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A K T U E L L

Gesundheitsreform

Ministerium informiert

Schmidt will Bürger über Reform aufklären.

M

it einer groß angelegten Informationskampagne will das Bundesgesundheits- ministerium Bürger über die Neuregelungen im Zuge der Gesundheitsreform aufklären.

In einem westentaschengro- ßen Faltblatt (Leporello), das mit einer Auflage von vier

Millionen Exemplaren als Bei- lage in überregionalen Zei- tungen erscheinen soll, fasst das Ministerium die wichtig- sten Fakten zur Reform zu- sammen. Zudem bieten eine dort erhältliche Broschüre so- wie ein Internet-Portal Wis- senswertes zu den Neurege- lungen.

Die Information von 70 Mil- lionen gesetzlich Krankenver- sicherten, so Bundesgesund- heitsministerin Ulla Schmidt bei der Vorstellung ihrer Kam- pagne in Berlin, könne nur eine gemeinsame Aufgabe al- ler Partner im Gesundheits- wesen sein. „Deshalb lade ich alle Akteure ein, die von uns entwickelten Informations- materialien auch für die eige- ne Arbeit zu nutzen“, betonte Schmidt.

Nähere Informationen zur Gesundheitsreform erhalten Interessierte über ein Bürger- telefon des Ministeriums (Te- lefon: 0 80 01 51 51 59), das von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 20 Uhr zum Nulltarif zu erreichen ist.

Über das Internet-Portal www.

die-gesundheitsreform.de kann auch ein E-Mail-Newsletter zur Gesundheitsreform abon-

niert werden. SR

Organtransplantation

Lebendspenden erleichtert

Das Bundessozialgericht macht den Weg zu so ge- nannten Überkreuz-Spen- den frei.

D

as Bundessozialgericht in Kassel hat die Lebend- spende von Nieren erleich- tert. Mit einem am 10. Dezem- ber verkündeten Grundsatz- urteil machten die Richter be- freundeten Paaren den Weg für die so genannte Überkreuz- Spende frei. Dabei spendet der jeweils gesunde Partner seine Niere dem kranken Partner des anderen Paares, weil eine direkte Spende für den eigenen

Partner wegen Blut-Unver- träglichkeit nicht möglich ist.

Nach dem Kasseler Urteil müs- sen Spender und Empfänger nicht jeweils durch eine ge- meinsame Lebensplanung ver- bunden und auch nicht offen- kundig befreundet sein. Sind die nun leichteren Vorausset- zungen erfüllt, müssen Kran- kenkassen und Versorgungs-

behörden die Transplantation bezahlen (Az.: B 9 VS 1/01 R).

Nach dem Transplantations- gesetz ist die Lebendspende von Organen nur zulässig un- ter Verwandten ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, Verlobten oder durch „ande- re Personen, die dem Spen- der in besonderer persönli- cher Verbundenheit offenkun-

dig nahe stehen“. Diese Bedin- gung kann nach Ansicht des Bundessozialgerichts jedoch auch bei einer Überkreuz- Spende erfüllt sein. Es reiche aus, wenn „die fachkundigen Personen, die sich im Vorfeld der Operation mit den Spen- dern und Empfängern befasst haben“, deren enge Verbun- denheit erkennen. Den kon- kreten Fall soll nach dem Kas- seler Urteil nun die Vorin- stanz nochmals untersuchen.

Mit dem Grundsatzurteil ist der Weg für Überkreuz-Spen- den wieder offen. Die nun aufgehobenen Entscheidungen der Vorinstanzen hätten nahe- zu zu einem Stopp solcher Transplantationen geführt, sag- te der Vorsitzende der Ständi- gen Kommission Organtrans- plantation der Bundesärzte- kammer, Prof. Dr. med. Hans- Ludwig Schreiber. afp Nierentransplanta-

tion: Nach dem Transplantations- gesetz ist die Spen- de von Organen nur zulässig unter Verwandten, Ehe- gatten, Verlobten oder anderen be- sonders naheste- henden Personen.

Foto: dpa

Arzneiversand

Beschränkung möglich

EuGH: Versandverbot für verschreibungspflichtige Präparate rechtens

D

er Versandhandel mit Medi- kamenten wird in Deutsch- land in weiterem Umfang er- laubt, als dies nach europäi- schem Recht erforderlich ist.

Nach einem am 11. Dezember verkündeten Grundsatzurteil des Europäischen Gerichts- hofs (EuGH) muss Deutsch- land nur den Versand mit nicht verschreibungspflichti- gen Medikamenten erlauben;

nur das bislang gültige gene- relle Verbot sei unzulässig.

(Az.: C-322/01). Der EuGH erklärte, der Versandhandel erhöhe das Risiko des Miss-

brauchs mit Rezepten. Ein Verbot des Versands von ver- schreibungspflichtigen Mit- teln sei daher erlaubt, durch europäisches Recht aber nicht zwingend vorgeschrieben.

Das GKV-Modernisierungs- gesetz gibt ab 1. Januar den Versand für alle zugelasse- nen Arzneimittel frei. Durch die Aufhebung des Versand- verbotes erhofft sich Bun- desgesundheitsministerin Ulla Schmidt Einsparungen in Mil- liardenhöhe. Den Kranken- kassen zufolge eignet sich der Versand vor allem zur Ver- sorgung chronisch Kranker.

Das EuGH-Urteil ist recht- lich ein Teilerfolg des Deut- schen Apothekerverbandes im Streit mit der Internet-Apo- theke DocMorris. Der Ver- band begrüßte das Urteil, kri- tisierte aber „die Ungeduld des deutschen Gesetzgebers“, die zu einer unnötig wei- ten Liberalisierung geführt

habe. afp

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A

A3344 Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 51–5222. Dezember 2003

Das Bundesgesundheitsmini- sterium wirbt für die Reform.

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