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Einreisebestimmungen

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Einreisebestimmungen

Nationalität: Deutschland Sprache: Deutschland

Reiseland: Frankreich

Gesundheitliche Hinweise

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:

- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung - Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

- Frühsommer-Meningoenzephalitis Masern:

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Coronavirus:

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID -19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion . Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der

Gesundheitssysteme berücksichtigen.

Schwangere:

Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:

- Zika-Virus Kinder:

Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:

- Dengue-Fieber

Schlussbestimmungen

Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten . Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

Datenstand vom: 19.10.2021 11:46 für Kunden von: SZ-Reisen GmbH, Ostra-Allee 20, 01067 Dresden

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt.

Einreise auf dem Landweg:

Wenn Sie mit dem Auto nach Frankreich einreisen, beachten Sie bitte, dass die Fahrerlaubnis mit 17 Jahren nicht gilt.

Einreisebestimmungen

Coronavirus:

Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen :

https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/. Frankreich kategorisiert andere Länder hinsichtlich ihrer Infektionslage in eine grüne, orange oder rote Kategorie. Zu nicht essenziellen Zwecken dürfen derzeit nur Reisende aus grün eingestuften Staaten oder vollständig geimpfte Personen einreisen.

Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.

Reisen innerhalb des Landes:

Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.

- In zahlreichen öffentlichen, überregionalen Verkehrsmitteln wird jedoch der "Pass sanitaire" benötigt, ein Nachweis über den Impf-, Genesungs-

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Einreisebestimmungen

oder Teststatus.

- Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link : https://www.gouvernement.fr/pass-sanitaire-toutes-les-reponses-a-vos-questions.

Wichtig bei der Einreise:

Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.

- Es muss sich dabei um einen maximal 72 Stunden alten PCR- Test oder einen maximal 48 Stunden alten Antigen-Test handeln.

- Eine Sonderregel gilt derzeit für Reisende aus den folgenden Ländern, deren Test nicht älter als 24 Stunden sein darf:

https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/

(https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/).

- Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 12 Jahren.

Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link:

https://www.interieur.gouv.fr/Actualites/L-actu-du-Ministere/Certificate-of-international-travel. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen . Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.

Korsika

- Reisende nach Korsika benötigen einen maximal 72 Stunden alten PCR- Test oder einen maximal 48 Stunden alten Antigen-Test zur Einreise.

- Ausgenommen davon sind Kinder unter 11 Jahren.

- Reisende müssen zudem schriftlich erklären, dass sie den Einreiseregeln nach Korsika nachkommen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.prefectures-regions.gouv.fr/corse/ (https://www.prefectures-regions.gouv.fr/corse/).

Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:

Geimpfte:

- Vollständig gegen COVID-19 geimpfte Reisende können aus allen Staaten einreisen, wenn sie einen Impfnachweis mitführen, der die folgenden Voraussetzungen erfüllt: https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/

(https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/).

- Reisende können die entsprechenden Nachweise in Papierform oder in digitaler Form, z. B. über die französische App "TousAntiCovid", vorlegen.

- Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird anerkannt.

- Auch geimpfte Reisende müssen jedoch das Einreiseformular ausfüllen.

Genesene:

- Von COVID-19 genesene Reisende können sich von der Testpflicht befreien , wenn sie einen Genesungsnachweis nach den folgenden Anforderungen erbringen: https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/.

(https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/.) Korsika:

- Reisende nach Korsika können sich nur dann von der Testpflicht befreien , wenn sie einen Impfnachweis nach den folgenden Voraussetzungen vorlegen:

https://www.prefectures-regions.gouv.fr/corse/Documents-publications/Salle-de-presse/Communique-de-presse/Covid-19-nouvelles-dispositions-a pplicables-avant-l-arrivee-en-Corse.

Transit:

Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich . Die Durchreise über den Landweg ist lediglich über die EU- und Schengen-Staaten möglich.

Flugreisende müssen ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen . EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren Wohnsitz auch aus Drittstaaten anreisen, müssen aber – je nach Destination – die verschärften Einreisebestimmungen beachten. Reisenden von außerhalb der EU-Staaten wird derzeit nur der Flughafentransit gestattet, dabei darf der Zwischenstopp nicht länger als 24 Stunden dauern.

Wichtig am Zielort:

Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens . Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.

- Zum Besuch einiger öffentlicher Einrichtungen oder Veranstaltungen wird der sogenannte "Pass sanitaire" benötigt, ein Nachweis über den Impf-, Genesungs- oder Teststatus.

- Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.gouvernement.fr/pass-sanitaire-toutes-les-reponses-a-vos-questions.

(https://www.gouvernement.fr/pass-sanitaire-toutes-les-reponses-a-vos-questions.) - Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet

- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen - Bars: geöffnet mit Beschränkungen

- Clubs: geschlossen

- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen

- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen - Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen

- Strände: geöffnet mit Beschränkungen

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Einreisebestimmungen

- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen - Taxis: teilweise verfügbar

- Maskenpflicht: ja - in öffentlichen Verkehrsmitteln und geschlossenen öffentlichen Räumen ; im Freien nur bei Menschenansammlungen - Mindestabstand: ja

- App: https://www.gouvernement.fr/info-coronavirus/tousanticovid Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:

Reisepass

Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Vorläufiger Reisepass

Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Kinderreisepass

Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Personalausweis / Identitätskarte

Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Vorläufiger Personalausweis

Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.

Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich , dass Sie sich ausweisen müssen.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:

Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt .

Anforderungen der Fluggesellschaft:

Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Minderjährige:

Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des /der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.

Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:

- Eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung Dies gilt für Minderjährige unter 15 Jahren.

Reiseland: Spanien

Gesundheitliche Hinweise

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:

- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung - Hepatitis A

Masern:

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Coronavirus:

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID -19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion . Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der

Gesundheitssysteme berücksichtigen.

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Einreisebestimmungen

Schlussbestimmungen

Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten . Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

Datenstand vom: 19.10.2021 11:46 für Kunden von: SZ-Reisen GmbH, Ostra-Allee 20, 01067 Dresden

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt.

Einreisebestimmungen

Coronavirus:

Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus den folgenden Regionen dürfen einreisen: EU, Schengenraum. Zudem wird die Einreise aus folgenden Drittstaaten wieder erlaubt https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm

(https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm). Die Einreisevoraussetzung ist geknüpft an das Abreiseland und nicht die Staatsangehörigkeit der Reisenden.

Die Maßnahmen von Gebiet zu Gebiet variieren jedoch aktuell sehr stark und vor Beginn einer geplanten Reise ist es daher zwingend erforderlich, den aktuellen Stand bei der zuständigen Auslandsvertretung abzufragen .

Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.

Reisen innerhalb des Landes:

Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich . Eine Übersicht über die aktuellen lokalen Maßnahmen finden Sie unter folgendem Link: https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm

(https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm).

Inlandsreisen auf die Balearen

- Je nach Infektionslage in den anderen autonomen Gemeinschaften müssen Reisende einen Testnachweis erbringen und ein separates Einreiseformular ausfüllen.

- Für welche Reisenden dies zutrifft, finden Sie unter folgendem Link: https://www.ibsalut.es/es/viajar-a-baleares/.

(https://www.ibsalut.es/es/viajar-a-baleares/.)

- Testpflichtige Reisende ab 12 Jahren müssen einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen.

- Der PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden und der Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden sein.

- Das Einreiseformular für die Balearen finden Sie unter folgendem Link: https://viajarabaleares.ibsalut.es/formulario/?locale=es (https://viajarabaleares.ibsalut.es/formulario/?locale=es). Der dadurch generierte QR-Code muss mitgeführt werden.

Inlandsreisen auf die Kanaren

- Reisen aus anderen autonomen Gemeinschaften auf die Kanaren sind uneingeschränkt möglich.

- Abweichend dazu können die jeweiligen Transportunternehmen dennoch eigene Anforderungen an Reisende stellen . Bitte informieren Sie sich diesbezüglich rechtzeitig vorab.

Wichtig bei der Einreise:

Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.

- Die Testpflicht betrifft Reisende aus Risikogebieten sowie alle Reisenden aus Großbritannien . Die Einstufung der Risikogebiete finden Sie unter folgendem Link: https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm

(https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm).

- Betroffene Reisende müssen ein negatives Testergebnis nach NAAT -Verfahren (zum Beispiel PCR, TMA, LAMP und Weitere) vorweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf.

- Es werden auch in der EU anerkannte, maximal 48 Stunden alte Antigen-Tests akzeptiert, jedoch nicht von Reisenden aus Großbritannien.

- Das Ergebnis muss im Original, als Ausdruck oder elektronisch und auf Spanisch , Deutsch, Französisch oder Englisch, vorgewiesen werden. Es muss den Namen, das Testdatum, den Sitz des Labors, die Testmethode und das letztendliche, negative Testergebnis enthalten.

- Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht befreit. Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt.

- Reisende auf dem Luftweg müssen das folgende Formular ausfüllen: https://www.spth.gob.es/ (https://www.spth.gob.es/.).

- Reisende auf dem Seeweg müssen das folgende Formular ausfüllen: https://spthm.puertos.es (https://spthm.puertos.es).

- Alternativ kann die App https://www.spth.gob.es (https://www.spth.gob.es) zur Registrierung genutzt werden.

- Das Formular muss innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise ausgefüllt werden

- Es wird ein QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Flugreisende müssen beachten, dass der benötigte QR-Code nur generiert wird, wenn sie ihre Sitzplatznummer im Formular angeben. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden . Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.

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Einreisebestimmungen

Kanarische Inseln

Reisende aus Risikogebieten unterliegen der oben genannten Testpflicht bei Einreise nach Spanien auch auf den Kanaren . Balearische Inseln

Es gelten die gleichen Testvorschriften wie bei der Einreise auf das Festland . Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:

Reisen aus Risikogebieten auf das Festland

- Reisende ab 12 Jahren, die aus einem Risikogebiet oder aus Großbritannien einreisen, können sich von der Testpflicht befreien, wenn sie vollständig geimpft sind.

- Die vollständige Impfung muss mindestens 14 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein.

- Welche Impfnachweise anerkannt werden, lesen Sie unter folgendem Link:

https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm (https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm).

- Es können sich auch Genesene aus Risikogebieten, jedoch nicht aus Großbritannien, von der Testpflicht befreien, wenn sie nachweisen können, dass ihre Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht mehr als 180 Tage zurückliegt.

- Welche Genesungsnachweise anerkannt werden , lesen Sie unter folgendem Link:

https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm (https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm).

- Die entsprechenden Nachweise müssen elektronisch oder ausgedruckt auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorgelegt werden.

Reisen aus Drittstaaten auf das Festland

- Geimpfte Reisende aus Drittstaaten dürfen wieder nach Spanien einreisen und können sich von der Testpflicht befreien , wenn sie einen anerkannten Impfnachweis erbringen.

- Die vollständige Impfung muss mindestens 14 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein.

- Welche Impfnachweise anerkannt werden, lesen Sie unter folgendem Link:

https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm (https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm).

Reisen auf die Kanaren

- Reisende aus Risikogebieten, die eine Impfung erhalten haben oder genesen sind, können sich von der Testpflicht befreien.

- Geimpfte und Genesene müssen einen offiziellen Nachweis vorlegen , der die folgenden Voraussetzungen erfüllt :

https://www.hellocanaryislands.com/travelling-to-the-canary-islands/. (https://www.hellocanaryislands.com/travelling-to-the-canary-islands/.) Reisen auf die Balearen

- Geimpfte und Genesene, die aus anderen autonomen Gemeinschaften auf die Balearen reisen, können sich von der Test- und Einreiseformularpflicht befreien.

- Die Voraussetzungen dazu finden Sie unter folgendem Link : https://www.ibsalut.es/es/viajar-a-baleares/

(https://www.ibsalut.es/es/viajar-a-baleares/).

Transit:

Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich .

- Transitreisende auf dem Landweg unterliegen der Testpflicht , wenn sie aus Risikogebieten reisen.

- Beim Transit auf dem Luft- oder Seeweg können Erleichterungen für Reisende gelten, die den Transitbereich nicht verlassen, diese sollten sich jedoch bei ihrer jeweiligen Flug- oder Schifffahrtsgesellschaft über die Anforderungen erkundigen .

- Transitreisende müssen das Einreiseformular ausfüllen . Wichtig am Zielort:

Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens . Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Eine Übersicht zu den aktuellen Maßnahmen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/ciudadania/otrosIdiomas.htm (https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/ciudadania/otrosIdiomas.htm).

- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet

- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen - Bars: geöffnet mit Beschränkungen

- Clubs: geöffnet mit Beschränkungen * teilweise nur mit Impf,- Genesungs- oder Testnachweis - Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen

- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen - Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen

- Strände: geöffnet mit Beschränkungen

- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen

- Maskenpflicht: ja * in geschlossenen öffentlichen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln - im Freien nur dann, wenn der Mindestabstand nicht gehalten werden kann

- Mindestabstand: 1.50 Meter

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Einreisebestimmungen

- Versammlungsverbot: teilweise * regional unterschiedlich - App: https://radarcovid.gob.es (https://radarcovid.gob.es) Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:

Reisepass

Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.

Vorläufiger Reisepass

Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.

Kinderreisepass

Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.

Personalausweis / Identitätskarte

Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.

Vorläufiger Personalausweis

Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.

Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich , dass Sie sich ausweisen müssen.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:

Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt .

Anforderungen der Fluggesellschaft:

Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Minderjährige:

Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des /der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.

Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:

- Eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung

Minderjährige mit spanischer Staatsangehörigkeit, die nicht in Begleitung eines Sorgeberechtigen reisen, benötigen für die Ausreise eine Ausreisegenehmigung. Dies gilt auch für Minderjährige mit deutsch-spanischer Doppelstaatsbürgerschaft.

Reiseland: Italien

Gesundheitliche Hinweise

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:

- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung - Hepatitis A

- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition - Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei besonderer Exposition Masern:

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Coronavirus:

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID -19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion . Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der

Gesundheitssysteme berücksichtigen.

Schwangere:

(7)

Einreisebestimmungen

Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:

- Chikungunya-Fieber Hinweis:

Von April bis Oktober können Zeckenbisse eine Frühsommer -Meningoenzephalitis (FSME) übertragen.

Schlussbestimmungen

Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten . Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

Datenstand vom: 19.10.2021 11:47 für Kunden von: SZ-Reisen GmbH, Ostra-Allee 20, 01067 Dresden

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt.

Einreisebestimmungen

Coronavirus:

Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen :

https://www.esteri.it/mae/en/ministero/normativaonline/decreto-iorestoacasa-domande-frequenti/focus-cittadini-italiani-in-rientro-dall-estero-e-cittad ini-stranieri-in-italia.html. Zur Einreise berechtigt sind derzeit nur Reisende aus den Länderkategorien A , C und D aus der verlinkten Aufstellung.

Maßgeblich ist dabei der Aufenthalt innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise.

Bitte beachten Sie jedoch, dass Reisen innerhalb des Landes derzeit eingeschränkt sind und es daher zu Einreiseverweigerungen kommen kann, wenn sich das Endziel von Reisenden in einer anderen Region befindet, als die Einreise. Es können zudem jederzeit kurzfristige Einreisesperren für einzelne Regionen ausgesprochen werden. Reisende sollten sich deshalb in jedem Fall rechtzeitig vor Reisebeginn bei ihrer zuständigen Auslandsvertretung darüber informieren, ob ihre Reise wie geplant stattfinden kann.

Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.

Reisen innerhalb des Landes:

Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich .

- Innerhalb des Landes werden die Regionen und autonomen Provinzen je nach ihrer Infektionslage kategorisiert (weiß, gelb, orange und rot).

- Reisen zwischen den weißen und gelben Zonen sind möglich, während für orange und rote Zonen Beschränkungen gelten. Reisende, die entweder eine vollständige COVID-19-Impfung oder eine Genesung von der Krankheit nachweisen können, können jedoch ein sogenanntes grünes Zertifikat erhalten, mit dem sie sich auch zwischen orangen und roten Zonen bewegen dürfen. Dieses Zertifikat ist für 6 Monate gültig.

- Gleiches gilt für Personen, die einen negativen Schnelltest vorweisen können, diese erhalten das grüne Zertifikat jedoch nur für 48 Stunden.

Zertifikate aus anderen EU-Staaten werden ebenfalls anerkannt.

- Die Kategorisierung sowie weitere Informationen zu den jeweils geltenden Maßnahmen finden Sie unter folgendem Link:

http://www.salute.gov.it/portale/nuovocoronavirus/dettaglioContenutiNuovoCoronavirus.jsp?lingua=english&id=5367&area=nuovoCoronavirus&me nu=vuoto

(http://www.salute.gov.it/portale/nuovocoronavirus/dettaglioContenutiNuovoCoronavirus.jsp?lingua=english&id=5367&area=nuovoCoronavirus&m enu=vuoto).

Quarantänemaßnahmen:

Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 5 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres. Dies gilt für Reisende aus Länderkategorie D in der oben verlinkten Aufstellung .

Wichtig bei der Einreise:

Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt. Der Test muss ein PCR- oder Antigen-Test sein.

- Für Reisende aus Länderkategorie C sowie Großbritannien oder den britischen Überseegebieten darf dieser nicht älter als 48 Stunden sein.

- Für Reisende aus Länderkategorie D darf er nicht älter als 72 Stunden sein.

- Das Testergebnis muss in englischer, italienischer, französischer oder spanischer Sprache vorgelegt werden.

- Nachweise über das Digitale COVID-Zertifikat der EU werden anerkannt.

- Die Testpflicht besteht nicht für Kinder unter 6 Jahren.

- Reisende müssen sich außerdem innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt anmelden (siehe dazu

https://www.salute.gov.it/portale/nuovocoronavirus/dettaglioContenutiNuovoCoronavirus.jsp?lingua=italiano&id=5364&area=nuovoCoronavirus&m enu=aChiRivolgersi)

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Einreisebestimmungen

(https://www.salute.gov.it/portale/nuovocoronavirus/dettaglioContenutiNuovoCoronavirus.jsp?lingua=italiano&id=5364&area=nuovoCoronavirus&m enu=aChiRivolgersi)) . Es kommt zu COVID-19-Tests vor Ort. Reisende aus der Länderkategorie D werden nach Ablauf ihrer Isolationszeit getestet. Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://app.euplf.eu.

- Es wird ein QR-Code generiert, den Reisende vorweisen müssen.

- Die Papierform des Formulars wird nur noch akzeptiert, wenn eine Online-Registrierung aufgrund technischer Gründe nicht möglich ist.

- Sie finden die Papierform unter folgendem Link:

https://www.esteri.it/mae/en/ministero/normativaonline/decreto-iorestoacasa-domande-frequenti/focus-cittadini-italiani-in-rientro-dall-estero-e-cittad ini-stranieri-in-italia.html.

(https://www.esteri.it/mae/en/ministero/normativaonline/decreto-iorestoacasa-domande-frequenti/focus-cittadini-italiani-in-rientro-dall-estero-e-citta dini-stranieri-in-italia.html.) Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden . Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen . Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.

Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:

- Reisende aus Länderkategorie C, die nachweisen können, dass sie vollständig gegen COVID-19 geimpft wurden oder von der Krankheit genesen sind, können sich von der Testpflicht befreien. Dazu müssen sie einen Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen, der die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

https://www.esteri.it/mae/en/ministero/normativaonline/decreto-iorestoacasa-domande-frequenti/focus-cittadini-italiani-in-rientro-dall-estero-e-cittad ini-stranieri-in-italia.html

(https://www.esteri.it/mae/en/ministero/normativaonline/decreto-iorestoacasa-domande-frequenti/focus-cittadini-italiani-in-rientro-dall-estero-e-citta dini-stranieri-in-italia.html).

- Reisende aus Länderkategorie D können sich unter den verlinkten Voraussetzungen von der Quarantäne -, nicht jedoch von der Testpflicht, befreien.

- Minderjährige unter 18 Jahren können sich auch ungeimpft von der Quarantäne befreien, wenn sie in Begleitung geimpfter oder genesener Elternteile reisen. Sie unterliegen jedoch der Testpflicht.

Transit:

Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich . Die Durchreise aus den EU-/Schengen-Staaten ist bis zu 36 Stunden uneingeschränkt möglich, wenn private Transportmittel benutzt werden. Beim Transit mit öffentlichen Verkehrsmitteln sollten sich Reisende bei der jeweiligen Betreibergesellschaft nach den Anforderungen erkundigen .

Wichtig am Zielort:

Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens . Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.

- Es kommt zu strengeren Beschränkungen sowie Schließungen bestimmter Lokalitäten innerhalb der roten Zonen des Landes. Die Einstufung sowie weitere Informationen zu den jeweiligen Maßnahmen finden Sie unter folgendem Link:

http://www.salute.gov.it/portale/nuovocoronavirus/dettaglioContenutiNuovoCoronavirus.jsp?lingua=english&id=5367&area=nuovoCoronavirus&me nu=vuoto

(http://www.salute.gov.it/portale/nuovocoronavirus/dettaglioContenutiNuovoCoronavirus.jsp?lingua=english&id=5367&area=nuovoCoronavirus&m enu=vuoto).

- Zudem wird für den Zugang zu einigen öffentlichen sowie innenliegenden Einrichtungen ein "grüner Pass", der Nachweis über den Test-, Impf- oder Genesungsstatus, gefordert. Dies gilt auch für die Vatikanstadt.

- Notstand: ja

- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen - Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen - Bars: geöffnet mit Beschränkungen

- Geschäfte: geöffnet

- Museen/Sehenswürdigkeiten: teilweise geöffnet - Kinos/Theater: teilweise geöffnet

- Strände: geöffnet mit Beschränkungen

- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen

- Private Fahrzeuge: begrenzte Personenanzahl von maximal 3 Personen aus unterschiedlichen Haushalten inklusive Fahrer - Maskenpflicht: ja - in geschlossenen öffentlichen Räumen; im Freien dann, wenn der Mindestabstand nicht gehalten werden kann; in Fahrzeugen, wenn die Personen nicht demselben Haushalt angehören

- Mindestabstand: 1.00 Meter

- Versammlungsverbot: ja, ab 2 Personen - App: https://www.immuni.italia.it

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:

Reisepass

Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Vorläufiger Reisepass

Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Kinderreisepass

(9)

Einreisebestimmungen

Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Personalausweis / Identitätskarte

Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Vorläufiger Personalausweis

Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.

Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich , dass Sie sich ausweisen müssen.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:

Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt .

Anforderungen der Fluggesellschaft:

Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Minderjährige:

Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des /der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.

Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:

- Eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung Dies gilt für Minderjährige unter 15 Jahren.

Reiseland: Malta

Gesundheitliche Hinweise

Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:

- Gelbfieber (siehe unten)

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:

- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung - Hepatitis A

- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition Masern:

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Coronavirus:

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID -19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion . Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der

Gesundheitssysteme berücksichtigen.

Gelbfieber:

Bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist.

Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr:

Afrika:

Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Eritrea, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Ruanda, Sambia, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik

Zentral- und Südamerika:

Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago,

(10)

Einreisebestimmungen

Venezuela

Schlussbestimmungen

Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten . Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

Datenstand vom: 19.10.2021 11:47 für Kunden von: SZ-Reisen GmbH, Ostra-Allee 20, 01067 Dresden

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt.

Einreise auf dem Land- und Seeweg:

An der Grenze erhalten Touristenfahrzeuge eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Monate. Die Einfuhr von Booten wird mit schriftlicher Wiederausfuhrerklärung erfolgen.

Einreisebestimmungen

Coronavirus:

Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen :

https://www.visitmalta.com/en/info/traffic-light-system/. Zur Einreise berechtigt sind Reisende aus grün, gelb oder rot eingestuften Ländern. Aus dunkelrot eingestuften Ländern wird die Einreise derzeit nur mit Sondergenehmigung zu essenziellen Zwecken erlaubt.

Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise. In einer schriftlichen Erklärung muss bestätigt werden, dass sich in den letzten 14 Tagen in einem der erlaubten Länder aufgehalten wurde.

Reisen innerhalb des Landes:

Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.

Quarantänemaßnahmen:

Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 14 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres. Dies gilt für Reisende aus rot eingestuften Ländern. Diese müssen die Quarantäne in einer staatlich zertifizierten Unterkunft auf eigene Kosten abhalten.

Wichtig bei der Einreise:

Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.

- Die Testpflicht gilt für Reisende ab 5 Jahren aus den gelb und rot eingestuften Ländern.

- Der Test muss nach PCR-Methode durchgeführt worden sein und darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Es kommt zu COVID-19- Tests vor Ort. Dies gilt für quarantänepflichtige Reisende. Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://app.euplf.eu. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden . Es kann auch zu COVID-Tests kommen.

Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren

Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.

Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:

Reisende aus gelb eingestuften Ländern können sich von der Testpflicht befreien , wenn sie vollständig geimpft wurden. Reisende aus rot eingestuften Ländern können sich von der Test - und Quarantänepflicht befreien. Welche Impfnachweise anerkannt werden, lesen Sie unter folgendem Link: https://deputyprimeminister.gov.mt/en/health-promotion/covid-19/Pages/travel.aspx

(https://deputyprimeminister.gov.mt/en/health-promotion/covid-19/Pages/travel.aspx).

Wichtig am Zielort:

Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens . Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.

- Lockdown: teilweise

- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet

- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen - Bars: geöffnet mit Beschränkungen

- Clubs: geöffnet mit Beschränkungen - Geschäfte: geöffnet

- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet - Kinos/Theater: geöffnet

(11)

Einreisebestimmungen

- Strände: geöffnet - Gotteshäuser: geöffnet

- Maskenpflicht: ja - in der Öffentlichkeit - Mindestabstand: 2.00 Meter

- Versammlungsverbot: ja, ab 6 Personen

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:

Reisepass

Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Vorläufiger Reisepass

Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Kinderreisepass

Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Personalausweis / Identitätskarte

Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Vorläufiger Personalausweis

Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.

Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich , dass Sie sich ausweisen müssen.

Minderjährige:

Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des /der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:

Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt .

Anforderungen der Fluggesellschaft:

Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Reiseland: Griechenland

Gesundheitliche Hinweise

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:

- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung - Hepatitis A

- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition - Meningokokken-Krankheit (B), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition - Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition Masern:

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Coronavirus:

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID -19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion . Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der

Gesundheitssysteme berücksichtigen.

(12)

Einreisebestimmungen

Schlussbestimmungen

Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten . Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

Datenstand vom: 19.10.2021 11:46 für Kunden von: SZ-Reisen GmbH, Ostra-Allee 20, 01067 Dresden

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt.

Einreisebestimmungen

Coronavirus:

Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen : https://travel.gov.gr/#/. Reisende müssen aus einem Staat in der verlinkten Aufstellung einreisen und zudem Einwohner des jeweiligen Landes sein oder einen dauerhaften Aufenthalt , zum Beispiel mittels eines Aufenthaltstitels, dort nachweisen können. Zudem ist die Einreise aktuell nur über bestimmte Grenzübergänge möglich, auch diese finden Sie unter dem angegebenen Link.

Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.

Reisen innerhalb des Landes:

Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich .

- Reisen auf dem Festland und auch zu den Inseln sind möglich. Für überregionale Inlandsreisen wird jedoch eine Bescheinigung über eine vollständige Impfung, die Genesung von COVID-19 oder ein negativer Test benötigt. Die genauen Anforderungen dazu lesen Sie hier : https://travel.gov.gr/#/ (https://travel.gov.gr/#/).

- Es muss die folgende Gesundheitserklärung ausgefüllt werden, wenn Reisende mit der Fähre zwischen den Inseln und dem Festland reisen:

https://sea.travel.gov.gr/#/ (https://sea.travel.gov.gr/#/).

- Reisende sollten sich bei ihrer Flug- oder Fährgesellschaft nach möglichen Abweichungen oder weiteren Erfordernissen erkundigen . Wichtig bei der Einreise:

Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.

- Der Test muss nach PCR-Methode durchgeführt worden sein und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Inzwischen wird auch ein maximal 48 Stunden alter, negativer Antigen-Test akzeptiert, jedoch nicht von Reisenden aus Montenegro. Das Testergebnis muss aus einem anerkannten Labor stammen und auf Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch, Griechisch, Spanisch oder Russisch vorgewiesen werden. Der vollständige Name muss mit dem Namen im Reisepass oder einem anderen anerkannten Reisedokument übereinstimmen.

- Es wird empfohlen, die Pass- oder Personalausweisnummer im Testergebnis anzugeben . - Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen .

- Reisende, die kein geeignetes Testergebnis vorweisen können , müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerung rechnen. Es kommt zu COVID-19-Tests vor Ort. Dies geschieht stichprobenartig in Abhängigkeit des QR -Codes sowie grundsätzlich bei Einreise aus bestimmten Ländern, die Sie bitte bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung erfragen . Der Test ist kostenlos. Es wird ein

Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://travel.gov.gr/#/.

- Es handelt sich hierbei um das "Passenger Locator Form", über das Reisende sich registrieren müssen.

- Das Formular muss vor der Abreise ausgefüllt werden .

- Bitte beachten Sie, dass jeder Reisende, mit Ausnahme von Kindern, ein eigenes Formular ausfüllen sollte. Dies gilt insbesondere dann, wenn Reisende nicht demselben Haushalt angehören.

- Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Reisende ( in der Regel am Anreisetag) einen QR-Code, den sie bei Einreise in elektronischer oder ausgedruckter Form vorweisen müssen. Wer keinen Code vorweisen kann, muss mit Geldbußen rechnen.

- Reisende die mit der Fähre einreisen, müssen zusätzlich ein Pre-Boarding-Information-Formular ausfüllen, das sie von der Fährgesellschaft erhalten.

- Einige Fluggesellschaften verlangen auch zur Ausreise ein "Passenger Locator Form" von allen Passagieren. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.

Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:

- Reisende, die nachweisen können, dass sie vollständig gegen COVID-19 geimpft wurden oder von der Krankheit genesen sind, können sich von der Testpflicht befreien. Die Voraussetzungen dafür finden Sie unter dem folgenden Link : https://link.passolution.eu/oxJ6vjds

(https://link.passolution.eu/oxJ6vjds). Bitte beachten Sie dabei, dass die gewählte Fluggesellschaft dennoch einen Test verlangen kann . - Eine Sonderregel gilt für Einreisende aus Montenegro: Diese können nur einreisen, wenn sie zusätzlich zum Impfnachweis einen maximal 72 Stunden alten, negativen PCR-Test vorweisen.

- Zudem können sich Geimpfte und Genesene aus Ländern, aus denen bei Ankunft eine Testung vor Ort vorgesehen ist , hiervon befreien, wenn sie die genannten Voraussetzungen erfüllen .

Transit:

(13)

Einreisebestimmungen

Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich . Es kommt zu Einschränkungen an einigen Grenzübergängen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: https://travel.gov.gr/#/ (https://travel.gov.gr/#/).

Wichtig am Zielort:

Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens . Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Griechenland hat, je nach Infektionslage, verschiedene Zonen erklärt, in denen es zu unterschiedlich schweren

Einschränkungen kommt: https://covid19.gov.gr/covid-map. (https://covid19.gov.gr/covid-map.) Zudem wird der Zutritt zu einigen öffentlichen Einrichtung nur gegen Vorlage eines Impf- oder Genesungsnachweises gewährt.

- Lockdown: teilweise

- Lokale Ausgangssperre: ja - nächtlich

- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen - Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen - Bars: geöffnet mit Beschränkungen

- Clubs: geöffnet mit Beschränkungen - Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen

- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen - Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen

- Strände: geöffnet

- Gotteshäuser: geöffnet mit Beschränkungen - Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar - Taxis: verfügbar, begrenzt auf 3 Personen

- Private Fahrzeuge: begrenzte Personenanzahl von maximal 3 Personen - Maskenpflicht: ja - in geschlossenen öffentlichen Räumen

- Mindestabstand: ja - muss eingehalten werden - Versammlungsverbot: ja (bis auf Weiteres)

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:

Reisepass

Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Vorläufiger Reisepass

Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Kinderreisepass

Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Personalausweis / Identitätskarte

Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Vorläufiger Personalausweis

Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.

Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich , dass Sie sich ausweisen müssen.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:

Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt .

Anforderungen der Fluggesellschaft:

Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Minderjährige:

Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des /der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.

Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:

- Eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung (nur für alleinreisende Minderjährige)

Reiseland: Montenegro

(14)

Einreisebestimmungen

Gesundheitliche Hinweise

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:

- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung - Hepatitis A

- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition - Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition - Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei besonderer Exposition Masern:

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Coronavirus:

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID -19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion . Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der

Gesundheitssysteme berücksichtigen.

Schlussbestimmungen

Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten . Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

Datenstand vom: 19.10.2021 11:47 für Kunden von: SZ-Reisen GmbH, Ostra-Allee 20, 01067 Dresden

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt.

Hinweis:

Bei einem Aufenthalt in Montenegro ist kein Visum erforderlich , wenn die Reise nicht länger als 90 Tage (Einreise mit Reisepass) oder 30 Tage (Einreise mit Personalausweis) dauert.

Mitzuführende Dokumente:

- Weiter- oder Rückflugticket

Einreisebestimmungen

Coronavirus:

Die Einreise ist möglich.

Wichtig bei der Einreise:

Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.

- Alle Reisenden müssen bei der Einreise einen maximal 72 Stunden alten, negativen PCR- Test oder einen maximal 48 Stunden alten, negativen Antigen-Test (Labortest, in der EU anerkannt) vorlegen.

- Ausgenommen davon sind Kinder unter 18 Jahren. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.

Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:

- Reisende, die nachweisen können, dass sie vollständig gegen COVID-19 geimpft wurden, können sich von der Testpflicht befreien. Sie müssen die letzte Impfdosis mindestens 14 Tage vor Reisebeginn erhalten haben. Bitte erkundigen Sie sich bezüglich der Anerkennung von Impfstoffen und -zertifikaten bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung .

- Reisende, die nachweisen können, dass sie von COVID-19 genesen sind, können sich von der Testpflicht befreien. Sie müssen einen Nachweis erbringen, der mindestens 14 Tage und höchstens 180 Tage alt ist. Bitte erkundigen Sie sich bezüglich der Anerkennung von Nachweisen bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung.

Transit:

Der Transit ist möglich. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Fluggesellschaft.

(15)

Einreisebestimmungen

Wichtig am Zielort:

Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens . Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Zum Besuch einiger öffentlicher Einrichtungen wird ein Impf -, Genesungs-, oder Testnachweis benötigt.

- Hotels/Ferienunterkünfte: teilweise geöffnet - Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen - Bars: geöffnet mit Beschränkungen

- Clubs: geöffnet mit Beschränkungen - Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen

- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen - Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen

- Strände: geöffnet

- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen

- Maskenpflicht: ja * in geschlossenen öffentlichen Räumen und Situationen , in denen der Mindestabstand nicht gehalten werden kann - Mindestabstand: 2.00 Meter

- Versammlungsverbot: ja, ab 50 Personen Reisewarnung aufgrund von COVID-19:

Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen . Hochrisikogebiet:

Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 wurde das Zielgebiet vom Robert Koch-Institut zum Hochrisikogebiet erklärt. Dies kann Auswirkungen auf die Rückreise nach Deutschland haben. Informationen zu den Rückreise-Regeln der einzelnen Bundesländer finden Sie unter folgendem Link:

https://tourismus-wegweiser.de.

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:

Reisepass

Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Vorläufiger Reisepass

Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Kinderreisepass

Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Personalausweis / Identitätskarte

Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Die Einreise mit dem Personalausweis ist nur bei Aufenthalten unter 30 Tagen möglich.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.

Minderjährige:

Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des /der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.

Doppelstaatsbürger:

Personen, die auch die Staatsbürgerschaft des Ziellands haben, benötigten zur Ein- und Ausreise auch den entsprechenden Pass . Bitte beachten Sie, dass Doppelstaatsbürger von den Behörden wie Einheimische behandelt werden können.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:

Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt .

Anforderungen der Fluggesellschaft:

Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Registrierung:

Reisende müssen sich innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthalts bei der örtlichen Polizei anmelden . Wird dies nicht gemacht, kann es zu Problemen bei der Ausreise kommen. Bei einem Aufenthalt in einem Hotel wird die Anmeldung meist übernommen .

Reiseland: Kroatien

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Einreisebestimmungen

Gesundheitliche Hinweise

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:

- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung - Hepatitis A

- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition - Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition - Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei besonderer Exposition Masern:

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Coronavirus:

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID -19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion . Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der

Gesundheitssysteme berücksichtigen.

Schlussbestimmungen

Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten . Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

Datenstand vom: 19.10.2021 11:46 für Kunden von: SZ-Reisen GmbH, Ostra-Allee 20, 01067 Dresden

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt.

Einreisebestimmungen

Coronavirus:

Die Einreise ist möglich. Reisende, die nicht aus einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat einreisen und auch nicht die Staatsangehörigkeit eines solchen Landes besitzen, müssen den Buchungsnachweis einer touristischen Unterkunft vorweisen, um einreisen zu dürfen.

Das Mitführen eines Buchungsnachweises wird jedoch grundsätzlich allen Reisenden empfohlen. Eine Übersicht zu den aktuell geltenden Maßnahmen bei Einreise nach Kroatien finden Sie unter folgendem Link: https://mup.gov.hr/uzg-covid/english/286212

(https://mup.gov.hr/uzg-covid/english/286212) . Reisen innerhalb des Landes:

Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.

Quarantänemaßnahmen:

Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 14 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres.

- Dies gilt für Reisende aus den folgenden Ländern, für die spezielle epidemiologische Maßnahmen gelten:

https://mup.gov.hr/uzg-covid/english/286212 (https://mup.gov.hr/uzg-covid/english/286212).

- Diese müssen sich in Selbstisolation begeben, können jedoch nach 7 Tagen einen Test vornehmen lassen, um die Isolationsmaßnahmen früher zu beenden.

Wichtig bei der Einreise:

Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.

- Alle Reisenden müssen entweder das Digitale COVID-19-Zertifikat der EU oder ein negatives Testergebnis nach folgenden Anforderungen vorweisen: https://mup.gov.hr/uzg-covid/english/286212 (https://mup.gov.hr/uzg-covid/english/286212).

- Davon ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://entercroatia.mup.hr. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.

Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:

- Reisende, die nachweisen können, dass sie vollständig gegen COVID-19 geimpft wurden oder dass sie von der Krankheit genesen sind, können

(17)

Einreisebestimmungen

sich von der Testpflicht befreien.

- Dazu müssen sie das Digitale COVID-19-Zertifikat der EU oder einen Impf- oder Genesungsnachweis nach den folgenden Anforderungen vorlegen: https://mup.gov.hr/uzg-covid/english/286212 (https://mup.gov.hr/uzg-covid/english/286212).

- Dies gilt jedoch nicht für Reisende aus Ländern, für die spezielle epidemiologische Maßnahmen gelten. Eine Aufstellung dieser Länder finden Sie unter diesem Link: https://mup.gov.hr/uzg-covid/english/286212 (https://mup.gov.hr/uzg-covid/english/286212).

Transit:

Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich . Reisende unterliegen einer maximalen Transitdauer von 12 Stunden, um uneingeschränkt durch Kroatien durchreisen zu können. Zudem ist der Transit auf dem Landweg derzeit nur auf festgelegten Routen möglich :

https://www.koronavirus.hr/UserDocsImages/vijesti/1000x500-putne-informacije-hr-24-04.jpg (https://www.koronavirus.hr/UserDocsImages/vijesti/1000x500-putne-informacije-hr-24-04.jpg).

Wichtig am Zielort:

Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens . Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.

- Hotels/Ferienunterkünfte: teilweise geöffnet - Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen - Bars: geschlossen

- Clubs: geschlossen - Geschäfte: geöffnet

- Museen/Sehenswürdigkeiten: teilweise geöffnet - Strände: geöffnet

- Gotteshäuser: geöffnet

- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar

- Maskenpflicht: ja - in öffentlichen Verkehrsmitteln, öffentlichen Innenräumen sowie im Freien, wenn kein Abstand von mindestens 1,5 m eingehalten werden kann

- Mindestabstand: 1.50 Meter

- Versammlungsverbot: ja (bis auf Weiteres) Bei öffentlichen Veranstaltungen maximal 25 Personen, bei privaten Feiern maximal 10 Personen.

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:

Reisepass

Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Vorläufiger Reisepass

Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Kinderreisepass

Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Personalausweis / Identitätskarte

Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Vorläufiger Personalausweis

Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.

Minderjährige:

Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des /der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:

Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt .

Anforderungen der Fluggesellschaft:

Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Referenzen

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