chung zukünftig entfällt.
Als weiteres Ergebnis der Überar- beitung der Laborteils der E-Adgo muß festgehalten werden, daß ab 1. 4. 1975 die Automatenziffern entfallen. Durch die rasante Entwicklung auf diesem Gebiet waren die Ziffern 899 a bis 899 f der E-Adgo überholt. Die schärfere Kalkulation der Laborge- bühren hat zudem die Einführung neuer Automaten-Gebührenpositio- nen überflüssig gemacht. Gleich- falls wird zum 1. 4. 1975 der § 17 der Allgemeinen Bestimmungen der E-Adgo geändert. Die bisherige Minderhonorierung um 15 Prozent
von Laborleistungen, die in Labor- gemeinschaften erbracht werden, entfällt. Selbstverständlich bleibt der § 17 der E-Adgo soweit erhal- ten, als er die Rechtsgrundlage für die Abrechnung von Laborleistun- gen, die in Gemeinschaften er- bracht werden, darstellt.
Das freigesetzte Honorar aus dem Laborteil wird - der Vereinbarung der Vertragspartner entsprechend
ZITAT Förderung
der Allgemeinmedizin
"Wir wissen, daß der Arzt für Allgemeinmedizin 85 bis 90 Prozent seiner Patienten ab- schließend behandeln kann.
Er koordiniert und integriert für seine Patienten alle Lei- stungen des Gesundheitswe- sens. Seine zentrale Bedeu- tung für die ambulante Ver- sorgung ist in der ganzen Welt unbestritten. Die Förde- rung der Allgemeinmedizin ist daher eine zentrale Frage der ambulanten ärztlichen Versorgung. Ich wiederhole meinen Appell an die medizi- nischen Fakultäten, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um den Medizinstuden- ten für eine Tätigkeit als Arzt für Allgemeinmedizin zu mo- tivieren und ihm das Rüst- zeug für diese Aufgabe zu vermitteln."
Staatssekretär
Prof. Dr. med. Fritz Beske vor dem Gesundheitspoliti- schen Kongreß der CDU in Kiel
- umstrukturiert, da das Gesamt- honorarvolumen durch die Überar- beitung des Laborteils, wie schon gesagt, unangetastet bleiben soll.
Mit lnkrafttreten des neuen Labor-
Die Information:
Bericht und Meinung
teils werden daher gleichzeitig die Gebührensätze der Besuche deut- lich angehoben:
..,.. Die Besuche nach Ziffer 5 bzw.
7 a der E-Adgo erfahren eine Anhe- bung um etwa 40 Prozent, während alle anderen Besuchsgebühren um nahezu die Hälfte erhöht werden.
..,.. Im Abschnitt Neurologie werden die "Eingehende psychiatrische Untersuchung" sowie die Kombina- tionsziffer aus "Eingehender neu- rologischer und eingehender psychiatrischer Untersuchung"
kräftig angehoben.
..,.. Außerdem werden Leistungspo- sitionen aus den Bereichen der So- zial-, der Sexual- sowie der Not- fallpsychiatrie eingeführt, womit gleichzeitig einer berechtigten ge- sundheitspolitischen Zielsetzung Rechnung getragen wird. Letztlich werden noch einige spezifische dermatologische Leistungen be- günstigt, die bisher unterbewertet waren.
..,.. Durch die Anhebungen sind also die Fachgruppen bevorzugt worden, die bisher sicher nicht ausreichend honoriert wurden.
Die Anhebung der Besuchsgebüh- ren ist sicherlich nicht unproble- matisch, da über die Zweckmäßig- keit der Durchführung von Besu- chen bei uns noch intensiv disku- tiert wird. Die Entwicklung der letz- ten Zeit - besonders in anderen Staaten - hat aber gezeigt, daß gerade der Besuch zu einer Vertie- fung des Patient/ Arzt-Verhältnisses beiträgt. Dem Besuch wird daher wieder zunehmend Bedeutung bei- gemessen, wobei die Vertragspart- ner auch bewußt das Ziel verfolg- ten, die Landarztpraxis attraktiver zu gestalten, ebenfalls ein allge- meines gesundheitspolitisches An- liegen.
Im übrigen ließ keine andere hono- rarpolitische Maßnahme die not- wendige Steigerung des Honorars der Allgemeinmediziner und Prakti- ker zu. Bei einer Anhebung der Be- ratungsgebühr zum Beispiel hätten alle Arztgruppen partizipiert, also