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Archiv "Kauf von der Verlobten" (04.12.1998)

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erade bei Finanzie- rungsbausparverträgen ist die Problematik der ungewissen Zuteilung zu berücksichtigen. Zwar be- mühen sich die Bausparkas- sen inzwischen durchaus, die Zuteilungsfristen in einem überschaubaren Rahmen zu halten. Dennoch sorgen ein- zelne Kassen immer wieder für Schlagzeilen, weil sie we- gen zu geringer Spareingänge die Auszahlung von Bau- sparguthaben und Darlehen über mehrere Monate hinaus- zögern müssen.

Ein völlig neuartiges Kon- zept bietet jetzt die Advance Bank an, die seit dem Wech- sel von der Bayerischen Ver- einsbank zur Dresdner Bank- Gruppe gehört. Beim „klas- sischen Bausparen“ schließt der Anleger einen Vertrag über eine bestimmte Bau- sparsumme ab, den er dann

mindestens mit der „Regel- sparrate“ – meist vier Pro- zent der Bausparsumme – be- spart. Hat das Guthaben 40 bis 50 Prozent der Bau- sparsumme erreicht und läuft der Vertrag mindestens 18 bis 24 Monate, sind die Zutei- lungsvoraussetzungen grund- sätzlich erfüllt.

Damit der Bausparer sein Guthaben und den Darle-

hensanspruch auch erhält, muß schließlich noch eine – bei jeder Bausparkasse unter- schiedlich berechnete – Min- dest-Bewertungszahl erreicht sein, mit der vorrangig der

„Sparverdienst“ des Anlegers berücksichtigt wird. Grund- regel: Je länger und je mehr der Anleger gespart hat, um so schneller bekommt er sein Geld.

Das „AufBausparen“ der Advance Bank unterscheidet sich in mehreren wesentli- chen Punkten vom „klassi- schen“ Bausparen:

Es wird keine feste Bausparsumme vereinbart.

Vielmehr spart der Anleger eine festgelegte Mindestspar- rate.

Der Vertrag wird nicht zu einem bestimmten, von der Sparleistung abhängigen Termin zugeteilt. Statt dessen kann die Zuteilung jederzeit mit einer Frist von fünf Mo- naten beantragt werden.

Voraussetzung ist jedoch, daß der Bausparer eine Min- destlaufzeit von 24 Monaten einhält.

Der Bausparer hat kei- nen Anspruch auf ein be- stimmtes Darlehen, das sich aus der Differenz zwischen Bausparguthaben und Bau- sparsumme errechnet. Statt

A-3157 Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 49, 4. Dezember 1998 (69)

V A R I A IMMOBILIEN

Bausparen

Anbieter mit neuen Vertragskonzepten

Lange Wartezeiten und hohe Nebenkosten sorgen dafür, daß eine

Bausparfinanzierung oft teurer ist als ein klassisches Immobilien-

darlehen. Allenfalls als reines „Sparprogramm“ für manche Anle-

ger blieb Bausparen interessant. Doch es gibt neue Angebote.

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dessen richtet sich die Darle- henshöhe nach der bisherigen Sparleistung: sie beträgt ma- ximal das 26fache der bis zur Beginn der fünfmonatigen Karenzzeit erzielten Zinsen.

Die Tilgungszahlungen orientieren sich an der Höhe des Darlehens. Nimmt der Bausparer ein Darlehen vom 26fachen der verdienten Zin- sen in Anspruch, wird es mit zwei Prozent getilgt. Bei einer niedrigeren Inanspruchnah- me ermäßigt sich der Til- gungssatz bis auf 0,75 Pro- zent.

Die Advance Bank be- rechnet einmalig und unab- hängig von der Bausparsum- me einen Betrag von 200 DM, mit dem auch alle weiteren Kosten – etwa die Dar- lehensgebühren und die Kon- toführung – abgedeckt sind.

Dieser Betrag fällt bei ande- ren Bausparkassen schon ab einer Bausparsumme von rund 10 000 DM an.

Das Bausparguthaben wird mit zwei Prozent pro Jahr verzinst, das Darlehen kostet nominal fünf Prozent, effektiv je nach Darlehens- höhe zwischen 5,12 und 7,04 Prozent.

Bei Darlehensverzicht erhält der Bausparer einen zusätzlichen Bonus. Dieser beträgt das 2,5fache der Zin- sen, die nicht in den letzten 24 Monaten vor der Kündigung und nicht in der fünfmonati- gen Karenzzeit gezahlt wur- den. Sind seit Vertragsab- schluß mindestens sieben Jahre vergangen, erhält der Anleger als „Treuebonus“

die gezahlte Abschlußgebühr von 200 DM zurück.

Nachteile bleiben Fazit: Der Anleger wird weder durch strenge Lauf- zeitvorgaben gebunden, noch muß er fürchten, daß hohe Kostenbelastungen am Er- folg des Vertrages nagen.

Auch Renditesparer, die noch Anspruch auf Woh- nungsbauprämie haben, kom- men auf eine überdurch- schnittlich hohe Rendite von 6,88 Prozent. Allerdings hat auch das neue Bausparen ge-

wisse Nachteile. So sehen die meisten traditionellen Verträ- ge im Fall eines Darlehens- zinses von fünf Prozent einen Guthabenzins von drei Pro- zent vor. Hingegen gewährt die Advance Bank lediglich zwei Prozent. Dieser Nachteil wird jedoch durch den Weg- fall zusätzlicher Gebühren deutlich abgemildert.

Nachteilig ist auch, daß die Bausparkasse die Zutei- lung in der gewünschten Höhe nicht garantiert. Ledig- lich dann, wenn die Zutei- lungsmittel ausreichen, um alle Zuteilungswünsche zu er- füllen, werden alle Verträge zugeteilt. Anderenfalls erhal- ten die betroffenen Sparer ein Alternativangebot, so daß sie die Wahl haben, sich ent- weder mit einer niedrigeren Darlehenssumme zu be- gnügen oder aber die Zutei- lung zu einem späteren Zeit- punkt erneut zu beantragen.

Kundenunfreundlich er- scheint es zudem, daß auch im Fall der Reduzierung der Darlehenssumme dennoch die Tilgungsrate aus dem ur- sprünglich beantragten Bau- spardarlehen zu bezahlen ist.

Hier kann der Bausparer nur darauf hoffen, daß – wie bei neuen Bausparkassen in den ersten Jahren üblich – alle Zuteilungswünsche erfüllt werden können, weil sonst die Finanzierung möglicher- weise doch zu einem ver- gleichsweise teuren Unter-

fangen wird. PJ

Kauf von der Verlobten

Die staatliche Eigenheim- zulage von 5 000 DM jährlich für acht Jahre steht nicht zu, wenn ein Ehepartner dem an- deren das Haus (die Eigen- tumswohnung) verkauft hat.

Unschädlich ist es allerdings, wenn Haus oder Eigentums- wohnung zur Zeit der Verlo- bung den Eigentümer wech- seln, da es nur auf die „Ehe nach bürgerlichem Recht“

ankommt. (Bundesfinanzhof, Az.: X R 163/94) WB A-3158 (70) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 49, 4. Dezember 1998

V A R I A IMMOBILIEN

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