• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Gutachten: Auf den Punkt gebracht" (09.08.1999)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Gutachten: Auf den Punkt gebracht" (09.08.1999)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

A-1991 Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 31–32, 9. August 1999 (7)

S P E K T R U M LESERBRIEFE

gewagte Unterstellung, bis dieser behauptete ärztliche Kunstfehler in jedem Einzel- fall bewiesen ist.

Die gleichzeitig beklagten

„Gefälligkeitsgutachten“ soll- ten dagegen für einen kompe- tenten Gutachter kein Pro- blem darstellen, denn gerade solche lassen sich gut erken- nen und disqualifizieren sich selbst. Nach übereinstimmen- der Meinung der medizini- schen Wissenschaft kann der Schmerzanteil eines Lumbal- syndroms im Einzelfall invali- disierendes Ausmaß anneh- men. Schmerzen können beim derzeitigen Stand der Wissenschaft nicht objektiv gemessen werden. Für eine angemessene, sozialmedizini- sche Beurteilung müssen also zwangsläufig andere Kriteri- en als sogenannte „objektive“

Befunde herangezogen wer- den. Die Definition von und Forderung nach „objektiven“

Befunden kann daher auch schon mal den Blick auf die medizinische Realität verstel- len und dann bei den Ent- scheidungsträgern folgen- schwere falsche Vorstellun- gen über die diagnostischen und therapeutischen Mög- lichkeiten der derzeitigen Medizin hervorrufen.

Die in langjähriger haus- oder fachärztlicher Betreu- ung erworbene Kenntnis der Person und des Sozialverhal- tens des individuell Betroffe- nen eröffnet eine gute Mög- lichkeit, eine möglichst zu- treffende Beurteilung des verbliebenen Leistungsver- mögens vorzunehmen. Ob eine derartige Einschätzung aufgrund einer einmaligen Schmerzquantifizierung bes- ser gelingt, ist nicht bewiesen.

Die Empfehlung an Thera- peuten, ohne „objektiven“

Befund keine Person zu be- handeln und zum Patienten zu machen, übersieht, daß die vorgeschlagene aufmuntern- de Beratung auch schon einen ärztlichen Eingriff darstellt.

Zur Überwindung der von ihm als bedeutsam bezeichne- ten Probleme zwischen The- rapeuten und Gutachtern sieht Hausotter Handlungs- und Korrekturbedarf nur bei

den Therapeuten. Vielleicht ist schon diese Haltung der größte Teil des angesproche- nen Problems.

Dr. med. Uwe Oppel, Laar- straße 2-4, 58636 Iserlohn

Auf den Punkt gebracht

In Ihrem Beitrag bringen Sie die Probleme des ärztli- chen Gutachters mit den nie- dergelassenen Kollegen auf den Punkt! Es ist schon er- staunlich, wie unkritisch be- ziehungsweise uninformiert sich teilweise auch Fachärzte vor den (subjektiven!) „Pati- enten-Karren“ spannen las- sen. Allerdings fehlt – wie so oft – eine auch zahlenmäßig wichtige Gruppe – nämlich die der Werks- und Betriebs- ärzte (falls noch nicht be- kannt: bis zum Jahr 2000 wer- den alle, auch Kleinstbetrie- be, betreut werden).

Einen gehörigen Teil mei- ner Arbeitszeit verbringe auch ich als Werksarzt eines größeren Werkes damit, Be- scheinigungen und Atteste zu prüfen. Hierbei sind auch wir als weisungsfreie und nur un- serem ärztlichen Gewissen verpflichtete Gutachter tätig.

Von daher sind meinen Kolle- gen und mir die geschilderten Probleme durchaus bekannt.

Eine gute Methode, die Spreu vom Weizen zu tren- nen, ist übrigens das Beste- hen auf Fakten, also verwert- bare Schreiben anstatt münd- licher Versicherungen, per- sönliche Kontaktaufnahme mit den an objektiven Ent- scheidungen interessierten Kollegen, Befunde statt Atte- sten. Auf dieser seriösen Ba- sis erreichen wir folgendes:

Die Zahl der „Forde- rungsschreiben“ von extern geht tendenziell auf die Be- rechtigten zurück.

Den tatsächlichen Hilfs- bedürftigen wird durch ar- beitsmedizinische Unterstüt- zung geholfen – was wir im Sinne der wirklich Kranken ja alle wollen!

Wilhelm Weber, Zahnradfa- brik Passau GmbH, Donau- straße 24-71, 94034 Passau

(2)

A-1994 (10) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 31–32, 9. August 1999

de, daß nur wenige Wochen nach dem überzeugenden Plädoyer für die systemati- sche Übersichtsarbeit (Antes et al., Heft 10/1999) diese Methodik nun wiederum als bloße „Zweitverwertung von Daten“ abgestempelt wird.

Bothner und Meissner zei- gen wichtige, aber bekannte Schwächen der randomi- sierten Studie auf und em- pfehlen als Alternative die Datenbankanalyse. Letztlich kann aber das Data Mining nur zur Hypothesen-Gene- rierung, nicht aber -Testung dienen. Die Probleme rando- misierter Studien (Selekti- onsbias) lassen sich oft durch weitgefaßte Einschlußkrite- rien und multizentrisches Design lösen.

Kurz gesagt: Wir brau- chen mehr, keinesfalls weni- ger, gute Studien und Meta- Analysen als klinische Orien- tierungshilfe.

Dr. med. Stefan Sauerland, II. Chirurgischer Lehrstuhl, Universität zu Köln, Ostmer- heimer Straße 200, 51109 Köln

Evidenz schuldig geblieben

Wenn die Gründe, die für das Data Mining sprechen sollen, ähnliche Qualität ha- ben wie jene, die angeblich gegen klinische Studien spre- chen, so muß man befürchten, daß den Mineuren wegen un- zureichender Abstützung ih- rer Stollen bald einiges Unge- mach droht.

Nur drei Beispiele (womit nicht gesagt werden soll, daß die übrigen Argumente tref- fender sind):

Daß große Studien signifi- kante, aber durchaus nicht immer relevante Ergebnisse erbringen können, ist allein ein Problem der Fallzahl. Es hat mit dem Design der ran- domisierten, doppelblinden Studie rein überhaupt nichts zu tun und betrifft jede Form von Auswertung.

Daß klinische Studien den

„Durchschnittspatienten“ un- tersuchen, ist im Prinzip rich- tig. Daß Data Mining etwas anderes (Besseres?) kann, wie

hier impliziert wird, ist falsch.

Mit statistischen Verfahren können nur Gruppen von Pa- tienten und deren „Durch- schnitt“ beschrieben werden.

Wenn „wichtige Nuancen“

der Patienten einbezogen werden sollen und zu kleinen Fallzahlen führen, muß man die Gesamtfallzahl vergrö- ßern oder sich mit sehr unge- nauen Aussagen zufriedenge- ben – in jeder Form von Aus- wertung oder Studie.

Daß in klinischen Studien Ein- und Ausschlußkriterien deshalb „wissenschaftlich er- forderlich“ seien, um Unter- schiede in den Ergebnissen nicht „eventuellen Stör- größen zuschreiben“ zu müs- sen, ist schlichter Unsinn.

Dies gewährleisten Maßnah- men wie Randomisierung und Verblindung, ganz egal, ob man Einschlußkriterien formuliert oder nicht! Ein- und Ausschlußkriterien un- terstützen die Sicherung der Diagnose, die Abwehr von Risiken, Compliance und re- gulative Anforderungen. Man kann sie eher strikt oder eher locker formulieren. Letzteres wird in vielen praxisrele- vanten kontrollierten Studien getan.

Schließlich ist das Argu- ment, der kontrollierte Ver- such stamme aus der Zeit vor der Computerisierung, sei quasi eine Art Verlegenheits- lösung und könne daher bald abgelöst werden, ungefähr so treffend wie der Hinweis, das Rad sei erfunden worden, be- vor man das Telefon kannte, und daher sei es heute ent- behrlich.

Angesichts der sagenhaf- ten Möglichkeiten des Data Mining ist es sicher kleinlich, darauf hinzuweisen, daß die Autoren jede Evidenz dafür schuldig bleiben, daß diese Technik das leistet („ermög- licht die Verbesserung der Pa- tientenversorgung“), was sich die Autoren von ihr verspre- chen.

Priv.-Doz. Dr. Jürgen Winde- ler, Abteilung Medizinische Biometrie, Ruprecht-Karls- Universität Heidelberg, Im Neuenheimer Feld 305, 69120 Heidelberg

Zukunftschancen

Zu dem Beitrag „Via medici-Kongreß in Mannheim: Alternative Berufsfel- der“ von Dr. med. Kirsten Steinhausen in Heft 26/1999:

Gewerkschafts- populistische Töne

Mit der Forderung des Vorsitzenden des Marburger Bundes, Dr. Montgomery, nach einer Verkürzung der Weiterbildungszeit auf dem Via medici-Kongreß wurden nun zum wiederholten Male gewerkschaftspopulistische Töne angeschlagen, deren Gefährlichkeit nicht unkom- mentiert bleiben kann.

Die Verkürzung von Wei- terbildungszeit sowie die auch oftmals öffentlich an- gesprochene „Verschlankung der Weiterbildungsordnung“

mag für in Weiterbildung be- findliche Ärztinnen und Ärz- te eine naheliegende Forde- rung sein, verkennt aber, daß die Weiterbildung von Ärz- tinnen und Ärzten den Ärzte- kammern eine zur Durch- führung überlassene hoheitli- che Aufgabe ist, die an be- stimmte rechtliche Vorausset- zungen geknüpft ist.

So sind Weiterbildungs- bezeichnungen einzuführen oder haben zu entfallen, wenn eine wissenschaftliche Entwicklung und die Ein- führung einer Bezeichnung als Versorgungsbedürfnis für die Bevölkerung dies erfor- derlich machen. Hiermit kann es in diesem Feld keine Zweckmäßigkeitsüberlegun- gen dahingehend geben, ob eine Weiterbildung bequem zu absolvieren ist und wie viele Ärztinnen und Ärzte zweckmäßigerweise diese Be- zeichnung erlangen können.

Der Maßstab ist allein die medizinische Versorgung der Bevölkerung in Klinik und Praxis.

Es kann, ohne die Glaub- würdigkeit der Ärzteschaft zu gefährden, nicht weiter ange- hen, daß die Erfüllung dieses Staatsauftrages an die Ärzte- schaft zunehmend unter den Einfluß gewerkschaftlicher

Aktivitäten gerät. Wie sehr diese Vereinfachungstenden- zen Erreichtes gefährden könnten, mag der wöchentli- che Blick in den Anzeigenteil des Deutschen Ärzteblattes belegen. Dort sind in jeder Ausgabe Stellenausschrei- bungen zu finden, die sich auf Weiterbildungskategorien beziehen, welche durch die Weiterbildungsnovelle von 1992 neu etabliert wurden, wie beispielsweise die speziel- le Intensivmedizin in den ein- zelnen Gebieten.

Wer diese Weiterbildungs- kategorien wieder abschaffen will, muß ins Kalkül ziehen, daß er damit eine andere gewerkschaftliche Forderung gefährdet, nämlich die Schaf- fung von Lebensstellen in der Klinik unterhalb der Chefarzt- ebene.

Prof. Dr. med. Peter Knuth, Liebstöckelweg 9, 65191 Wiesbaden-Sonnenberg

Meta-Analysen

Zu dem Akut-Beitrag „Metaanalysen und ihre Grenzen“ von Rüdiger Meyer sowie dem Beitrag „Wissen aus medi- zinischen Datenbanken nutzen“ von Dr. med. Ulrich Bothner und Frank William Meissner, beides in Heft 20/1999:

Den Gold-Standard nicht verwässern

Randomisiert-kontrollier- te Studien und systematische Übersichtsarbeiten (Meta- Analysen) sind die zur Zeit wichtigsten Methoden, die uns zum möglichst unver- fälschten Vergleich von The- rapieverfahren zur Verfügung stehen. Beide Beiträge er- wecken jedoch den Eindruck, als ob diese Studientypen prinzipiell durch methodische Schwächen eingeschränkt sei- en.

Der Kommentar von Meyer schließt mit dem lapi- daren Satz: „Letztlich sind die Ergebnisse von Meta- Analysen immer anfecht- bar.“ Mit demselben Nihilis- mus kann man jede klinische Studie ablehnen. Es ist scha-

S P E K T R U M LESERBRIEFE

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Veranstaltung richtet sich ganz besonders an Ärzte in Weiterbildung beziehungsweise vor Beginn der Wei- terbildung und wird in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung

der Grundlage der (Muster)-Weiterbildungsordnung der Bun- desärztekammer die Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz wesentlich ändern wird, plant

Zahlreiche Beratungen von Aus- schuß und Ständiger Konferenz so- wie über 40 Anhörungen von wissen- schaftlich-medizinischen Fachgesell- schaften und Berufsverbänden waren

mag für in Weiterbildung be- findliche Ärztinnen und Ärz- te eine naheliegende Forde- rung sein, verkennt aber, daß die Weiterbildung von Ärz- tinnen und Ärzten den Ärzte- kammern

—auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen und dadurch einen anderen behindert 80 Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet Beim Einfahren in

Januar 2006 Fachärzte für Allgemeinmedizin nur noch dann in das Arztregister eingetragen werden können, wenn ihr Weiterbildungsgang auf der Grundlage einer Weiterbildungsordnung

Zielgruppe: Die BLÄK bietet ein fünftägiges Wiedereinstiegseminar für Ärztinnen und Ärzte an, die nach einer beruflichen Auszeit, Famili- enpause oder Arbeitslosigkeit eine

Damit diese Frage im Zusammenhang mit den anderen Fragen dieser Dimension interpretiert werden kann, wurde sie für den Bericht umkodiert ('ja' = 6, 'nein' = 1, 'weiss nicht' =