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Produkt: Reiseversicherung von Emirates für Behandlungskosten und Quarantäne im Zusammenhang mit COVID-19

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Academic year: 2022

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Reiseversicherung

Informationen zum Versicherungsprodukt

Unternehmen: AIG Europe S.A., Niederlassung Irland

Produkt: Reiseversicherung von Emirates für Behandlungskosten und Quarantäne im Zusammenhang mit COVID-19

Die AIG Europe S.A. ist vom Ministère des Finances autorisiert und wird vom Commissariat aux Assurances in Luxemburg (Nummer B218806) überwacht. Die irische Niederlassung hat ihren eingetragenen Sitz in 30 North Wall Quay, International Financial Services Centre, Dublin 1, Irland(Nummer 908876.)

Mit dieser Produktinformation geben wir Ihnen nur einen ersten Überblick über die angebotene Versicherung. Diese Information ist jedoch nicht abschließend. Vollständige Informationen zum Versicherungsschutz entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein sowie den Versicherungsbedingungen. Bitte lesen Sie alle Informationen und das Versicherungsdokument sorgfältig durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

Es handelt sich um einen Gruppenversicherungsvertrag, der mit Emirates geschlossen wurde und der Ihnen als zusätzlich versicherter Person im Rahmen der Versicherungsbedingungen bestimmte Rechte gewährt. Er deckt nachfolgende im Zusammenhang mit COVID-19 stehende Kosten ab: Behandlungskosten im Ausland,

medizinische Notfall- und Rückführungskosten, unerwartete Kosten für die verpflichtende Quarantäne im Ausland und Nothilfe. Vorbehaltlich der unten aufgeführten Bedingungen für die Gültigkeitsdauer und der Versicherungsbedingungen deckt dieser Gruppenversicherungsvertrag sowohl Rück- als auch Hin- und Rückreisen außerhalb Ihres Wohnsitz- oder Ausreiselandes ab.

Bitte beachten Sie: Der Gruppenversicherungsvertrag gilt für Auslandsreisen mit Emirates, die alle folgenden Bedingungen erfüllen:

1. Buchung und Flugscheinausstellung sind zwischen dem 1. Dezember 2021 und 31. März 2022 erfolgt ; 2. der erste Flug erfolgt zwischen 1. Dezember 2021 und 31. März 2022 erfolgt; und

3. Sie haben dafür ein Emirates-Ticket erhalten, bei dem die ersten drei Ziffern der „Ticket-Nummer“ 176 lauten.

. Was ist versichert?

Behandlungskosten – wenn Sie positiv auf COVID-19 getestet wurden

Medizinische Notfallkosten

Versicherungssumme: Tatsächliche Kosten, höchstens 150.000 EUR

Medizinischer Notfalltransport und Rückführung Versicherungssumme: Tatsächliche Kosten

Rückführung der sterblichen Überreste bei Tod aufgrund von COVID-19

Versicherungssumme: Tatsächliche Kosten Quarantänekosten

Übernahme von angemessenen und

notwendigen Kosten, wenn Sie auf schriftliche Anordnung einer Behörde oder eines Mediziners aus einem der beiden folgenden zwei Gründe unerwartet in eine verpflichtende Quarantäne außerhalb Ihres Wohnsitzlandes müssen:

o Sie werden positiv auf COVID-19 getestet oder

o diese Behörde stellt fest, dass

insbesondere Sie oder eine mitreisende Person dem Coronavirus ausgesetzt waren, welches die Krankheit COVID-19 verursacht.

Versicherungssumme: bis zu 100 EUR pro Tag für bis zu 14 aufeinanderfolgende Tage

Was ist nicht versichert?

Jede Reise, die nicht den oben genannten Bedingungen entspricht

Stornierung, Reiseverzögerung oder Reiseverkürzung

Alle Kosten, die nicht mit COVID-19 zusammenhängen

Eine COVID-19-Diagnose vor Beginn Ihres Versicherungsschutzes gemäß dieses Gruppenversicherungsvertrags oder Komplikationen, die sich daraus ergeben

Kosten für COVID-19-Tests vor der Reise, COVID-19-Tests am Abflug- oder

Ankunftsflughafen oder verpflichtende COVID- 19-Tests, die von einer offiziellen Regierungs- oder Gesundheitsbehörde verlangt werden

Quarantäne, die allgemein oder weitgehend für folgende Personen gilt:

o alle ankommenden/durchreisenden Passagiere oder alle

ankommenden/durchreisenden Passagiere aus einem bestimmten geographischen Herkunftsgebiet;

o alle Personen, die sich derzeit in einem bestimmten geographischen Gebiet befinden;

o alle Passagiere oder eine Untergruppe von Passagieren, die nicht nur aus Ihnen und Ihrer/Ihren mitreisende(n)

Person(en) bestehen

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zurückgekehrt sind

Jegliche indirekten Verluste, Kosten, Belastungen oder Ausgaben (z. B. Verdienstausfall, wenn Sie nach Ihrer Erkrankung nicht arbeiten können)

Reisen gegen den Rat eines Mediziners oder um im Ausland ärztliche Beratung oder Behandlung zu erhalten

Schadenfälle, die sich aus Ihrer Beteiligung an einer vorsätzlichen, bösartigen, rücksichtslosen, illegalen oder kriminellen Handlung ergeben Gibt es Einschränkungen beim

Versicherungsschutz?

!

Sie oder jemand, der in Ihrem Namen handelt, muss sich so bald wie irgend möglich mit AIG Travel Inc. in Verbindung setzen, um uns über einen Schadenfall zu informieren

!

Ein Schadenfall wird nur direkt mit dem Anbieter der Quarantäne-Unterkunft oder medizinischen Dienstleistungen beglichen. An die versicherte Person wird keine Zahlung geleistet

Wo bin ich versichert?

Außerhalb Ihres Wohnsitzlandes und des Abreiselandes.

Für Reisen nach oder durch Iran, Kuba, Syrien, Nordkorea und die Krimregion der Ukraine wird kein Versicherungsschutz angeboten.

Was sind meine Pflichten?

— Informieren Sie die Assistance Gesellschaft so schnell wie möglich über den Versicherungsfall.

— Sie müssen alle zumutbaren Schritte unternehmen, um einen Schaden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.

— Wenn Sie einen Anspruch geltend machen, müssen Sie Dokumente und andere Nachweise bereitstellen, die wir für die Bearbeitung Ihres Antrags benötigen, und das in den Versicherungsbedingungen beschriebene Verfahren befolgen.

Wann und wie zahle ich?

Es ist keine Zahlung für den Versicherungsschutz von Ihnen erforderlich.

Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz für die Behandlungskosten, die Evakuierung und die Rückführung nach Hause und den Zuschuss bei Quarantäne beginnt, wenn Sie am ersten Ziel im Ausland ankommen, das auf Ihrem Reiseplan angegeben ist. Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie in Ihr Wohnsitz- oder Abreiseland zurückkehren oder 31 Tage nach Beginn dieses Versicherungsschutzes, je nachdem, was früher eintritt.

• Wenn die medizinische Behandlung für COVID-19 innerhalb des 31-tägigen Versicherungszeitraums eingeleitet wird, besteht der Versicherungsschutz für Behandlungskosten über den 31-tägigen Zeitraum hinaus, bis Sie in Ihr Wohnsitz- oder Abreiseland zurückkehren, vorbehaltlich der Höchstbeträge und der sonstigen Bedingungen des Gruppenversicherungsvertrags.

• Wenn Sie sich im Ausland unerwartet in eine verpflichtende Quarantäne begeben müssen, besteht der Versicherungsschutz für die COVID-19-Quarantäne über den 31-tägigen Zeitraum hinaus, vorbehaltlich der Höchstbeträge und der sonstigen Bedingungen des Gruppenversicherungsvertrags.

Der Versicherungsschutz für Hilfe bei Reisenotfällen beginnt, wenn Sie in das Flugzeug für das erste Ziel im Ausland, wie in Ihrem Reiseplan angegeben, einsteigen und endet, wenn Sie in Ihr Wohnsitzland oder Abreiseland zurückkehren oder nach 31 Tagen ab Beginn dieses Versicherungsschutzes, je nachdem, was früher eintritt.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

Die versicherte Person kann die Kündigung per E-Mail an aigtravelclaims@aig.com oder per Post an AIG Europe S.A, 30 North Wall Quay, International Financial Services Centre, Dublin 1, Irland senden. Der Versicherungsschutz wird der versicherten Person kostenlos angeboten, daher besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung.

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Erklärung zu Anforderungen und Bedürfnissen

Der Versicherungsschutz gilt nur für Personen mit Wohnsitz in Deutschland.

Dieser Gruppenversicherungsvertrag gewährt Versicherungsschutz für medizinische Ausgaben und Quarantänekosten im Zusammenhang mit COVID-19, die ausschließlich im Ausland anfallen, und bietet keinen Versicherungsschutz für andere reisebezogene Risiken. Für Vorerkrankungen besteht kein Versicherungsschutz.

Die Bedeutung der fett gedruckten Begriffe, einschließlich des Begriffs „Vorerkrankungen“, wird im Abschnitt Allgemeine Definitionen dieses Dokuments erläutert.

Dieser Gruppenversicherungsvertrag erfüllt die Anforderungen und Bedürfnisse von Kunden, die Covid-19 bezogenen Versicherungsschutz gegen medizinische Notfallkosten, Notfalltransport- und Rückführungskosten im medizinischen Notfall oder unerwartete Kosten für eine verpflichtende Quarantäne im Ausland oder Notfallhilfe wünschen. Der Gruppenversicherungsvertrag bietet keinen allgemeinen reisebezogenen Versicherungsschutz (wie allgemeine Stornierung, Gepäckverlust, Reiseverzögerung oder Reiseabbruch), selbst wenn dies im Zusammenhang mit COVID-19 steht. Der Gruppenversicherungsvertrag bietet darüber hinaus keinen Versicherungsschutz für andere medizinische Zwecke als COVID-19. Den Kunden wird empfohlen, sich zu vergewissern, dass dieses Produkt ihren Anforderungen und Bedürfnissen entspricht, und bei Bedarf eine zusätzliche Reiseversicherung abzuschließen.

Der Versicherungsschutz deckt nicht alles ab. Bitte lesen Sie diese Versicherungsbedingungen sorgfältig durch und vergewissern Sie sich, dass dieser Gruppenversicherungsvertrag Ihren Versicherungsbedürfnissen entspricht.

Möglicherweise haben Sie bereits einen anderen Versicherungsvertrag, der einige der Leistungen dieses Gruppenversicherungsvertrages abdeckt. Sie können auch eine zusätzliche Reiseversicherung abschließen, um andere reisebezogene Risiken abzudecken. Weder wir noch Emirates können Ihnen Ratschläge dazu geben, ob dieser Gruppenversicherungsvertrag für Sie geeignet ist.

Über dieses Produkt

Dieser Gruppenversicherungsvertrag besteht zwischen Emirates (dem Versicherungsnehmer) und AIG Europe S.A. (Niederlassung Irland) (der Versicherer; wir, uns oder unser). Der Versicherungsnehmer zahlt die vereinbarte Prämie für die in diesen Versicherungsbedingungen genannten Leistungen im Zusammenhang mit COVID-19, die einer versicherten Person (Sie, Ihr(e), Ihnen) entstanden sind.

Der Versicherungsschutz besteht nur im Zusammenhang mit einer Auslandsreise, wie im Abschnitt Allgemeine Definitionen dieses Dokuments definiert. Das Vorliegen des Versicherungsschutzes ist durch Vorlage des Reiseplans nachzuweisen.

WICHTIG – BITTE BEACHTEN SIE:

• Dieser Gruppenversicherungsvertrag deckt nur die Kosten ab, die in der Leistungstabelle für medizinische Aufwendungen und Quarantänekosten im Ausland im Zusammenhang mit COVID-19 aufgeführt sind.

• Der Gruppenversicherungsvertrag bietet keinen Versicherungsschutz für Stornierung, Reiseabbruch oder Reiseverzögerung, selbst wenn diese Kosten im Zusammenhang mit COVID-19 stehen.

• Ein Schadenfall wird nur direkt mit dem Anbieter der Quarantäne-Unterkunft oder dem Erbringer der medizinischen Leistungen abgerechnet. Es erfolgt keine Zahlung an die versicherte Person.

Sie oder jemand, der in Ihrem Namen handelt, müssen/muss sich so bald wie irgend möglich mit der Assistance Gesellschaft in Verbindung setzen, um uns über einen Schadenfall zu informieren. Ein Schadenfall wird von uns nur direkt mit dem Leistungserbringer abgerechnet.

Dieser Versicherungsschutz gilt für Auslandsreisen mit dem Versicherungsnehmer, die alle folgenden Bedingungen erfüllen:

1. Buchung und Flugscheinausstellung sind zwischen dem 1. Dezember 2021 und 31. März 2022 erfolgt;

und

2. der erste Flug erfolgt zwischen dem 1. Dezember 2021 und 31. März 2022; und

3. Sie haben dafür ein Emirates-Ticket erhalten, bei dem die ersten drei Ziffern der Ticketnummer „176“

lauten.

Einzelheiten zum versicherten Zeitraum für jede versicherte Person finden Sie unter Versicherungszeitraum.

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Angaben des Versicherers

AIG Europe S.A. (Niederlassung Irland) 30 North Wall Quay

International Financial Services Centre Dublin 1, Irland

Telefon: +353 1208 1400 Internet: www.aig.ie

E-Mail: postmaster.ie@aig.com

AIG Europe S. A (im Folgenden „AIG“, „Versicherer“, „wir“ oder „uns“ genannt), eine Versicherungsgesellschaft und Mitglied der AIG-Gruppe mit Sitz in 35 D Avenue J.F. Kennedy, L-1855, Luxemburg, eingetragen unter R.C.S.

Luxembourg Nummer B218806. AIG Europe S.A. ist ein Versicherungsunternehmen, das vom Luxembourg Ministère des Finances zugelassen ist und durch das Commissariat aux Assurances 7, Boulevard Joseph II, L-1840 Luxembourg, GD de Luxembourg, Tel.: (+352) 22 69 11-1, caa@caa.lu, http://www.caa.lu/ beaufsichtigt wird.

Dieses Produkt wird gezeichnet auf der Grundlage der Dienstleistungsfreiheit von der AIG-Niederlassung in Irland (AIG Europe S.A. (Ireland Branch), reguliert durch die Central Bank of Ireland), 30 North Wall Quay, International Financial Services Centre, Dublin 1, Irland, registriert unter Nummer 908876. Die Kontaktdaten der Central Bank of Ireland lauten P. O. Box 559, North Wall Quay, Dublin 1, D01 F7X3. Telefon: 1890 77 77 77. Fax: 01 6716561. E- Mail: enquiries@centralbank.ie. Internet: http://www.centralbank.ie. Sofern ein Solvenz- und Finanzbericht der AIG Europe S.A. vorliegt, finden Sie ihn unter http://www.aig.lu/.

Versicherungsentschädigungsfonds

In dem unwahrscheinlichen Fall, dass die AIG Europe S. A. ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung aus dem Versicherungsentschädigungsfonds. Der Höchstbetrag, den ein Versicherungsnehmer in Anspruch nehmen kann, beträgt 65 % der fälligen Summe oder 825.000 EUR, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Weitere Informationen zum Versicherungsentschädigungsfonds finden Sie auf der Website der Central Bank of Ireland über den folgenden Link: https://www.centralbank.ie/regulation/industry-market-sectors/insurance-reinsurance/solvency- ii/insurance-compensation-fund

AIG Europe S.A. (Ireland Branch), bietet keine Beratung oder persönliche Empfehlung zu diesem Gruppenversicherungsvertrag an.

Assistance Leistungen werden durch die AIG Travel Inc. oder im Auftrag der AIG Travel Inc. durch Drittanbieter von Assistance Leistungen (Assistance Gesellschaft) erbracht. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Wichtige Kontaktdaten auf Seite 11.

Dies ist ein Gruppenversicherungsvertrag und Emirates zahlt die Prämie an uns. Emirates erhält keine Provision oder sonstige Vergütung von uns für den Beitritts von versicherten Personen und reicht keine Gebühren dafür an Sie weiter.

Offenlegung von Daten

Wir können Daten der versicherten Person zur Bereitstellung von Versicherungsprodukten und Unterstützungsleistungen sowie zu rechtlichen, administrativen und Managementzwecken verarbeiten sowie insbesondere alle sensiblen personenbezogenen Daten der versicherten Person verarbeiten, einschließlich Herkunft, Religion, Familienstand, medizinischer Daten usw.

Zur Bereitstellung des Versicherungsschutzes im Rahmen dieses Gruppenversicherungsvertrags können wir diese Informationen Dritten zur Verfügung stellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Konzerngesellschaften von AIG, die für uns oder ein Konzernunternehmen von AIG Produkte oder Dienstleistungen erbringen, sowie Aufsichtsbehörden innerhalb und außerhalb des Wohnsitzlandes der versicherten Person. Unsere Datenschutzrichtlinie finden Sie unter https://www.aig.com/globalprivacy

Definitionen

Begriffe, die in diesen Versicherungsbedingungen fett gedruckt sind, haben definierte Bedeutungen, die im Abschnitt Allgemeine Definitionen dieses Dokuments aufgeführt sind.

Versicherungszeitraum

Der Versicherungsschutz gilt für Auslandsreisen mit dem Versicherungsnehmer, die alle folgenden Bedingungen erfüllen:

1. Buchung und Flugscheinausstellung sind zwischen dem 1. Dezember 2021 und 31. März 2022 erfolgt;

und

2. Der erste Flug erfolgt zwischen dem 1. Dezember 2021 und 31. März 2022; und

3. Sie haben dafür ein Emirates-Ticket erhalten, bei dem die ersten drei Ziffern der Ticketnummer „176“

lauten.

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Bitte beachten Sie: Sie sind nur während der folgenden Zeiträume für die Leistungen versichert:

Abschnitt A1 – Behandlungskosten im Zusammenhang mit COVID-19, Abschnitt A2 – Medizinische Notfalltransporte und Rückführung sowie Abschnitt B – Zuschuss bei Quarantäne im Ausland im Zusammenhang mit COVID-19

• Der Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie am ersten Ziel im Ausland ankommen, das auf Ihrem Reiseplan angegeben ist.

• Der Versicherungsschutz endet – je nachdem, was früher eintritt:

a. wenn Sie in Ihr Wohnsitzland zurückkehren oder b. wenn Sie in Ihr Abreiseland zurückkehren oder c. 31 Tage nach Versicherungsbeginn.

Abschnitt C – Hilfe bei Reisenotfällen

• Der Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie in das Flugzeug für das erste Ziel im Ausland, wie in Ihrem Reiseplan angegeben, einsteigen.

• Der Versicherungsschutz endet – je nachdem, was früher eintritt:

a. wenn Sie in Ihr Wohnsitzland zurückkehren oder b. wenn Sie in Ihr Abreiseland zurückkehren oder c. 31 Tage nach Versicherungsbeginn.

Bitte beachten Sie:

Wenn die Behandlung für COVID-19 innerhalb des 31-tägigen Versicherungszeitraums eingeleitet wird, besteht der Versicherungsschutz gemäß Abschnitt A1 – Behandlungskosten im Zusammenhang mit COVID-19 und Abschnitt A2 – Medizinische Notfalltransporte und Rückführung über den 31-tägigen Zeitraum hinaus, bis Sie in Ihr Wohnsitzland oder Abreiseland zurückkehren, vorbehaltlich der in der Leistungstabelle angegebenen Höchstbeträge und der sonstigen Regelungen dieser Versicherungsbedingungen.

Wenn Sie sich innerhalb des 31-tägigen Versicherungszeitraums in eine unerwartete verpflichtende Quarantäne im Ausland begeben müssen, gilt der Versicherungsschutz gemäß Abschnitt B – Zuschuss bei Quarantäne im Ausland aufgrund von COVID-19 vorbehaltlich der in der Leistungstabelle genannten Höchstbeträge und den anderen Bedingungen dieser Versicherungsbedingungen über 31 Tage hinaus.

Der folgende Versicherungsschutz wird für jede versicherte Person angeboten. Es ist wichtig, dass Sie sich die einzelnen Abschnitte des Versicherungsschutzes genau durchlesen, damit Sie wissen, was Ihnen im Schadenfall zusteht.

Leistungstabelle

Abschn

itt Leistungen Versicherungssum

me bis:

A1 - Behandlungskosten im Zusammenhang COVID- 19 – wenn Sie positiv auf COVID-19 getestet wurden

Tatsächliche Kosten, höchstens

€ 150.000

A2 - Medizinischer Notfalltransport und Rückführung – wenn Sie positiv auf COVID-19 getestet werden - Rückführung der sterblichen Überreste bei Tod aufgrund von COVID-19

Tatsächliche Kosten

B Zuschuss bei Quarantäne im Ausland aufgrund von COVID-19

Tageslimit:

Maximale Anzahl Tage:

€ 1.400

€ 100 14 Tage

C Hilfe bei Reisenotfällen Eingeschlossen

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So melden Sie einen Schadenfall

Bitte beachten Sie:

Sie oder jemand, der in Ihrem Namen handelt, muss/müssen sich so bald wie irgend möglich mit der Assistance Gesellschaft in Verbindung setzen, um uns über einen Schadenfall zu informieren. Ein Schadenfall wird von uns nur direkt mit dem Leistungserbringer abgerechnet. Es erfolgt keine Zahlung an die versicherte Person. Bei verspäteter Meldung des Schadenfalls sind wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen von § 28 und § 30 des Versicherungsvertragsgesetzes („VVG“) von der Leistungspflicht befreit.

Alle Begleitunterlagen zu Schadenfällen müssen so bald wie irgend möglich ab dem Datum des Ereignisses, das Sie dazu veranlasst, Ihren Schadenfall zu melden, an uns gesendet werden.

Sie sind verpflichtet, auf Ihre eigenen Kosten alle angemessenen und notwendigen Nachweise zu erbringen, die wir zur Bearbeitung eines Schadenfalls benötigen. Sollten die bereitgestellten Informationen nicht ausreichen, werden wir Sie auf zusätzlich erforderliche Informationen hinweisen. Sofern wir die erforderlichen Informationen, die wir benötigen, nicht erhalten, sind wir berechtigt, den Antrag abzulehnen.

Die Assistance Gesellschaft wird Ihnen während Ihrer Auslandsreise Unterstützung leisten. Dies beinhaltet einen 24-Stunden-Notfallservice an 365 Tagen im Jahr. Die Kontaktdaten finden Sie im Abschnitt Wichtige Kontaktdaten.

Bitte halten Sie die folgenden Informationen bereit, wenn Sie oder jemand in Ihrem Namen die Assistance Gesellschaft kontaktieren bzw. kontaktiert, damit Ihr Fall zügig bearbeitet werden kann:

Ihren Namen und Ihre Adresse

Ihre Kontakttelefonnummer

Ihren Reiseplan

Ihren Reisepass/Ausweis und

• Name, Adresse und Telefonnummer Ihres Mediziners.

Weitere Informationen zu Anträgen finden Sie in den Allgemeinen Bestimmungen.

Allgemeine Definitionen

Überall dort, wo die folgenden Wörter oder Ausdrücke in diesen Versicherungsbedingungen fett gedruckt sind, haben sie die folgenden Bedeutungen:

Abreiseland bezeichnet das Land, in dem Sie Ihre Auslandsreise gemäß Ihrem Reiseplan begonnen haben.

Assistance Gesellschaft bezeichnet den AIG-Assistance Dienstleister oder einen Drittanbieter, auf den im Abschnitt Wichtige Kontaktdaten Bezug genommen wird.

Auslandsreise bezeichnet Ihre Reise mit einem Emirates-Ticket, bei dem die ersten drei Ziffern der Ticketnummer

„176“ lauten, die über die territorialen Grenzen Ihres Abreiselandes oder Wohnsitzlandes hinausgehen, je nach Land, von dem Sie ursprünglich gemäß Ihrem Reiseplan abreisen. Unter keinen Umständen umfasst Auslandsreise Ihr Wohnsitzland.

Flug bezeichnet eine Flugreise in einem kommerziellen Linienflug, bei der Sie als Passagier mit einem Emirates- Ticket reisen, bei dem die ersten drei Ziffern der Ticketnummer „176“ lauten.

Krankenhaus bezeichnet eine Einrichtung, die für die Pflege und Behandlung von kranken und verletzten Personen eingerichtet und registriert wurde und die:

1. über umfassende Einrichtungen für Diagnose und chirurgische Eingriffe verfügt;

2. vierundzwanzig (24) Stunden am Tag Pflegedienste durch examinierte Krankenschwestern und Krankenpfleger anbietet;

3. von einem Stab von Medizinern beaufsichtigt wird und

4. nicht in erster Linie ein Pflege-, Erholungs- oder Genesungsheim, ein Altersheim, ein Ort zur Behandlung von Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder eine Einrichtung für psychische Störungen oder Verhaltensstörungen ist.

Krankheit bezeichnet eine körperliche Erkrankung, die durch eine pathologische Abweichung vom normalen gesunden Zustand gekennzeichnet ist.

Krieg bedeutet jede militärische Handlung, entweder zwischen Nationen oder infolge eines Bürgerkriegs oder einer Revolution.

Mediziner bezeichnet einen registrierten und ordnungsgemäß qualifizierten Arzt, der nach geltendem Recht

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zugelassen ist und im Rahmen seiner Zulassung und Ausbildung handelt. Bei dem behandelnden Mediziner darf es sich nicht um Sie selbst, einen Ihrer Verwandten oder eine mitreisende Person handeln.

Medizinisch notwendig bedeutet eine medizinische Leistung, die von einem Mediziner erbracht wird und die folgenden Bedingungen erfüllt:

1. Steht im Einklang mit der Diagnose und stellt eine übliche medizinische Behandlung für die versicherungsmäßig abgedeckte Krankheit dar;

2. Entspricht den aktuellen Standards der professionellen medizinischen Versorgung;

3. Wird nicht zu Ihrem Vorteil oder dem Vorteil des Mediziners erbracht;

4. Kann nicht außerhalb eines Krankenhauses erbracht werden (bei stationärer Aufnahme);

5. Es handelt sich nicht um eine vorbeugende oder vorsorgende Leistung; und

6. Die Kosten der Leistung sind angemessen und üblich und übersteigen nicht das allgemeine Niveau der Kosten, die von anderen Personen mit ähnlichem Status in der Region, in der die Kosten anfallen, erhoben werden, wenn die Leistung für Personen desselben Geschlechts und vergleichbaren Alters und allgemeinem Gesundheitszustand bei einer ähnlichen Krankheit in Übereinstimmung mit anerkannten medizinischen Standards und Praktiken für gleiche oder vergleichbare Behandlungen, Dienstleistungen oder Lieferungen erbracht wird, welche nicht hätten unterlassen werden können, ohne Ihre Krankheit zu verschlimmern.

Mitreisende Person ist eine Person, (a) mit der Sie vor Ihrer Auslandsreise persönlich bekannt sind, (b) mit der Sie die Reisepläne persönlich abgestimmt haben, (c) mit der Sie beabsichtigen, mindestens 80 % der Dauer Ihrer Reise zu reisen, und (d) ohne die Sie die Auslandsreise normalerweise nicht antreten würden; dazu gehören jedoch auf keinen Fall Mitglieder einer Reisegruppe, die nicht alle Kriterien (a) bis (d) erfüllen.

Unter Quarantäne versteht man eine Bewegungs- oder Reiseeinschränkung, die von einer offiziellen Regierungs- oder Gesundheitsbehörde angeordnet wird, um die Ausbreitung einer übertragbaren Krankheit bezüglich einer Pandemie oder Epidemie zu verhindern.

Der Reiseplan ist ein Plan, der unter einer einmaligen PNR-/Emirates-Routennummer für einen/mehrere von Ihnen (direkt, indirekt oder als Teil eines Pakets) gebuchte(n) Flug/Flüge ausgestellt wurde, für den/die ein Flugschein ausgestellt wurde.

Schadenfall bezeichnet einen Antrag von Ihnen an uns, um die im Rahmen dieses Gruppenversicherungsvertrags verfügbaren Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Sie, Ihr(e), Sie selbst bezeichnet die versicherte Person.

Übliches Beförderungsmittel bezeichnet jedes Beförderungsmittel zu Lande, zu Wasser oder in der Luft, das mit einer gültigen Lizenz für die Beförderung von zahlenden Passagieren betrieben wird und nach festen, festgelegten und regelmäßigen Fahr- bzw. Flugplänen und Routen verkehrt.

Versicherer bezeichnet AIG Europe S.A. (Niederlassung Irland).

Versicherte Person bezeichnet eine Person, die im Reiseplan genannt wird und gemäß dieser Versicherungsbedingungen im Zusammenhang mit einer gebuchten Auslandsreise Anspruch auf Versicherungsschutz hat.

Versicherungsnehmer bedeutet Emirates.

Vorerkrankung bezeichnet eine aktive COVID-19-Infektion, die erstmalig vor Beginn Ihres Versicherungsschutzes im Rahmen dieses Gruppenversicherungsvertrags diagnostiziert wurde.

Wir, uns, unser bezeichnet den Versicherer, der Versicherungsschutz für diesen Gruppenversicherungsvertrag bietet.

Wohnsitzland bezeichnet das Land, in dem Sie zum Zeitpunkt der Buchung Ihrer Auslandsreise leben.

Wohnort bezeichnet den üblichen Wohnort der versicherten Person in Ihrem Wohnsitzland.

Allgemeine Bestimmungen

Die Allgemeinen Bestimmungen gelten für alle Abschnitte dieser Versicherungsbedingungen.

1. Sie oder jemand, der in Ihrem Namen handelt, müssen/muss sich so bald wie irgend möglich mit der Assistance Gesellschaft in Verbindung setzen, um uns über einen Schadenfall zu informieren.

2. Sie müssen alle zumutbaren Schritte unternehmen, um einen Schaden, der dazu führen kann, dass Sie einen Schadenfall im Rahmen dieses Gruppenversicherungsvertrags Versicherung geltend machen, zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.

3. Um den vollen Schutz dieses Gruppenversicherungsvertrags in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die

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im Abschnitt So melden Sie einen Schadenfall beschriebenen Bedingungen erfüllen. Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen kann ausschlaggebend dafür sein, ob wir bei einem Schadenfall eine Zahlung vornehmen.

4. Sie müssen unserer Abteilung für Schadenfälle sämtliche Dokumente zur Verfügung stellen, die für nötig erachtet werden, um den Schadenfall zu bearbeiten. Sie tragen die Kosten für die Erbringung der benötigten Nachweise.

5. Sie müssen uns dabei helfen, von uns gezahlte Beträge zurückzufordern, wenn ein anderer Versicherer oder eine andere Partei zur Zahlung dieser Beträge verpflichtet ist. Dazu kann die Bereitstellung von Informationen an uns und das Ausfüllen der zugehörigen Formulare gehören.

6. Eine versicherte Person, die die Zahlung bei einem Schadenfall beantragt, muss uns die Erlaubnis erteilen, medizinische Befunde oder Aufzeichnungen von einem Mediziner einzuholen, der die versicherte Person behandelt hat; andernfalls werden wir bei einem Schadenfall keine Zahlung leisten.

7. Wir können die versicherte Person bitten, sich einer (1) oder mehreren medizinischen Untersuchungen zu unterziehen. In diesem Fall übernehmen wir die Kosten für die Untersuchung(en), alle medizinischen Befunde und Aufzeichnungen sowie angemessene Reisekosten für die versicherte Person und alle Personen, die zur Teilnahme an der Untersuchung mit der versicherten Person reisen müssen, wenn diese Kosten im Voraus durch uns genehmigt werden. Wenn die versicherte Person ohne triftigen Grund nicht zur Untersuchung erscheint, sind wir berechtigt, den Antrag abzulehnen.

8. Wenn eine versicherte Person verstirbt, sind wir berechtigt, auf unsere Kosten eine Autopsie zu fordern.

9. Sie sind verpflichtet, alle Beträge an uns zurückzuzahlen, die wir gezahlt haben und die nicht durch die Versicherung abgedeckt sind. Dies kann Überzahlungen und Zahlungen umfassen, auf die Sie keinen Anspruch haben.

10. Wenn wir bei einem Schadenfall gemäß dieser Versicherungsbedingungen geleistet haben und dies als vollständiger und endgültiger Ausgleich des Schadenfalls akzeptiert wurde, müssen wir keine weiteren Zahlungen für denselben Schadenfall vornehmen.

11. Bei Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des

§ 28 Versicherungsvertragsgesetz („VVG“) von der Leistungspflicht befreit. Dies bedeutet insbesondere, dass wir bei jedem Betrug, jeder arglistigen Falschangabe bzw. Unehrlichkeit oder jedem arglistigem Zurückhalten von Informationen durch eine versicherte Person nicht zur Leistung verpflichtet sind.

12. Dieser Gruppenversicherungsvertrag unterliegt deutschem Recht und die versicherten Personen und wir stimmen zu, sich der deutschen Gerichtsbarkeit zu unterwerfen, um etwaige Streitigkeiten beizulegen, die sich daraus oder in Verbindung damit ergeben.

13. Die Versicherungsbedingungen sind in deutscher und englischer Sprache verfügbar und alle Mitteilungen in Bezug auf diesen Gruppenversicherungsvertrag erfolgen in deutscher Sprache. Bei unterschiedlichen Auslegungen der beiden Sprachfassungen der Versicherungsbedinungen hat die deutsche Fassung Vorrang.

14. Wenn ein Schadenfall gemäß der Versicherungsbedingungen als berechtigt erachtet wird, leisten wir Zahlungen im Schadenfall nur direkt an den Leistungserbringer und nicht an die versicherte Person.

15. Wir können auch Dritte kontaktieren, die der versicherten Person (z. B. eine Fluggesellschaft, ein Reiseunternehmen oder ein Hotel) Dienstleistungen zur Verfügung stellten, um die bereitgestellten Informationen zu überprüfen.

16. Die Versicherungsprämien sind, wie vereinbart, vom Versicherungsnehmer zu bezahlen und die Informationen werden uns in der Form und in der von uns als angemessen angesehenen Häufigkeit zur Verfügung gestellt, damit der Versicherungsschutz aufrecht erhalten bleibt.

17. Dieser Gruppenversicherungsvertrag ist nicht dazu bestimmt, anderen Personen als der versicherten Person, dem Versicherungsnehmer oder uns das Recht zu geben, eine der Bedingungen des Gruppenversicherungsvertrags durchzusetzen.

Allgemeine Ausschlüsse

Allgemeine Ausschlüsse gelten für alle Abschnitte dieser Versicherungsbedingungen. Zusätzlich zu diesen allgemeinen Ausschlüssen finden Sie weitere Ausschlüsse, die für den entsprechenden Abschnitt der Versicherungsbedingungen gelten, unter „Wofür Sie keinen Versicherungsschutz haben“ unter jedem Abschnitt der Versicherungsbedingungen.

Wir sind unter keinem Abschnitt der Versicherungsbedingungen eintrittspflichtig für Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit folgenden Punkten ergeben:

1. Alle Kosten, die nicht mit COVID-19 zusammenhängen.

2. Jegliche Vorerkrankungen oder Komplikationen, die sich daraus ergeben.

3. Sie reisen gegen den Rat eines Mediziners oder um ärztliche Beratung oder Behandlung bezüglich einer COVID-19 Infektion zu erhalten.

4. Krieg, Bürgerkrieg, Invasion, Revolution oder ähnliche Ereignisse.

5. Verlust, Kosten, Haftung oder Schäden an Sachwerten durch ionisierende Strahlung oder Kontamination infolge von Radioaktivität aus:

a. Kernbrennstoff oder b. nuklearen Abfällen durch:

(i) Verbrennung von Kernbrennstoff oder

(ii) radioaktive, toxische oder explosive Kernmaterialien oder

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(iii) sonstige gefährliche Eigenschaften explosiver nuklearer Ausrüstung.

6. Verbreitung, Anwendung oder Freisetzung von pathogenen oder giftigen biologischen oder chemischen Materialien.

7. Reisen in ein bestimmtes Land oder Gebiet, wenn eine offizielle Regierungsbehörde oder Gesundheitsbehörde in Ihrem Wohnsitzland vor Beginn Ihrer Auslandsreise ein Reiseverbot für die Reise in dieses Land oder Gebiet ausgegeben hat.

8. Ihre Beteiligung an vorsätzlichen, böswilligen, rücksichtslosen, illegalen oder kriminellen Handlungen;

9. Ihre Selbsttötung oder versuchte Selbsttötung;

10. Ihre vorsätzliche Selbstgefährdung (es sei denn, Sie versuchen, ein Menschenleben zu retten);

11. Ihr Versäumnis, die Impfungen zu erhalten, die eine Regierungsbehörde (a) Ihres Wohnsitzlandes oder (b) eines Ihrer Ziele für Ihre Auslandsreise von Ihnen verlangen.

12. Alle Reisen, die an einem Ort innerhalb Ihres Wohnsitzlandes durchgeführt werden.

Außerdem gilt Folgendes:

13. Sofern in Abschnitt A1 nichts anderes angegeben ist, decken diese Versicherungsbedingungen keine Kosten für COVID-19-Tests vor der Auslandsreise, COVID-19-Tests am Abflug- oder Ankunftsflughafen oder verpflichtende COVID-19-Tests ab, die von einer offiziellen Regierungs- oder Gesundheitsbehörde verlangt werden.

14. Dieser Gruppenversicherungsvertrag bietet keinen Versicherungsschutz für jegliche Verluste, Ausgaben, Ereignisse oder Haftungen, die durch andere Versicherungsverträge oder behördliche Maßnahmen abgedeckt sind oder aus einer anderen Quelle zu begleichen sind. Wir zahlen jedoch die Differenz zwischen dem, was im Rahmen des anderen Versicherungsvertrags oder der behördlichen Maßnahmen oder einer solchen anderen Quelle zu zahlen ist, und dem Teil, auf den Sie ansonsten gemäß dieser Versicherungsbedingungen Anspruch hätten.

15. Dieser Gruppenversicherungsvertrag deckt keine indirekten Verluste, Kosten, Belastungen oder Ausgaben (d. h. Verluste, Kosten, Belastungen oder Ausgaben, die nicht unter den Überschriften „Wofür Sie bei den Punkten in Abschnitt A1, A2 und B Versicherungsschutz haben“ im Abschnitt Ihre Leistungen gemäß dieser Versicherungsbedingungen aufgeführt sind; z. B. Verdienstausfall, wenn Sie nach Ihrer Erkrankung nicht arbeiten können).

16. Dieser Gruppenversicherungsvertrag deckt keine Kosten, für die Sie hätten aufkommen müssen, wenn der Grund für den Schadenfall nicht aufgetreten wäre (z. B. die Kosten für Nahrungsmittel, für die Sie in jedem Fall hätten bezahlen müssen).

Bitte beachten Sie:

Sanktionsausschlüsse:

Wir werden:

(a) keinen Versicherungsschutz für Schäden gewähren, die direkt oder indirekt aus geplanten oder tatsächlichen Reisen in, nach oder durch ein(em) Land oder eine(r) Region entstehen, das/die umfassenden Sanktionen unterliegt. Dies sind zum Datum des Inkrafttretens dieses Gruppenversicherungsvertrags Kuba, Iran, Syrien, Nordkorea und die Krim-Region der Ukraine;

(b) für Reisen, die in einem dieser umfassend sanktionierten Länder oder einer dieser Regionen beginnen oder dort erworben werden, keinen Versicherungsschutz gewähren;

(c) für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem dieser umfassend sanktionierten Länder oder einer dieser Regionen haben, keinen Versicherungsschutz gewähren; und

(d) keine Zahlungen an natürliche Personen oder dienstleistende Organisationen leisten, die sich in einem dieser umfassend sanktionierten Länder oder einer dieser Regionen befinden, und keinen Versicherungsschutz für Personen mit Wohnsitz in einem dieser Länder oder einer dieser Regionen gewähren.

Wir bieten keinen Versicherungsschutz und wir sind nicht zum Ausgleich von Schadenfällen oder zur Gewährung von Leistungen im Rahmen dieses Gruppenversicherungsvertrags verpflichtet, wenn wir feststellen, dass die Gewährung eines solchen Versicherungsschutzes, die Zahlung für einen solchen Schadenfall oder die Gewährung einer solchen Leistung den Versicherer, seine Muttergesellschaft oder sein oberstes ihn beherrschendes Unternehmen Sanktionen, Verboten oder Beschränkungen gemäß den Resolutionen der Vereinten Nationen oder den Handels- oder Wirtschaftssanktionsgesetzen oder -vorschriften der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs oder der Vereinigten Staaten von Amerika aussetzen würde.

Diese Versicherungsbedingungen decken keine Verluste, Verletzungen, Schäden oder gesetzliche Haftpflicht ab, die direkt oder indirekt von einer Person oder juristischen Person erlitten werden, die auf einer anwendbaren staatlichen Beobachtungsliste als Unterstützer von Terrorismus, Drogen- oder Menschenhandel, Piraterie, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, organisierter Kriminalität, böswilligen Cyber-Aktivitäten oder Menschenrechtsverletzungen identifiziert wurde; oder Ansprüche, Verluste oder Kosten bezahlen, die einen Leistungserbringer betreffen, der auf einer solchen Liste steht.

(10)

Ihre Versicherungsleistungen unter diesem Gruppenversicherungsvertrag Abschnitt A1 – Behandlungskosten im Zusammenhang mit COVID-19

Bitte beachten Sie:

1. Sie oder jemand, der in Ihrem Namen handelt, müssen/muss sich so schnell wie irgend möglich mit der Assistance Gesellschaft in Verbindung setzen und

2. Wenn Sie Anspruch auf die Zahlung aller oder eines Teils der Behandlungskosten aus einer anderen Quelle haben, zahlen wir die Differenz.

Wofür Sie bei den Punkten in Abschnitt A1

Versicherungsschutz haben

Wofür Sie bei den Punkten in Abschnitt A1 und Abschnitt A2 keinen Versicherungsschutz haben

Wir zahlen bis zu dem Betrag, der in der Leistungstabelle für medizinisch notwendige und angemessene Kosten aufgeführt ist, wenn Sie während Ihrer Auslandsreise positiv auf COVID-19 getestet wurden. Dies beinhaltet:

Zusätzlich zu den Ausschlüssen, die im Abschnitt Allgemeine Ausschlüsse aufgeführt sind, deckt dieser Gruppenversicherungsvertrag keine Verluste oder Kosten ab, die sich aus Folgendem ergeben oder Folgendem zugeschrieben werden können:

1. Kosten für notfallmäßige medizinische, chirurgische und Krankenhaus-Behandlung sowie Rettungswageneinsatz.

2. Wenn Sie nicht wie von Ihnen ursprünglich geplant in Ihr Wohnsitzland oder Ihr Abreiseland zurückkehren können und die Assistance Gesellschaft zustimmt, dass Ihr verlängerter Aufenthalt medizinisch notwendig ist, zahlen wir für:

• Zusätzliche Unterkunft (nur Zimmer)

• Reisekosten (Economy Class, es sei denn, eine höhere Reiseklasse wird als medizinisch notwendig angesehen und im Voraus von der Assistance Gesellschaft genehmigt), damit Sie in Ihr Wohnsitzland oder Ihr Abreiseland zurückkehren können.

Darüber hinaus übernehmen wir die Kosten für die erforderlichen nachfolgenden COVID-19-Tests während der Quarantäne, wenn Sie sich während einer Auslandsreise aus einem der folgenden zwei Gründe unerwartet in eine verpflichtende Quarantäne außerhalb Ihres Wohnsitzlandes oder Ihres Abreiselandes begeben müssen:

Sie werden positiv auf COVID-19 getestet oder

• Die entsprechende Behörde stellt fest, dass Sie oder eine mitreisende Person dem Coronavirus ausgesetzt waren, das die Krankheit COVID-19 verursacht.

1. Jede Behandlung oder Operation, die nach Ansicht der Assistance Gesellschaft nicht unmittelbar erforderlich ist und warten kann, bis Sie in Ihr Wohnsitzland zurückkehren. Die Entscheidung der Assistance Gesellschaft ist endgültig.

2. Die zusätzlichen Kosten für ein Einzel- oder Privatzimmer im Krankenhaus, es sei denn, Mehrbettzimmer sind nicht verfügbar oder ein Einzel- oder Privatzimmer im Krankenhaus ist medizinisch notwendig.

3. Alle Kosten für Erkrankungen, die nicht mit der COVID-19-Diagnose auf Ihrer Auslandsreise zusammenhängen;

4. Jegliche Such- und Rettungskosten, die Ihnen durch eine Regierung, regulierte Behörde oder private Organisation, die mit Ihrem Auffinden und Retten befasst ist, auferlegt werden. Dies beinhaltet keine Kosten für medizinische Evakuierung durch das geeignetste Transportmittel.

5. Sämtliche Kosten für:

• Telefonanrufe,

• Taxikosten,

• Speisen und Getränke (es sei denn, sie sind Teil Ihrer Krankenhauskosten, wenn Sie stationär behandelt werden) oder

• Kosten, die Sie direkt beim Leistungserbringer abrechnen.

6. Alle Kosten, die Sie bezahlen müssen, wenn Sie sich geweigert haben, in Ihr Wohnsitzland oder Ihr Abreiseland zurückzukehren, und die Assistance Gesellschaft Sie für rückreisefähig erachtet hat.

7. Jegliche Behandlung oder Medikation, die Sie erhalten, nachdem Sie in Ihr Wohnsitzland oder Ihr Abreiseland zurückgekehrt sind.

8. Kosten, die nicht durch Sie oder in Ihrem Auftrag entstanden sind.

Bitte beachten Sie, dass die im Abschnitt Allgemeine Bestimmungen aufgeführten Bedingungen für alle Leistungsabschnitte gelten.

(11)

Abschnitt A2 – Medizinischer Notfalltransport und Rückführung

Bitte beachten Sie:

Falls Sie während Ihrer Auslandsreise positiv auf COVID-19 getestet werden, was zu einer medizinisch notwendigen Behandlung führt, behalten wir uns das Recht vor, Sie von einem Krankenhaus in ein anderes verlegen zu lassen und/oder Ihren Notfalltransport zu Ihrem Wohnort zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Auslandsreise zu organisieren. Wir werden dies tun, wenn Sie nach Meinung des beteiligten Mediziners und der Assistance Gesellschaft sicher in Ihr Wohnsitzland, Ihr Abreiseland oder an Ihren Wohnort verlegt werden und/oder reisen können, um dort die Behandlung fortzusetzen.

Wofür Sie bei den Punkten in Abschnitt A2

einen Versicherungsschutz haben

Wofür Sie bei den Punkten in Abschnitt A2 keinen Versicherungsschutz haben

Wir zahlen bis zu dem Betrag, der in der Leistungstabelle aufgeführt ist für die erforderlichen und angemessenen Kosten für die Notfallevakuierung und Rückführung aufgrund Ihrer Diagnose von COVID-19 während Ihrer Auslandsreise. Dies beinhaltet:

Einzelheiten darüber, was nicht versichert ist, entnehmen Sie bitte den Ausschlüssen in Abschnitt A1 und den Allgemeinen Ausschlüssen in diesen Versicherungsbedingungen. Darüber hinaus tragen wir keine Kosten, die Sie direkt mit dem Leistungserbringer abrechnen.

1. Die Kosten für Ihre vorzeitige Rückkehr in Ihr Wohnsitzland oder Ihr Abreiseland, vorausgesetzt, diese wurden durch die Assistance Gesellschaft im Voraus genehmigt und als medizinisch notwendig erachtet.

2. Die Kosten für Ihren Transport in ein Krankenhaus, das für die medizinisch notwendige Behandlung als angemessen erachtet wird;

3. Rückkehr einer (1) mitreisenden Person und minderjähriger Kinder in Ihr Wohnsitzland.

4. Im Todesfall die Kosten für die Überführung Ihres Leichnams oder Ihrer Asche in Ihr Wohnsitzland oder Ihr Abreiseland bis zu den in der Leistungstabelle angegebenen Beträgen.

Wenn sich die Geltendmachung eines Schadenfalls auf Ihre Rückreise in Ihr Wohnsitzland bezieht und Sie kein Rückreiseticket haben, bringen wir von Ihrem Schadenfall einen Betrag in Abzug, der dem von Ihrer ursprünglichen Fluggesellschaft veröffentlichten Preis für einen einfachen Flug (basierend auf der gleichen Klasse, die Sie für Ihre Hinreise gebucht hatten) für die Route Ihres Rückflugs entspricht.

Bitte beachten Sie, dass die im Abschnitt Allgemeine Bestimmungen aufgeführten Bedingungen für alle Leistungsabschnitte gelten.

Erforderliche Nachweise für Versicherungsansprüchen nach Abschnitt A1

• Nachweis eines positiven COVID-19-Tests

• Nachweis der Reise (Buchungsbestätigung, Reisetickets)

• Rechnungen für medizinische Ausgaben

• Offizielles Schreiben des behandelnden Mediziners zur Bestätigung, dass die Ausgaben medizinisch notwendig waren

Bitte beachten Sie: Bei Bedarf können wir weitere Nachweise für die Geltendmachung Ihres Schadenfalls verlangen; in diesem Fall werden wir diese bei Ihnen anfordern.

Erforderliche Nachweise für Versicherungsansprüche nach Abschnitt A2

• Nachweis eines positiven COVID-19-Tests

• Nachweis der Reise (Buchungsbestätigung, Reisetickets)

• Amtliches Schreiben des behandelnden Mediziners zur Bestätigung, dass der Notfalltransport medizinisch notwendig war

Bitte beachten Sie: Bei Bedarf können wir weitere Nachweise für die Geltendmachung Ihres Schadenfalls verlangen; in diesem Fall werden wir diese bei Ihnen anfordern.

(12)

Abschnitt B – Zuschuss bei Quarantäne im Ausland aufgrund von COVID-19

Bitte beachten Sie: Diese Leistung ist nur für die Zeit zahlbar, in der Sie unter eine unerwartete verpflichtende Quarantäne im Ausland gestellt werden, und endet auch dann, wenn Sie sich nach Ihrer Rückkehr in Ihrem Wohnsitzland oder Ihrem Abreiseland in Quarantäne begeben müssen. Dieser Betrag soll Ihnen helfen, angemessene und notwendige Unterbringungskosten zu bezahlen, die direkt mit Ihrer Quarantäne zusammenhängen.

Wofür Sie bei den Punkten in Abschnitt B

einen Versicherungsschutz haben

Wofür Sie bei den Punkten in Abschnitt B keinen Versicherungsschutz haben

Wir zahlen bis zur Höhe des in der Leistungstabelle aufgeführten Betrags, wenn Sie sich während einer Auslandsreise auf schriftliche Anordnung einer Behörde oder eines Mediziners aus einem der beiden folgenden zwei Gründe unerwartet in eine verpflichtende Quarantäne außerhalb Ihres Wohnsitzlandes oder Ihres Abreiselandes begeben müssen:

Sie werden positiv auf COVID-19 getestet oder

• Die entsprechende Behörde stellt fest, dass Sie oder eine mitreisende Person dem Coronavirus ausgesetzt waren, das die COVID- 19-Erkrankung verursacht.

Wir übernehmen angemessene und notwendige Unterbringungskosten, die in direktem Zusammenhang mit einer solchen Quarantäne stehen, bis zu dem in der Leistungstabelle angegebenen Betrag für bis zu 14 aufeinander folgende Tage.

Zusätzlich zu den Ausschlüssen, die im Abschnitt Allgemeine Ausschlüsse aufgeführt sind, deckt dieser Gruppenversicherungsvertrag keine Verluste oder Kosten ab, die sich aus einer Quarantäne- Verpflichtung ergeben, auf einer solchen basieren oder einer solchen zugeschrieben werden können, die allgemein oder weitgehend für folgende Personen gilt:

• alle ankommenden/durchreisenden Passagiere oder alle ankommenden/durchreisenden Passagiere aus einem bestimmten geographischen Herkunftsgebiet;

• alle Personen, die sich derzeit in einem bestimmten geographischen Gebiet befinden:

• alle Passagiere oder eine Untergruppe von Passagieren, die nicht nur aus Ihnen und Ihrer/Ihren mitreisenden Person(en) besteht, in einem üblichen Beförderungsmittel.

• Kosten, die Sie direkt beim Unterkunftsanbieter für die Quarantäne abrechnen.

Bitte beachten Sie, dass die im Abschnitt Allgemeine Bestimmungen aufgeführten Bedingungen für alle Leistungsabschnitte gelten.

Abschnitt C – Hilfe bei Reisenotfällen

Wichtiger Hinweis: Dieser Abschnitt sieht nur Assistance-Leistungen vor und bietet keinen Versicherungsschutz für medizinische Notfallkosten, Notfalltransportkosten oder andere Ausgaben.

Die Assistance Gesellschaft bietet weltweit rund um die Uhr Unterstützung bei Reisenotfällen, wenn während Ihrer Auslandsreise Folgendes eintritt:

Ihnen wird aufgrund von Fieber oder anderen medizinischen Gründen der Flug untersagt.

Ihnen wird die Einreise in ein Land aufgrund von Fieber oder anderen medizinischen Gründen untersagt.

Sie fühlen sich auf Ihrer Reise krank.

Wenn Sie eine medizinische Behandlung benötigen, die eine stationäre Einweisung in ein Krankenhaus, einen Notfalltransport oder die Rückkehr an Ihren Wohnort aus einem von diesen Versicherungsbedingungen abgedeckten Grund erforderlich macht, müssen Sie sich an die Assistance Gesellschaft wenden und deren Rat oder Anweisung befolgen. Andernfalls kann Ihr Anspruch im Rahmen dieser Versicherungsbedingungen gefährdet sein.

Die Assistance Gesellschaft unterhält ein Netzwerk von Servicezentren, die Ihnen vor und während Ihrer Auslandsreise rund um die Uhr Unterstützung bieten.

Abhängig von Ihren spezifischen Anforderungen können wir Folgendes tun:

1. Wenn medizinische Versorgung erforderlich ist, verweisen wir Sie an geeignete medizinische Einrichtungen, überwachen Ihren Zustand und Ihre Behandlung und halten Ihre Familie und Ihre Freunde Erforderliche Nachweise für Versicherungsansprüchen nach Abschnitt B

• Nachweis eines positiven COVID-19-Tests, falls zutreffend

• Nachweis einer von einer Behörde oder einem Mediziner ausgestellten Quarantäne-Pflicht

• Nachweis Ihrer Krankenhaus-Einweisung mit Datum und Uhrzeit der Aufnahme bzw. Entlassung

• Nachweis der Reise (Buchungsbestätigung, Reisetickets)

Bitte beachten Sie: Bei Bedarf können wir weitere Nachweise für die Geltendmachung Ihres Schadenfalls verlangen; in diesem Fall werden wir diese bei Ihnen anfordern.

(13)

an Ihrem Wohnort auf dem Laufenden und

2. Wir beraten uns mit Ihrem behandelnden Mediziner, um zu beurteilen, ob und wann ein Notfalltransport und eine Rückführung erforderlich ist, und koordinieren alle Dienstleistungen.

Wir werden versuchen, Ihre medizinische Versorgung auf Ihren Reisen zu gewährleisten. Die Assistance Gesellschaft kann jedoch nicht garantieren, dass immer geeignete medizinische Einrichtungen verfügbar sind. Die Assistance Gesellschaft wird nur zur Fernüberwachung Ihrer Erkrankung eingesetzt und kann die Durchführung Ihrer medizinischen Behandlung nicht übernehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn Ihr Schadenfall nicht durch diesen Gruppenversicherungsvertrag abgedeckt ist, die Bereitstellung von Notfallhilfe an sich kein Anerkenntnis der Eintrittspflicht seitens des Versicherers für Ihren Schadenfall darstellt.

Im Abschnitt Wichtige Kontaktdaten finden Sie weitere Informationen zur Kontaktaufnahme mit der Assistance Gesellschaft.

Wichtige Kontaktdaten

HILFE IN MEDIZINISCHEN NOTFÄLLEN UND AUF REISEN

*Für englischsprachige und arabischsprachige Anrufer: Während Sie sich in den Vereinigten Arabischen Emiraten befinden, können Sie auch eine lokale Nummer unter 800 3 244 anrufen.

Sprache Schadenabteilung –

Kontaktnummer Schadenabteilung – E-Mail-

Adresse Assistance–

Kontaktnummer Assistance – E-Mail-Adresse Englisch +44 1273 765315 aigtravelclaims@aig.com +44 1273 456672 Uk.assistance@aig.com Deutsch +49 699 711 3997 DE.travelclaims@AIG.com +49 6997113999 DE.assistance@aig.com 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche verfügbar.

Ihr Beschwerderecht

Wir sind der Meinung, dass Sie einen freundlichen, fairen und schnellen Service verdienen. Wenn unser Service Ihre Erwartungen nicht erfüllt, wenden Sie sich bitte an das Team mit dem Sie unzufrieden sind, um zu erfahren, ob Ihr Anliegen umgehend bearbeitet werden kann. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie immer noch einen Grund für Ihre Beschwerde haben, wenden Sie sich an den „Customer Complaints Officer“

(Kundenreklamationsbeauftragten), AIG Europe S.A., 30 North Wall Quay, IFSC, Dublin 1, D01 R8H7. Telefon:

+353 1 208 1400 oder +353 1 208 4908 und E-Mail: customercomplaints.ie@aig.com.

Um uns bei der Bearbeitung Ihrer Hinweise zu helfen, geben Sie bitte Ihren Reiseplan/Ihre Schadennummer und den Namen des Versicherungsnehmers/der versicherten Person an. Wir werden unser Bestes tun, um Probleme direkt mit Ihnen zu lösen.

Wenn das von Ihnen kontaktierte Team das Problem nicht innerhalb von 5 Werktagen lösen kann, senden wir Ihnen ein Bestätigungsschreiben mit dem Namen und den Kontaktdaten der Person, die für die Bearbeitung Ihrer Beschwerde zuständig ist. Innerhalb von 30 Kalendertagen nach Eingang Ihrer Beschwerde werden wir Ihnen entweder ein abschließendes Antwortschreiben oder eine Mitteilung zukommen lassen, in der bestätigt wird, wann wir unsere Untersuchung voraussichtlich abschließen werden.

Wir haben 30 Kalendertage Zeit, um die Beschwerde zu untersuchen und Ihnen ein abschließendes Antwortschreiben zukommen zu lassen. Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie die Beschwerde an den „Financial Services and Pensions Ombudsman“ weiterleiten. Sie benötigen das abschließende Antwortschreiben von AIG, um Ihre Beschwerde dort einzureichen. Die Kontaktdaten des Financial Services and Pensions Ombudsman lauten wie folgt: Financial Services and Pensions Ombudsman, 3rd Floor, Lincoln House, Lincoln Place, Dublin 2, D02 VH29. Telefon: +353 1 567 7000, E-Mail: info@fspo.ie, Website: www.fspo.ie Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass Sie sich jederzeit an den „Insurance Information Service (IIS)“

von Insurance Ireland wenden können. IIS betreibt einen kostenlosen Versicherungsinformationsservice für Bürger.

Der Versicherungsinformationsservice kann Ihnen helfen, wenn Sie Informationen über die Versicherung benötigen oder wenn Sie Hilfe bei der Lösung eines Problems mit Ihrem Versicherungsunternehmen benötigen.

Die Kontaktdaten lauten: Insurance Ireland, Insurance House, 5 Harbourmaster Place, IFSC, Dublin 1, DO1 E7E8,

(14)

Irland. Telefon: (01) 6761820. E-Mail: info@insuranceireland.eu. Website: http://www.insuranceireland.eu Da die AIG Europe S.A. ein luxemburgisches Versicherungsunternehmen ist, können Beschwerdeführer, bei denen es sich um natürliche Personen handelt und die außerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit handeln, zusätzlich zum oben beschriebenen Beschwerdeverfahren Folgendes tun, wenn Sie mit der Antwort der AIG Europe S.A., Niederlassung Irland, nicht zufrieden sind oder wenn nach 90 Tagen keine Antwort eingegangen ist:

- Eine schriftliche Beschwerde bei der Hauptniederlassung der AIG Europe S.A. an AIG Europe S.A.,

„Service Reclamations Niveau Direction“, 35D Avenue John F. Kennedy, L-1855, Luxembourg, Großherzogtum Luxemburg oder per E-Mail an aigeurope.luxcomplaints@aig.com einreichen;

- Sich an eine der luxemburgischen Vermittlungsstellen wenden, deren Kontaktdaten auf der Website der AIG Europe S.A. unter http://www.aig.lu/ verfügbar sind; oder

- Einen Antrag für ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren beim „Luxembourg Commissariat Aux Assurances (CAA)“ stellen, und zwar schriftlich an Commissariat Aux Assurances, 7 Boulevard Joseph II, L-1840, Luxembourg, Großherzogtum Luxemburg oder per Fax an +352 22 69 10 oder per E-Mail an reclamation@caa.lu oder online über die CAA-Website unter http://www.ca.lu.

Alle Anfragen an CAA oder an eine der luxemburgischen Schlichtungsstellen müssen auf Luxemburgisch, Deutsch, Französisch oder Englisch eingereicht werden.

Sie können auch die Plattform der Europäischen Kommission für Online-Streitbeilegung (Online Dispute Resolution, ODR) über den folgenden Link nutzen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

(15)

Travel Insurance

Insurance Product Information Document Company: AIG Europe S.A., Ireland Branch

Product: Emirates COVID-19 Medical & Quarantine Travel Insurance Policy

AIG Europe S.A. is authorised by the Ministère des Finances and supervised by the Commissariat aux Assurances in Luxembourg (number B218806). The Ireland branch has its registered office at 30 North Wall Quay, International Financial Services Centre, Dublin 1, Ireland(number 908876)

With this insurance product information document, we only want to give you an initial overview of the insurance offered. However, this information is not conclusive. For complete information on the insurance cover offered, please refer to the policy in the policy document. Please read all information and policy document carefully.

What is this type of insurance?

This is a group policy issued to Emirates, under which certain rights are made available to you as an additional insured under the policy It covers COVID-19 related overseas medical expenses, emergency medical

evacuation and repatriation costs, unexpected costs for mandatory quarantine overseas and emergency assistance. This is provided on both return and one-way trips outside your country of residence or country of departure, subject to the applicable duration terms set out below, and all policy terms and conditions.

1. Please note: The policy covers you for overseas trips for travel with Emirates which meets all of the following conditions; is booked and ticketed between December 1, 2021 and March 31, 2022; and

2. for which the initial flight is taken between December 1, 2021 and March 31, 2022; and 3. for which you have been issued an Emirates ticket which has '176' as the first three digits of the

ticket number . What is insured?

Medical expenses if you test positive for COVID-19

Emergency medical expenses

Sum insured: Actual cost, up to € 150 000

Emergency medical evacuation &

repatriation

Sum insured: Actual cost

Repatriation of remains in the event of death from COVID-19

Sum insured: Actual cost Quarantine costs

Reasonable and necessary expenses if you are unexpectedly placed into mandatory quarantine outside your country of

residence by a written order of an authority or medical practitioner for one of the following two reasons:

o you test positive for COVID-19; or o such governmental body identifies

you or any travelling companion, specifically, as having been exposed to the coronavirus that causes COVID-19.

What is not insured?

Any trip that does not meet the conditions stated above

Cancellation, trip delay or trip curtailment

Any costs not related to COVID-19

A COVID-19 diagnosis prior to the start of your cover under this policy or any complication arising from it

Expenses for pre-trip COVID-19 testing, COVID-19 testing at the departure or arrival airport, or mandatory COVID-19 testing required by an official government or health authority

Quarantine that generally or broadly applies to:

o all arriving/transiting passengers, or all arriving/transiting passengers from a particular geographic area of origin;

o all individuals currently located in a particular geographic area;

o all passengers, or a sub-group of passengers that is broader than just you and your travelling companion(s)

Any treatment or medication of any kind that you receive after you return to your country of residence

(16)

Twenty-four (24) hour AIG Travel Assistance: included

after you have been ill)

Travelling against the advice of a medical practitioner or for the purpose of obtaining medical advice or treatment abroad

Claims arising from you being involved in any deliberate, malicious, reckless, illegal or criminal act

Are there any restrictions on cover?

!

You or someone acting on your behalf must contact AIG Travel as soon as reasonably possible to notify us of a claim

!

A claim will only be settled directly with the provider of Quarantine accommodation or medical services and no payment will be made to the insured person

Where am I covered?

Outside your country of residence and country of departure.

No cover is provided for any trip in, to or through Iran, Cuba, Syria, North Korea, and the Crimea Region of the Ukraine.

What are my obligations?

— Notify the Assistance Company of an insured event as soon as reasonably possible.

— You must take all reasonable steps to avoid or reduce any loss.

— If you make a claim, you must provide documents and other evidence that we need to deal with your claim, and follow the claims procedure set out in the policy

When and how do I pay?

No payment for cover is required from you.

When does the cover start and end?

Cover for medical, evacuation and repatriation expenses and the quarantine allowance start when you arrive at the first overseas destination as shown on your travel itinerary. Cover ends when you return to your country of

residence or country of departure or 31 days after this cover started, whichever is earlier.

• If medical treatment for COVID-19 is initiated withing the 31 day coverage period, cover under medical expenses will continue beyond 31 days until you return to your country of residence or country of departure, subject to the applicable limits and the other terms and conditions of this policy.

• If you are placed into an unexpected mandatory quarantine while overseas within the 31 day coverage period, cover under the COVID-19 Quarantine benefit will continue beyond 31 days subject to the applicable limits and the other terms and conditions of this policy.

Cover for emergency travel assistance starts when you are boarding for the first overseas destination as shown on your travel itinerary and ends when you return to your country of residence or country of departure; or 31 days after this cover started, whichever is earlier.

How do I cancel the contract?

The insured person can cancel by emailing aigtravelclaims@aig.com or writing to AIG Europe S.A, 30 North Wall Quay, International Financial Services Centre, Dublin, 1, Ireland.

The cover is provided at no cost to the insured person so there is no entitlement to a refund.

(17)

Demands and Needs Statement

Cover is provided for residents of Germany only.

This policy provides cover against Covid-19 related medical expenses and Quarantine costs whilst abroad only and does not provide cover for other travel related risks. Pre-existing medical conditions are not covered.

The meanings of terms in bold, including the term 'pre-existing medical conditions', are explained in the General Definitions section of this policy.

This policy meets the demands and needs of a customer who wishes to have COVID-19 related insurance against emergency medical expenses, emergency medical evacuation and repatriation costs, unexpected mandatory Quarantine overseas costs, or may require emergency assistance. The policy does not provide general travel- related coverage (such as general cancellation, loss of baggage, trip delay or trip curtailment), even if related to COVID-19. The policy also does not provide medical coverage for anything other than COVID-19. Customers are advised to ensure that this product meets their demands and needs, and to take additional travel insurance out for their trip if necessary.

Insurance does not cover everything. Please read this policy carefully and ensure that this policy meets Your insurance needs. You might already have insurance elsewhere that provides cover for some of the benefits in this policy. Equally, You may wish to purchase additional travel insurance to cover other travel related risks. Neither We, nor Emirates, can give You advice about whether the policy is right for You.

About This Product

This group policy is evidence of the contract between Emirates (the Policyholder) and AIG Europe S.A. (Ireland Branch) (the Insurance Provider; We, Us, or Our). The Policyholder will pay the agreed premium for the benefits stated in this policy for COVID-19 related losses incurred by an Insured Person (You, Your).

Coverage will attach only to an Overseas Trip as defined in the General Definitions section of this document. The validity of this policy must be verified by presenting the Travel Itinerary.

IMPORTANT - PLEASE NOTE:

• This policy only covers expenses as shown in the Table of Benefits for COVID-19 related medical expenses and Quarantine costs abroad.

• The policy does not provide any cover for cancellation, trip curtailment, or trip delay, even if related to COVID-19.

• A Claim will only be settled directly with the provider of Quarantine accommodation or medical services and no payment will be made to the Insured Person.

You or someone acting on Your behalf must contact the Assistance Company as soon as reasonably possible to notify Us of a Claim. A Claim will only be settled by Us directly with the provider.

This policy is effective for Overseas Trips for travel with the Policyholder which meet all of the following conditions:

1. is booked and ticketed between December 1, 2021 and March 31, 2022; and

2. for which the initial Flight is taken between December 1, 2021 and March 31, 2022; and

3. for which You have been issued an Emirates ticket which has ‘176’ as the first three digits of the ticket number.

See Period of Coverage for details on the coverage period applicable to each Insured Person.

Details of the Insurance Provider AIG Europe S.A. (Ireland Branch) 30 North Wall Quay

International Financial Services Centre Dublin 1, Ireland

Telephone: +353 1208 1400 Internet: www.aig.ie

E-Mail: postmaster.ie@aig.com

AIG Europe S.A (hereinafter referred to as “AIG”, “Insurer”, “We” or “Us”), an insurance company and member of the AIG Group having its registered office at 35 D Avenue J.F. Kennedy, L-1855, Luxembourg, whose company number is B218806. AIG Europe S.A is an insurance undertaking authorised by the Luxembourg Ministère des

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