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Einreisebestimmungen

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Einreisebestimmungen

Nationalität: Deutschland Sprache: Deutschland

Reiseland: Luxemburg

Gesundheitliche Hinweise

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:

- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung - Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition - Meningokokken-Krankheit (B), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition Masern:

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Coronavirus:

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID -19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion . Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der

Gesundheitssysteme berücksichtigen.

Hinweis:

Menschen unter 25 Jahren sind durch die Meningokokken-Krankheit (B) gefährdet . Eine Impfung wird empfohlen.

Schlussbestimmungen

Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten . Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

Datenstand vom: 01.11.2021 08:42 für Kunden von: SZ-Reisen GmbH, Ostra-Allee 20, 01067 Dresden

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt.

Einreisebestimmungen

Coronavirus:

Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen : https://covid19.public.lu/en/travellers/visiting-luxembourg.html.

Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.

Quarantänemaßnahmen:

Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 7 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres. Dies gilt für Reisende, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise nach Luxemburg in Indien aufgehalten haben .

- Diese Reisenden müssen sich bei der Ankunft testen lassen und dann für 7 Tage in Quarantäne begeben.

- An Tag 6 müssen sie einen weiteren Test durchführen lassen , um die Quarantäne nach Erhalt des negativen Ergebnisses zu beenden.

- Wird der zweite Test nicht durchgeführt, dauert die Quarantäne stattdessen 14 Tage.

- Zudem müssen betroffene Reisende sich bei der luxemburgischen Gesundheitsbehörde anmelden und angeben , dass sie einen Voraufenthalt in Indien hatten.

Wichtig bei der Einreise:

Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.

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Einreisebestimmungen

- Die Testpflicht gilt für alle Reisenden über 6 Jahren, die auf dem Luftweg einreisen.

- Diese müssen bei der Ankunft einen maximal 72 Stunden alten Nukleinsäureamplifikationstest, z.B. nach PCR-Methode, oder einen maximal 48 Stunden alten Antigentest vorweisen.

- Der Test muss elektronisch oder in Papierform, auf Englisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch oder mit Übersetzung in eine der luxemburgischen Verwaltungssprachen, vorgewiesen werden.

- Auch Flugreisende, die über die deutschen Flughäfen Hahn, Frankfurt/ Main oder Köln einfliegen und mit dem Auto nach Luxemburg weiterreisen, müssen einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Es kommt zu COVID-19- Tests vor Ort. Dies gilt für Reisende mit Voraufenthalt in Indien (s.o.). Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen.

Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen . Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.

Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:

Reisende, die nachweisen können, dass sie vollständig gegen COVID-19 geimpft wurden oder von der Krankheit genesen sind, können sich von der Testpflicht bei Einreise befreien. Sie müssen dazu einen Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen, der die folgenden Anforderungen erfüllt:

https://covid19.public.lu/en/travellers/visiting-luxembourg.html. (https://covid19.public.lu/en/travellers/visiting-luxembourg.html.) Wichtig am Zielort:

Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens . Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Der Besuch einiger öffentlicher Einrichtungen wird durch das "CovidCheck"-System erleichtert, über das Reisende ihren Impf- oder Gesundheitsstatus beziehungsweise einen Testnachweis verifizieren können .

- Nächtliche Ausgangssperre: ja

- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen - Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen - Bars: geöffnet mit Beschränkungen

- Clubs: geöffnet mit Beschränkungen - Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen

- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen - Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen

- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar

- Maskenpflicht: ja - in öffentlichen Verkehrsmitteln, geschlossenen öffentlichen Räumen und im Freien , wenn der Mindestabstand nicht gehalten werden kann

- Mindestabstand: 2.00 Meter

- Versammlungsverbot: ja, ab 10 Personen Reisewarnung aufgrund von COVID-19:

Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen . Ab dem 27.06.2021 gilt dies nicht mehr.

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:

Reisepass

Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Vorläufiger Reisepass

Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Kinderreisepass

Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Personalausweis / Identitätskarte

Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Vorläufiger Personalausweis

Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.

Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich , dass Sie sich ausweisen müssen.

Minderjährige:

Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des /der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:

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Einreisebestimmungen

Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt .

Anforderungen der Fluggesellschaft:

Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Reiseland: Belgien

Gesundheitliche Hinweise

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:

- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung - Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition - Meningokokken-Krankheit (B), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition Masern:

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Coronavirus:

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID -19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion . Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der

Gesundheitssysteme berücksichtigen.

Hinweis:

Menschen unter 25 Jahren sind durch die Meningokokken-Krankheit (B) gefährdet. Eine Impfung wird empfohlen.

Schlussbestimmungen

Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten . Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

Datenstand vom: 01.11.2021 08:41 für Kunden von: SZ-Reisen GmbH, Ostra-Allee 20, 01067 Dresden

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt.

Einreise auf dem Landweg:

In Antwerpen (Innenstadt mit Ausnahme des Hafengebiets sowie den Autobahnen A 12 und A14) und Brüssel (gesamte Region mit Ausnahme der Stadtautobahn) wurden Umweltzonen eingerichtet, in denen die Kennzeichen aller Fahrzeuge automatisch von Kameras erfasst werden.

Reisende sollten vor Einreise in diese sogenannten "Low Emission Zones" (LEZ) überprüfen, ob ihr Fahrzeug dort zugelassen ist, und müssen es gegebenenfalls registrieren. Prüfen Sie dies für Antwerpen unter https://lez.antwerpen.be/ und für Brüssel unter https://www.lez.brussels. Die Registrierung für eine Umweltzone ist nicht auf die jeweils andere Umweltzone übertragbar. Bei Nichteinhaltung dieser Vorkehrungen muss mit Geldstrafen gerechnet werden.

Einreisebestimmungen

Coronavirus:

Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen : https://www.info-coronavirus.be/en/travels/. Belgien unterteilt andere Länder in eine grüne, orange und rote Kategorie sowie Hochrisikogebiete, jeweils innerhalb und außerhalb der EU. Es bestehen Reisebeschränkungen für ungeimpfte Drittstaatsangehörige aus roten Ländern außerhalb der EU sowie für die Einreise aus Hochrisikoländern außerhalb der EU. Die Länderkategorisierung finden Sie unter folgendem Link: https://www.info-coronavirus.be/en/colour-codes-by-country/

(https://www.info-coronavirus.be/en/colour-codes-by-country/). Die Hochrisikogebiete finden Sie unter folgendem Link:

https://www.info-coronavirus.be/en/countries-with-high-risk/ (https://www.info-coronavirus.be/en/countries-with-high-risk/).

Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder

Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise. Der Aufenthalt innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise ist

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Einreisebestimmungen

auch maßgeblich für die Bestimmung der Farbkategorie und den damit verbundenen Regeln zu Einreise.

Quarantänemaßnahmen:

Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 10 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres.

- Die Quarantänepflicht betrifft Reisende aus rot eingestuften Ländern außerhalb der EU sowie Personen , die sich für mindestens 48 Stunden in einem solchen Land aufgehalten haben. Die Quarantäne gilt jedoch nicht bei Aufenthalten von weniger als 48 Stunden in Belgien, wenn Reisende mit privaten Transportmitteln reisen. Davon ausgenommen sind zudem Reisende aus der folgenden Aufstellung :

https://www.info-coronavirus.be/en/redcountrieswhitelist/. (https://www.info-coronavirus.be/en/redcountrieswhitelist/.) - Weiterhin gilt eine Quarantänepflicht für Reisende aus Hochrisikoländern innerhalb der EU .

- Für Reisende aus rot eingestuften Ländern innerhalb der EU kommt es nur dann zu Quarantänemaßnahmen, wenn diese keinen anerkannten Test-, Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen können. In diesem Fall können betroffene Reisende jedoch auch schon an Tag 1 oder 2 ihres Aufenthalts getestet werden und die Quarantäne nach Erhalt eines negativen Ergebnisses beenden.

- Quarantänepflichtige Reisende müssen sich am 1. und 7. Tag vor Ort testen lassen und können bei negativem Ergebnis des zweiten Tests die Quarantäne beenden.

- Zudem müssen Reisende aus einer roten Zone innerhalb und außerhalb der EU in der Region Brüssel-Hauptstadt eine Quarantäne von 10 Tagen einhalten. Die Quarantänezeit kann durch einen negativen PCR- Test am siebten Tag nach Einreise verkürzt werden .

- Kinder unter 12 Jahren sind von der Quarantäne ausgenommen.

Wichtig bei der Einreise:

Reisende aus der grünen und orangen Kategorie können uneingeschränkt einreisen, insofern sie sich innerhalb der letzten 14 Tage nicht in einem Land der roten Kategorie oder einem Hochrisikogebiet aufgehalten haben. Sie müssen jedoch auch das Einreiseformular ausfüllen.

Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.

Für Reisende aus den roten Ländern innerhalb der EU gilt:

- Diese müssen einen bei Ankunft maximal 72 Stunden alten, negativen PCR-Test vorweisen.

- Sie können den Nachweis auch über das Digitale COVID-Zertifikat der EU erbringen.

- Kinder unter 12 Jahren sind davon ausgenommen.

- Ebenso ausgenommen sind Reisende, die aus einer roten Zone innerhalb der EU mit dem Auto , Zug oder Bus einreisen und weniger als 48 Stunden in Belgien bleiben werden.

Für Reisende aus den roten Ländern außerhalb der EU gilt:

- Diese müssen einen bei Ankunft maximal 72 Stunden alten, negativen PCR-Test vorweisen. Es kommt zu COVID-19-Tests vor Ort.

Quarantänepflichtige Reisende werden bei der Ankunft sowie nach 7 Tagen einem weiteren Test unterzogen. Auch Reisende aus rot eingestuften Regionen innerhalb der EU müssen sich am 7. Tag einem Test unterziehen. Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://travel.info-coronavirus.be/de/public-health-passenger-locator-form.

- Das Formular ("Passenger Locator Form") muss innerhalb von 48 Stunden vor Einreise online ausgefüllt und abgeschickt werden.

- Ein Nachweis, in elektronischer oder ausgedruckter Form, muss zur Einreise vorgelegt werden.

- Ausgenommen davon sind Reisende, die sich für weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, wenn sie mit privaten Transportmitteln einreisen. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden . Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende

Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen . Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.

Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:

- Reisende, die aus rot eingestuften Ländern innerhalb er EU einreisen, können sich von der Testpflicht befreien. Sie müssen dazu den Nachweis einer vollständigen Impfung mindestens 14 Tage vor Einreise oder den Nachweis einer Genesung mittels Positivtestung vor mindestens 11 und maximal 180 Tagen erbringen. Auch das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird anerkannt.

- Reisende, die aus rot eingestuften Ländern außerhalb der EU einreisen, können ihre Quarantänepflicht verkürzen, wenn sie mindestens 14 Tage vor Einreise vollständig mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft wurden oder sie ebenfalls , wie oben beschrieben, ihre Genesung nachweisen können. Diese Reisenden können sich dann bereits an Tag 1 oder 2 ihres Aufenthalts testen lassen und müssen sich

dementsprechend kürzer isolieren.

- Reisende aus Hochrisikogebieten innerhalb der EU können sich von der Quarantänepflicht sowie den Testungen vor Ort befreien , wenn sie eine vollständige Impfung nach den genannten Maßstäben nachweisen können.

- In der Region Brüssel-Hauptstadt können sich Geimpfte und Genesene unter den genannten Voraussetzungen ebenfalls von der Quarantäne befreien.

- Kinder zwischen 12 und 18 Jahren ohne Impfnachweis unterliegen den oben genannten Pflichten.

Transit:

Der Transit ist möglich. Transitreisende aus grün und orange eingestuften Ländern unterliegen keinen Einschränkungen . Auch Transitreisende aus rot eingestuften Ländern sind von den genannten Pflichten befreit und müssen kein Einreiseformular ausfüllen, wenn sie sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten. Transitreisende aus Hochrisikogebieten unterliegen hingegen folgenden Auflagen :

https://www.info-coronavirus.be/en/countries-with-high-risk/. Zudem sollten sich alle Reisenden bei ihrer Fluggesellschaft über mögliche abweichende Regelungen erkundigen.

Wichtig am Zielort:

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Einreisebestimmungen

Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens . Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Zum Besuch einiger öffentlicher Einrichtungen wird ein Impf -, Genesungs- oder Testnachweis nachweis benötigt. Dazu soll die Anwendung “CovidSafeBE" genutzt werden: https://covidsafe.be/en (https://covidsafe.be/en).

- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet

- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen - Bars: geöffnet mit Beschränkungen

- Clubs: geöffnet mit Beschränkungen - Geschäfte: geöffnet

- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet - Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen - Gotteshäuser: geöffnet mit Beschränkungen

- Maskenpflicht: ja - in großen Teilen der Öffentlichkeit, regional unterschiedlich - Mindestabstand: 1.50 Meter

- Versammlungsverbot: teilweise

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:

Reisepass

Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein . Vorläufiger Reisepass

Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein . Kinderreisepass

Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein . Personalausweis / Identitätskarte

Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein . Vorläufiger Personalausweis

Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein .

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.

Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich , dass Sie sich ausweisen müssen.

Minderjährige:

Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des /der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:

Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt .

Anforderungen der Fluggesellschaft:

Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Reiseland: Niederlande

Gesundheitliche Hinweise

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:

- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung - Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei besonderer Exposition Masern:

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

(6)

Einreisebestimmungen

Coronavirus:

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID -19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion . Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der

Gesundheitssysteme berücksichtigen.

Hinweis:

Menschen unter 25 Jahren sind durch die Meningokokken-Krankheit (B) gefährdet . Eine Impfung wird empfohlen.

Achtung:

Ist eine Reise in die folgenden Gebiete geplant, beachten Sie bitte die jeweils geltenden Reisebestimmungen:

-Sint Maarten -Aruba -Bonaire -Curacao

Schlussbestimmungen

Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten . Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

Datenstand vom: 01.11.2021 08:42 für Kunden von: SZ-Reisen GmbH, Ostra-Allee 20, 01067 Dresden

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt.

Einreisebestimmungen

Coronavirus:

Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen :

https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/visiting-the-netherlands.

Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.

Reisen innerhalb des Landes:

Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.

Quarantänemaßnahmen:

Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 10 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres.

- Die Quarantänemaßnahmen gelten nicht für Reisende aus als sicher eingestuften Ländern, diese finden Sie unter folgendem Link:

https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/visiting-the-netherlands-from-abroad/eu-list-of-safe-countries (https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/visiting-the-netherlands-from-abroad/eu-list-of-safe-countries).

- Zudem wird noch einmal unterschieden zwischen Risikoländern, Hochrisikoländern und Virusvariantengebieten . Für Reisende aus Risikoländern stellt die Quarantäne eine dringende Empfehlung dar. Personen, die aus Risikogebieten innerhalb der EU reisen, können diese mit einem Test-, Impf- oder Genesungsnachweis umgehen. Personen, die aus Risikogebieten außerhalb der EU reisen, können diese mit einem Test- oder Impfnachweis umgehen. Reisende aus Hochrisikoländern und Virusvariantengebieten müssen sich hingegen verpflichtend in Quarantäne begeben.

- Quarantänepflichtige Reisende können sich in ihrer Unterkunft selbst isolieren. Sie müssen die folgende Quarantäne-Erklärung ausfüllen und mitführen: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/documents/publications/2021/05/26/quarantine-declaration

(https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/documents/publications/2021/05/26/quarantine-declaration).

- Die Quarantänedauer kann verkürzt werden, wenn Reisende sich nach 5 Tagen auf das Coronavirus testen lassen und das Ergebnis negativ ist . - Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link :

https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/self-quarantine (https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/self-quarantine).

Wichtig bei der Einreise:

Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.

- Die Testpflicht gilt für alle Reisenden ab 12 Jahren, die aus den als nicht sicher eingestuften Staaten einreisen. Dabei wird unterschieden zwischen Risikoländern, Hochrisikoländern und Virusvariantengebieten .

(7)

Einreisebestimmungen

- Reisende aus Risikogebieten oder Hochrisikogebieten müssen einen bei Ankunft maximal 72 Stunden alten, negativen PCR-Test vorweisen.

Alternativ kann ein maximal 48 Stunden alter Antigen-Test vorgelegt werden. Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird ebenfalls anerkannt.

- Reisende aus Virusvariantengebieten, die per Flugzeug oder Schiff einreisen, müssen einen negativen Schnelltest vorweisen, der bei Abreise nicht älter als 24 Stunden und bei Ankunft nicht älter als 48 Stunden sein darf. Alternativ kann ein bei Ankunft maximal 72 Stunden alter PCR-Test oder ein maximal 48 Stunden alter Antigen-Test in Kombination mit einem bei Abreise maximal 24 Stunden alten Schnelltest vorgelegt werden.

Die Schnelltests dürfen keine Selbsttests sein.

- Reisende aus Virusvariantengebieten, die mit privaten Transportmitteln einreisen, müsse einen maximal 72 Stunden alten, negativen PCR- Test oder einen maximal 48 Stunden alten Antigen-Test zur Ankunft vorweisen. Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link:

https://assets.ctfassets.net/biom0eqyyi6b/1ujr8KV2qtylvVTMpEFDDA/063bc2c6100ae1899a0e9d153b356aed/Gezondheidsverklaring_versie2.pdf . Dies gilt für alle Flugreisenden. Bei Einreisen auf dem See- und Landweg ist dieses Formular nicht erforderlich. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen . Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.

Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:

- Vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen können auch aus nicht sicheren Drittländern wieder einreisen, solange es sich dabei nicht um Virusvariantengebiete handelt. Dazu müssen sie einen Impfnachweis nach den folgenden Anforderungen vorlegen :

https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/visiting-the-netherlands-from-abroad/exemptions-to-the-entry-ban/requirements-for-proof-of -vaccination-issued-outside-the-eu

(https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/visiting-the-netherlands-from-abroad/exemptions-to-the-entry-ban/requirements-for-proof- of-vaccination-issued-outside-the-eu).

- Reisende aus Risikogebieten innerhalb der EU können sich von der Testpflicht bei Einreise befreien , wenn sie vollständig geimpft oder genesen sind. Für Reisende aus Risikogebieten außerhalb der EU ist die Befreiung von der Testpflicht jedoch nur nach vollständiger Impfung möglich . Gleiches gilt im Hinblick auf die Empfehlung zur Quarantäne. Die Erleichterungen gelten nicht bei Einreise aus Hochrisikogebieten oder Virusvariantengebieten. Als Nachweise werden das Digitale COVID-Zertifikat der EU oder die folgenden Zertifikate anerkannt:

https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/plan-to-reopen-society/conditions-for-entering-the-netherlands (https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/plan-to-reopen-society/conditions-for-entering-the-netherlands).

Transit:

Der Transit ist möglich.

- Flugreisende aus Risikogebieten müssen einen Anschlussflug innerhalb von 48 Stunden nachweisen können. Der Transitbereich des Flughafens darf während dieses Zeitraums nicht verlassen werden. Die Testpflicht für Reisende aus Risikoländern entfällt jedoch nur dann , wenn diese den Flughafen nicht verlassen und innerhalb eines Tages weiterreisen .

- Es kann zu abweichenden Bestimmungen der einzelnen Flughäfen und Fluggesellschaften kommen, weshalb Reisende sich in jedem Fall individuell dort informieren sollten.

- Die Pflicht, das Gesundheitsformular auszufüllen, besteht auch für Transitreisende auf dem Luftweg . Reisende, die auf dem Landweg aus Risikogebieten durch die Niederlande hindurch reisen, müssen dies innerhalb von 12 Stunden tun, um nicht der Testpflicht zu unterliegen.

Wichtig am Zielort:

Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens . Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Ab dem 25.09.2021 wird für den Zugang zu einigen öffentlichen Einrichtungen ein “Coronavirus Entry Pass” benötigt . Diesen erhalten Reisende mit abgeschlossener Impfung oder Genesung oder einem maximal 24 Stunden alten, negativen Testergebnis.

- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen - Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen - Bars: geöffnet mit Beschränkungen

- Clubs: geschlossen - Geschäfte: geöffnet

- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen - Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen

- Strände: geöffnet

- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen - Maskenpflicht: ja - in öffentlichen Verkehrsmitteln - Mindestabstand: 1.50 Meter

- App: https://coronamelder.nl (https://coronamelder.nl) Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:

Reisepass

Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Vorläufiger Reisepass

Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Kinderreisepass

Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Personalausweis / Identitätskarte

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Einreisebestimmungen

Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Vorläufiger Personalausweis

Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.

Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich , dass Sie sich ausweisen müssen.

Minderjährige:

Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des /der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:

Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt .

Anforderungen der Fluggesellschaft:

Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

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