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Archiv "Anhörung zur Gesundheitsreform: Zweitmeinung ohne große Folgen" (17.11.2006)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 46⏐⏐17. November 2006 A3067

P O L I T I K

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er Ärger ist da, noch bevor es richtig losgeht: „Die Bedin- gungen, unter denen wir hier tagen, sind des Bundestags nicht würdig“, schimpft der sonst eher besonnene FDP-Abgeordnete Heinz Lanfer- mann. Notgedrungen ist man von den Sitzungssälen der großen Frak- tionen auf das Bundesfinanzminis- terium ausgewichen. Doch in der Unruhe zu Beginn des Anhörungs- verfahrens zum GKV-Wettbewerbs- stärkungsgesetz am 6. November gehen seine Worte unter. Sachver- ständige suchen im überfüllten Saal nach einem Platz. Etliche Zuschauer müssen stehen oder mit kalten Gra- nitstufen vorliebnehmen.

Einfach „durchgepeitscht“

Die Hektik zum Auftakt der Exper- tenbefragung ist symptomatisch für das bisherige Gesetzgebungsverfah- ren zur Gesundheitsreform. Im Eil- tempo sollen die Abgeordneten über den mehr als 550 Seiten starken Ge- setzentwurf beraten, damit die Re- form von April 2007 an greift. 26 Stunden lang, verteilt auf vier Tage, werden mehr als 60 Einzelsachver- ständige und Verbandsvertreter be- fragt. Allein deren schriftliche Stel- lungnahmen füllen mehrere Tische vor dem jeweiligen Sitzungssaal.

Zweifelhaft ist jedoch, ob die Parlamentarier Erkenntnisse aus der Befragung gegenüber den Koaliti- onsspitzen geltend machen können.

„Ich befürchte, dass nur marginale Korrekturen möglich sind. Würden grundsätzliche Veränderungen vor- genommen, käme die gesamte Kon- struktion der Koalitionäre ins Wan- ken“, meint der gesundheitspoliti- sche Sprecher der Linksfraktion, Frank Spieth. Dass ein solch kom- pliziertes Gesetzeswerk durch den Ausschuss „durchgepeitscht“ wird, komme erschwerend hinzu.

Tatsächlich sind viele Abgeordne- te vergrätzt, weil die Koalitionsspit- zen monatelang hinter verschlosse- nen Türen tagten und das Parlament bis zum Abschluss ihrer Beratungen außen vor ließen. Als Oppositionspo- litiker könne man nichts anderes er- warten, findet Dr. med. Harald Terpe, Bundestagsabgeordneter der Frakti- on Bündnis 90/Die Grünen. „Die Ko- alitionspolitiker klagen aber hinter vorgehaltener Hand ebenfalls über die mangelnde Beteiligung“, sagt er.

Der CDU-Gesundheitsexperte Dr.

med. Hans-Georg Faust tut das offen:

„Ich habe mich bei den Vorbereitun- gen des Gesetzes nicht ausreichend eingebunden gefühlt.“ Trotzdem oder gerade deshalb glaubt er fest daran, dass Änderungen am Entwurf nötig und möglich sind. „Allerdings mit Ausnahme der politisch entscheiden- den Punkte“, schränkt er ein.

Welche das sind, will der Anästhe- sist aus dem niedersächsischen Gos- lar noch nicht sagen. Doch schon in der ersten Anhörungsrunde hat ihm die harsche Kritik der Sachverständi- gen an der geplanten Bescheini- gungsregelung für chronisch kranke Patienten zu denken gegeben. Das Gesetz sieht vor, dass Chroniker re- gelmäßig zu Vorsorge- und Krebs- früherkennungsuntersuchungen ge- hen müssen, damit ihre Zuzahlungen von zwei auf ein Prozent ihres Ein- kommens begrenzt werden. Zusätz- lich sollen Ärzte bescheinigen, dass ihre Patienten eine ausreichende Compliance aufweisen. Dass die Ab- geordneten in diesem Punkt noch umsteuern, hält der Hauptgeschäfts- führer der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, für möglich. Man habe den Ausschussmitgliedern vor Augen ge- führt, welche Folgen eine solche Re- gelung hätte. Denn Ärzte dürften nicht zu Richtern ihrer Patienten ge-

macht werden, sagt Fuchs, der bei der Anhörung die Position der Bun- desärztekammer vertritt.

Der Verein Demokratischer Ärz- tinnen und Ärzte (VDÄÄ) teilt die Kritik der BÄK; Gleiches gilt seiner Auffassung nach auch für die vor- gesehenen Leistungskürzungen bei Erkrankungen, die durch Piercings, Tätowierungen und Schönheits- operationen hervorgerufen werden.

Während die Spitzenverbände der Krankenkassen Einschränkungen begrüßen, äußert sich der VDÄÄ ablehnend. Dessen stellvertreten- der Vorsitzender, Gerhard Schwarz- kopf-Steinhäuser, warnt, dass dann bald Leistungskürzungen etwa bei Sportunfällen folgen könnten.

Sterbenskranke entlasten

Spielraum für Korrekturen scheint es auch bei den geplanten Neurege- lungen in der palliativmedizini- schen Versorgung zu geben. Im Grundsatz begrüßen die Sachver- ständigen zwar einen rechtlichen Anspruch auf eine professionelle Sterbebegleitung. Die Juristin der Deutschen Hospizstiftung, Christi- ne Eberle, fordert aber zugleich, die vorgesehene Genehmigungspflicht

ANHÖRUNG ZUR GESUNDHEITSREFORM

Zweitmeinung ohne große Folgen

Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat Experten zu möglichen Auswirkungen des geplanten GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes befragt. Dass die Antworten noch einen Sinneswandel bewirken, scheint ausgeschlossen.

Die richtigen Worte suchen Ärzte und Psychologen regel- mäßig für Patienten – zuweilen auch für Politiker: Jörg-Diet- rich Hoppe (rechts) und Andreas Köhler (links) während der Anhörung (in der Mitte Justiziar Horst Schirmer, dahinter Vertreter der Psycho- logen)

Fotos:Georg J.Lopata

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durch Krankenkassen zurückzuneh- men. Sterbenskranken Menschen sei dieses Verfahren nicht zuzumu- ten, meint sie.

So wichtig Punkte wie diese für die Patientenversorgung sind – im Vergleich zu den großen, politisch heftig umstrittenen Themen wie dem Gesundheitsfonds, der Organi- sationsreform der Selbstverwaltung oder der Umgestaltung der privaten Krankenversicherung (PKV) han- delt es sich eher um Nebenschau- plätze. Das wird am Nachmitttag des ersten Anhörungstags deutlich, als es um den geplanten Dachver- band für alle Krankenkassen und um eine stärkere Ausrichtung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hin zu hauptamtlichen Struk- turen geht.

Kassenpleite kann auch KVen ins Trudeln bringen

Die Vertreter der Krankenkassenver- bände äußern unisono Bedenken ge- gen einen neuen Dachverband. Sie sorgen sich, dass dieser zu einem „di- rigistischen Steuerungsinstrument“

der Politik werden könne. Und sie geben zu bedenken, dass seine angeblich 181 Einzelaufgaben die Handlungsspielräume für alle Kas- sen einschränken könnten, von de- nen zugleich stärkere Anstrengungen im Wettbewerb verlangt werden. Er habe den Eindruck, dass die Politik

„gar nicht weiß, was die Vorschläge für die Geschäftsprozesse der Kassen bedeuten“, fasst Rolf Stuppardt, Vor- standsvorsitzender des Bundesver- bands der Innungskrankenkassen, seine Einwände zusammen.

Immer wieder geht es in der An- hörung auch darum, dass die Kran- kenkassen nach den Regeln des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes insolvent werden können. Prof. Dr.

Rupert Scholz warnt in seinem Gut- achten davor: „Für Krankenkas- sen, die überwiegend sogenannte schlechte Risiken, das heißt Kranke und Geringverdiener, versichern, enthalten die Entwürfe dramatische Risiken für die Finanzierungssitua- tion.“ Nicht nur für sie. Dr. med.

Andreas Köhler, Vorstandsvorsit- zender der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung (KBV), weist dar- auf hin, dass eine insolvente Kasse

auch KVen ins Trudeln bringen kön- ne. Diese dürften Einnahmeausfälle durch Kasseninsolvenzen nämlich von Gesetzes wegen nicht durch Kredite abfangen, wären aber gleich- zeitig verpflichtet, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten die ihnen zu- stehende Vergütung zu zahlen. Stefan Etgeton vom Verbraucherzentrale- Bundesverband geht noch einen Schritt weiter: In Zukunft sei nicht auszuschließen, dass Versicherte von Ärzten zur Kostenerstattung gedrängt würden, falls diese die Insolvenz einer Kasse befürchteten.

Kopfschüttelnd verfolgt der ehe- malige Vorsitzende des Gesundheits- ausschusses, Klaus Kirschner (SPD), als Zuschauer die Anhörung. „Ich glaube nicht, dass das alles bis zu En- de durchdacht ist“, ist sein Eindruck.

Welche Folgen zulässige Insolven- zen von Krankenkassen für die Ver- sorgung, aber auch für die Arzt-Pati- enten-Beziehung oder die Altersab- sicherung von Angestellten der Kran- kenkassen hätten, sei offenbar nicht gesehen worden. Kirschner findet zudem die Unzufriedenheit über die gemeinsame Selbstverwaltung, die das Gesetz prägt, überzogen. „Im Gemeinsamen Bundesausschuss ist es doch hervorragend gelungen, die unterschiedlichen Interessen einzu- binden“, sagt er. „Würde es besser, wenn der politische Durchgriff kä- me? Antwort: Nein.“ Ihn stört zudem die Kurzlebigkeit politischer Vorga- ben: „Der G-BA existiert gerade ein- mal zwei Jahre, und schon wirft die Politik wieder alles über den Haufen.

So kann Vertrauen in die Verlässlich- keit politischer Entscheidungen nicht entstehen.“

Über den Haufen geworfen wer- den soll nach Ansicht von Dr. Volker Leienbach, Direktor des PKV-Ver- bands, auch zu vieles, was bisher die private Krankenversicherung aus- zeichnete. Immer wieder wird er am zweiten Anhörungstag nach seiner Einschätzung gefragt. Wobei man sich des Eindrucks nicht erwehren kann, dass die beiden Regierungs- fraktionen die Fragezeit vor allem nutzen, um jenseits des erzwunge- nen Kompromisses ihre Meinung zu verdeutlichen: Den Abgeordneten der Union geht es hörbar darum, ne- gative Folgen für die PKV zu erfra-

gen und deren Vorzüge herauszu- stellen, während die SPD eher her- ausstreichen lässt, welche Wettbe- werbsverzerrungen das bestehende Versicherungssystem nach sich zieht. „Man hat sich schon gefragt, ob die an einem oder an verschiede- nen Gesetzen arbeiten“, wundert sich der FDP-Bundestagsabgeord- nete Dr. med. Konrad Schily.

Im Mittelpunkt der kritischen Anmerkungen der Fachleute steht der geplante neue Basistarif, den die privaten Versicherungsunterneh- men in Zukunft verpflichtend anbie- ten sollen. „Der Basistarif betreibt eine Entwicklung, die aus der PKV eine GKV macht“, kritisiert Leien- bach. Er verweist darauf, dass den vorgesehenen Basistarif ein gesetz- lich definierter Versicherungsum- fang, nicht risikodeckende Beiträge und ein Aufnahmezwang zugunsten von Personen mit Vorerkrankungen, kennzeichneten.

Zudem würden Versicherte in den Normaltarifen durch Aus- gleichsleistungen zugunsten des Basistarifs belastet: „Tatsache ist, dass der Basistarif hoch subventio- niert wird“, stellt Leienbach klar.

Weil sich die Prämien dafür am durchschnittlichen GKV-Beitrags-

Kein Tageslicht fällt während der Anhörungen in den Sitzungssaal – aber manches Licht auf Gesetzespassagen, die nicht zu Ende gedacht sind.

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satz orientieren sollen, den privaten Versicherern jedoch die Erhebung einer Zusatzprämie – wie in der GKV vorgesehen – untersagt ist, werden sie nach Darstellung des PKV-Verbandschefs die Prämien für ihre Wahltarife erhöhen müssen.

Diese Kostensteigerungen wieder- um würden dann aber Versicherte aus den bisherigen Verträgen in den vergleichsweise günstigen Basista- rif treiben, prognostiziert er.

Mehrere Sachverständige formu- lieren ihre verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die geplanten Än- derungen. Prof. Dr. Gregor Thüsing kritisiert unter anderem die erzwun- gene Umverteilung innerhalb der PKV zur Finanzierung des Basista- rifs: „Hier werden privat Versicherte in Dienst genommen, um den Versi- cherungsschutz für Ärmere sicher- zustellen.“ Wenn dies gewünscht sei, müsse aber der Staat diese Auf- gabe übernehmen.

Hohe Honorarverluste drohen

KBV-Vorstand Köhler wiederum verweist darauf, dass Verluste an Privathonoraren die niedergelasse- nen Ärztinnen und Ärzte empfind- lich treffen würden. Im Durch- schnitt erhielten sie für einen GKV-

Versicherten 375 Euro Honorar pro Jahr, für einen PKV-Versicherten dagegen 917 Euro. Würden alle pri- vat Krankenversicherten aus ihrem Vertrag in den Basistarif wechseln, käme dies einem Honorarverlust von rund 2,1 Milliarden Euro gleich, rechnet er vor.

Andere Fachleute kritisieren al- lerdings das bestehende System aus GKV und PKV und dadurch beding- te Verzerrungen. So weist Werner Schneider vom AOK-Bundesver- band darauf hin, dass die Ärzte in unterversorgten Gebieten kaum pri- vate Honorare erhielten: „Die Mittel fließen nicht dahin, wo sie benötigt werden.“ „Die Fairness unseres Sys- tems leidet eindeutig an der Tren- nung zwischen PKV und GKV“, be- tont auch der Einzelsachverständige Dr. med. Jens Holst. Deshalb sei fraglich, ob eine Besitzstandswah- rung auf Dauer richtig sei.

Kritik an der PKV kommt auch vom Bundesverband der Vertrags- psychotherapeuten (bvvp). Er for- dert, im Rahmen des geplanten neu- en Basistarifs die Behandlung durch Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichen- psychotherapeuten vorzusehen. Dr.

Birgit Clever vom bvvp weist dar- auf hin, dass es erhebliche Hürden für psychisch Kranke beim privaten Versicherungsschutz gebe: „Patien- ten haben große Schwierigkeiten, in die PKV aufgenommen zu werden, wenn sie schon einmal in Behand- lung wegen einer psychischen Er- krankung waren.“ Auch sei der Um- fang der Leistungen im Fall einer Therapie schlechter als in der ge- setzlichen Krankenversicherung.

Nach elf Anhörungsstunden ist die erste Runde beendet. Wie es weitergehen wird? „Es gibt immer Beiträge, die bedenkenswert sind“, sagt die gesundheitspolitische Spre- cherin der SPD, Dr. Carola Rei- mann. Korrekturen sind vorstellbar bei den Insolvenzregelungen für die Krankenkassen, bei der Neukon- struktion des G-BA oder in Details bei den Vergütungsvorgaben für die niedergelassenen Ärzte.

Da ist im Gesetzestext über Sei- ten vom bundesweiten Orientie- rungswert und regionalen Abschlä- gen die Rede, von Abstaffelungen

und Mengenbegrenzungen, und zwar so, dass auch Systemkenner passen müssen. Eine „Zumutung“

nennt Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Günter Neubauer manche Passagen: „Es gibt Paragrafen, da werden acht Dimensionen unterge- bracht. Ein normaler Mensch kann höchstens vier erfassen.“ Dabei wä- re vieles einfacher möglich – nur dass man dafür die Budgetierung beenden und „den Mut haben müss- te, die Krankheitskosten von den Arbeitskosten abzukoppeln“.

Doch solche Vorschläge versan- den wie zahlreiche grundsätzlichen Bedenken, die Vertreter der Ärzte- schaft oder der Krankenkassen in ausführlichen schriftlichen Stellung- nahmen formuliert haben. Funda- mentalkritik nutze nichts, sagt Rei- mann: „Ich sehe keine Möglichkeit mehr, darauf einzugehen; dazu sind die Koalitionspartner zu weit aus- einander.“

Es sei schon auffällig, wie viele Aspekte selbst der Umsetzung nicht durchdacht seien, findet der FDP- Abgeordnete Schily. Und trotzdem:

Für ihn ist in dem GKV-Wettbe- werbsstärkungsgesetz ein „gerichte- ter Wille erkennbar, dass das ,Lob- byistengeschrei‘ endlich aufhören und eine große Vereinheitlichung greifen soll“. Überzeugend findet er diesen Ansatz nicht: „So verkalkt das System jetzt auch ist, es ist im- mer noch elastischer als das, was kommen soll.“

Die Länder verfolgen eigene Interessen – nur welche?

Um manches noch zu verändern, was kommen soll, setzen viele Verbände auf den Einfluss der Bundesländer. Stefan Etgeton vom Verbraucherzentrale-Bundesverband geht allerdings davon aus, dass die Landesregierungen vor allem dort auf Korrekturen pochen werden, wo sie unmittelbar betroffen sind: beim Insolvenzrecht oder den Neuerun- gen für die Krankenhäuser. Grund- legende Veränderungen erwartet er wie viele andere nicht mehr. I Samir Rabbata, Sabine Rieser

Infos zum Thema Anhörung:

www.aerzteblatt.de; www.aerzteblatt.

de/artikel/031837

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