• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Vergütung des Bereitschaftsdienstes beim Belegarzt" (12.11.1993)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Vergütung des Bereitschaftsdienstes beim Belegarzt" (12.11.1993)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Die Lohn-Nebenkosten

Auf je 100 DM Direktentgelt für geleistete Arbeit in der Industrie kommen 84 DM zusätzliche Personalkosten:

Gesetzliche Kosten

davon: Stand: 1992 (alte Bundesländer)

23,90 Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber

5 40 j- Bezahlte Feiertage u. a.

Unfallversicherung, arammmuusassefflusua 2 , 50 Mutterschutz a.

Nee 5,40 1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Tarifliche und

betriebliche Kosten davon:

20,60 Urlaub, Urlaubsgeld

10,00

. .

9,00

..,,See

Gratifikationen, 13. Gehalt u. a.

Betriebliche Altersversorgung Vermögensbildung Sonstiges Quelle: iw 1,30

5,90

Löhne sind nicht gleichzusetzen mit Lohnkosten. Denn über das Entgelt für geleistete Arbeit hinaus zahlen die Betriebe auch an Feiertagen, bei Krank- heit und im Urlaub den Verdienst weiter. Hinzu kommen als Lohnnebenko- sten Zusatzleistungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Gratifikationen.

Außerdem sind die Arbeitgeberanteile zur Renten-, Kranken- und Arbeitslo- senversicherung abzuführen. Dabei handelt es sich um den größten Posten in der Lohnnebenkosten-Rechnung. An zweiter Stelle stehen Urlaub und Ur- laubsgeld. Insgesamt kommen heute in der Industrie 84 DM Nebenkosten auf je 100 DM Direktentgelt. Globus / Statistische Angaben: Institut der deutschen Wirtschaft

POLITIK NACHRICHTEN

Aus Bund und Ländern

Vergütung des

Bereitschaftsdienstes beim Belegarzt

BONN. Der Bundesmini- ster für Gesundheit hat nach einer Überprüfung festge- stellt, daß sich die Minde- rungspflicht nach § 6 a Abs. 1 GOÄ nicht auf die Nr. 4 c

„Zuschlag zur Visite bei Vor- halten eines vom Belegarzt zu vergütenden ärztlichen Be- reitschaftsdienstes, je Tag 60 Punkte (6,60 DM)" erstreckt.

Er begründet diese Auffas- sung damit, daß sich die Min- derungspflicht nach § 6 a Abs. 1 GOÄ auf Gebühren für privatärztliche Leistungen bezieht. Demgegenüber han- delt es sich bei der Nr. 4 c des Gebührenverzeichnisses nicht um eine Gebühr für ei- ne ärztliche Leistung, son- dern um eine Zuschlagsposi- tion zum Ausgleich von Ko- sten bei Vorhalten eines vom Belegarzt zu vergütenden ärztlichen Bereitschaftsdien- stes. Daraus folgt auch, daß dieser Zuschlag innerhalb des Gebührenrahmens nicht stei- gerungsfähig, sondern mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig ist.

Schon vom Wortlaut des

§ 6 a Abs. 1 GOÄ unterliegt deshalb die lediglich rege- lungstechnisch als Gebühr ausgestaltete Zuschlagspositi- on nach Nr. 4 c des Gebüh- renverzeichnisses nicht der Minderungspflicht. Dies wäre nach dem Zweck der Zu- schlagsposition auch nicht sachgerecht.

Der Bundesminister für Gesundheit hat sich mithin der Auffassung der Bundes- ärztekammer in dieser Frage angeschlossen. EB

Praktikum für Umweltmedizin

STRAUBING. Der Ver- lag UMGEWE (Umweltmedi- zin und Umweltschutz im Ge- sundheitswesen) veranstaltet am 20. November 1993 sein 6.

Straubinger Praktikum für Umweltmedizin. Teilnehmer

werden in Themen wie um- weltmedizinische Diagnostik und Prävention oder ganz- heitliche umweltmedizinische Therapie eingeführt. Refe- renten sind unter anderem die Verfasser eines Lehr- buchs für Umweltmedizin und einer umweltmedizini- schen Fibel, Prof. Dr. med.

Volker Zahn und Dr. med.

Claus Schulte-Uebbing. Die Kosten des Kurses belaufen sich auf 70 DM (Ermäßigung für Studenten, Arbeitslose usw.).

Das 7. Praktikum ist für den 26. März 1994 eingeplant, das 8. für den 4. Juni 1994.

Weitere Informationen: UM- GEWE, Mühlweg 24, 94315 Straubing, Tel 09421/ 2550.th

Medizinische Fakultät an der TU Dresden

DRESDEN. Mit einem Festakt am 25. Oktober wur- de die Gründung der Medizi- nischen Fakultät an der Tech- nischen Universität Dresden gefeiert. Damit ist der Struk- turwandel der TU zur Voll- universität abgeschlossen.

Der Wissenschaftsrat hat- te sich ursprünglich gegen den Erhalt der (nun ehemali- gen) Medizinischen Akade- mie Dresden ausgesprochen.

Prof. Dr. Hans Joachim Meyer, der sächsische Staats- minister für Wissenschaft und Kunst, berief dennoch im De-

BERLIN. Ab sofort dür- fen in der Bundesrepublik Deutschland nur noch Blut, Plasma, Blutzellpräparatio- nen und Blutprodukte in den Verkehr gebracht werden, deren Ausgangsmaterial zu- vor auf Antikörper gegen das Hepatitis C-Virus getestet worden ist.

Diese Anordnung des Bundesgesundheitsamtes (BGA) gilt nun auch für ei- nen pharmazeutischen Unter- nehmer, nachdem der einst- weilige Rechtschutzantrag der Firma gegen die BGA- Anordnung vom Oberverwal-

zember 1991 eine Grün- dungskommission unter Vor- sitz des emeritierten Würz- burger Neurochirurgen Prof.

Dr. Karl-August Bushe ein.

Sie erhielt den Auftrag, eine Konzeption für eine Medizi- nische Fakultät an der Tech- nischen Universität zu erar- beiten. Das Ergebnis war of- fenbar so überzeugend, daß der Wissenschaftsrat im Mai 1993 der Empfehlung zur Er- richtung einer Medizinischen Fakultät folgte. di Pol

tungsgericht Berlin rechts- kräftig zurückgewiesen wor- den ist.

Das BGA hatte den Anti- körper-Test 1992 auch für in- aktivierbare Blutpräparatio- nen und -produkte verbind- lich vorgeschrieben. Dagegen hatte der pharmazeutische Unternehmer Klage erhoben, so daß die Anordnung für sei- ne Arzneimittel nicht in Kraft treten konnte. Das Verwal- tungsgericht Berlin hatte ihm zunächst recht gegeben, da das BGA frühere Infektions- fälle nicht habe nachweisen können. EB

Interfab und Inter- hospital im Wechsel

NÜRNBERG/HANNO- VER. Die Interhospital, die größte Krankenhausmesse der Welt, und die Internatio- nale Fachausstellung für Arzt- und Anstaltsbedarf (In- terfab) finden ab 1994 im jährlichen Wechsel statt, nachdem die Interhospital nicht zuletzt wegen der deutsch-deutschen Wieder- vereinigung in den letzten beiden Jahren aufeinander- folgend auf dem Messegelän- de in Hannover über die Büh- ne ging.

Im kommenden Jahr, vom 21. bis 23. Juni 1994, erwartet die Internationale Fachaus- stellung für Arzt- und An- staltsbedarf (Interfab) im Messezentrum Nürnberg mehr als 600 Aussteller.

Ideeller Träger der Interfab ist wie bisher der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V., der auch eine Reihe von Fortbildungs- veranstaltungen organisiert.

Zielgruppe der Aussteller sind aber auch Pflegekräfte, Sozialarbeiter und andere Fachberufe des Gesundheits- und Krankenhauswesens. EB

Hepatitis C-Virustests: BGA setzt sich durch

Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 45, 12. November 1993 (19) A1-2971

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Doch für die nur überwiegend psychotherapeutisch tätigen Fach- ärzte hält Schmutterer einen wesent- lich niedrigeren Punktwert für die gleichen Leistungen für

Durch belegärztliche Versorgung wird sich diese Unwirtschaftlichkeit kaum vermeiden lassen, denn auch die Belegärzte setzen die vom Krankenhaus vorgehaltenen

Die Kassenärztliche Bundesver- einigung wird zwar einen gewissen Abschlag für den Bereich der bishe- rigen DDR zunächst in Kauf neh- men müssen, geht aber — wie bei ei-

Hieraus kann nicht ge- schlossen werden, daß eine „Fach- arztbezeichnung", die in zwei oder mehreren Mitgliedsstaaten der Eu- ropäischen Gemeinschaft, jedoch nicht bei

„Wir wollen nicht an einer solchen Gebührenordnung mitarbei- ten“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Ul- rich Weigeldt bei der KBV-Vertreter- versammlung in Berlin, „wir wollen

Wir organisieren unterschiedliche Sportkurse wie Yoga oder Kickboxen und einmal im Jahr ein Fußbalturnier, zusätzlich suchen wir gerade um Sportgeräte für den Campus

Der Kläger ist aber der Auffassung, für die Be- handlung seien die ent- sprechenden Leistungen nach EBM abrechenbar.. Sie fielen nicht unter die „allgemeinen Krankenhausleistungen“

Er ist vielmehr die Basis für die Gebührenordnungen der RVO- und Ersatzkassen (BMÄ und E-GO). Letztere enthalten vertragliche Zusätze wie Bestimmungen über die Ab-