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Kreispolizeibehörde Steinfurt Stand: 04.12.2018 -Direktion Verkehr-

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Seite 1 von 26 Kreispolizeibehörde Steinfurt Stand: 04.12.2018

-Direktion Verkehr-

Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

Streckenauflagen Fahrtstrecke 41

Beginn: B70 ab Landesgrenze zu Niedersachsen (Unterhalb der Brücke BAB 30)

bzw. an der Abfahrt Rheine-Nord/A30

Ende: Ochtrup, K 57 Windpark Mohringhook

(2)

Seite 2 von 26 Vorbemerkung:

Ausgangspunkt des GST ist die B70 in Höhe der Landesgrenze zu Niedersachsen, bzw. an der Abfahrt Rheine Nord/A 30.

Die länderspezifischen Regelungen in Niedersachsen bleiben von dieser Streckenbeschrei- bung unberührt.

Die GST fahren in Einzelfahrt oder im Konvoi mit bis zu zwei Fahrzeugen.

Fahrstreckenbeschreibung:

Länge: ca. 27 Kilometer

Die Begleitstrecke beginnt auf der B70 unterhalb der Brücke der BAB 30 Anschlussstelle Rheine-Nord bzw. der Abfahrt von der BAB 30 auf die B70.

Sie führt zunächst über die B70, vorbei an den Ortslagen Neuenkirchen und Wettringen und schließlich auf die B54 in Richtung Norden bis zur Abfahrt Ochtrup.

Die B70 ist einspurig in jede Richtung und ohne Mehrzweckstreifen ausgebaut. Die Gesamt- fahrbahnbreite beträgt 7,60 Meter. Die Fahrbahnbreite lässt in diesen Bereichen keinen Gegenverkehr zu.

Die B54 ist eine Kraftfahrtstraße und wechselseitig zweispurig ausgebaut.

Die Fahrstreifen sind im einspurigen Bereich mit Mehrzweckstreifen ausgebildet und lassen damit Gegenverkehr zu.

GST verlässt die B54 an der Abfahrt Ochtrup/K73, biegt nach rechts auf die K73 ab und durchfährt im weiteren Verlauf einen Kreisverkehr geradeaus. Er befindet sich nun auf der K57 und biegt hiervon nach ca. 2 km rechts in den Windpark Mohringhook ab.

Allgemeine Auflage:

Sobald GST sich in Bewegung setzt sind nachfolgend beschriebene Streckenauflagen zwingend zu beachten.

Darüber hinaus ist eine Kommunikation der eingesetzten Fahrzeuge (Bfz1, Bfz2, Bfz3, GST, Bfz4) untereinander, sowohl über betriebsinternen Funk und zusätzlich über Mo- biltelefon auf der gesamten Strecke zu gewährleisten.

Die beschriebenen Kommunikationsmöglichkeiten sind vor Fahrtbeginn hinsichtlich ihrer Funktionalität durch Sprechproben zu überprüfen.

Sämtliche Erreichbarkeiten sind durch die jeweiligen Fahrzeugführer untereinander auszu- tauschen.

(3)

Seite 3 von 26 Bei einer Restfahrbahnbreite, die einen Begegnungsverkehr ausschließt, muss eine Aus- weichmöglichkeit für entgegenkommende Verkehrsteilnehmer, oder aber für GST zwingend vorhanden sein.

Bei Transporten, die im Zeitraum Oktober bis April (Winterhalbjahr) durchgeführt werden, ist vor Fahrtbeginn die komplette Fahrstrecke hinsichtlich ihrer Befahrbarkeit (Schnee, Ne- bel, Glatteis) zu überprüfen.

Bei Witterungsverhältnissen die eine Transportdurchführung nicht erlauben, ist GST an ge- eigneter Stelle abzustellen.

Streckenauflagen:

A1: von B70 Landesgrenze Niedersachsen (unter der Brücke BAB 30) bis B70, Rheine, Abfahrt Neuenkirchen

Länge ca. 6700 m

GST bleibt ggf. bis zur Übernahme durch private Begleitfirmen für den Zuständig- keitsbereich der KPB Steinfurt unterhalb der Brücke der BAB 30 stehen.

(4)

Seite 4 von 26 Bfz1 fährt auf der B70 bis zur Abfahrt auf die Neuenkirchener Straße voraus, schal- tet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegen- kommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild

„Schwertransport“.

Hat Bfz1 die Abfahrt Neuenkirchener Straße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Herstel- ler, Farbe).

Bfz2 fährt auf der B70 bis zur Auf-/Abfahrt auf die B481/Salzbergener Straße ca.

3,3 km voraus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wech- sel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild

„Schwertransport“.

Hat Bfz2 die Auffahrt Salzbergener Straße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung GST. Die Sperrung erfolgt erst, wenn der Bfz1 seinen Sperrpunkt erreicht hat.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Herstel- ler, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Be- stätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und des Bfz2 zu erfolgen.

(5)

Seite 5 von 26 GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST

bis zur Abfahrt von der B70 auf die Neuenkirchener Straße.

Bfz3 führt den Konvoi an und schaltet dabei VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbei- fahrt rechts vorbei) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkom- mende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild

„Schwertransport“.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis Schwertransport.

Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilneh- mer zu verhindern.

Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald der von Bfz3 angeführte Konvoi die Auf-/Abfahrt Salzbergener Straße erreicht und führt nun den Konvoi an.

Dabei schaltet er VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Ge- fahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat GST die Abfahrt von der B70 auf die Neuenkirchener Straße erreicht, stoppt dieser in der Abfahrt am rechten Fahrbahnrand.

Im Bereich der Abfahrt besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

(6)

Seite 6 von 26 A2: von B70/AS Rheine Nord BAB 30 Fahrtrichtung Osnabrück

bis B70, Rheine, Abfahrt Neuenkirchen Länge ca. 6700 m

GST bleibt ggf. bis zur Übernahme durch private Begleitfirmen für den Zuständig- keitsbereich der KPB Steinfurt in der Abfahrt der BAB 30 stehen.

Bfz1 fährt auf der B70 bis zur Abfahrt auf die Neuenkirchener Straße voraus, schal- tet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegen- kommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild

„Schwertransport“.

Hat Bfz1 die Abfahrt Neuenkirchener Straße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

(7)

Seite 7 von 26 Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das

zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Herstel- ler, Farbe).

Bfz2 fährt auf der B70 bis zur Auf-/Abfahrt auf die Salzbergener Straße ca. 3,3 km voraus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu ma- chen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild

„Schwertransport“.

Hat Bfz2 die Auffahrt Salzbergener Straße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung GST. Die Sperrung erfolgt erst, wenn der Bfz1 seinen Sperrpunkt erreicht hat.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Herstel- ler, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Be- stätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und des Bfz2 zu erfolgen.

GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers biegt GST bei Grünlicht nach rechts ab und folgt bis zur Abfahrt von der B70 auf die Neu- enkirchener Straße.

Bfz3 führt den Konvoi an und schaltet dabei VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbei- fahrt rechts vorbei) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkom- mende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild

„Schwertransport“.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis Schwertransport.

Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilneh- mer zu verhindern.

(8)

Seite 8 von 26 Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald der von Bfz3 angeführte Konvoi die Auf-/Abfahrt

Salzbergener Straße erreicht und führt nun den Konvoi an.

Dabei schaltet er VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Ge- fahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat GST die Abfahrt von der B70 auf die Neuenkirchener Straße erreicht, stoppt dieser in der Abfahrt am rechten Fahrbahnrand.

Im Bereich der Abfahrt besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

(9)

Seite 9 von 26 A3: von B70/AS Rheine Nord BAB 30 Fahrtrichtung Amsterdam

bis B70, Rheine, Abfahrt Neuenkirchen Länge ca. 6700 m

GST biegt in NDS bei Grünlicht nach links auf die B70 ab und bleibt unter der Brücke an der Landesgrenze stehen.

Es gilt nun die Streckenauflage A1

Für den Fall, dass der GST an der Einmündung auf die B70 „englisch“ über die Rechtsabbiegespur des Gegenverkehrs abbiegen muss:

Bfz1 sperrt auf der B70 an der Kreuzung B 70/Venhauser Damm den Fahrstreifen Richtung Lingen bzw. GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar das Schild

„Schwertransport“.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Herstel- ler, Farbe).

(10)

Seite 10 von 26 Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz 2, Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 zu erfolgen.

GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers biegt GST bei Grünlicht nach links „englisch“ über die Abbiegespur des Gegenverkehrs ab.

Bfz2 führt den Konvoi an und schaltet VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilneh- mer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz3 folgt hinter Bfz2 und schaltet dabei VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis Schwertransport.

Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilneh- mer zu verhindern.

Hat GST die Kreuzung der B70/Venhauser Damm erreicht, stoppt dieser vor der Kreuzung am rechten Fahrbahnrand.

In diesem Bereich besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Ab hier gilt die Streckenauflage A1

(11)

Seite 11 von 26 B: von B70 Abfahrt Rheine, Neuenkirchener Straße / Rheiner Straße

bis B70 Abfahrt Neuenkirchen, Emsdettener Straße Länge ca. 5200 m

Bfz1 fährt auf der B70 die 5,2 km bis zur Abfahrt auf die Emsdettener Straße bei Neuenkirchen voraus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerk- sam zu machen.

Hat Bfz1 die Abfahrt Neuenkirchener Straße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Herstel- ler, Farbe).

Abfahrt Emsdettener

Straße

(12)

Seite 12 von 26 Bfz2 fährt auf der B70 bis zur Auf-/Abfahrt auf die Bauerschaftsstraße-Mesumer

Straße ca. 2,5 km voraus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST auf- merksam zu machen.

Hat Bfz2 die Auffahrt Bauerschaftsstraße-Mesumer Straße erreicht, meldet er seinen Stand- ort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung GST. Die Sperrung erfolgt erst, wenn der Bfz1 seinen Sperrpunkt erreicht hat.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Herstel- ler, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Be- stätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und des Bfz2 zu erfolgen.

GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Abfahrt von der B70 auf die Emsdettener Straße.

Bfz3 führt den Konvoi an und schaltet dabei VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbei- fahrt rechts vorbei) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkom- mende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis Schwertransport.

Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilneh- mer zu verhindern.

Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald der von Bfz3 angeführte Konvoi die Abfahrt Bau- erschaftsstraße-Mesumer Straße erreicht und führt nun den Konvoi an.

Dabei schaltet er VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Ge- fahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

(13)

Seite 13 von 26 Hat GST die Abfahrt von der B70 auf die Emsdettener Straße erreicht, stoppt dieser am rechten Fahrbahnrand.

In diesem Bereich besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

C: von B70 Abfahrt Neuenkirchen, Emsdettener Straße bis Wettringen, Kreuzung B70 / Sofienstraße

Länge ca. 3600 m

Bfz1 fährt auf der B70 die 3,6 km bis zur Kreuzung Sofienstraße voraus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkom- mende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 die Kreuzung Sofienstraße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Wettringen, Sofienstraße

(14)

Seite 14 von 26 Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das

zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Herstel- ler, Farbe).

Bfz2 fährt auf der B70 die 550 m bis zum Kreisverkehr Burgsteinfurter Damm vo- raus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu ma- chen.

Hat Bfz2 den Kreisverkehr erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Ausfahrt des Kreisverkehres in Richtung GST. Die Sperrung erfolgt erst, wenn der Bfz1 seinen Sperrpunkt erreicht hat.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Herstel- ler, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Be- stätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und des Bfz2 zu erfolgen.

GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Kreuzung B70/Sofienstraße.

Bfz3 führt den Konvoi an und schaltet dabei VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbei- fahrt rechts vorbei) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkom- mende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis Schwertransport.

Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilneh- mer zu verhindern.

Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald der von Bfz3 angeführte Konvoi den Kreisver- kehr erreicht und führt nun den Konvoi an.

Dabei schaltet er VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Ge- fahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

(15)

Seite 15 von 26 Hat GST die Kreuzung B70/Sofienstraße erreicht, stoppt dieser am rechten Fahrbahnrand.

In diesem Bereich besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

D: von Wettringen, Kreuzung B70 / Sofienstraße

bis Wettringen, B70 / K61 (Abfahrt Richtung Metelener Straße) Länge ca. 3200 m

Bfz1 fährt auf der B70 die 3,2 km bis zur Einmündung K61 voraus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 die Einmündung K61 erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

K61

(16)

Seite 16 von 26 Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das

zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Herstel- ler, Farbe).

Bfz2 fährt auf der B70 die 1,6 km bis zum Kreisverkehr Burgsteinfurter Straße vo- raus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu ma- chen.

Hat Bfz2 den Kreisverkehr erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Ausfahrt des Kreisverkehres in Richtung GST. Die Sperrung erfolgt erst, wenn der Bfz1 seinen Sperrpunkt erreicht hat.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Herstel- ler, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Be- stätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und des Bfz2 zu erfolgen.

GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Kreuzung B70/K61.

Bfz3 führt den Konvoi an und schaltet dabei VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbei- fahrt rechts vorbei) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkom- mende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis Schwertransport.

Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilneh- mer zu verhindern.

Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald der von Bfz3 angeführte Konvoi den Kreisver- kehr erreicht und führt nun den Konvoi an.

Dabei schaltet er VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Ge- fahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

(17)

Seite 17 von 26 Hat GST die Kreuzung B70/K61 erreicht, stoppt dieser am rechten Fahrbahnrand.

An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

E: von Wettringen, B70 / K61 bis B54, Abfahrt Ochtrup-K73 Länge ca. 10 km

Bfz1 fährt auf der B70 5 km bis zur Auffahrt B 70 / B 54 Rtg. Gronau voraus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkom- mende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 die Auffahrt B 70 / B 54 Rtg. Gronau erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und ggfs. VZ 101 (Ge- fahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Herstel- ler, Farbe).

Bfz2 fährt auf der B70 die 3,5 km bis zur Kreuzung B70 / L510 / Ochtruper Straße voraus, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu ma- chen.

Hat Bfz2 die Kreuzung B70 / L510 / Ochtruper Straße erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der B70 in Richtung GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und ggfs. VZ 101 (Ge- fahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Herstel- ler, Farbe).

(18)

Seite 18 von 26 Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Be- stätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und Bfz 2 zu erfolgen.

GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST zunächst bis zur Kreuzung B70 / L510 / Ochtruper Straße, überquert die Kreu- zung bei Grünlicht und fährt weiter bis zur Auffahrt B 70 / B54 Rtg. Gronau Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald der von Bfz3 angeführte Konvoi die Kreuzung

erreicht und führt nun den Konvoi an.

Dabei schaltet er VZ 274 (Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und VZ 101 (Ge- fahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz3 folgt hinter Bfz2 und schaltet dabei VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz4 fährt direkt hinter GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis Schwertransport.

Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilneh- mer zu verhindern.

Ab der Einmündung B 54 / B 70 lässt die B 54 Gegenverkehr zu.

GST und seine Begleitfahrzeuge fahren bei Grünlicht der LZA nach links auf die B54 auf und weiter in Richtung Norden - BAB 31 bis zur Abfahrt Ochtrup K 73.

(19)

Seite 19 von 26 Bfz1 führt den Konvoi an, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im

Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerk- sam zu machen.

Bfz1 fährt ca. 200 m vor dem GST und warnt ggf. VT an den Einmündungen.

Bfz2 fährt ca. 100 m hinter Bfz1 und schaltet VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Ge- fahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel, um entgegenkom- mende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz4 fährt direkt hinter dem GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahrzeuge aller Art). Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrs- teilnehmer zu verhindern.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

B54 Rtg.

BAB 31

(20)

Seite 20 von 26 F: von der Abfahrt B54/K73

bis zum Kreisverkehr K73/L510/K57 Länge ca. 1300 m

GST verlässt die B54 an der Abfahrt zur K 73.

Bfz1 biegt nach rechts in die K73 ab fährt ca.1,30 km voraus bis zum Kreisverkehr K73/L510/K57, schaltet VZ 274 (40 km /h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wech- sel, um entgegen kommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 den Kreisverkehr erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der K 73 in Richtung Metelen bzw. GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

An dem Kreisverkehr besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

(21)

Seite 21 von 26 Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das

zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Herstel- ler, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz2, Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 zu erfolgen.

GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zum Kreisverkehr K 73/L510/K57.

Bfz2 führt den Konvoi an, schaltet VZ 101(Gefahrstelle) und VZ 274 (40 km/h) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST auf- merksam zu machen.

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222- 20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Bfz4 fährt direkt hinter dem GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahrzeuge aller Art). Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen an- derer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Hat GST den Kreisverkehr erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

(22)

Seite 22 von 26 Bfz4 positioniert sich so hinter GST, dass ein Überholen ankommender Verkehrs-

teilnehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist.

Bfz3 übernimmt die Sperrmaßnahme des Bfz1

G: vom Kreisverkehr K73/L510/K57 bis zur K57 / Einmündung Oster Länge ca. 1600 m

Bfz1 fährt 1,60 km voraus bis vor die K57/Einmündung Oster, schaltet VZ 274 (40 km /h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Ver- kehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 die Einmündung erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der K 57 in Richtung Ochtrup bzw. GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

(23)

Seite 23 von 26 Bfz2 folgt Bfz1 und schaltet VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im

Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerk- sam zu machen bis zur Kreuzung K 57/Am Langenhorster Bahnhof (ca. 700m).

Hat Bfz2 die Kreuzung erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt die Fahrbahn der K 57 in Richtung Ochtrup bzw. GST.

Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt für KFZ aller Art) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

An der Kreuzung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

Bfz1, Bfz2 teilen GST die Passierbarkeit der Strecke mit und geben dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg - Art und Her- steller, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen der Bfz1 und Bfz2 zu erfolgen.

GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis Einmündung K 57/Oster.

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222- 20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Bfz2 hebt seine Sperre auf, sobald GST die Kreuzung erreicht hat und setzt sich an die Spitze des Konvois, schaltet VZ 101(Gefahrstelle) und VZ 274 (40 km/h) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Bfz4 fährt direkt hinter dem GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahrzeuge aller Art).

Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteilneh- mer zu verhindern.

Hat GST die Einmündung erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahnrand.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

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Seite 24 von 26 Bfz4 positioniert sich so hinter GST, dass ein Überholen ankommender Verkehrs-

teilnehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist.

Bfz2 übernimmt die Sperrmaßnahme des Bfz1.

H: von Kreuzung K57 / Einmündung Oster

bis zur Einfahrt Windpark Welbergen-Mohringhook Länge ca. 700 m

Bfz1 fährt 700 m voraus und stoppt hinter der Kreuzung K57/Einmündung Wind- park Welbergen-Mohringhook, schaltet VZ 274 (40 km /h) und VZ 101 (Ge- fahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

Hat Bfz1 die Sperrposition erreicht, meldet er seinen Standort über Funk und sperrt er die Fahrbahn der K57 in Richtung Ochtrup/GST. Dabei schaltet er VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

Die Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer ist definitiv auszuschließen.

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Seite 25 von 26 Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das

zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fzg. - Art und Herstel-

ler, Farbe).

Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz2, Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 zu erfolgen.

GST Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis Einfahrt Windpark Welbergen-Mohringhook

Bfz2 führt den Konvoi an und schaltet VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST auf- merksam zu machen.

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222- 20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel.

Bfz4 fährt direkt hinter dem GST und schaltet VZ 276 (Überholverbot für Fahrzeuge aller Art).

Dabei fährt er seitlich versetzt um ein Überholen anderer Verkehrsteilneh- mer zu verhindern.

I: Einfahrt in den WP Welbergen über „Mohringhook“

Bfz1, Bfz2, Bfz3, GST und Bfz4 biegen nun nach rechts in die Straße „Mohringhook“ ab, sobald die Verkehrslage dieses zulässt und folgen dieser bis zum jeweiligen Windpark.

Bfz1 fährt ca. 200 m vor dem GST und schaltet dabei VZ 250 (Verbot der Durch- fahrt) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel und warnt VT an den Einmün- dungen.

Bfz2 fährt ca. 100 m vor dem GST und schaltet dabei VZ 250 (Verbot der Durch- fahrt) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel und warnt VT an den Einmün- dungen.

Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet dabei VZ 101 (Gefahrstelle)und VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) im Wechsel.

Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

GST folgt Bfz1, Bfz2, Bfz3 bis zu den Standorten des Windparks.

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Seite 26 von 26 Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art).

Referenzen

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