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Archiv "Börsebius: Wie's Jahr wird" (22.01.1993)

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Die Verwalter von Woh- nungseigentümergemein- schaften legen die von den einzelnen Eigentümern ein- gebrachten Rücklagen für In- standhaltungen zinsbringend an. Von diesen Zinsen wird die 30prozentige Abschlag- steuer fällig; ein Freistel- lungsautrag kann nicht erteilt werden. Jeder Wohnungsei- gentümer erhält einmal jähr- lich — seinem Mietanteil ent- sprechend — eine Bescheini- gung über die auf ihn entfal- lenden Zinsen sowie die ab- gezogenen Steuern, die er mit seiner Steuererklärung dem Finanzamt einreicht.

Wolfgang Büser

Namenswechsel - ICI Pharma heißt seit dem 1. Ja- nuar 1993 Zeneca. Der bishe- rige Geschäftsbereich des Chemiekonzerns wird in Zu- kunft gemeinsam mit den bei- den anderen Bio-Sparten — Agrarprodukte, Saatgut und chemische Spezialitäten — als selbständiges Unterneh- men geführt. WZ

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Einkommensteuer verrechnet

— wie ansonsten die 30- oder 35prozentige Abschlagsteuer.

Mietkautionen

Hat der Vermieter die Mietkaution auf den Namen des Mieters angelegt, dann muß dieser die Zinsen ver- steuern. Er müßte auch den Freistellungsauftrag stellen und ihn (ggf. über den Ver- mieter) dem Geldinstitut ein- reichen. Möglicherweise wird vielen Mietern erst dadurch auffallen, daß sie an sich schon immer ihre Zinsen auf die Mietkaution hätten ver- steuern müssen.

Hat der Vermieter die Mietkaution auf seinen Na- men angelegt, gegebenenfalls auch als Sammelkonto für mehrere Mieter, muß die Zinsen ebenfalls der Mieter versteuern. In diesem Fall

kann er allerdings nicht von der Zinsabschlagsteuer be- freit werden, da er nicht

„Kontoinhaber" ist. Und der Vermieter kann keinen Frei- stellungsauftrag abgeben, weil es sich nicht um seine Zinsen handelt.

Das Geldinstitut stellt aber dem Vermieter am Jah- resende eine Bescheinigung über die gutgeschriebenen Zinsen aus. Am Vermieter liegt es dann (wozu er bisher ja auch schon verpflichtet war), die Gesamtzinsen auf die einzelnen Mieter umzule- gen.

Die Mieter erhalten dann die auf sie zutreffende Zins- bescheinigung, die sie mit ih- rer Steuererklärung dem Fi- nanzamt einreichen. Dort wird dann wiederum der auf die Zinsen berechnete Steu- erabschlag mit der Gesamt- steuerschuld verrechnet.

S

eit 1. Januar 1993 wird bekanntlich die „Zins- abschlagssteuer" auf Zinseinnahmen erhoben.

Was das für Geldanlagen in Form von Sparbriefen, Wert- papieren etc. heißt, ist be- kannt; doch auch im Fall von Lebensversicherungen, Miet- kautionen etc. sollte man ein paar Details der neuen Rege- lung kennen.

Lebensversicherungen Sofern die Laufzeit eines Lebensversicherungsvertrags mindestens zwölf Jahre be- trägt, sind die mit der verein- barten Versicherungssumme ausgezahlten Gewinnanteile ( = Zinsen) steuerfrei. Sie werden auch nicht auf die 6 100/12 200 DM angerech- net, die ansonsten (zins-)- steuerfrei kassiert werden können. Bei vorzeitiger Be- eendigung des Vertrages fällt aber nach wie vor eine Kapi- talertragssteuer von 25 Pro- zent an — für die kein Frei- stellungsauftrag erteilt wer- den kann. Diese Steuer wird im Zuge der Veranlagung zur

Zinseinkünfte und Freistellungsaufträge

Mietkautionen und Lebensversicherungen

Börsebius: Wie's Jahr wird

D

en „großen Bellheim"

hat, so vermute ich, ein Großteil der Leser- schaft gesehen. Ich übrigens auch, mit erheblichem Ver- gnügen sogar. Wenn auch der Schluß etwas zu süßlich ge- riet, so wurde doch der Auf- stieg und Beinahekonkurs ei- nes Kaufhauskonzernes mei- sterhaft in Szene gestellt.

Was die Skizzierung des Börsengeschehens im span- nenden ZDF-Vierteiler an- langt, so mag ich sie Ihrem ei- genen Urteil überlassen. Si- cher tendieren hier die Mei- nungen von „siehste, ich wuß- te schon immer, daß sich an der Börse nur Schurken rum- treiben" bis „das war nun doch arg übertrieben."

Wie es an der Börse wirk- lich zugeht, gehört wohl zu den wundersamen Geheim- nissen unserer Zeit. Das hat auch schon Newton erkannt, der darüber stöhnte, daß er wohl in der Lage sei, die Bah- nen aller möglichen Hirn-

Bellheim ist überall

melskörper zu berechnen, aber nicht den Lauf der Bör- se. Und der alte Bankier Für- stenberg pflegte immer zu sa- gen, daß an der Börse 1 000 Idioten je 1 000 Mark verlie- ren müssen, bis ein Großer seine Million zusammen hat.

Was allerdings weder auf den Groß- noch auf den Kleinspe- kulanten ein gutes Licht wirft.

Nicht wenige Aktionäre verspürten diesen Fürsten- bergschen Hauch im vergan- genen Jahr ob der drastischen Wertverluste in ihren Depots.

Erst recht fühlten sich etliche Zeichner von früheren Neu- emissionen (Hako, Escada, Oppermann und dergleichen) von den Banken über den Tisch gezogen. Gibt es etwas zu beherzigen? Ich denke schon. Gerade jetzt, wo sich

zum Jahresauftakt die Pro- gnosen wieder einmal häufen.

Es ist geradezu zum Verzwei- feln, wie viele gebetene und ungebetene Auguren sich daran machen, mit schönge- färbten Prognosen die Leute zu verwirren.

Wie das Jahr wirklich wird, vermag ich freilich auch nicht zu sagen. Aber eines scheint mir gewiß: so wie im Vorjahr die optimistischen Prognosen nicht eintrafen, so sicher dürfte auch in diesem Jahr wieder die Vorsicht ein exzellenter Ratgeber sein.

Die Interessenlage derje- nigen, die Prognosen feilbie- ten, ist in aller Regel eindeu- tig. Es geht darum, Wertpa- pierumsatz zu machen, und daher neigen speziell Ban- ken zu eher optimistischen

Grundtönen. Kaum jemand, der einem guten Gewissens rät, von Aktien die Finger zu lassen. Nein, da wird sugge- riert, die Zinsen würden bald sinken und dann müsse man freilich unbedingt Aktien ha- ben, soll der Zug nicht ver- paßt werden.

Es ist noch längst nicht ausgemacht, ob die Zinsen nachhaltig sinken; ich tippe da eher auf einen baldigen empfindlichen Rückschlag.

Aber selbst wenn, bringt es dem Aktienmarkt keine Ent- lastung. Der Grund: Die Un- ternehmensgewinne brechen in diesem und in den beiden.

kommenden Jahren so dra- matisch weg, daß auch niedri- gere Zinsen die Malaise nicht aufwiegen.

Aber irgend einer muß ja.

zum Schluß auf den Bestän- den sitzenbleiben. Wie ge- sagt, Bellheim ist überall, Fürstenberg erst recht.

Börsebius

A1-136 (68) Dt. Ärztebl. 90, Heft 3, 22. Januar 1993

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