nung zusammen. Die Partner stim- men darin überein, daß das Ziel des Informationssystems darin besteht, die Leistungen im vertragsärztlichen Bereich zu analysieren, um eine ge- meinsame Grundlage zur medizini- schen und wirtschaftlichen Beurtei- lung der erbrachten Leistungen zu schaffen."
Das ZI-Informationssystem soll Aussagen zur Struktur und zur Ver- änderung der im Rahmen der ver- tragsärztlichen Versorgung erbrach- ten Leistungen liefern. Aus dem Da- tenfundus sollen Zusatzinformatio- nen über die Häufigkeit und den Umsatz der abgerechneten Leistun- gen und die Umsatzveränderungen im Vergleich zur jeweiligen Abrech- nungs- Vorperiode gewonnen und bewertet werden. Die Umsatzverän- derungen werden gegliedert nach Einflußfaktoren: Menge, Preis und Struktur. Die tabellarische und gra- phische Darstellung erfolgt nach Ge- bührenordnungs-Abschnitten, Arzt- gruppen und den häufigsten und um- satzstärksten Einzelpositionen der Gebührenordnung.
Die Datenbasis stellt das ZI je- weils zum 30. Juni und zum 31. De- zember statistisch zusammen. Die Berichte werden dann von den Ver- tragspartnern gemeinsam interpre- tiert. Es ist beabsichtigt, das ZI-Pro- jekt in modifizierter Form auch im RVO-Krankenkassenbereich anzu- wenden.
Das Projekt knüpft an den For- derungen an, für die wichtigsten Lei- stungs- und Ausgabenbereiche der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine regelmäßige Berichter- stattung aufzubauen: Vor sieben Jahren startete das Wissenschaft- liche Institut der Ortskrankenkassen (WidO), Bonn-Bad Godesberg, ei- nen "GKV-Arzneimittelindex", der den Arzneimittelverbrauch zu La- sten der gesetzlichen Krankenversi- cherung nach seiner Struktur, seiner Preisänderung und seiner Mengen- änderung statistisch darstellt und be- urteilt.
Das Wissenschaftliche Institut des AOK-Bundesverbandes hat in- zwischen auch den Projektaufriß ei- nes , ,Krankenhausindexes'' fertig- gestellt. Das Projekt läuft in der Vorstudie bereits seit Anfang 1985
und wird bis zur Beendigung der Pi- lotphase (Mitte 1988) finanziell aus Mitteln des Bundesarbeitsministeri- ums gefördert. (Die Deutsche Kran- kenhausgesellschaft hat inzwischen ihre Mitarbeit aufgekündigt.)
~ Das vom Zentralinstitut für den Routineeinsatz konzipierte In- formationssystem im Ersatzkassen- bereich ist ein wesentlicher Baustein für das von der Bundesregierung und vom Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion favorisierte (propagierte) Konzept einer institu- tionalisierten , ,Gesundheitsberich- terstattung". Das Jahr 1988 gilt we- gen der Umstellung auf den neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) noch als Pilot- und Entwick- lungsphase. Die Routineanwendung des Abrechnungs-Informations-Sy- stems E-GO soll ab 1. Januar 1989 erfolgen. Gerhard Brenner/ZI
Beihilfe: Zwist
um Psychotherapie
Die Neufassung des § 6 Abs. 1 Nr. 1, Anlage 1 Bundes-Beihilfen- verordnung und deren analoge An- wendung gemäß Landesbeamtenge- setz in den Beihilfeverordnungen (Bh V) der Länder sorgen zur Zeit für Unruhe. Nach Maßgabe dieses Paragraphen sind psychotherapeuti- sche Behandlungsmaßnahmen näm- lich nur noch dann beihilfefähig, wenn sie von Ärzten durchgeführt werden, die die Berechtigung zur Führung der Zusatzbezeichnung , ,Psychotherapie'' bzw. , ,Psycho- analyse'' besitzen.
In dieser Verfahrensweise sieht Dr. Karsten Vilmar, Präsident der Bundesärztekammer, eine mit dem ärztlichen Berufsrecht nicht in Ein- klang zu bringende Beeinträchti- gung der Abrechnungsfähigkeit ärzt- licher Leistungen. In einem Schrei- ben an Bundesinnenminister Dr.
Friedrich Zimmermann weist Vil- mar auf die große Zahl von Ärzten hin, die keine solche Qualifikations- bezeichnung erworben hätten, auf- grund geeigneter Fortbildungsmaß- nahmen in der Psychotherapie je- A-216 (32) Dt. Ärztebl. 85, Heft 5, 4. Februar 1988
ZITAT
Computer-Preisliste
, ,Man will den Kassenarzt verpflichten, die Versicherten unter Beachtung medizinischer Erfordernisse in ein fachlich geeignetes und preisgünstiges Krankenhaus einzuweisen. Mit Hilfe eines Computers und entsprechender Software wird jeder Landarzt in der Schwäbi- schen Alb sekundenschnell feststellen können, daß das preisgünstigste für seinen knie- verletzten Patienten fachlich geeignete Krankenhaus mit den niedrigsten Fallkosten in der Nähe von Helmstedt liegt, leider aber kein Bett frei hat."
Prof. Dr. med. Siegtried Häußler, Erster Vorsitzender der Kassenärzt- lichen Bundesvereinigung
doch qualifiziert seien. Das ärztl~.che
Berufsrecht gestatte es diesen Arz- ten, psychotherapeutische Behand- lungsmaßnahmen auch ohne Zusatz- bezeichnung durchzuführen und nach der Gebührenordnungsnum- mer 849 GOÄ abzurechnen, soweit nicht gesonderte Leistungspositio- nen zuträfen.
Nach Meinung der Bundesärzte- kammer fehlt jegliche Grundlage dafür, Beihilfeberechtigten in Bund und Ländern die Erstattung einer psychotherapeutischen Behandlung durch diese Arzte auf der Grundlage der Position 849 GOÄ zu verwei- gern. Nicht allein der Nachweis der Berechtigung zum Führen der Zu- satzbezeichnung , ,Psychotherapie'' beziehungsweise , ,Psychoanalyse'' könne Voraussetzung sein für die Berechnungsfähigkeit ärztlicher Lei- stungen, sondern es müsse die Mög- lichkeit bestehen, die Qualifikation auch auf andere Weise zu erwerben, erklärt Vilmar in seinem Schreiben an den Innenminister. Dies gelte um so mehr, als die entsprechenden Lei- stungen von Heilpraktikern, die kei- nerlei Qualifikationsnachweis zu er- bringen hätten, ausdrücklich im An- hang zu § 6 Abs. 1 Nr. 1 BhV als beihilfefähig bezeichnet würden.
Günter Neu