Zielland Einreisebestimmungen im Luftverkehr
COVID-19 spezifische Einreisebestimmungen
Quarantäne- Maßnahmen nach Einreise
Inländische
Mobilitätsbeschränkungen
Albanien Derzeit bestehen keine Einschränkungen im internationalen Flug- und Busverkehr
Bei Einreise muss entweder
• Ein Impfnachweis
• Ein negatives PCR Testergebnis (nicht älter als 72h)
• Oder ein Antigen-Test (nicht älter als 48h)
• Oder ein
Genesennachweis (nicht älter als sechs Monate)
vorgelegt werden.
Kinder unter sechs Jahren sowie seit bei Einreise zwei Wochen vollständig geimpfte Personen sind hiervon ausgenommen.
Akzeptierte Impfstoffe, Details und Ausnahmen prüfen Sie bitte unter:
https://www.iatatravelcentre.co m/world.php
Eine zehntätige Selbstisolation ist nach Ankunft verpflichtend, sofern keine der in der linken Spalte genannten Kriterien erfüllt ist.
Es gilt eine landesweite, nächtliche Ausgangssperre (23 Uhr bis 6 Uhr).
Wohnungen dürfen lediglich aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen oder für Besorgungen von Grundbedürfnissen (z. B. Gang zur Apotheke, Krankenhausbesuch) verlassen werden.
Restaurants, Bars, Cafés, Hotels und Campingplätze haben einen
eingeschränkten Betrieb mit Hygieneauflagen. Kultur- und Bildungseinrichtungen sind geöffnet, Nachtclubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
In Albanien gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen Schutzes in Innenräumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Bei Verstoß droht ein Bußgeld.
Algerien Limitiertes Flugangebot.
Flüge aus Deutschland, Frankreich, Italien, der Russischen Föderation,
Ein negativer PCR Test ist bei Einreise vorzuzeigen.
Voraussetzungen:
Es liegen keine Informationen vor.
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Mobilitätsbeschränkungen
2 Spanien, aus der Türkei
sowie aus Tunesien sind möglich.
Repatriierungsflüge finden statt
• RT_PCR Test nicht älter als 36h bei Ankunft
• Ergebnis muss gedruckt vorliegen
• Ergebnis muss auf Arabisch, Englisch oder Französisch vorliegen
• Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren Armenien Uneingeschränkte Einreise
für Staatsangehörige, Familienangehörige armenischer Staatsbürger, Personen mit
Aufenthaltserlaubnis.
Flugverkehr ist stark reduziert. Der Flughafen Eriwan ist geöffnet.
Ein negativer PCR Test ist bei Einreise nach Armenien vorzuzeigen.
PCR TEST Voraussetzungen:
• Nicht älter als 72h bei Einreise
• Ergebnis muss auf Englisch, Russisch oder Armenisch ausgestellt sein
Liegt kein PCR Test vor, sind Einreisende zu einem kostenpflichtigen Test am Flughafen in Eriwan verpflichtet.
Teststellen sind in der Ankunftshalle des Flughafens eingerichtet.
Es liegen keine Informationen vor. Keine besonderen
Mobilitätsbeschränkungen im Land.
Die Regeln zum Mindestabstand sind einzuhalten.
Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Maske in geschlossenen
Räumen sowie im öffentlichen Raum.
Personen müssen immer ein gültiges ID Dokument bei sich tragen.
IOM: Bis auf weiteres keine IOM Transit und Arrival Assistance möglich.
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3 Eine Gesundheitsselbstauskunft
muss von jedem Passagier ausgefüllt werden.
Aserbaidschan
Georgien Keine Einschränkungen im Luftverkehr.
Die georgische Regierung evaluiert weiterhin die pandemische Situation im Ausland.
Ein negativer PCR Test ist bei Einreise vorzuzeigen.
PCR TEST Voraussetzungen:
• verpflichtend für nicht- georgische
Staatsangehörige
• optional für georgische Staatsangehörige
• Nicht älter als 72h
• Testergebnis muss auf Englisch oder Georgisch
Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, aber mit Wohnsitz in Deutschland, müssen eine unbefristete Aufenthalts-genehmigung bei der Einreise vorlegen.
Bei schriftlichem Nachweis einer vollständigen Impfung (2 Dosen) auf Georgisch oder englisch
Für alle georgischen Staatsbürger:
• 8-tägige Selbstisolation (mit und ohne PCR-Test)
• Selbstisolation kann verkürzt werden, wenn an Tag 3 der Einreise ein (weiterer) PCR-Test gemacht wird (die Kosten sind selbst zu tragen)
Für alle deutschen Staatsangehörigen:
•
Bei Vorlage einerImpfbescheinigung (Erhalt von 2 vollen Dosen) darf sich umgehend frei im Land bewegt werden.
•
Selbstisolation für deutsche Staatsbürger ist nichtnotwendig, allerdings muss ein negatives PCR-Testergebnis (nicht älter als 72 Stunden) bei der Einreise vorgelegt werden
Es bestehen weiterhin
Einschränkungen im öffentlichen Leben.
• Schulen wieder geöffnet
• Öffentliche Verkehr (inklusive U- Bahn) sowie Intercity Zugverkehr operiert mit Einschränkungen
• Taxis dürfen mit maximal 2 Gästen auf der Rückbank fahren
• Schutzmasken verpflichtend in öffentlichen Gebäuden
IOM: Arrival Assistance ist möglich
.
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Mobilitätsbeschränkungen
4 kann uneingeschränkt über den
Luftweg eingereist werden.
Für alle isolationspflichtigen Einreisenden ohne Unterkunft:
• Unterbringung in Quarantäne- Hotels (umsonst für georgische Staatsbürger, selbsttragend für ausländische Staatsangehörige).
Indien Flugverbindungen verfügbar Unter folgendem Link müssen sich Einreisende vor Abflug registrieren.
www.newdelhiairport.in
Ein negativer PCR wird benötigt.
PCR Test Voraussetzungen:
• Probe darf nicht früher als 72h vor dem ersten Flug entnommen worden sein
• Das Ergebnis muss auf folgender Webseite hochgeladen werden www.newdelhiairport.in
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5 Passagiere aus Deutschland
müssen sich bei Einreise einem erneuten Corona Test
unterziehen. Die Kosten hierfür sind selber zu tragen.
Irak Einreise nur für Staatsangehörige.
Die Einreisemöglichkeiten in den Irak sind weiterhin eingeschränkt.
Ein negativer PCR Test ist bei Einreise vorzuzeigen.
PCR TEST Voraussetzungen:
• BGW: Ergebnis bei Abreise nicht älter als 72h
• Das ausgedruckte Testergebnis muss auf Englisch oder Arabisch vorliegen
• EBL: Test bei Ankunft nicht älter als 48h;
vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen benötigen keinen PCR-Test;
Passagiere die ohne ausgedruckten Test einreisen müssen ggf.
14-tägige Selbstisolation für
Staatsangehörige, die in den letzten 14 Tagen (u.a.) aus Deutschland eingereist sind.
Beschränkungen im öffentlichen Leben aufgehoben.
Es besteht eine allgemeine Maskenpflicht und die
Abstandsregeln sind einzuhalten.
IOM: Arrival Assistance nach vorheriger Absprache möglich.
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Mobilitätsbeschränkungen
6 bei Ankunft einen PCR-
Test auf eigenen Kosten machen und je nach Ergebnis ggf. eine 14- tätige Hotelquarantäne.
(Bei Transitflügen kann es zur Testpflicht kommen)
• ISU: Test bei Ankunft nicht älter als 48h;
vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen benötigen keinen PCR-Test;
Passagiere die ohne ausgedruckten Test einreisen müssen ggf.
bei Ankunft einen PCR- Test auf eigenen Kosten machen (Bei
Transitflügen kann es zur Testpflicht kommen)
• NJF, BSR: Test bei Abreise nicht älter als 72h
Bitte erkundigen Sie sich regelmäßig bzgl. Änderungen kurz vor Ausreise. Ob Kinder einen PCR-Test benötigen hängt
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Inländische
Mobilitätsbeschränkungen
7 vom Alter und vom
Zielflughafen ab.
Bei Einreise am Flughafen erfolgt ein Symptomcheck nach Ankunft.
Nordmazedonie n
Derzeit bestehen keine Einschränkungen der Reiseverbindungen.
Durch- und Weiterreise durch Nordmazedonien ist uneingeschränkt erlaubt, solange der Transitaufenthalt die Dauer von derzeit fünf Stunden nicht überschreitet.
Transitreisende müssen bei Grenzübertritt ein
sogenanntes „Transit Statement“ ausfüllen.
Notwendig:
(Vermeidung der vorgeschriebenen Selbstisolation - 7Tage) Ein negativer Covid-19 Antigen-Schnelltest (max. 48 h vor Einreise, Kinder erst ab 6 Jahre), oder ein negativer Covid-19 PCR Test (max. 72 h vor Einreise).
Ausgenommen:
Vollständig Geimpfte (min. 15 Tage vor Ankunft vollständig geimpft) und genesene Personen - mit Genesenen- Bescheinigung, min. 45 Tage vor Ankunft (Nachweis einer in den letzten 45 Tagen vor Ein- oder Ausreise erfolgten Genesung (zwecks Fristberechnung muss die ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache vorliegen oder mit Übersetzung das Genesungs-datum nennen).
Akzeptierte Impfstoffe, Details und Ausnahmen prüfen Sie bitte unter:
https://www.iatatravelcentre.com/worl d.php
Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe sowie die Gastronomie sind geöffnet.
Lebensmittelläden, Supermärkte und Apotheken sowie Banken und Tankstellen sind geöffnet.
Einkaufszentren und
Einzelhandelsgeschäfte sind unter besonderen Auflagen geöffnet.
In Innenräumen gelten generell besondere Abstands- und Hygieneregeln. In geschlossenen Räumen und öffentlichen
Verkehrsmitteln gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Kinder unter sechs Jahren sind davon ausgenommen.
Der Zutritt zu Gastronomie und Veranstaltungen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich sowie zu den Innenbereichen von Einkaufszentren ist für Erwachsene nur noch mit einem Impfnachweis oder einem
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Genesenennachweis (ärztliche
Bescheinigung in englischer Sprache oder mit Übersetzung mit
Genesungsdatum, welches nicht mehr als 45 Tage zurückliegen darf) erlaubt.
Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur begrenzt ausgelastet sein.
Pakistan Flugverbindungen nach Pakistan werden z.T.
angeboten.
Ein negativer PCR Test ist am Flughafen am Check-In Schalter vorzuzeigen.
PCR TEST Voraussetzungen:
• Testergebnis nicht älter als 72h vor Reiseantritt
• Je nach Fluglinie können Anforderungen an den Test variieren, bitte erkundigen Sie sich hierzu im Einzelfall genauer
Bei Einreise erfolgt ein
Screening/ Symptomcheck am Flughafen.
Reisende sind verpflichtet bei Einreise die Corona App PakPASS auf ihrem Smartphone
Kontaktdaten zur Beobachtung durch die zuständigen staatlichen/ regionalen Behörden müssen bei Einreise
hinterlegt werden.
Einreisende mit sichtbaren Symptomen werden getestet, ein*e Facharzt*in entscheidet über die Pflicht zur Quarantäne.
Es bestehen Einschränkungen im öffentlichen Leben.
• Öffentliche Verkehrsmittel können genutzt werden, sind aber eingeschränkt verfügbar
• Das Tragen von
Schutzmasken ist in der Öffentlichkeit verpflichtend IOM: Arrival Assistance ist möglich für Personen mit negativen (PCR) Covid19 Testergebnis nach Ankunft.
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9 zu installieren. Diese muss beim
Check-In der jeweiligen Airline vorgezeigt werden. Alternativ kann
eine Online-Registrierung in PassTrack -
https://passtrack.nitb.gov.pk/lo gin vorgenommen und durch einen Ausdruck nachgewiesen werden.
Russische Föderation
Einreise nur für Staatsange- hörige und Personen mit Aufenthaltserlaubnis.
Die Einreise für nicht- russische Staatsangehörige ist weiterhin eingeschränkt.
Es bestehen regelmäßige Flugverbindungen.
Der Inlandsflugverkehr wurde wieder
aufgenommen.
Die Durchreise ist gestattet.
Die maximale Aufenthaltsdauer im Transitbereich beträgt 24 Stunden.
• Ein Test vor Abflug ist aktuell nicht nötig.
• Russische Staatsbürger, die mit internationalen Flügen in die Russische Föderation einreisen, müssen vor dem Abflug ein spezielles Formular auf dem Unified Public Services Portal (https://www.gosuslugi.ru /394604/1) ausfüllen. Nach ihrer Ankunft in die
Russischen Föderation müssen Einreisende ein COVID-19 PCR-Test (kann bei Ankunft am Flughafen durchgeführt werden, Kosten ca. 30 € - Es wird zusammen mit der
Bei einem positiven Testergebnis müssen die Einreisenden in Selbstisolation bleiben und sofort ärztliche Hilfe beantragen.
Sie werden je nach Zustand zu Hause behandelt (mindestens 14 Tage in Quarantäne) oder ins Krankenhaus eingeliefert.
Einreisende müssen sich bei Telefon- Hotline der Stadt Moskau +7 495 8704509 melden.
Das gilt auch für Personen, die im selben Haushalt leben.
Es bestehen weiterhin
Einschränkungen im öffentlichen Leben.
• Zum Teil
Ausgangbeschränkungen in verschiedenen Regionen
• Personnen über 65 Jahre und zur Risikogruppe gehörend, dürfen ihre Wohnung nur in
Ausnahmefällen verlassen.
• In allen öffentlich zugänglichen Räumen und Verkehrsmitteln sowie auf Plätzen, auf denen mehr als 50 Personen
zusammenkommen können, gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
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Mobilitätsbeschränkungen
10 Reintegrationsunterstützun
g zurückerstattet) innerhalb von drei Tagen machen lassen und das Ergebnis des PCR-Tests innerhalb von vier Tagen in das Portal (https://www.gosuslugi.ru /400705/1) hochladen.
Nicht rechtzeitiges Hochladen des Ergebnis kann eine Geldbuße in Höhe von ca. 460 € verursachen.
• Während des Wartens auf die Ergebnisse des COVID- 19 PCR-Tests müssen sich die Passagiere an ihrem Wohnort/temporären Aufenthalt selbst isolieren.
Der PCR-Test und Selbstisolation sind nicht erforderlich, falls die Passagiere die folgenden in Russland ausgestellten Zertifikate vorliegen:
• COVID-19- Impfzertifikat, das innerhalb der letzten 12 Monate ausgestellt wurde.
• Ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten.
IOM: Transit und Arrival Assistance nach vorheriger Absprache nur unter der Woche möglich.
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Mobilitätsbeschränkungen
11 Das Zertifikat erscheint im
Unified Public Services Portal und ist gültig für ein Jahr.
• Genesenen-Ausweis, der innerhalb der letzten 6 Monate ausgestellt wurde.
Der Ausweis erscheint im Unified Public Services Portal und gültig für sechs Monate.
Aufgrund möglicher kurzfristiger Änderungen erkundigen Sie sich bitte auch als Staatsangehörige dazu nochmals kurz vor Ausreise.
12
Für die folgenden Zielländer sind zurzeit keine kommerziellen Flüge verfügbar bzw. nur Repatriierungsflüge möglich
Mongolei Flüge nur über die staatliche Fluggesellschaft in Form von Repatriierungsflügen mit der Route FRA-ULN (zwei Mal im Monat nur möglich).
Ein negativer PCR Test ist bei Einreise vorzuzeigen. Das ausgedruckte Testergebnis muss auf Englisch sein.
PCR Test Voraussetzungen: Ergebnis bei Abreise nicht älter als 72h.
Alle Einreisenden werden mit einem PCR Test auf eine Corona-Infektion getestet und anschließend in designierte Unterkünfte für eine verpflichtende 10-tägige Quarantäne gebracht. Die Kosten dafür müssen selbst getragen werden.
Vietnam Alle Flüge nach Vietnam sind derzeitig nicht buchbar. Allerdings können Repatriierungsflüge über die Botschaft beantragt werden.
Ein ausgedruckter und in Englischer Sprache verfasster negativer PCR Test ist bei Einreise vorzuzeigen.
PCR Test Voraussetzungen: Ergebnis bei Abreise nicht älter als 72h.
Alle Einreisenden werden mit einem PCR Test auf eine Corona-Infektion getestet und anschließend in designierte Unterkünfte für eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne gebracht. Die Kosten dafür müssen selbst getragen werden.
Laos Alle Flughäfen in Laos sind geschlossen. Bezüglich Repatriierungsflüge bitte die entsprechende Botschaft kontaktieren.
Myanmar Alle Flughäfen in Myanmar sind geschlossen. Bezüglich Repatriierungsflüge bitte die entsprechende Botschaft kontaktieren.
Trinidad und Tobago
Alle Flughäfen in Trinidad und Tobago sind geschlossen. Bezüglich Repatriierungsflüge bitte die entsprechende Botschaft kontaktieren.
Turkmenistan Alle Flughäfen in Turkmenistan sind geschlossen. Bezüglich Repatriierungsflüge bitte die entsprechende Botschaft kontaktieren.
13 Bitte beachten Sie:
Die Informationen in der obenstehenden Liste werden regelmäßig aktualisiert. Bei Eintragungen, welche mit einem Datum versehen sind
(Update), hat sich die Informationslage vor Kurzem geändert. Die Informationen und Angaben ändern sich je nach Zielland sehr selten bis häufig, insbesondere diese zu den Ausgangs- und Reisebeschränkungen innerhalb der einzelnen Zielländer.
Daher sind alle Angaben in diesem Dokument ohne Gewähr.
Quellen:
• Auswärtiges Amt, Link: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
• Deutsche Auslandsvertretungen / (Länder-) Botschaften in Deutschland
• IATA Travel Center, Link: https://www.iatatravelcentre.com/international-travel-document-news/1580226297.htm
• IOM Headquarters Movements Rapid Report
• IOM Ziellandbüros/IOM StarthilfePlus Reintegration