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Archiv "Kurdengebiete der Türkei: Ärzte zwischen den Fronten" (29.11.1996)

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r. Seyfettin Kizilkan sieht sein Schicksal stellvertretend für das vieler seiner Kollegen, die unter den Bedingungen des Ausnahmezustandes in den Kurden- gebieten im Südosten der Türkei ar- beiten. Der Chefarzt des Sozialversi- cherungskrankenhauses von Diyar- bakir und Präsident der dortigen Ärz- tekammer wurde wegen angeblicher

„separatistischer Tätigkeit“ zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten sowie drei weiteren Jahren Berufsverbot verurteilt. Er selbst fühlt sich als Opfer eines Komplotts, eine Ansicht, die von zahlreichen Pro- zeßbeobachtern internationaler Men- schenrechtsorganisationen geteilt wird.

Da die Ärztekammer Diyarbakir öffentlich Menschenrechtsverletzun- gen entgegengetreten ist, schätzt Ki- zilkan, daß mit seinem Prozeß ein Ex- empel statuiert werden sollte. Er hat gegen das Urteil Revision eingelegt und versucht nun gemeinsam mit Ver- tretern der Ärztekammer Diyarbakir und der Türkischen Ärztekammer, die Öffentlichkeit über die Situation in den Kurdengebieten zu informie- ren und die Zusammenarbeit unter anderem mit der Bundesärztekam- mer und der Ärztekammer Berlin auszubauen, um den Druck auf die türkischen Behörden zu verstärken.

Deshalb nahm die Delegation auch an einer Veranstaltung über den Beitrag ärztlicher Verbände zum Schutz der Menschenrechte teil, die Anfang No- vember in Berlin von der Ärztekam-

mer Berlin, amnesty international und dem Behandlungszentrum für Folteropfer Berlin organisiert worden war (siehe nächste Seite).

Gefahr für Leib und Leben

Bei den gewalttätigen Auseinan- dersetzungen im Südosten der Türkei sind bislang 20 000 Menschen getötet worden, 3 000 Dörfer wurden zerstört und rund 3 Millionen Menschen ver- trieben. Die Ärztekammer Diyarba- kir setzte sich für eine gewaltfreie Lö- sung des Konfliktes ein, sagte Kizil- kan. Weil sie aber versuche, das Kur- denproblem in die Diskussion zu brin- gen, werde der Kammer von seiten des Staates „Separatismus“ vorge- worfen. Kizilkan tritt hingegen nach eigenen Worten für die strikte Neu- tralität der Ärzte ein. Nur so sei es ih- nen möglich, ihre Patienten gemäß dem hippokratischen Eid ohne Anse- hen der Person oder Parteizugehörig- keit zu behandeln und die medizini- sche Schweigepflicht zu wahren.

Ärzte, die diesem Grundsatz folgten, müßten mit Einschüchterun- gen, Zwangsversetzung oder Verhaf- tung rechnen. Zwischen 1991 und 1994 seien mehr als 20 Ärzte und 43 Mitarbeiter im Gesundheitswesen in- haftiert worden. Zudem seien vier Ärzte von „Unbekannten“ ermordet worden. Unter solchen Umständen fänden sich nur noch wenige Ärzte und Pflegekräfte freiwillig dazu be-

reit, in der Region zu arbeiten. Um ihr Überleben zu sichern, arbeiteten zu- dem manche Ärzte mit den Sicher- heitskräften zusammen.

Besonders betroffen von staatli- chen Repressionen sind laut Dr. Nec- det Ipekyüz, Vorstandsmitglied der Türkischen Ärztekammer, die Ge- richtsmediziner. Nach türkischem Ge- setz müssen sie den Gesundheitszu- stand von Gefangenen attestieren, bevor diese dem Haftrichter vorge- führt werden. Da es in Diyarbakir nur einen ausgebildeten Gerichtsmedizi- ner gebe, der für fünf Provinzen zu- ständig sei, würden vor allem in den ländlichen Regionen häufig Allge- meinärzte herangezogen, um bei- spielsweise zu beurteilen, ob Häftlin- ge Folterspuren aufweisen. Die jewei- lige Untersuchung finde immer in An- wesenheit der Sicherheitskräfte statt.

Dabei hätten die Ärzte meist nicht einmal die Möglichkeit, die Identität der Patienten zu überprüfen, ohne sich in den Augen der Sicherheits- kräfte verdächtig zu machen. Unter solchen Bedingungen seien nur weni- ge Ärzte bereit, das Risiko auf sich zu nehmen, die vorgeführten Patienten tatsächlich zu untersuchen oder ihre Fälle zu dokumentieren. Häufig wür- den sie auch gezwungen, vorgefertig- te Atteste zu unterschreiben.

Gesundheitswesen vor dem Kollaps

Nach Ansicht von Dr. Ercan Tan- rikulu wird die gesundheitliche Ver- sorgung der Bevölkerung in den Kur- dengebieten vom Staat bewußt ver- nachlässigt. Das türkische Gesund- heitswesen sei im Vergleich zum We- sten ohnehin unterentwickelt, wobei die Zustände im Südosten weit schlimmer seien als im Landesdurch- schnitt. Der Zustrom der aus ihren Dörfern vertriebenen Menschen ver- schärfe die Situation noch. Diese leb- ten meist in großstädtischen Slums, wo ihnen Arbeits- und Obdachlosig- keit drohten. So ist die Einwohner- zahl von Diyarbakir in den letzten sechs Jahren von 380 000 auf rund 1,4 Millionen angewachsen, ohne daß sich die Infrastruktur dem Bevölke- rungswachstum angepaßt hätte. Die Arbeitslosigkeit liege bei 70 Prozent.

A-3170 (26) Deutsches Ärzteblatt 93,Heft 48, 29. November 1996

P O L I T I K AKTUELL

Die Gesundheitsversorgung in den Kurdenge- bieten der Türkei hat sich während des 17jährigen Ausnahmezustandes drastisch verschlechtert. Der staatliche Druck auf die wenigen verbliebenen Ärzte wächst und macht eine freie Berufsausübung fast unmög- lich. In einem Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt schilderten Dr. Seyfettin Kizilkan und Dr. Ercan Tanrikulu, Mitglieder der Ärzte- kammer Diyarbakir, sowie Dr. Necdet Ipekyüz, Vorstandsmitglied der Türkischen Ärztekammer, die Situation in der vom Krieg

gezeichneten Region. Ziel ihres Deutschlandbesuchs war es aber auch, bei Ärztekammern und Politikern um Unterstützung für Kizilkan zu werben, der kürzlich wegen seines Einsatzes für die Menschenrechte zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde (Hefte 26 und 27/1996).

Kurdengebiete der Türkei

Ärzte zwischen

den

Fronten

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Die schlechte Wirtschaftslage trägt, so die „Internationalen Ärzte zur Ver- hütung des Atomkriegs“ (IPPNW), dazu bei, daß sich Mafia-Organisatio- nen, Spekulation, Korruption und ein blühender Schwarzmarkt ausbreiten.

Rund 60 Prozent der Bevölke- rung sind – dem Bericht der Ärztere- präsentanten zufolge – nicht sozial- versichert. Sie können meist weder eine ärztliche Behandlung noch Me- dikamente bezahlen. Zudem sind in Diyarbakir trotz des Bevölkerungs- anstiegs keine neuen Gesundheits- stationen eröffnet worden; die Zahl der niedergelassenen Ärzte ist sogar gesunken, wie Tanrikulu ausführt. In der gesamten Region arbeiteten von ehemals 200 Gesundheitsstationen nur noch 14, die zudem personell und materiell schlecht ausgestattet seien.

Die präventive Gesundheitsversor- gung sei komplett zusammengebro- chen: Impfprogramme oder Geburts- und Schwangerschaftsvorsorge wür- den kaum noch durchgeführt. Ein ge- meinsames Projekt der Ärztekam- mer Diyarbakir und der Hilfsorgani- sation „Ärzte ohne Grenzen“ sei an den zuständigen Gesundheitsbe- hörden gescheitert. Dabei hätten 100 000 US-Dollar für die Schwange- renvorsorge und Medikamente zur Verfügung gestanden. Zudem sei durch die schlechten hygienischen Bedingungen und die unzureichende Gesundheitsversorgung die Zahl der Infektionskrankheiten wie Tuberku- lose, Diarrhö und Hepatitis drastisch gestiegen. Der schlechte Zustand des Gesundheitswesens lasse sich auch an der hohen Säuglingssterblichkeit ablesen.

„Eine Lösung des Kurdenpro- blems kann es nur geben, wenn der Demokratisierungsprozeß in der Tür- kei gefördert und die Gewalt beendet wird“, so Tanrikulu. In diesem Bestre- ben werde die Ärztekammer von zahlreichen Organisationen unter- stützt, darunter die Türkische Ärzte- kammer, Gewerkschaften, die Türki- sche Menschenrechtsstiftung und Tei- le der Presse. Wie Kizilkan erläuterte, ist die Ärzteschaft noch nicht in einen kurdischen und einen türkischen Teil gespalten. Er befürchtet jedoch, daß sich nationalistische Tendenzen ver- stärken, falls der gegenwärtige Zu- stand andauere. Heike Korzilius A-3172

P O L I T I K AKTUELL

(28) Deutsches Ärzteblatt 93,Heft 48, 29. November 1996

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er erste Menschenrechtsbe- richt der BMA erschien 1986.

Er ging auf eine Resolution der Jahreshauptversammlung von 1984 zurück. Dort war die Forde- rung erhoben worden, „Anschuldi- gungen zu untersuchen, nach denen in einigen Ländern mit Regierungen un- terschiedlicher politischer Richtun- gen Ärzte bei der routinemäßigen Anwendung der Folter als staatliches Unterdrückungsmittel Zuarbeit lei- sten“.

Eine Expertengruppe untersuch- te daraufhin sowohl Beweismaterial, das amnesty international in allen Tei- len der Welt gesammelt hatte, als auch Vorwürfe angeblicher Gewaltanwen- dung bei Verhören in Nordirland. Der folgende Bericht kam zu dem Ergeb- nis, daß es „unwiderlegbare Beweise für die Einbeziehung von Ärzten in die Vorbereitung und Durchführung von Folterungen gibt, und zwar nicht nur unter Druck und Zwang, sondern aus freiem Willen der jeweiligen Me- diziner“. Die Veröffentlichung des Berichts löste eine Flut wei- terer Informationen aus, so daß die BMA mittlerweile Knoten- punkt eines inoffiziellen Infor- mationsnetzes über die Beteili- gung von Ärzten an Menschen- rechtsverletzungen ist, vor allem in Fällen staatlich sanktionierter Folter.

Verratene Medizin

Die BMA berief 1989 erneut eine Arbeitsgruppe, die den Be- richt von 1986 aktualisieren, neu- es Beweismaterial prüfen und geeignete Empfehlungen ausar- beiten sollte. Der Abschlußbe- richt erschien 1992 unter dem Ti- tel „Medicine Betrayed“ und konzentriert sich auf die medizi- nische Behandlung von Gefan- genen und die Pflichtverletz- ungen der beteiligten Ärzte (sie- he DÄ, Heft 43/1995). Solche Pflichtverletzungen bestanden in

Menschenrechtsverletzungen

Ärztliche Organisationen leisten Widerstand

Menschenrechtsfragen haben sich in der Arbeit der British Medical Association (BMA), der rund 80 Prozent aller zugelassenen Ärzte Großbritanniens angehören, in den letzten zehn Jahren zu einem beherrschenden Thema entwickelt. Über Einzelheiten dieser Arbeit sowie den generellen Beitrag ärztlicher Organisationen zum Schutz der Menschenrechte berichte- te Dr. Fleur Fisher, ehemalige Leiterin der Ethics, Science and Informations Division der BMA, auf einer Veranstaltung in Berlin, die Anfang November von der Ärztekammer Berlin, am- nesty international und dem Behandlungszentrum für Folteropfer Berlin organisiert wurde.

Die deutschsprachige Ausgabe von „Medicine Betrayed“ ist 1995 unter dem Titel „Verratene Medizin“ in der Edition Hentrich erschienen. Herausgeber ist das „Behandlungszen- trum für Folteropfer“ Berlin.

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der Planung und Anwendung von Foltermethoden, in der „Begutach- tung“ von Gefangenen daraufhin, ob sie für Folterungen widerstandsfähig genug sind, sowie in der Ausstellung von gefälschten Attesten und Obduk- tionsberichten.

Der Bericht enthält 48 Empfeh- lungen und ist in mehrere Sprachen übersetzt worden. Das Rote Kreuz nutzt ihn als Standardwerk zur Auf- klärung und ärztlichen Fortbildung, vor allem in Ländern, in denen Anlaß zur Sorge um die Zustände in den Ge- fängnissen und die Unabhängigkeit der Ärzte besteht.

Fisher berichtete aber auch über Probleme in Großbritannien. So hat die BMA dort eine zweijährige Kam- pagne geführt, um die Vernetzung der Computer-Systeme des staatlichen Gesundheitswesens mit den Systemen der behördlichen Träger zu verhin- dern. Außerdem gerät nach Ansicht der BMA das Berufsethos der Ärzte zunehmend in Widerspruch zu Kon- zerninteressen. Fisher erklärte, daß Mediziner besonders dann unter Druck gesetzt werden, wenn sie auf Gebieten wie der Fertilitäts- oder der Transplantationsmedizin arbeiten. Im- mer wieder werde die freie Veröffentli- chung von wissenschaftlichen For- schungsergebnissen behindert, wenn ungünstige Auswirkungen auf Ge- schäftsinteressen zu befürchten seien.

Ärztliche Verbände in der Verantwortung Die BMA bereitet inzwischen ei- nen weiteren Bericht vor, der die Rol- le der ärztlichen Organisationen bei der Sicherung der Menschenrechte beleuchten soll. Dabei wird es auch um die Aus- und Fortbildung von Ärzten in Fragen der Ethik und der Menschenrechte gehen. Außerdem wird die Notwendigkeit national und international anerkannter Richtlinien behandelt werden. Fisher sieht die Verantwortung der nationalen Ärzte- verbände in folgenden Bereichen:

1 Erfahrungsaustausch zu Fachfragen und Problemen des Berufsethos,

1 Unterstützung der Ärztever- bände in Ländern mit Defiziten im Bereich der Menschenrechte,

1 Briefaktionen für inhaftierte Kollegen,

1 internationale Anprangerung von Menschenrechtsverletzungen,

1 politische Lobby, wenn ange- bracht,

1 Zusammenwirken mit ande- ren Ärzteverbänden zur Durchset- zung von Menschenrechten.

In diesem Zusammenhang be- richtete Fisher über die Zusammenar- beit der BMA mit Ärzten in Albani- en. Außerdem habe die BMA den türkischen Ärztebund auf institutio- neller Ebene unterstützt, indem sie ihre diesjährige wissenschaftliche Ta- gung in der Türkei abgehalten habe.

Am Beispiel der Situation im Irak berichtete Torsten Lucas, Men- schenrechtsbeauftragter der Ärzte- kammer Berlin, über die Wirksamkeit internationaler Proteste. Durch De- kret des Revolutionsrates seien 1994 die Amputation von Händen und Füßen, das Abschneiden der Ohren und das Brandmarken der Stirn als Strafmaßnahmen für Delikte wie Diebstahl, Fahnenflucht oder Wehr- dienstverweigerung eingeführt wor- den. Nach Informationen, die amne- sty international vorliegen, seien die Zwangsamputationen und Brand- markungen in Krankenhäusern vor- genommen worden. Ärzte, die sich weigerten, bei gesunden Menschen Amputationen vorzunehmen, seien festgenommen, mindestens ein Arzt sei hingerichtet worden. Eine interna- tionale Kampagne von amnesty inter- national, die Ende 1994 begonnen hatte, sei erfolgreich gewesen: Die entsprechenden Dekrete seien im August 1996 annulliert worden.

Lucas wies darauf hin, daß eine international mobilisierte Öffentlich- keit Schutz bieten könne. Ärzte, die durch ihren mutigen Widerstand sich und ihre Familien in Gefahr bringen, sollten sich der weltweiten Unterstüt- zung medizinischer Berufsverbände sicher sein können, wenn die von ih- nen enttarnten Folterer sie bedrohen.

Als konkreten Schritt hat daher der Arbeitskreis Medizin/Psycholo- gie/Pflege von amnesty international die Verbände der Heilberufe aufge- fordert, Menschenrechtsbeauftragte zu ernennen, damit diese in dringen- den Fällen wie drohender Folter so- fort handeln können. Die Bundesärz-

tekammer sowie die Landesärzte- kammern Baden-Württemberg, Ber- lin und Westfalen-Lippe haben inzwi- schen Menschenrechtsbeauftragte er- nannt.

Menschenrechtsarbeit der BÄK

Dr. med. Frank Ulrich Montgo- mery, Menschenrechtsbeauftragter der Bundesärztekammer (BÄK), wies auf die strukturellen Unterschie- de zwischen Großbritannien und Deutschland hin, die sich aus dem fö- derativen Aufbau der Bundesrepu- blik Deutschland ergeben. Folge sei, daß Pflichtverletzungen von Ärzten nicht von der Bundesärztekammer, sondern der jeweiligen Landesärzte- kammer verfolgt würden. Die BÄK sehe ihre Aufgabe bei der Menschen- rechtsarbeit unter anderem darin, auf Systemfehler hinzuweisen. Dies sei beispielsweise im Falle des Asylbe- werberleistungsgesetzes geschehen.

Hier habe sich die BÄK gegen die Re- gelung gewandt, daß ausschließlich die Behandlung akuter, nicht aber chronischer Erkrankungen von Asyl- bewerbern aus öffentlichen Mitteln fi- nanziert wird. Die BÄK habe sich ebenso gegen die Abschiebung schwerkranker Flüchtlinge ausge- sprochen. Außerdem halte sie es für ethisch nicht vertretbar, jugendliche Asylbewerber einer Röntgenuntersu- chung zu unterziehen, einzig um de- ren Alter festzustellen.

Die BÄK arbeitet mit den Men- schenrechtsbeauftragten der Bundes- regierung zusammen, die alle neuen gesetzlichen Vorschriften auf ihre Kompatibilität mit den Menschen- rechten überprüfen. Soweit Ärzte an Menschenrechtsverletzungen im Aus- land beteiligt sind, bemüht sich die BÄK in Zusammenarbeit unter ande- rem mit der Bundesregierung, auf die entsprechenden ausländischen Stellen Einfluß auszuüben. Im Strafprozeß gegen den Präsidenten der Ärztekam- mer Diyarbakir (siehe vorhergehende Seiten) habe die BÄK eine gemeinsa- me Presseerklärung mit der World Me- dical Association und der BMA her- ausgegeben sowie über das Auswärtige Amt auf die Machthaber in der Türkei eingewirkt. Joseph Kloppenborg A-3174

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