Einreisebestimmungen
Nationalität: Deutschland Sprache: Deutschland
Reiseland: Kroatien
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung - Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition - Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition - Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei besonderer Exposition Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Coronavirus:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID -19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion . Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der
Gesundheitssysteme berücksichtigen.
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten . Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 07.01.2022 09:56 für Kunden von: SZ-Reisen GmbH, Ostra-Allee 20, 01067 Dresden
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Einreisebestimmungen
Coronavirus:
Die Einreise ist möglich. Reisende, die nicht aus einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat einreisen und auch nicht die Staatsangehörigkeit eines solchen Landes besitzen, müssen den Buchungsnachweis einer touristischen Unterkunft vorweisen, um einreisen zu dürfen.
Das Mitführen eines Buchungsnachweises wird jedoch grundsätzlich allen Reisenden empfohlen. Eine Übersicht zu den aktuell geltenden Maßnahmen bei Einreise nach Kroatien finden Sie unter folgendem Link: https://mup.gov.hr/uzg-covid/english/286212
(https://mup.gov.hr/uzg-covid/english/286212) . Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.
Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 14 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres.
- Dies gilt für Reisende aus den folgenden Ländern, für die spezielle epidemiologische Maßnahmen gelten:
https://mup.gov.hr/uzg-covid/english/286212 (https://mup.gov.hr/uzg-covid/english/286212).
- Diese müssen sich in Selbstisolation begeben, können jedoch nach 7 Tagen einen Test vornehmen lassen, um die Isolationsmaßnahmen früher zu beenden.
Wichtig bei der Einreise:
Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.
Einreisebestimmungen
- Alle Reisenden müssen entweder das Digitale COVID-19-Zertifikat der EU oder ein negatives Testergebnis nach folgenden Anforderungen vorweisen: https://mup.gov.hr/uzg-covid/english/286212 (https://mup.gov.hr/uzg-covid/english/286212).
- Davon ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://entercroatia.mup.hr. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
- Reisende, die nachweisen können, dass sie vollständig gegen COVID-19 geimpft wurden oder dass sie von der Krankheit genesen sind, können sich von der Testpflicht befreien.
- Dazu müssen sie das Digitale COVID-19-Zertifikat der EU oder einen Impf- oder Genesungsnachweis nach den folgenden Anforderungen vorlegen: https://mup.gov.hr/uzg-covid/english/286212 (https://mup.gov.hr/uzg-covid/english/286212).
- Dies gilt jedoch nicht für Reisende aus Ländern, für die spezielle epidemiologische Maßnahmen gelten. Eine Aufstellung dieser Länder finden Sie unter diesem Link: https://mup.gov.hr/uzg-covid/english/286212 (https://mup.gov.hr/uzg-covid/english/286212).
Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich . Reisende unterliegen einer maximalen Transitdauer von 12 Stunden, um uneingeschränkt durch Kroatien durchreisen zu können. Zudem ist der Transit auf dem Landweg derzeit nur auf festgelegten Routen möglich :
https://www.koronavirus.hr/UserDocsImages/vijesti/1000x500-putne-informacije-hr-24-04.jpg (https://www.koronavirus.hr/UserDocsImages/vijesti/1000x500-putne-informacije-hr-24-04.jpg).
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens . Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Zum Besuch einiger öffentlicher Einrichtungen wird ein Impf -, Genesungs- oder Testnachweis benötigt.
- Hotels/Ferienunterkünfte: teilweise geöffnet - Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen - Bars: geschlossen
- Clubs: geschlossen - Geschäfte: geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: teilweise geöffnet - Strände: geöffnet
- Gotteshäuser: geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Maskenpflicht: ja - in öffentlichen Verkehrsmitteln, öffentlichen Innenräumen sowie im Freien, wenn kein Abstand von mindestens 1,5 m eingehalten werden kann
- Mindestabstand: 1.50 Meter
- Versammlungsverbot: ja (bis auf Weiteres) Bei öffentlichen Veranstaltungen maximal 25 Personen, bei privaten Feiern maximal 10 Personen.
Reisewarnung aufgrund von COVID-19:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen . Hochrisikogebiet:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 wurde das Zielgebiet vom Robert Koch-Institut zum Hochrisikogebiet erklärt. Dies kann Auswirkungen auf die Rückreise nach Deutschland haben. Informationen zu den Rückreise-Regeln der einzelnen Bundesländer finden Sie unter folgendem Link:
https://tourismus-wegweiser.de.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.
Minderjährige:
Einreisebestimmungen
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des /der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt .
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Reiseland: Montenegro
Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung - Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition - Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition - Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei besonderer Exposition Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Coronavirus:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID -19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion . Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der
Gesundheitssysteme berücksichtigen.
Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten . Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom: 07.01.2022 09:57 für Kunden von: SZ-Reisen GmbH, Ostra-Allee 20, 01067 Dresden
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Hinweis:
Bei einem Aufenthalt in Montenegro ist kein Visum erforderlich , wenn die Reise nicht länger als 90 Tage (Einreise mit Reisepass) oder 30 Tage (Einreise mit Personalausweis) dauert.
Mitzuführende Dokumente:
- Weiter- oder Rückflugticket
Einreisebestimmungen
Coronavirus:
Die Einreise ist teilweise möglich. Es dürfen nur gegen COVID-19 geimpfte oder von der Krankheit genesene Personen einreisen.
Wichtig bei der Einreise:
Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.
- Alle Reisenden müssen bei der Einreise einen maximal 72 Stunden alten, negativen PCR- Test oder einen maximal 48 Stunden alten, negativen Antigen-Test (Labortest, in der EU anerkannt) vorlegen.
- Ausgenommen davon sind Kinder unter 18 Jahren. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden . Es kann zu Problemen
Einreisebestimmungen
kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
- Reisende ab 18 Jahren benötigen einen Impf- oder Genesungsnachweis zur Einreise.
- Der Erhalt der letzten Impfdosis zur Vervollständigung der Impfung darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
- Welche Impfstoffe anerkannt werden, erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung .
- Genesene müssen einen Nachweis darüber vorlegen, dass sie die Infektion überstanden haben. Dabei müssen mindestens 10 und maximal 180 Tage seit der Positivtestung vergangen sein .
Transit:
Der Transit ist möglich. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Fluggesellschaft.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens . Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Zum Besuch einiger öffentlicher Einrichtungen wird ein Impf -, Genesungs-, oder Testnachweis benötigt.
- Hotels/Ferienunterkünfte: teilweise geöffnet - Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen - Bars: geöffnet mit Beschränkungen
- Clubs: geöffnet mit Beschränkungen - Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen - Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen
- Strände: geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Maskenpflicht: ja * in geschlossenen öffentlichen Räumen und Situationen , in denen der Mindestabstand nicht gehalten werden kann - Mindestabstand: 2.00 Meter
- Versammlungsverbot: ja, ab 50 Personen Reisewarnung aufgrund von COVID-19:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen . Hochrisikogebiet:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 wurde das Zielgebiet vom Robert Koch-Institut zum Hochrisikogebiet erklärt. Dies kann Auswirkungen auf die Rückreise nach Deutschland haben. Informationen zu den Rückreise-Regeln der einzelnen Bundesländer finden Sie unter folgendem Link:
https://tourismus-wegweiser.de.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Die Einreise mit dem Personalausweis ist nur bei Aufenthalten unter 30 Tagen möglich.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des /der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Doppelstaatsbürger:
Personen, die auch die Staatsbürgerschaft des Ziellands haben, benötigten zur Ein- und Ausreise auch den entsprechenden Pass . Bitte beachten Sie, dass Doppelstaatsbürger von den Behörden wie Einheimische behandelt werden können.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt .
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Einreisebestimmungen
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Registrierung:
Reisende müssen sich innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthalts bei der örtlichen Polizei anmelden . Wird dies nicht gemacht, kann es zu Problemen bei der Ausreise kommen. Bei einem Aufenthalt in einem Hotel wird die Anmeldung meist übernommen .