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Einreisebestimmungen

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Einreisebestimmungen

Nationalität: Deutschland Sprache: Deutschland

Reiseland: Vereinigte Arabische Emirate

Gesundheitliche Hinweise

Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:

- Gelbfieber (siehe unten)

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:

- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung - Hepatitis A

- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition - Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

Masern:

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Coronavirus:

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID -19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion . Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der

Gesundheitssysteme berücksichtigen.

Gelbfieber:

Bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist.

Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr:

Afrika:

Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Eritrea, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Ruanda, Sambia, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik

Zentral- und Südamerika:

Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago, Venezuela

Medikamenteneinfuhr:

Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten ist ohne ärztliche Verschreibung nicht möglich . Für diese muss vor der Reise eine Einfuhrerlaubnis beantragt werden - bitte planen Sie hierfür genügend Zeit ein. Die Einfuhrerlaubnis können Sie online auf der Website des Gesundheitsministeriums der Vereinigten Arabischen Emirate beantragen : http://www.mohap.gov.ae/en/services/Pages/361.aspx. Dort lesen Sie auch, welche Medikamente/Inhaltsstoffe genehmigungspflichtig sind.

Schlussbestimmungen

Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten . Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

Datenstand vom: 14.12.2021 13:08 für Kunden von: SZ-Reisen GmbH, Ostra-Allee 20, 01067 Dresden

Visabestimmungen

Es wird ein Visum benötigt.

Das Visum wird bei Ankunft am Flughafen kostenlos ausgestellt , in Ausnahmefällen kann jedoch auch ein Visum vor Reisebeginn beantragt

(2)

Einreisebestimmungen

werden (siehe unten).

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wird derzeit nicht an allen Grenzstellen das Visum bei Ankunft ausgestellt. Bitte wenden Sie sich deshalb rechtzeitig vor Reisebeginn an Ihre zuständige Auslandsvertretung und beantragen das Visum gegebenenfalls bereits vor der Einreise.

Visaarten:

Visum ( Botschaft, Konsulat )

Erläuterung: Das Visum kann bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten beantragt werden .

Zusätzlich kann ein Visum über Hotels, Reiseagenturen oder zuständige Visumbehörden (wie Emirates Airline Visa Service oder Etihad Airways Visa Service) aus den Vereinigten Arabischen Emiraten beantragt werden .

Durchschnittliche Bearbeitungszeit: individuell

Die Visabeantragung wird individuell geprüft. Die Bearbeitungszeit kann daher bis zu mehrere Wochen betragen.

Visum bei Ankunft

Erläuterung: Das Visum ist bei Ankunft vor Ort an offiziellen Grenzstellen erhältlich .

Das Visum wird bei Ankunft am Flughafen kostenlos ausgestellt und gilt für 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen. Es kann bei den Behörden der VAE verlängert werden.

Mitzuführende Dokumente:

- Weiter- oder Rückflugticket

- Reisepass mit mindestens einer freien Seite

Wir empfehlen die Beantragung des Visums über unseren Partner visumPOINT . Durch die Angabe des Codes PASSOLUTION erhalten Sie 10%

Rabatt. Zum Anbieter: www.visumpoint.de.

Einreisebestimmungen

Coronavirus:

Die Einreise ist teilweise möglich. Die Emirate Dubai und Abu Dhabi haben wieder für Touristen geöffnet . Reisen in andere Emirate unterliegen derzeit noch unterschiedlich schweren Einschränkungen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

https://u.ae/en/information-and-services/justice-safety-and-the-law/handling-the-covid-19-outbreak/travelling-amid-covid-19/travelling-to-the-uae (https://u.ae/en/information-and-services/justice-safety-and-the-law/handling-the-covid-19-outbreak/travelling-amid-covid-19/travelling-to-the-uae).

Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:

- Seeweg

- Einige Landgrenzübergänge Reisen innerhalb des Landes:

Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt. Bei der Einreise nach Abu Dhabi aus anderen Emiraten kann es jedoch zu Einschränkungen kommen . Detaillierte Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www. mediaoffice.abudhabi/en/ (https://www.mediaoffice.abudhabi/en/).

Quarantänemaßnahmen:

Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen. Diese gelten bis auf Weiteres.

- Dabei wird unterschieden zwischen der Ankunft in Dubai und AbuDhabi .

- Für Dubai gilt, dass Reisende, die vor Ort getestet werden, das Ergebnis in Quarantäne abwarten müssen. Dabei kann die Wartezeit variieren.

- Für AbuDhabi gilt, dass bei der Ankunft am Flughafen ein PCR-Test durchgeführt wird, außer bei Kindern unter 12 Jahren. Alle Reisenden müssen sich bis zum Erhalt des negativen Ergebnisses isolieren.

- Hinsichtlich der darüber hinausgehenden Quarantänebestimmungen in Abu Dhabi kommt es zu Unterschieden in Bezug auf das Einreiseland und den Impfstatus. Die jeweiligen Regelungen finden Sie hier: https://www.etihad.com/en-ae/travel-updates/abu-dhabi-travel-information (https://www.etihad.com/en-ae/travel-updates/abu-dhabi-travel-information). Maßgeblich ist dabei der Aufenthalt innerhalb der letzten 10 Tage vor Einreise.

Wichtig bei der Einreise:

Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.

- Der Test muss bereits zum Check-in vor Abflug vorgelegt werden.

- Es muss sich um einen PCR-Test handeln, andere Testformen werden nicht anerkannt.

- Für Reisende nach Dubai darf der Test nicht älter als 72 Stunden sein, wobei Reisende aus folgenden Ländern einen maximal 48 Stunden alten Test benötigen: https://www.emirates.com/english/help/covid-19/dubai-travel-requirements/tourists/

(https://www.emirates.com/english/help/covid-19/dubai-travel-requirements/tourists/).

- Für Reisende nach Abu Dhabi darf der Test nicht älter als 48 Stunden sein. Auch hier gilt für Reisende aus bestimmten Ländern eine verkürzte Frist von maximal 24 Stunden: https://www.etihad.com/en-ae/travel-updates/abu-dhabi-travel-information

(https://www.etihad.com/en-ae/travel-updates/abu-dhabi-travel-information).

- Das offizielle Testergebnis muss auf Englisch oder Arabisch vorgewiesen werden . Ausdrucke, E-Mails oder digitale Testnachweise über die ALHOSN-App werden anerkannt. SMS werden nicht anerkannt.

- Reisende aus bestimmten Ländern müssen einen Testnachweis mit QR -Code zur Verifizierung erbringen:

(3)

Einreisebestimmungen

https://www.emirates.com/uk/english/help/covid-19/dubai-travel-requirements/tourists/

(https://www.emirates.com/uk/english/help/covid-19/dubai-travel-requirements/tourists/).

- Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen .

- Bitte erkundigen Sie sich unbedingt noch einmal individuell bei Ihrer Fluggesellschaft über die erforderlichen Dokumente, da es hier zu abweichenden Regelungen kommen kann.

- Reisende aus bestimmten Ländern müssen sich zudem innerhalb von 6 Stunden vor Abflug am Flughafen einem zusätzlichen Test unterziehen : https://www.emirates.com/uk/english/help/covid-19/dubai-travel-requirements/tourists/

(https://www.emirates.com/uk/english/help/covid-19/dubai-travel-requirements/tourists/). Es kommt zu COVID-19- Tests vor Ort.

- Dies gilt verpflichtend für alle Passagiere am Flughafen Abu Dhabi mit Ausnahme von Kindern unter 12 Jahren.

- Reisende nach Abu Dhabi müssen zudem mit weiteren Tests vor Ort rechnen , die jedoch in Abhängigkeit mit der Reisedauer , dem Einreiseland und dem Impfstatus stehen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.etihad.com/en-ae/travel-updates/abu-dhabi-travel-information (https://www.etihad.com/en-ae/travel-updates/abu-dhabi-travel-information).

- In Dubai werden Reisende aus den folgenden Ländern bei der Ankunft getestet : https://www.emirates.com/english/help/covid-19/dubai-travel-requirements/tourists/

(https://www.emirates.com/english/help/covid-19/dubai-travel-requirements/tourists/). Andere Reisende werden in Dubai lediglich stichprobenartig getestet. Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt.

- Reisende, die nach Abu Dhabi reisen, müssen sich auf der folgenden Webseite registrieren : https://smartservices.ica.gov.ae/echannels/web/client/guest/index.html#/registerArrivals (https://smartservices.ica.gov.ae/echannels/web/client/guest/index.html#/registerArrivals).

- Dies gilt auch dann, wenn sie in ein anderes Emirat weiterreisen möchten. Es wird eine App zur Einreise benötigt.

- Reisende in Dubai müssen sich in der COVID-19 DXB App registrieren.

- Reisende nach Abu Dhabi benötigen hingegen die ALHOSN -App. Diese wird auch bei Einreise in andere Emirate empfohlen.

- Zur Aktivierung der ALHOSN-App wird eine „Unified Identification Number“ (UID) benötigt, die jedem Einreisenden persönlich zugeordnet wird.

Die UID ist auf Anfrage bei den Grenz- oder Migrationsbehörden der VAE erhältlich. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit

Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. Es wird eine Reisekrankenversicherung benötigt. Bitte beachten Sie dabei, dass die Versicherung eventuell vorgeschriebene COVID-19-Kosten abdeckt. Es wird in jedem Fall ein vollumfassender Versicherungsschutz empfohlen . An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.

Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:

- Vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen mit Reiseziel Abu Dhabi können von erleichterten Test - und Quarantänebestimmungen profitieren, wenn sie mit einem von den VAE anerkannten Impfstoff geimpft wurden . Die Voraussetzungen dazu finden Sie unter folgendem Link : https://www.etihad.com/en-ae/travel-updates/abu-dhabi-travel-information.

(https://www.etihad.com/en-ae/travel-updates/abu-dhabi-travel-information.)

- Vollständig geimpfte Reisende aus Deutschland, der Schweiz, Frankreich und Spanien können sich von der Testpflicht bei Einreise nach Dubai befreien. Die Voraussetzungen dazu finden Sie unter folgendem Link :

https://www.emirates.com/uk/english/help/covid-19/dubai-travel-requirements/tourists/

(https://www.emirates.com/uk/english/help/covid-19/dubai-travel-requirements/tourists/).

- Auch in anderen Emiraten können Geimpfte von Erleichterungen profitieren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

https://u.ae/en/information-and-services/justice-safety-and-the-law/handling-the-covid-19-outbreak/travelling-amid-covid-19/travelling-to-the-uae (https://u.ae/en/information-and-services/justice-safety-and-the-law/handling-the-covid-19-outbreak/travelling-amid-covid-19/travelling-to-the-uae).

Transit:

Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich . Es kann nur auf dem Luftweg durch die Vereinigten Arabischen Emirate durchgereist werden. Die Transitbestimmungen für Abu Dhabi finden Sie hier :

https://www.etihad.com/en-ae/travel-updates/abu-dhabi-travel-information#transiting

(https://www.etihad.com/en-ae/travel-updates/abu-dhabi-travel-information#transiting) und die Transitbestimmungen für Dubai hier:

https://www.emirates.com/english/help/covid-19/dubai-travel-requirements/tourists/

(https://www.emirates.com/english/help/covid-19/dubai-travel-requirements/tourists/).

Wichtig am Zielort:

Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens . Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Für Abu Dhabi gilt, dass einige öffentliche Einrichtungen nur mit einem Impfnachweis über die ALHOSN -App betreten werden können. Ausländische Impfungen können über die folgende Website registriert werden :

https://smartservices.ica.gov.ae/echannels/web/client/guest/index.html#/registerArrivals

(https://smartservices.ica.gov.ae/echannels/web/client/guest/index.html#/registerArrivals). Zusätzlich müssen sich Geimpfte jedoch alle 30 Tage einem PCR-Test unterziehen.

- Nächtliche Ausgangssperre: ja - in Abu Dhabi - Hotels/Ferienunterkünfte: teilweise geöffnet - Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen - Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen

- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen - Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen

- Strände: geöffnet mit Beschränkungen - Gotteshäuser: geöffnet mit Beschränkungen

- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen

(4)

Einreisebestimmungen

- Taxis: verfügbar mit Beschränkungen - Maskenpflicht: ja - in der Öffentlichkeit - Mindestabstand: ja - muss eingehalten werden - Versammlungsverbot: ja (bis auf Weiteres)

- App: https://apps.apple.com/ae/app/covid19-dxb-smart-app/id1504818399

(https://apps.apple.com/ae/app/covid19-dxb-smart-app/id1504818399) (für Dubai) und https://www.alhosnapp.ae/en/home/

(https://www.alhosnapp.ae/en/home/) (für alle anderen Emirate) Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:

Reisepass

Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Kinderreisepass

Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Der Kinderreisepass ist nur mit einem Lichtbild gültig. Ein verlängerter Kinderreisepass wird nicht akzeptiert.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:

Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt .

Anforderungen der Fluggesellschaft:

Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Minderjährige:

Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des /der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.

Reiseland: Oman

Gesundheitliche Hinweise

Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:

- Gelbfieber (siehe unten)

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:

- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung - Hepatitis A

- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition - Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition - Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition Masern:

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Malaria:

Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.

Coronavirus:

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID -19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion . Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der

Gesundheitssysteme berücksichtigen.

Poliomyelitis:

Bei der Einreise aus Ländern mit Poliomyelitis-Infektionsrisiko wird eine Polio-Impfung gefordert.

Kinder:

Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:

- Dengue-Fieber Gelbfieber:

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Einreisebestimmungen

Bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist.

Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr:

Afrika:

Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Eritrea, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Ruanda, Sambia, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik

Zentral- und Südamerika:

Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago, Venezuela

Schlussbestimmungen

Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten . Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

Datenstand vom: 14.12.2021 13:10 für Kunden von: SZ-Reisen GmbH, Ostra-Allee 20, 01067 Dresden

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 14 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 14 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung .

Bitte beachten:

Der visumfreie Aufenthalt kann nicht verlängert werden . Mitzuführende Dokumente:

- Ausreichend gültiges Reisedokument - Weiter- oder Rückflugticket

- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel - Nachweis einer Unterkunft

- Ausreichend gültige Reisekrankenversicherung

Einreisebestimmungen

Coronavirus:

Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen jedoch nicht einreisen :

https://www.omanairports.co.om/news/update-on-travel-restrictions-related-to-covid-19/. Dies gilt auch für Reisende, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem der Länder aus der Aufstellung aufgehalten haben . Das Einreiseverbot für Reisende aus Ländern der Aufstellung besteht bis auf Weiteres. Aus anderen Ländern dürfen nur vollständig geimpfte Reisende mit einem gültigem Visum einreisen .

Wichtig bei der Einreise:

Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.

- Reisende auf internationalen Flügen, die länger als 8 Stunden dauern, müssen einen maximal 96 Stunden alten negativen PCR- Test vorweisen.

- Reisende auf kürzeren Flügen müssen einen maximal 72 Stunden alten negativen PCR- Test vorweisen.

- Das Testergebnis muss einen QR-Code enthalten. Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://covid19.emushrif.om/.

- Im Registrierungsprozess müssen der Impf- und der Testnachweis hochgeladen werden.

- Beide müssen dazu einen QR-Code enthalten. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. Es wird eine Reisekrankenversicherung benötigt. Bitte beachten Sie dabei, dass die Versicherung eventuell vorgeschriebene COVID -19-Kosten abdeckt. Es wird in jedem Fall ein vollumfassender Versicherungsschutz empfohlen. Dabei muss es sich um einen einmonatigen Krankenversicherungsschutz handeln.

Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:

- Vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen dürfen einreisen.

- Dabei müssen mindestens 14 Tage zwischen der letzten Impfdosis und der Einreise liegen . - Es muss ein entsprechender Nachweis mit QR-Code vorgelegt werden.

- Welche weiteren Voraussetzungen Impfnachweise erfüllen müssen , lesen Sie unter folgendem Link:

https://www.omanairports.co.om/news/update-on-travel-restrictions-related-to-covid-19/

(https://www.omanairports.co.om/news/update-on-travel-restrictions-related-to-covid-19/).

- Reisende unter 18 Jahren und Passagiere, die aus medizinischen Gründen daran gehindert sind, sich impfen zu lassen, sind von der Vorlage eines Impfnachweises und der PCR-Testbescheinigung befreit.

(6)

Einreisebestimmungen

Wichtig am Zielort:

Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens . Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Zum Besuch einiger öffentlicher Einrichtungen wird ein Impfnachweis in der App “Tarassud +” benötigt.

- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen - Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen - Bars: geöffnet mit Beschränkungen

- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen

- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen - Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen

- Strände: geöffnet mit Beschränkungen - Gotteshäuser: geöffnet mit Beschränkungen - Maskenpflicht: ja * in der Öffentlichkeit - Mindestabstand: 1.50 Meter - App: Tarassud+

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:

Reisepass

Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Kinderreisepass

Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:

Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt .

Anforderungen der Fluggesellschaft:

Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Minderjährige:

Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des /der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.

Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:

- Eine in die englische Sprache übersetzte Einverständniserklärung Es wird empfohlen, die Erklärung auch ins Arabische übersetzen zu lassen .

Reiseland: Indien

Gesundheitliche Hinweise

Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:

- Gelbfieber (siehe unten)

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:

- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung - Hepatitis A

- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition - Typhus

- Cholera

- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition - Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

- Japanische Enzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition Masern:

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Malaria:

Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.

(7)

Einreisebestimmungen

Coronavirus:

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID -19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion . Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der

Gesundheitssysteme berücksichtigen.

Poliomyelitis:

Der Nachweis einer oralen Polioimpfung mindestens 4 Wochen vor der Abreise für ansässige nationale Reisende aus polioendemischen Ländern (Demokratische Republik Kongo, Mosambik, Niger, Nigeria, Somalia, Angola, Äthiopien, Benin, Ghana, Kamerun, Sambia, Togo, Tschad, Zentralafrikanische Republik, Afghanistan, Indonesien, Pakistan, Myanmar, China, Philippinen, Papua-Neuguinea) ist erforderlich.

Schwangere:

Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:

- Zika-Virus - Chikungunya-Fieber Kinder:

Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:

- Dengue-Fieber Gelbfieber:

Bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten am Flughafen eines Landes , das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist.

Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr:

Afrika:

Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Eritrea, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Ruanda, Sambia, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik

Zentral- und Südamerika:

Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago, Venezuela

Schlussbestimmungen

Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten . Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

Datenstand vom: 14.12.2021 13:09 für Kunden von: SZ-Reisen GmbH, Ostra-Allee 20, 01067 Dresden

Visabestimmungen

Es wird ein Visum benötigt.

Coronavirus:

Seit dem 06.10.2021 können wieder Touristenvisa beantragt werden . Alle vor diesem Datum ausgestellten Visa werden weiterhin für ungültig erklärt.

Visaarten:

Visum ( Botschaft, Konsulat )

Erläuterung: Das Visum kann bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten beantragt werden . Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 5-8 Tage

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen , vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.

E-Visum/ETA

Erläuterung: Das Visum kann online beantragt werden.

Das e-Visum/die elektronische Einreiseerlaubnis kann online unter folgendem Link beantragt werden : https://indianvisaonline.gov.in Die Einreise mit dem e-Visum ist nur über bestimmte Flughäfen und Seehäfen möglich . Die Ausreise kann jedoch an jedem Grenzübergang erfolgen.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 4 Tage

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen , vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.

(8)

Einreisebestimmungen

Hinweis:

Normale Visa berechtigen zu einem Aufenthalt von 6 Monaten, wobei eine mehrfache Einreise möglich ist. Das e- Visum ist ein Jahr lang gültig und berechtigt zu mehrfacher Einreise, wobei der Aufenthalt im Land jeweils 90 Tage am Stück nicht überschreiten darf.

Mitzuführende Dokumente:

- Visumantrag - Passfoto(s)

- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel

- Reisepass mit mindestens zwei freien gegenüberliegenden Seiten - Dokumente, die den Zweck der Reise beschreiben

Einreise auf dem Land- und Seeweg:

Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass an den Grenzübergängen die Ein- und Ausreisestempel im Reisepass vorhanden sind . Kreuzfahrtreisende müssen zudem eine Bestätigung des Reiseverlaufs vorlegen. Die Einreise über den Landweg ist mit dem e- Visum nicht möglich.

Genehmigungspflichtige Gebiete:

Besondere Reisegenehmigungen werden u.a. für Teile von Sikkim, Arunachal Pradesh und für die Lakkadiven (Lakshadweep Islands) benötigt.

Diese Genehmigungen müssen in Indien vor der Einreise in die genannten Staaten eingeholt werden. Reisen nach Nagaland, Mizoram und die Andamanen müssen nicht genehmigt werden, es besteht jedoch eine Registrierungspflicht nach Ankunft . Die Nicobaren (Nicobar Islands) sind derzeit für Touristen nicht zugänglich.

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Einreisebestimmungen

Coronavirus:

Die Einreise ist teilweise möglich. Die Einreise ist für Inhaber gültiger Touristenvisa , die seit dem 06.10.2021 erteilt wurden, mit bestimmten Charter-Flügen wieder möglich. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihren Reiseveranstalter.

Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:

- Landweg

Reisen innerhalb des Landes:

Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich . In einigen Bundesstaaten ist mit Einreisebeschränkungen, Test- oder Quarantänemaßnahmen zu rechnen. Eine Übersicht zu den jeweiligen Maßnahmen finden Sie hier:

https://www.goindigo.in/information/state-regulations.html (https://www.goindigo.in/information/state-regulations.html).

Quarantänemaßnahmen:

Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 14 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres.

Dies gilt für Reisende aus den Risikoländern. Die Aufstellung der betroffenen Länder finden Sie unter nachfolgendem Link . https://www.newdelhiairport.in/faq#latest-guidelines (https://www.newdelhiairport.in/faq#latest-guidelines)

- Nach Einreise gilt eine 7-tägige Heimquarantäne, die erst durch Vorlage eines negativen PCR-Tests am 8. Tag beendet werden kann.

- Im Bundesstaat Maharashtra beträgt die Quarantänezeit abweichend 14 Tage, von denen die ersten sieben Tage in einer staatlichen Einrichtung zu verbringen sind. Sie beinhaltet mehrere kostenpflichtige PCR- Tests

Wichtig bei der Einreise:

Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.

- Es muss sich dabei um einen negativen PCR-Test handeln, der bei Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.

- Ausgenommen davon sind Kinder unter 5 Jahren. Es kommt zu COVID-19- Tests vor Ort. Die Testung wird bei Ankunft am Flughafen vorgenommen und ist kostenpflichtig.

Es werden auch Reisende aus Nicht-Risikoländern stichprobenartig bei Ankunft getestet . Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://www.newdelhiairport.in/airsuvidha/apho-registration. Eine Bestätigung ist in ausgedruckter Form mitzuführen. Es wird eine App zur Einreise benötigt. Es handelt sich dabei um die App “Aarogya Setu”:

https://www.aarogyasetu.gov.in/ (https://www.aarogyasetu.gov.in/). Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden . Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.

Transit:

Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich . Der Transit ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich . Auch Transitreisende werden vor Ort getestet und müssen das Ergebnis im Ankunftsbereich des Flughafens abwarten .

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Einreisebestimmungen

Wichtig am Zielort:

Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens . Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.

- Lockdown: teilweise - Lokale Ausgangssperre: ja

- Hotels/Ferienunterkünfte: teilweise geöffnet - Restaurants/Cafés: teilweise geöffnet - Bars: teilweise geöffnet

- Geschäfte: teilweise geöffnet

- Museen/Sehenswürdigkeiten: teilweise geöffnet - Kinos/Theater: teilweise geöffnet

- Strände: geöffnet mit Beschränkungen

- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen - Maskenpflicht: ja

- Mindestabstand: ja

- Versammlungsverbot: teilweise

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:

Reisepass

Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Vorläufiger Reisepass

Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Kinderreisepass

Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.

Minderjährige:

Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des /der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:

Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt .

Anforderungen der Fluggesellschaft:

Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Referenzen

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