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Archiv "ICD-Klassifikation: Wo bleibt das Arztgeheimnis?" (01.12.1995)

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SPEKTRUM LESERBRIEFE

Praxen fortwährend mit den Reformen der Reformen der Reformen und den fort- währenden Änderungen im Formular- und Abrechnungs- wesen plagen und die Kosten für neue Vordrucke, für neue Updates (sofern wir EDV- Anwender sind), für erhöh- ten Personalaufwand, für Überstunden und Umschu- lungen tragen müssen, blei- ben stumm. Dazu kommen Punktwerteverfall, Decke- lung von Leistungen, ange- drohte oder tatsächliche Re- gresse, Einschränkungen der Therapiefreiheit, weil die Besserwisser vor allem dort sitzen, wo keine Patienten zu behandeln sind. Die soge- nannten Fachleute in den Verwaltungen orientieren sich nicht an Praxiserforder- nissen, sondern an den Erfor- dernissen der EDV und der Statistik.

Der Höhepunkt ist die Einführung der ICD. Nicht detaillierte, beschreibende

„lebendige" und individuelle

— das heißt auf den Patienten abgestimmte — Diagnosen sind gefragt, sondern Ziffern, wie Statistik und EDV es so wollen.

Ob wir diese Verschlüsse- lungen wollen, ob wir damit sinnvoll umgehen können, welche Mühe es macht und welche Kosten es verursacht, diese Klassifikationsschlüssel anzuwenden, scheint nicht nur Bürokraten egal zu sein, sondern auch den aus unse- ren Reihen gewählten Ver- tretern. Kein Widerstand, kein Streik, kein Aufschrei!

Jede Patientenverwaltung verlängert sich um die Zeit, die für die Suche nach der fünfstelligen Schlüsselzahl vergeht und eingetippt und geschrieben werden muß.

Dauerdiagnosen müssen rechtzeitig bis Silvester in die Schlüsselform gebracht wer- den. Oh, du schöne Weih- nachtszeit! 14 000 Ziffern ste- hen zur Auswahl. Wetten, daß immer die gleichen Zif- fern in der Abrechnung er- scheinen werden?

Der mögliche Sinn einer ICD, statistische Aufschlüsse über Morbidität zu erhalten, wird ins Gegenteil verkehrt.

Die Morbiditätsstatistiken werden irreführender sein als je zuvor und ohne jeden Nut- zen.

Ganz nebenbei: Die Men- schen in unserem Land wer- den bei allen Reformen nicht gesünder, unser Gesundheits- system wird nicht billiger, und weder Ärzte noch medizini- sches Fachpersonal verdie- nen mehr. Was aber gedeiht, sind Verwaltungen und alle zuliefernden Berufe und Un-

ternehmen. Die Computerin- dustrie, die Programmierer, die Druckereien, die Steuer- berater, Rechtsanwälte — um nur die wichtigsten zu nen- nen .. .

Dr. med. Wolfgang M. Man- tey, J.-O. Mittelsdorf, Ham- mer Straße 11, 49740 Ha- selünne

Wo bleibt das Arztgeheimnis?

Ich frage mich, weshalb nicht seit Inkrafttreten des Gesundheitsstrukturgesetzes ein Aufschrei durch die Ärz- teschaft geht und eine Anfra- ge an das Bundesverfassungs- gericht von unseren Standes- vertretern gestellt wurde be- züglich der computerverwert- baren Diagnoseverschlüsse- lung. Macht sich in unserem Berufsstand noch irgend je-

no der schnelleren Art*

r, lt.

neurologisch: schneller schmerzfrei, weniger Schmerz * dermatologisch: schnelle Abheilung der Haut pharmakologisch: nur 3x tägliche Dosierung

* i

m Vergleich zu ACV 5 x 800 mg.

VALTREX®

Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 48, 1. Dezember 1995 (9) A-3357

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LESERBRIEFE

mand Gedanken über das Arztgeheimnis, eine der Säu- len des Vertrauensverhältnis- ses zu unseren Patienten?

Oder sollte die Ignoranz der Ärzteschaft gegenüber der EDV so groß sein, daß ein- fach keiner daran glaubt, daß solcherart gespeicherte Da- ten auch Unbefugten zugäng- lich werden.

Der Wortlaut Herrn Dr.

Brenners in seinem Artikel suggeriert:

• ICD-Verschlüsselung muß sein, weil es das Gesetz so will.

OO Ärzte sind prinzipiell Betrüger, denn es besteht ein „Informationsbedürfnis"

(wessen?) wegen der Plausi- bilität?- und Wirtschaftlich- keitskontrollen.

Was aber nicht erwähnt wird, ist der Schutz des Pati- enten, dessen Arbeitgeber zum Beispiel im Fall der Ver- sicherung bei einer Betriebs- krankenkasse von seinem Schreibtisch aus nachsehen kann im Falle einer Lohner- höhung, ob der Beschäftigte etwa wegen eines Diabetes oder einer Persönlichkeits- störung vielleicht Probleme machen könnte, der im Fall eines geplanten Wechsels zu einer anderen Versicherung

„gläsern" ist.

Nicht erwähnt wird das Problem, daß je nach der Art einer psychotherapeutischen Behandlung eine unter- schiedliche Diagnosestellung erfolgen muß, die sich auf die Ebene der Behandlung be- zieht und beispielsweise be- deuten kann, daß ein Patient mit B orderline-Persönlich- keitsstörung von einem Ner- venarzt vielleicht einmal nach einem Suizidversuch ge- sehen wird, als depressiv be- schrieben wird, der behan- delnde Verhaltenstherapeut möglicherweise sein Haupt- augenmerk auf die Suchtpro- blematik und der delegieren- de Psychotherapeut entspre- chend seiner tiefenpsycholo- gischen Ausbildung dessen frühgestörtes Beziehungsmu- ster ICD-verschlüsseln wird, so daß der unglückliche hilfe- suchende Patient, der nun wirklich nichts dafür kann,

plötzlich auf seiner Versi- chertenkarte gleich drei Nummern aus dem Bereich der psychischen Erkrankun- gen trägt. Und nun wird auf einmal nicht mehr geschaut, was nun dieser Mensch benötigt, sondern, ob das al- les noch plausibel und wirt- schaftlich ist.

Liebe Kollegen, behan- deln wir eigentlich noch Men- schen, oder sind wir schon herabgesunken auf den Be- reich der Diagnosen, kurz be- vor wir nur noch dazu da sind, die Beiträge der Versicherten einsparen zu helfen?

Ich meinerseits werde meine Patienten durchaus aufklären über die sie bedro- hende Problematik und ih- nen nahelegen, bei ihren Krankenkassen ein Papier vorzulegen, nach dem sie sich nicht dazu bereit erklären, ih- re Diagnoseziffern öffentlich zu machen, denn das ist ganz einfach der Stand der Daten- sicherheit nach elektroni- scher Erfassung in Deutsch- land.

Dr. med. Kurt Schulz, Ho- henzollernstraße 38, 83022 Rosenheim

Zur Museumsreife emporrevolutioniert?

Die allerorten sich regen- de Kritik an der ICD-10 läßt im unvoreingenommenen Be- trachter den Verdacht kei- men, hier sei ein unausgegore- nes Machwerk zum goldenen Standard erhoben worden.

Ganz so kritisch freilich sollte man den „Schlüssel"

nicht abtun: er wird den Da- tensalat unseres ungebrem- sten EDV-Eifers so nachhal- tig würzen, wie dies schon lange keine Maßnahme mehr vermocht hat!

Aber leider ist auch die ICD-10 noch nicht perfekt:

Nachdem wir den Arzt ver- schlüsselt, den Patienten nu- meriert und die Diagnosen codiert haben, müssen wir feststellen, daß noch immer ein Faktum der Arzt-Patien- ten-Beziehung datenrecht- lich völlig ungeschützt durch die Akten oder Speicherme-

A-3358 (10) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 48, 1. Dezember 1995

Referenzen

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