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Einreisebestimmungen

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Einreisebestimmungen

Nationalität: Deutschland Sprache: Deutschland

Reiseland: Spanien

Gesundheitliche Hinweise

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:

- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung - Hepatitis A

Masern:

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Coronavirus:

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID -19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion . Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der

Gesundheitssysteme berücksichtigen.

Coronabestimmungen

Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus den folgenden Regionen dürfen einreisen: EU, Schengenraum. Zudem wird die Einreise aus folgenden Drittstaaten wieder erlaubt https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm

(https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm). Die Einreisevoraussetzung ist geknüpft an das Abreiseland und nicht die Staatsangehörigkeit der Reisenden.

Die Maßnahmen von Gebiet zu Gebiet variieren jedoch aktuell sehr stark und vor Beginn einer geplanten Reise ist es daher zwingend erforderlich, den aktuellen Stand bei der zuständigen Auslandsvertretung abzufragen .

Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.

Reisen innerhalb des Landes:

Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich . Eine Übersicht über die aktuellen lokalen Maßnahmen finden Sie unter folgendem Link: https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm

(https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm).

Inlandsreisen auf die Balearen

- Reisen aus anderen autonomen Gemeinschaften oder von den Kanaren auf die Balearen sind uneingeschränkt möglich.

- Abweichend dazu können die jeweiligen Transportunternehmen dennoch eigene Anforderungen an Reisende stellen . Bitte informieren Sie sich diesbezüglich rechtzeitig vorab.

Inlandsreisen auf die Kanaren

- Bei Reisen aus anderen autonomen Gemeinschaften oder von den Balearen auf die Kanaren kommt es zur Testpflicht .

- Reisende ab einem Alter von 12 Jahren und 3 Monaten müssen ein negatives Testergebnis auf Spanisch , elektronisch oder als Ausdruck, vorweisen.

- Es muss sich um einen maximal 72 Stunden alten PCR-Test oder einen maximal 24 Stunden alten Antigen-Test handeln.

- Abweichend dazu können die jeweiligen Transportunternehmen eigene Anforderungen an Reisende stellen . Bitte informieren Sie sich diesbezüglich rechtzeitig vorab.

Wichtig bei der Einreise:

Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.

- Die Testpflicht betrifft Reisende aus Risikogebieten und Hochrisikogebieten . Die Einstufung dieser Gebiete finden Sie unter folgendem Link:

https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm (https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm).

- Betroffene Reisende müssen ein negatives Testergebnis nach NAAT -Verfahren (zum Beispiel PCR, TMA, LAMP und Weitere) vorweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf.

- Es werden auch in der EU anerkannte, maximal 24 Stunden alte Antigen-Tests akzeptiert.

(2)

Einreisebestimmungen

- Das Ergebnis muss im Original, als Ausdruck oder elektronisch und auf Spanisch , Deutsch, Französisch oder Englisch, vorgewiesen werden. Es muss den Namen, das Testdatum, den Sitz des Labors, die Testmethode und das letztendliche, negative Testergebnis enthalten.

- Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht befreit. Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt.

- Reisende auf dem Luftweg müssen das folgende Formular ausfüllen: https://www.spth.gob.es/ (https://www.spth.gob.es/.).

- Reisende auf dem Seeweg müssen das folgende Formular ausfüllen: https://spthm.puertos.es (https://spthm.puertos.es).

- Alternativ kann die App https://www.spth.gob.es (https://www.spth.gob.es) zur Registrierung genutzt werden.

- Das Formular muss innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise ausgefüllt werden

- Es wird ein QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Flugreisende müssen beachten, dass der benötigte QR-Code nur generiert wird, wenn sie ihre Sitzplatznummer im Formular angeben. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden . Passagiere können auch kontaktiert und aufgefordert werden, bis zu 48 Stunden nach ihrer Ankunft in Spanien einen PCR-, TMA- oder LAMP-Test zu machen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.

Kanarische Inseln

Es gelten die gleichen Testvorschriften wie bei der Einreise auf das Festland . Balearische Inseln

Es gelten die gleichen Testvorschriften wie bei der Einreise auf das Festland . Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:

Reisen aus Risikogebieten/Hochrisikogebieten auf das Festland

- Reisende ab 12 Jahren, die aus einem Risikogebiet einreisen, können sich von der Testpflicht befreien, wenn sie vollständig geimpft sind.

- Die vollständige Impfung muss mindestens 14 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein.

- Welche Impfnachweise anerkannt werden, lesen Sie unter folgendem Link:

https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm (https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm).

- Es können sich auch Genesene aus Risikogebieten, jedoch nicht aus Großbritannien, von der Testpflicht befreien, wenn sie nachweisen können, dass ihre Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht mehr als 180 Tage zurückliegt.

- Welche Genesungsnachweise anerkannt werden , lesen Sie unter folgendem Link:

https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm (https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm).

- Die entsprechenden Nachweise müssen elektronisch oder ausgedruckt auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorgelegt werden.

- Geimpfte oder Genesene aus Hochrisikogebieten können die genannten Erleichterungen nicht geltend machen.

Reisen aus Drittstaaten auf das Festland

- Geimpfte Reisende aus Drittstaaten dürfen wieder nach Spanien einreisen und können sich von der Testpflicht befreien , wenn sie einen anerkannten Impfnachweis erbringen.

- Die vollständige Impfung muss mindestens 14 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein.

- Welche Impfnachweise anerkannt werden, lesen Sie unter folgendem Link:

https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm (https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm).

Reisen auf die Kanaren

- Reisende aus Risikogebieten, die eine Impfung erhalten haben oder genesen sind, können sich von der Testpflicht befreien.

- Dies gilt auch für Reisende, die aus anderen spanischen Regionen auf die Kanaren reisen.

- Geimpfte und Genesene müssen einen offiziellen Nachweis vorlegen , der die folgenden Voraussetzungen erfüllt :

https://www.hellocanaryislands.com/travelling-to-the-canary-islands/. (https://www.hellocanaryislands.com/travelling-to-the-canary-islands/.) - Geimpfte oder Genesene aus Hochrisikogebieten können die genannten Erleichterungen nicht geltend machen.

Transit:

Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich .

- Transitreisende auf dem Landweg unterliegen der Testpflicht , wenn sie aus Risikogebieten reisen.

- Beim Transit auf dem Luft- oder Seeweg können Erleichterungen für Reisende gelten, die den Transitbereich nicht verlassen, diese sollten sich jedoch bei ihrer jeweiligen Flug- oder Schifffahrtsgesellschaft über die Anforderungen erkundigen .

- Transitreisende müssen das Einreiseformular ausfüllen . Wichtig am Zielort:

Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens . Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Teilweise wird zum Besuch öffentlicher Einrichtungen ein Impf -, Genesungs- oder Testnachweis benötigt. Eine Übersicht zu den aktuellen Maßnahmen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/ciudadania/otrosIdiomas.htm (https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/ciudadania/otrosIdiomas.htm).

- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet

- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen - Bars: geöffnet mit Beschränkungen

(3)

Einreisebestimmungen

- Clubs: geöffnet mit Beschränkungen * teilweise nur mit Impf,- Genesungs- oder Testnachweis - Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen

- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen - Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen

- Strände: geöffnet mit Beschränkungen

- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen

- Maskenpflicht: teilweise * in geschlossenen öffentlichen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln - im Freien nur an belebten Orten und wenn der Mindestabstand unterschritten wird

- Mindestabstand: 1.50 Meter

- App: https://radarcovid.gob.es (https://radarcovid.gob.es)

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt.

Einreisebestimmungen

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:

Reisepass

Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.

Vorläufiger Reisepass

Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.

Kinderreisepass

Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.

Personalausweis / Identitätskarte

Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.

Vorläufiger Personalausweis

Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.

Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich , dass Sie sich ausweisen müssen.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:

Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt .

Anforderungen der Fluggesellschaft:

Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Minderjährige:

Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des /der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.

Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:

- Eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung

Minderjährige mit spanischer Staatsangehörigkeit, die nicht in Begleitung eines Sorgeberechtigen reisen, benötigen für die Ausreise eine Ausreisegenehmigung. Dies gilt auch für Minderjährige mit deutsch-spanischer Doppelstaatsbürgerschaft.

Reiseland: Portugal

Gesundheitliche Hinweise

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:

- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung

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Einreisebestimmungen

- Hepatitis A

- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten

- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition - Meningokokken-Krankheit (B), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition Masern:

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Coronavirus:

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID -19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion . Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der

Gesundheitssysteme berücksichtigen.

Hinweis:

Menschen unter 25 Jahren sind durch die Meningokokken-Krankheit (B) gefährdet. Eine Impfung wird empfohlen.

Besonderheit:

Auf Madeira bestehen für Kinder aktuell folgende spezielle Gefahren:

-Dengue-Fieber

Coronabestimmungen

Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen : https://www.visitportugal.com/en/content/covid-19-measures-implemented-portugal.

Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.

Reisen innerhalb des Landes:

Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt. Jedoch kann bei Flug- und Schiffsreisen ein Digitales COVID-Zertifikat oder ein entsprechender Nachweis verlangt werden.

Quarantänemaßnahmen:

Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 14 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres.

- Die Quarantäne gilt bei Voraufenthalten in Südafrika , Botswana, Eswatini , Lesotho, Namibia, Simbabwe oder Mosambik.

- Die Quarantäne kann häuslich oder in einer staatlich zugewiesenen Unterkunft erfolgen.

- Quarantänepflichtige Reisende müssen zusätzlich das folgende Formular ausfüllen: https://travel.sef.pt/Forms/Default.aspx (https://travel.sef.pt/Forms/Default.aspx).

Wichtig bei der Einreise:

Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.

- Alle Reisenden benötigen einen negativen Nukleinsäureamplifikationstest, zum Beispiel nach PCR-Methode, oder einen negativen Antigentest zur Einreise nach Portugal.

- Der PCR-Test darf bei Abreise nicht älter als 72 Stunden und der Antigentest nicht älter als 24 Stunden sein.

- Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird anerkannt.

- Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 12 Jahren. Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://portugalcleanandsafe.pt/en/passenger-locator-card. Dies gilt für alle Flugreisenden. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.

Madeira

- Die Testpflicht für Reisen nach Madeira wurde aufgehoben . Bei Transitaufenthalten auf dem Festland gilt sie jedoch weiterhin . - Reisenden wird empfohlen, sich zur Einreise nach Madeira auf der folgenden Plattform zu registrieren: https://madeirasafe.com/

(https://madeirasafe.com/).

Azoren

- Reisende auf die Azoren müssen eine Gesundheitserklärung abgeben . Das Formular muss online 72 Stunden vor Einreise ausgefüllt werden:

https://mysafeazores.com/. (https://mysafeazores.com/.) Das Formular muss auch bei Reisen zwischen den Inseln ausgefüllt werden.

- Das Formular muss nicht von Reisenden ausgefüllt werden, die Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikates der EU sind.

- Für Einreisen auf die Azoren müssen Reisende einen negativen PCR -Test, nicht älter als 72 Stunden, oder einen negativen Antigen-Test, nicht älter als 48 Stunden, vorweisen können.

- Das Testergebnis ist nach Ausfüllen des Fragebogens zur Validierung hochzuladen .

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Einreisebestimmungen

- Reisende, die vom Festland oder aus Madeira einreisen, können sich auch bei der Ankunft testen lassen und das Ergebnis in Selbstisolation abwarten. Diese Möglichkeit besteht aber nicht bei internationalen Einreisen.

- Reisende, die nach einem Voraufenthalt auf dem Festland auf die Azoren reisen möchten , können bereits auf dem Festland kostenfrei auf COVID-19 getestet werden. Hierzu muss unter anderem das Flugticket zur Weiterreise vorgelegt werden . Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die zuständigen Behörden.

- In Abhängigkeit der Risikoeinstufung auf den einzelnen Inseln , kann es auch bei Reisen zwischen den Inseln zu Testerfordernissen kommen . Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link : https://www.visitazores.com/en/restrictions

(https://www.visitazores.com/en/restrictions).

- Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 12 Jahren.

- Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird als Nachweis anerkannt.

- Kreuzfahrten sind wieder möglich, der Landgang wird jedoch nur im Rahmen organisierter Gruppenausflüge gestattet.

Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:

Festland

- Geimpfte und Genesene können sich von der Testpflicht befreien .

- Sie müssen dazu einen Impf- oder Genesungsnachweis nach den folgenden Voraussetzungen vorlegen : https://www.visitportugal.com/en/content/covid-19-measures-implemented-portugal

(https://www.visitportugal.com/en/content/covid-19-measures-implemented-portugal.).

- Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird anerkannt.

Madeira

- Die Nachweispflicht für Reisen nach Madeira wurde aufgehoben. Bei Transitaufenthalten auf dem Festland gelten die oben genannten Regelungen.

Azoren

- Geimpfte und Genesene können sich von der Testpflicht befreien .

- Sie müssen dazu einen Impf- oder Genesungsnachweis nach den folgenden Voraussetzungen vorlegen : https://www.visitazores.com/en/trip-info (https://www.visitazores.com/en/trip-info).

- Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird anerkannt.

Transit:

Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich . Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die erforderlichen Maßnahmen.

Auch Transitreisende unterliegen der Testpflicht . Wichtig am Zielort:

Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens . Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Zum Besuch einiger öffentlicher Einrichtungen auf Madeira oder den Azoren wird ein Impfnachweis (inklusive

Auffrischungsimpfung), Genesungsnachweis oder Testnachweis benötigt . - Notstand: ja

- Nächtliche Ausgangssperre: ja * teilweise auf den Azoren - Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet

- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen - Bars: geöffnet mit Beschränkungen

- Clubs: geöffnet mit Beschränkungen - Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen

- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen - Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen

- Strände: geöffnet

- Gotteshäuser: geöffnet mit Beschränkungen - Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar

- Maskenpflicht: ja * in geschlossenen öffentlichen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln - teilweise auch im Freien

- Mindestabstand: 2.00 Meter - Versammlungsverbot: teilweise

- App: https://apps.apple.com/de/app/id1519479652 (https://apps.apple.com/de/app/id1519479652) Reisewarnung aufgrund von COVID-19:

Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen . Hochrisikogebiet:

Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 wurde das Zielgebiet vom Robert Koch-Institut zum Hochrisikogebiet erklärt.

Visabestimmungen

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Einreisebestimmungen

Es wird kein Visum benötigt.

Einreisebestimmungen

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:

Reisepass

Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Vorläufiger Reisepass

Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Kinderreisepass

Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Personalausweis / Identitätskarte

Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Vorläufiger Personalausweis

Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.

Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich , dass Sie sich ausweisen müssen.

Minderjährige:

Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des /der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:

Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt .

Anforderungen der Fluggesellschaft:

Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Referenzen

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