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Archiv "„Nachbarschaftshilfe„ für Osteuropa" (23.10.1992)

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hält, und zum anderen die zusätzli- che Gewährung eines freien Arbeits- tages für vorbereitende Sitzungen der Tarifkommission. Auch Mitglie- der der Berufsbildungsausschüsse sind zukünftig in die Freistellungsre- gelung einbezogen (§ 15 Abs. 1 und 2). -Der Arzthelferin ist künftig ei- ne schriftliche Gehaltsabrechnung zur Verfügung zu stellen, aus wel- cher sich die Zusammensetzung des Gehaltes und die einzelnen Abzüge ergeben (§ 10 Abs. 3).- Der Urlaub soll künftig rechtzeitig, das heißt mindestens vier Monate vorher, fest- gelegt werden (§ 14 Abs. 1). - Be- schäftigungszeiten, die vor Vollen- dung des 25. Lebensjahres liegen, müssen bei der Berechnung der Kündigungsfristen künftig berück- sichtigt werden (§ 16 Abs. 6 Satz 5).

Redaktionellen Charakter haben die Regelungen zum Befund über die Einstellungsuntersuchung (§ 5 Abs.

1 ), zum Freizeitausgleich bei Mehrar- beit (§ 7 Abs. 1), zum Urlaubsan- spruch von Teilzeitbeschäftigten (§ 11 Abs. 5) und zur Rechtsnachfolge im Kündigungsfall ( § 16 Abs. 4 und 5).

AufWunsch der Arbeitgeber sind folgende Änderungen des Mantelta- rifvertrages festgeschrieben worden:

~ Die Probezeit kann nunmehr ein- vernehmlich bis zu weiteren drei Mona- ten verlängert werden (§ 3, Abs. 1);

~ Zeiten des freiwillig genommenen Erziehungsurlaubes werden zur Hälfte auf die Berufsjahre angerechnet (§ 10 Abs. 2);

~ Im Falle der Kündigung innerhalb der Probezeit entfällt zukünftig der An- spruch der Arzthelferin auf anteiliges 13.

Gehalt; dies gilt nicht bei einer verlän- gerten Probezeit (§ 10, Abs. 5);

~ Arbeitsbefreiung bei Gründung eines eigenen Hausstandes der Arzthel- ferin muß vom Arbeitgeber künftig nur noch bei weiterbestehendem Arbeitsver- hältnis gewährt werden (§ 15 Abs. 1).

Die AAA wertet den Tarifab- schluß als ausgewogene und reali- tätsbezogene Fortentwicklung der Tarifwerke, insbesondere auch unter Berücksichtigung der strukturellen und finanziellen Situation in den neuen Bundesländern. Auch unter den gegebenen politischen Rahmen- bedingungen des Gesundheits-Struk- turgesetzes ist der Tarifabschluß als maßvoll zu bewerten. AAA

DEUTSCHES

ARZTEBLATT I

TAGUNGSBERICHT

"Nachbarschaftshilfe"

für Osteuropa

38. Konsultativtagung der deutschsprachigen Ärzteorganisationen Mit einem Blick über die Grenzen

begann die 38. Kons_1;1ltativtagung der deutschsprachigen Arzteorganisatio- nen in Lugano. Erster Tagesord- nungspunkt war die Koordination der Hilfestellungen für die Gesu~dheits­

systeme in Osteuropa. Die Arzte in diesen Ländern, so der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Karsten Vilmar, benötigen eine berufsrechtli- che Verfassung in Kammerorganisa- tionen mit autonomer Gestaltung der Berufsausübungsregeln. Entspre- chende Entwicklungen seien bereits eingeleitet, sie müßten durch ange- messene "Nachbarschaftshilfe" je- doch weiter unterstützt werden.

Prof. Dr. Heyo Eckel, Präsident der Ärztekammer Niedersachsen, berichtete von Kontakten der Ar- beitsgruppe "Gesundheit und Um- welt" zur Tschechoslowakei und zu Weißrußland. Die Konferenz be- schloß in diesem Zusammenhang die Institutionalisierung einer gemeinsa- men Beratungshilfe und die Abstim- mung der Aktivitäten.

Ein Erfahrungsaustausch ist nach Auffassung der Tagungsteil- nehmer auch sinnvoll bei der Dro- genpolitik Dr. Conrad Frey VOJ! der Verbindung der Schweizer Arzte (FMH) sprach sich dafür aus, prag- matische Lösungsansätze in der The- rapie zu fördern, da es keinen allein überzeugenden "Königsweg" gebe.

In der Schweiz würde Drogensucht primär ~ls Krankheit betrachtet.

In Osterreich gibt es, so Dr. Ge- org P~_kesch von de~ .. österreichi- schen Arztekammer (OAK), rund 70 Drogentote pro Jahr. Diese relativ niedrige Zahl lasse sich unter ande- rem durch die Einrichtung von etli- chen Beratungsstellen, der Arbeit von Streetworkern vor Ort sowie der Substitutionstherapie mit Methadon erklären.

Dr. Ingeborg Retzlaff, Präsiden- tin der Ärztekammer Schleswig-Hol- stein, erläuterte die grenzüberschrei- tende Drogenpolitik der Bundesre-

gierung. Neben der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität und gesetzge- berischen Maßnahmen auf nationaler Ebene sei gleichgewichtig auch ein Konzept zur internationalen Zusam- menarbeit entwickelt worden. Ein we- sentliches Teilgebiet der Gesund- heitsförderungsei die Suchtpräventi- on. Dozent Dr. Eggert Beleites, Präsi- dent der Ärztekammer Thüringen, hob hervor, daß in den fünf neuen Bundesländern weniger die Drogen als vielmehr der Alkohol zu einem im- mer größeren Problem würde.

Uber die Ergebnisse der ständi- gen Arbeitsgruppe "Gesundheit und Umwelt", die sich am Vortag unter anderem mit der Thematik der Müll- verbrennung beschäftigt hatte, be- richtete der Ausschuß-Vorsitzende Prof. Eckel. "Wir können auf eine begrenzte Nutzung von Müllverbren- nungsanlagen nicht ganz verzichten.

Dennoch muß weiter an Müllvermei- dungsstrategien gearbeitet werden."

In seinem Länderbericht stellte Dr. Karsten Vilmar das geplante Ge- sundheits-Strukturgesetz und die da- mit verbun~enen Befürchtungen der deutschen Arzte dar. Bei den Refor- men in Österreich hätten, so ÖÄK- Präsident Primarius Dr. Michael Neumann, größere Kampfsituatio- nen vermieden werden können. Eine Universitätsreform habe zu mehr Praxisnähe geführt, doch bestehe mittlerweile auch in Österreich die Notwendigkeit einer Zulassungs- sperre für Studenten. Der Präsident der FMH, Dr. Hans Rudolf Sahli, berichtete von einer dramatischen Ausgabenentwicklung des schweize- rischen Gesundheitswesens. Fast pa- radiesische Zustände herrschen nur noch für die 29 Ärzte Liechtensteins.

Dort bekommen die Kassen ihre De- fizite vom Staat erstattet. "Wir hat- ten eine so gute wirtschaftliche Ent- wicklung wie sonst kein europäischer Staat", sagte Dr. Dieter Meier, Prä- sident des Liechtensteinischen Ärz-

teverbandes. Kli

A1-3556 ( 48) Dt. Ärztebl. 89, Heft 43, 23. Oktober 1992

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