NACHRICHTEN
Betriebskrankenkassentag:
Finanzausgleich in den Landesverbänden geplant
Die Betriebskrankenkassen leh- nen kassenartenüberschreitende Maßnahmen eines Finanzausglei- ches ab und beklagen den vom Gesetzgeber mitverursachten ver- stärkten Einfluß der Landes- und Bundesverbände auf die einzelnen Kassen. Andererseits wollen sie im Rahmen ihrer Landesverbände be- grenzte Ausgleichsverfahren prak- tizieren. Dies wurde auf dem Be- triebskrankenkassentag 1980 in Essen deutlich, der zugleich die Forderung aufstellte, ein neues Verhältnis des "Miteinander und Zueinander" zwischen Kassen und ihren Verbänden sei notwen- dig, die Verbände sollten sich mehr um die Praxis und die Stim- mung an der Basis kümmern. in fünf Thesen haben die Betriebs- krankenkassen ihre Vorstellungen zu einem Finanzverbund nieder- gelegt. Hier wird betont, daß im System der gegliederten Kranken- versicherung die Selbstverwal- tung aufgerufen ist, Finanzproble- me einzelner Versicherungsträger innerhalb der jeweiligen Kassenart eigenständig zu lösen. Solidarge- meinschaft im Sinne eines Umla- ge- oder Finanzausgleichsverfah- rens seien die Kassen eines Lan- desverbandes. Ein Finanzaus- gleich müsse die Beitragshoheit der Selbstverwaltung unangeta- stet lassen. Es dürfe auch nicht um die Beseitigung von Beitrags- satzunterschieden gehen, denn gewisse Beitragssatzunterschiede seien von der Versorgungsstruk- tur her gerechtfertigt.
...,.. Der beabsichtigte Finanzver- bund sieht zeitlich begrenzte Zu- wendungen an einzelne Betriebs- krankenkassen als Risikoaus- gleich vor, wenn die Ausgaben überdurchschnittlich steigen und!
oderdie Einnahmen hinter der all- gemeinen Entwicklung im Landes- verband zurückbleiben.
...,.. Wenn sowohl das Niveau des Beitragssatzes als auch dessen
Steigerungsrate im Vergleich zum Vorjahr deutlich über den Durch- schnittswerten liegt, erhält die be- treffende Kasse so viele Finanz- mittel, daß sie ihren Beitragssatz
"auf den Durchschnittswert zu-
züglich einer zuvor festgelegten und als tolerabel erachteten Schwelle" reduzieren kann. Die Mittel dafür sollen von den dem Landesverband angehörenden Kassen unter Berücksichtigung der individuellen Leistungsfähig- keit aufgebracht werden.
Man sei sich der Gefahr bewußt, daß durch ein solches Verfahren das eigene Interesse einzelner Kassen an wirtschaftlicher Verfah- rensweise eingeschränkt werden könnte, meinte Verbandsge- schäftsführer Dr. Kurt Friede. Die- se Gefahr solle dadurch begrenzt werden, daß dem Ausgleich ein von kasseneigenen Mehrleistun- gen bereinigter Beitragssatz zu- grunde gelegt wird. Seine Vor- schläge zum Finanzausgleich will der Bundesverband der Betriebs- krankenkassen (BdB) als "Mittel zur Stabilisierung der geglieder- ten Krankenversicherung" auch bei der Einbeziehung des Rechts dergesetzlichen Krankenversiche- rung in das Sozialgesetzbuch ein-
bringen. asa
Informationen für Behinderte
"Ambulante Hilfen" und "Service-
häuser für behinderte Menschen"
lauten die Titel von zwei lnforma- tionsbroschüren, die die Bundes- arbeitsgemeinschaft "Hilfe für Be- hinderte e. V.", Düsseldorf, als Dachorganisation von 32 Behin- derten-Selbsthilfeverbänden her- ausgegeben hat.
Die erstgenannte Broschüre gibt einen Überblick über die sozialpo- litischen Bestrebungen, die ambu- lanten Hilfen zugunsten der Be- hinderten auszubauen. Ebenso zeigt sie die rechtlichen Grundla- gen und wichtigsten Anspruchs- voraussetzungen für die ambulan-
1018 Heft 16 vom 17. April 1980 DEUTSCHES ARZTEBLATT
ten Hilfen systematisch auf. Inwie- weit Sozialstationen und Zivil- dienstleistende den Behinderten helfen können, wird umfassend dargestellt.
Um Wohnhäuser und Spezialein- richtungen behindertengerecht zu bauen und zu gestalten, bemüht sich die zweite Broschüre. Insbe- sondere Beh i ndertenorganisatio- nen, Kommunen und Landkreise werden angesprochen. Die Bro- schüren werden von der Ge- schäftsstelle in 4000 Düsseldorf 1 (Kirchfeldstraße 149) kostenlos
vertrieben. EB
24 000 Schwerbehinderte im Beruf integriert
Bis Ende Oktober 1979 sind durch die drei Sonderprogramme der Bundesregierung für Schwerbe- hinderte 24 000 Schwerbehinder- te, unter ihnen 7400 im Alter von mehr als 45 Jahren und 12 000, die länger als ein halbes Jahr arbeits-
los gewesen waren, in Arbeit und
Beruf integriert worden. Seit dem lnkrafttreten des Schwerbehinder- tengesetzes von 1974 ist die Zahl der erwerbstätigen Schwerbehin- derten von 430 000 auf mehr als 800 000 angestiegen, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministeriums für Ar- beit und Sozialordnung, Hermann Buschfort, in der Fragestunde des Deutschen Bundestages.
Er betonte, die Verpflichtung, auf mindestens sechs Prozent der Ar- beitsplätze Schwerbehinderte zu beschäftigen, bestehe nicht nur für die privaten, sondern vielmehr auch für die öffentlichen Arbeitge- ber, insbesondere bei den Län- dern und Gemeinden. Wenn die Zahl arbeitsloser Schwerbehinder- ter künftig trotz konjunktureller Besserung und finanzieller Förde- rung weiter ansteige, werde die Bundesregierung nach den Erklä- rungen Buschforts eine Gesetzes- änderung prüfen. Eine Möglich- keit sei, die Ausgleichsabgabe zu
erhöhen. EB