Leserdienst
Hinweise • Anregungen
WIRTSCHAFTNeugeschäft, sondern vor allem auf Beitragsanpassungen zurückzufüh- ren, und hier vor allem auf die An- passungen bei der Krankenhaus- versicherung. Diese ist bei weitem der bedeutendste Zweig. Bei der Hanse-Merkur entfallen auf sie zum Beispiel rund 70 Prozent der Bei- tragseinnahmen. Doch sieht die Branche offenbar auch in der Krankheitskostenversicherung in- zwischen wieder Chancen. Das zei- gen die derzeit intensivierten Be- mühungen um jüngere Leute. Für diese, vor allem, wenn sie ohne Fa- milie sind, ergeben sich zweifellos günstigere Beitragssätze als in der gesetzlichen Krankenversicherung, zumal wenn man zu einer relativ geringen Selbstbeteiligung bereit ist. Die PKV-Werbung verfehlt zu- dem nicht, an das Prestigebewußt- sein zu appellieren: günstiger Bei- trag, und dennoch Privatpatient, ist
die Devise. NJ
Bürgschaften von der Lastenausgleichsbank auch für freie Berufe
Wie der Bundesverband der freien Berufe mitteilte, übernimmt die La- stenausgleichsbank im Einverneh- men mit dem Amt des „Hohen Flüchtlingskommissars der Verein- ten Nationen" mit dem von ihr ver- walteten „IRO-Fonds" als Haf- tungsgrundlage Bürgschaften für Kredite, die von den Kreditinstitu- ten an nichtdeutsche Flüchtlinge gewährt werden. Antragsberechtigt sind heimatlose Ausländer nach dem Gesetz über die Rechtsstel- lung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet, Asylberechtigte nach § 28 des Ausländergesetzes und im Ausland als ausländische Flüchtlinge nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flücht- linge vom 28. Juli 1951 anerkann- ten Personen, die zum ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik oder Berlin (West) berechtigt sind.
Es können Investitions- und Be- triebsmittelkredite auch an An- tragsberechtigte freier Berufe ver- bürgt werden. Die Übernahme der
Bürgschaften richtet sich nach den von der Lastenausgleichsbank ver- abschiedeten Richtlinien vom 6.
September 1974. Richtlinien und die diesen Richtlinien entsprechen- den Allgemeinen Bedingungen können bei der Lastenausgleichs- bank, 5300 Bonn-Bad Godesberg, Lessingstraße 4, angefordert wer- den. DÄ
Bei Ratenkäufen
auf das Datum achten!
Nach dem neuen Abzahlungsge- setz müssen Ratenkäufe schriftlich abgeschlossen werden. Neben dem Preis für Barzahlung muß der Teilzahlungspreis sowie Höhe, An- zahl und Fälligkeit der einzelnen Teilzahlungen vermerkt und dem Käufer eine Vertragsabschrift aus- gehändigt werden. Nach dem Ab- zahlungsgesetz muß der Verkäufer den Käufer über das ihm zustehen- de Widerrufsrecht informieren, wo- nach er innerhalb einer Woche ohne jeden Grund schriftlich von dem Ratenkauf zurücktreten kann.
Der Kunde muß durch seine Unter- schrift bestätigen, daß er entspre- chend unterrichtet wurde. Bei Aus- händigung des Abzahlungsformu- lars ist unbedingt darauf zu achten, daß das Datum vermerkt ist. Denn ohne Datum — keine Frist — keine Rücktrittsmöglichkeit. Außerdem muß das Datum stimmen! Inzwi- schen haben Erfahrungen gezeigt, daß vor allem drei Tricks über die Datierung zu Lasten des Käufers angewendet werden können:
1. Die Datumszeile bleibt frei und wird später vom Verkäufer mit ei- nem zurückliegenden Datum verse- hen.
2. Ein zurückliegendes Datum wird, wenn der Kunde nicht aufpaßt, so- fort eingesetzt.
3. Das Datum stimmt, aber alle Unterlagen einschließlich der Ver- tragsdurchschrift, die sofort dem Käufer ausgehändigt werden muß, werden ihm erst nach einer Woche geschickt.
In allen drei Fällen wird das Wider- rufsrecht ausgeschaltet. Die Frist für den Widerruf beginnt erst zu
laufen, wenn die Kopie des Vertra- ges in Händen des Käufers ist. Will jemand das Rücktrittsrecht bei Ab- zahlungskäufen in Anspruch neh- men, so ist der schriftliche Wider- ruf am besten durch einen einge- schriebenen Brief mit Rückschein vorzunehmen.
Und noch etwas: Allein durch eine Anzahlung auf eine Ware oder durch Vereinbarung einer Restzah- lung bei Lieferung entsteht kein Ratenvertrag. Das Abzahlungsge- setz mit seinen Verbraucherschutz- bestimmungen kann hier also nicht angewandt werden, denn es han- delt sich rechtlich um gewöhnliche Barkäufe. VD
Sparbriefzinsen gesenkt
Mit sofortiger Wirkung ist der Zins- satz der von den Volksbanken und Raiffeisenbanken herausgegebe- nen Sparbriefe von bisher 8,5 auf 8 Prozent gesenkt worden. Diese Maßnahme wurde durch die allge- meine Zinssenkung auf dem Kapi- talmarkt ausgelöst und steht in en- gem Zusammenhang mit der Her- absetzung des Zinssatzes für Bun- desschatzbriefe sowie dem seit kurzem zu beobachtenden allge- meinen Abwärtstrend des Zinsni- veaus im Aktiv- und im Passivge- schäft.
Wie der Bundesverband der Deut- schen Volksbanken und Raiffeisen- banken dazu ergänzend mitteilt, wird der abgezinste Sparbrieftyp der genossenschaftlichen Banken- organisation im Nennwert von 100 DM für 68 DM und im Nennwert von 500 DM für 338 DM angeboten.
Der Preis für Sparbriefe mit den Nennwerten von 1000 DM, 5000 DM bzw. 10 000 DM ist entsprechend.
Der Wertzuwachs dieser Sparbrief- typen beläuft sich auf 9,6 Prozent, während die Effektivverzinsung des Typs mit halbjährlicher Verzinsung bei 8,2 Prozent liegt. BDV 846 Heft 12 vom 20. März 1975