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Archiv "ICD-Klassifikation: Zur Museumsreife emporrevolutioniert?" (01.12.1995)

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Kölner Kommentar zum neuen EBM

Kommentar Kölner

zum EBM

Kommentierung des heitliche BeWertungsmaßstabes Ein ärztliche

n Leistungen einsch

A und E-GO für ließlich BM

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M. Moewes/ E. Ufer/ R. Hess Kölner Kommentar zum EBM

Kommentierung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes für ärztliche Leistungen einschließlich BMÄ und E-GO 2. völlig neu bearbeitete Auflage, Stand 1.1.1996 Griffleistenregister. Loseblattwerk in einem Ordner.

Nur DM 98,- (Ergänzungslieferungen DM 0,20 / Seite) ISBN 3-7691-3096-9

Am 1. Januar 1996 tritt eine neue vertragsärztliche Gebührenordnung in Kraft. Dieser neue EBM führt zu neuen Vergütungsstrukturen, die auch Auswirkungen auf die Praxisorganisation und die Arbeitsabläufe haben werden.

Machen Sie sich bereits jetzt vertraut mit den Elementen der EBM Reform:

u.a. • Ordinationsgebühr • Konsultationsgebühr

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Ex. Kölner Komm. zum EBM ISBN 3-7691-3096-9 nur je DM 98,-

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LESERBRIEFE

mand Gedanken über das Arztgeheimnis, eine der Säu- len des Vertrauensverhältnis- ses zu unseren Patienten?

Oder sollte die Ignoranz der Ärzteschaft gegenüber der EDV so groß sein, daß ein- fach keiner daran glaubt, daß solcherart gespeicherte Da- ten auch Unbefugten zugäng- lich werden.

Der Wortlaut Herrn Dr.

Brenners in seinem Artikel suggeriert:

• ICD-Verschlüsselung muß sein, weil es das Gesetz so will.

OO Ärzte sind prinzipiell Betrüger, denn es besteht ein „Informationsbedürfnis"

(wessen?) wegen der Plausi- bilität?- und Wirtschaftlich- keitskontrollen.

Was aber nicht erwähnt wird, ist der Schutz des Pati- enten, dessen Arbeitgeber zum Beispiel im Fall der Ver- sicherung bei einer Betriebs- krankenkasse von seinem Schreibtisch aus nachsehen kann im Falle einer Lohner- höhung, ob der Beschäftigte etwa wegen eines Diabetes oder einer Persönlichkeits- störung vielleicht Probleme machen könnte, der im Fall eines geplanten Wechsels zu einer anderen Versicherung

„gläsern" ist.

Nicht erwähnt wird das Problem, daß je nach der Art einer psychotherapeutischen Behandlung eine unter- schiedliche Diagnosestellung erfolgen muß, die sich auf die Ebene der Behandlung be- zieht und beispielsweise be- deuten kann, daß ein Patient mit B orderline-Persönlich- keitsstörung von einem Ner- venarzt vielleicht einmal nach einem Suizidversuch ge- sehen wird, als depressiv be- schrieben wird, der behan- delnde Verhaltenstherapeut möglicherweise sein Haupt- augenmerk auf die Suchtpro- blematik und der delegieren- de Psychotherapeut entspre- chend seiner tiefenpsycholo- gischen Ausbildung dessen frühgestörtes Beziehungsmu- ster ICD-verschlüsseln wird, so daß der unglückliche hilfe- suchende Patient, der nun wirklich nichts dafür kann,

plötzlich auf seiner Versi- chertenkarte gleich drei Nummern aus dem Bereich der psychischen Erkrankun- gen trägt. Und nun wird auf einmal nicht mehr geschaut, was nun dieser Mensch benötigt, sondern, ob das al- les noch plausibel und wirt- schaftlich ist.

Liebe Kollegen, behan- deln wir eigentlich noch Men- schen, oder sind wir schon herabgesunken auf den Be- reich der Diagnosen, kurz be- vor wir nur noch dazu da sind, die Beiträge der Versicherten einsparen zu helfen?

Ich meinerseits werde meine Patienten durchaus aufklären über die sie bedro- hende Problematik und ih- nen nahelegen, bei ihren Krankenkassen ein Papier vorzulegen, nach dem sie sich nicht dazu bereit erklären, ih- re Diagnoseziffern öffentlich zu machen, denn das ist ganz einfach der Stand der Daten- sicherheit nach elektroni- scher Erfassung in Deutsch- land.

Dr. med. Kurt Schulz, Ho- henzollernstraße 38, 83022 Rosenheim

Zur Museumsreife emporrevolutioniert?

Die allerorten sich regen- de Kritik an der ICD-10 läßt im unvoreingenommenen Be- trachter den Verdacht kei- men, hier sei ein unausgegore- nes Machwerk zum goldenen Standard erhoben worden.

Ganz so kritisch freilich sollte man den „Schlüssel"

nicht abtun: er wird den Da- tensalat unseres ungebrem- sten EDV-Eifers so nachhal- tig würzen, wie dies schon lange keine Maßnahme mehr vermocht hat!

Aber leider ist auch die ICD-10 noch nicht perfekt:

Nachdem wir den Arzt ver- schlüsselt, den Patienten nu- meriert und die Diagnosen codiert haben, müssen wir feststellen, daß noch immer ein Faktum der Arzt-Patien- ten-Beziehung datenrecht- lich völlig ungeschützt durch die Akten oder Speicherme-

A-3358 (10) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 48, 1. Dezember 1995

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SPEK TRUM LESERBRIEFE

dien geführt wird und sol- cherart dem Zugriff jedes Unbefugten schutzlos ausge- liefert ist: das Datum.

Daher ist eine unverzügli- che und ICD-kompatible Verschlüsselung dieser so sensiblen Information zu for- dern, die, um es allen Glau- bensrichtungen in unserer multikulturellen Gesellschaft recht zu machen, keinerlei Bezug auf die Kalender der herrschenden Weltreligionen nehmen dürfte.

Als Vorschlag einfacherer Art darf hier angeführt wer- den, daß man vielleicht mit dem Tag der Einführung der immerwährenden ICD-10 als

„00001" die neue Zeitrech- nung beginnen läßt und das Alter des Patienten in Le- benstagen anfügt, damit die Praxis-Software beim Kas- senpatienten jenseits des

23 741. Lebenstages (früher:

65 Jahre) bestimmte Rezep- turen oder Überweisungen, etwa zur Nierentransplantati- on, schon gar nicht mehr ab- geben wird.

Eine solche Maßnahme dürfte die Arbeit des Arztes erheblich erleichtern. Es muß allerdings eingeräumt wer- den, daß der obige Vorschlag datenschutzrechtlich noch ei- nige Mängel aufweist, welche jedoch sicherlich durch die Arbeit einer geeigneten Kommission von Fachleuten aus dem Wege geräumt wer- den können, wonach das ge- samte Gesundheitswesen sich schließlich als unüberwind- bar absurd zur Museumsreife emporrevolutioniert haben dürfte.

Dr. med. Alexander Rösiger, Augustastraße 5, 76863 Herxheim

EDV

Anmerkungen zur Flut von Anforderun- gen und Änderungen im EDV-Bereich:

Forderungen

. . . Wir sind seit vielen Jahren zufriedene Anwender von EDV-Systemen — zufrie- den zumindest insofern, als wir von deren Wert überzeugt sind und sie engagiert einset- zen. Der Vorwurf fortschritts- feindlicher Nörgelei kann uns nicht gemacht werden. Die zunehmende Verbreitung und Förderung der EDV-An- wendung bringt es mit sich, daß sich ein Interessenstand- punkt der EDV-anwenden- den Ärzte entwickelt, dem Rechnung getragen werden muß . . . In der internen Ge- schäftsverteilung in der Pra- xis nimmt der Sektor EDV in

etwa denselben Raum ein wie die Personal- und Finanzver- waltung. Uns tun die Kolle- ginnen und Kollegen leid, die all diese Bereiche im Rahmen einer Einzelpraxis allein ver- walten müssen.. .

Der Blick in die Zukunft macht uns nicht optimistisch.

Wir fürchten, daß eine ein- flußreiche EDV-Abteilung im Rahmen der KBV unter anderem immer bestrebt sein wird, durch ständige Neue- rungen die eigene Existenz- berechtigung nachzuweisen.

Wir sind Ärzte. Wir wollen mit Hilfe der EDV-Anwen- dung unsere ärztliche Tätig- keit optimieren. Dazu brau- chen wir ständig verbesserte und unseren persönlichen Er- fordernissen angepaßte Pro- gramme. Wir brauchen nicht ständig neue Dateien und Prüfmodule, getrennte, ge-

Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 48, 1. Dezember 1995 (11) A-3359

Referenzen

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