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Einreisebestimmungen

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Einreisebestimmungen

Nationalität: Deutschland Sprache: Deutschland

Reiseland: Frankreich

Gesundheitliche Hinweise

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:

- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung - Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

- Frühsommer-Meningoenzephalitis Masern:

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Coronavirus:

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID -19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion . Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der

Gesundheitssysteme berücksichtigen.

Schwangere:

Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:

- Zika-Virus Kinder:

Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:

- Dengue-Fieber

Schlussbestimmungen

Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten . Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

Datenstand vom: 19.10.2021 11:46 für Kunden von: SZ-Reisen GmbH, Ostra-Allee 20, 01067 Dresden

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt.

Einreise auf dem Landweg:

Wenn Sie mit dem Auto nach Frankreich einreisen, beachten Sie bitte, dass die Fahrerlaubnis mit 17 Jahren nicht gilt.

Einreisebestimmungen

Coronavirus:

Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen :

https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/. Frankreich kategorisiert andere Länder hinsichtlich ihrer Infektionslage in eine grüne, orange oder rote Kategorie. Zu nicht essenziellen Zwecken dürfen derzeit nur Reisende aus grün eingestuften Staaten oder vollständig geimpfte Personen einreisen.

Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.

Reisen innerhalb des Landes:

Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.

- In zahlreichen öffentlichen, überregionalen Verkehrsmitteln wird jedoch der "Pass sanitaire" benötigt, ein Nachweis über den Impf-, Genesungs-

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Einreisebestimmungen

oder Teststatus.

- Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link : https://www.gouvernement.fr/pass-sanitaire-toutes-les-reponses-a-vos-questions.

Wichtig bei der Einreise:

Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.

- Es muss sich dabei um einen maximal 72 Stunden alten PCR- Test oder einen maximal 48 Stunden alten Antigen-Test handeln.

- Eine Sonderregel gilt derzeit für Reisende aus den folgenden Ländern, deren Test nicht älter als 24 Stunden sein darf:

https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/

(https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/).

- Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 12 Jahren.

Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link:

https://www.interieur.gouv.fr/Actualites/L-actu-du-Ministere/Certificate-of-international-travel. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen . Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.

Korsika

- Reisende nach Korsika benötigen einen maximal 72 Stunden alten PCR- Test oder einen maximal 48 Stunden alten Antigen-Test zur Einreise.

- Ausgenommen davon sind Kinder unter 11 Jahren.

- Reisende müssen zudem schriftlich erklären, dass sie den Einreiseregeln nach Korsika nachkommen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.prefectures-regions.gouv.fr/corse/ (https://www.prefectures-regions.gouv.fr/corse/).

Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:

Geimpfte:

- Vollständig gegen COVID-19 geimpfte Reisende können aus allen Staaten einreisen, wenn sie einen Impfnachweis mitführen, der die folgenden Voraussetzungen erfüllt: https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/

(https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/).

- Reisende können die entsprechenden Nachweise in Papierform oder in digitaler Form, z. B. über die französische App "TousAntiCovid", vorlegen.

- Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird anerkannt.

- Auch geimpfte Reisende müssen jedoch das Einreiseformular ausfüllen.

Genesene:

- Von COVID-19 genesene Reisende können sich von der Testpflicht befreien , wenn sie einen Genesungsnachweis nach den folgenden Anforderungen erbringen: https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/.

(https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/.) Korsika:

- Reisende nach Korsika können sich nur dann von der Testpflicht befreien , wenn sie einen Impfnachweis nach den folgenden Voraussetzungen vorlegen:

https://www.prefectures-regions.gouv.fr/corse/Documents-publications/Salle-de-presse/Communique-de-presse/Covid-19-nouvelles-dispositions-a pplicables-avant-l-arrivee-en-Corse.

Transit:

Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich . Die Durchreise über den Landweg ist lediglich über die EU- und Schengen-Staaten möglich.

Flugreisende müssen ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen . EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren Wohnsitz auch aus Drittstaaten anreisen, müssen aber – je nach Destination – die verschärften Einreisebestimmungen beachten. Reisenden von außerhalb der EU-Staaten wird derzeit nur der Flughafentransit gestattet, dabei darf der Zwischenstopp nicht länger als 24 Stunden dauern.

Wichtig am Zielort:

Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens . Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.

- Zum Besuch einiger öffentlicher Einrichtungen oder Veranstaltungen wird der sogenannte "Pass sanitaire" benötigt, ein Nachweis über den Impf-, Genesungs- oder Teststatus.

- Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.gouvernement.fr/pass-sanitaire-toutes-les-reponses-a-vos-questions.

(https://www.gouvernement.fr/pass-sanitaire-toutes-les-reponses-a-vos-questions.) - Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet

- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen - Bars: geöffnet mit Beschränkungen

- Clubs: geschlossen

- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen

- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen - Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen

- Strände: geöffnet mit Beschränkungen

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Einreisebestimmungen

- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen - Taxis: teilweise verfügbar

- Maskenpflicht: ja - in öffentlichen Verkehrsmitteln und geschlossenen öffentlichen Räumen ; im Freien nur bei Menschenansammlungen - Mindestabstand: ja

- App: https://www.gouvernement.fr/info-coronavirus/tousanticovid Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:

Reisepass

Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Vorläufiger Reisepass

Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Kinderreisepass

Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Personalausweis / Identitätskarte

Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Vorläufiger Personalausweis

Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.

Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich , dass Sie sich ausweisen müssen.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:

Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt .

Anforderungen der Fluggesellschaft:

Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Minderjährige:

Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des /der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.

Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:

- Eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung Dies gilt für Minderjährige unter 15 Jahren.

Reiseland: Schweiz

Gesundheitliche Hinweise

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:

- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung Masern:

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Coronavirus:

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID -19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion . Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der

Gesundheitssysteme berücksichtigen.

Hinweis:

Von April bis Oktober kann es in endemischen Gebieten zur Übertragung der Frühsommer -Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse

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Einreisebestimmungen

kommen.

Schlussbestimmungen

Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten . Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

Datenstand vom: 19.10.2021 11:46 für Kunden von: SZ-Reisen GmbH, Ostra-Allee 20, 01067 Dresden

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung .

Einreisebestimmungen

Coronavirus:

Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen : https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/sem/aktuell/faq-einreiseverweigerung.html# 778152011.

Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.

Quarantänemaßnahmen:

Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 10 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres.

- Die Quarantänemaßnahmen gelten für Reisende aus Virusvarianten -Gebieten. Eine Liste dieser Gebiete finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-f uer-reisende/liste.html#1333144106

(https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen- fuer-reisende/liste.html#1333144106) .

- Betroffene Reisende müssen sich unmittelbar nach der Einreise auf direktem Weg in ihre Unterkunft begeben und sich zudem innerhalb von zwei Tagen bei den zuständigen Behörden melden .

- Die Quarantäne kann mit Zustimmung der zuständigen Gesundheitsbehörde durch einen negativen PCR- oder Antigen-Test ab dem siebten Tag verkürzt werden.

- Kinder unter 16 Jahren unterliegen nicht der Quarantänepflicht.

Wichtig bei der Einreise:

Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.

- Die Testpflicht betrifft alle Reisenden ab einem Alter von 16 Jahren.

- Es muss sich um einen PCR-Test, bei Ankunft nicht älter als 72 Stunden, oder einen Antigen-Test, bei Ankunft nicht älter als 48 Stunden, handeln. Es kommt zu COVID-19-Tests vor Ort.

- 4 bis 7 Tage nach der Einreise müssen sich Reisende vor Ort einem weiteren PCR - oder Antigen-Test unterziehen.

- Der Test ist kostenpflichtig.

- Das Ergebnis muss der zuständigen kantonalen Behörde mitgeteilt werden (siehe dazu

https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-f uer-reisende/quarantaene-einreisende.html

(https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen- fuer-reisende/quarantaene-einreisende.html)).

- Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren. Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://swissplf.admin.ch/formular.

- Die Registrierungspflicht gilt für alle Reisenden.

- Das Formular kann frühestens 48 Stunden vor Einreise ausgefüllt werden.

- Es wird ein QR-Code generiert, den Reisende vorweisen müssen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen . Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.

Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:

- Reisende, die nachweisen können, dass sie vollständig gegen COVID-19 geimpft wurden oder von der Krankheit genesen sind, können sich von der Test- und Quarantänepflicht befreien.

- Können Reisende ihre Impfung/Genesung innerhalb der letzten 6 Monate nachweisen, können sie die Erleichterungen geltend machen. Dies können sie jedoch nur für eine Dauer von 6 Monaten ab der Genesung und 12 Monaten ab der Impfung.

- Welche Nachweise zur Impfung und Genesung anerkannt werden , finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-f

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Einreisebestimmungen

uer-reisende/quarantaene-einreisende.html

(https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen- fuer-reisende/quarantaene-einreisende.html).

Transit:

Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich . Reisende aus Virusvarianten-Gebieten müssen auf dem Luftweg weiterreisen, ohne den Transitbereich des Flughafens zu verlassen . Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Fluggesellschaft.

Wichtig am Zielort:

Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens . Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.

- Für den Zugang zu einigen öffentlichen Einrichtungen wird ein Impf - oder Genesungsnachweis benötigt.

- Alternativ wird ein maximal 72 Stunden alter PCR-Test oder ein maximal 48 Stunden alter Antigen-Test mit negativem Ergebnis anerkannt.

- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet

- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen - Bars: geöffnet mit Beschränkungen

- Clubs: geöffnet mit Beschränkungen - Geschäfte: geöffnet

- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen - Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen

- Gotteshäuser: geöffnet mit Beschränkungen - Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar

- Maskenpflicht: ja - in geschlossenen öffentlichen Räumen, öffentlichen Verkehrsmitteln und im Freien, wenn der Mindestabstand nicht gehalten werden kann

- Mindestabstand: 1.50 Meter

- Versammlungsverbot: ja (bis auf Weiteres) - ab 5 Personen in Innenbereichen und ab 15 Personen im Freien - App: https://play.google.com/store/apps/details?id=ch.admin.bag.dp3t&hl=de&gl=US

(https://play.google.com/store/apps/details?id=ch.admin.bag.dp3t&hl=de&gl=US) - Regionale Abweichungen möglich

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:

Reisepass

Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Vorläufiger Reisepass

Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Kinderreisepass

Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Personalausweis / Identitätskarte

Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Vorläufiger Personalausweis

Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein .

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.

Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich , dass Sie sich ausweisen müssen.

Minderjährige:

Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des /der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:

Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt .

Anforderungen der Fluggesellschaft:

Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

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