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Archiv "BELEGARZT: Vorzug" (05.05.1988)

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würdiges Leben kann oft nicht einmal geboten wer- den), gilt es, das Bewußtsein dafür zu schärfen, daß es mit jedermann zugänglichen Me- thoden, wie etwa einer neu- ropsychiatrischen Untersu- chung, dem EEG und dem CT bzw. NMR möglich ist, dementielle Störungen schon in ihrer Anfangsphase zu dia- gnostizieren und gesicherten Therapieverfahren zuzufüh- ren. Eine unzulängliche Handhabung des differential- diagnostischen Instrumenta- riums birgt nicht nur die Ge- fahr der Fehldiagnose, son- dern auch letztlich der erheb- lichen Kostensteigerung in sich.

Einwände derart, die An- wendung der differentialdia- gnostischen Verfahren sei ge- rade auch im Zusammenhang mit der angestrebten Reduk- tion der Ausgaben im Ge- sundheitswesen nicht vertret- bar, weil zu kostspielig, ent- behren jeder rationalen Grundlage. Die Geschichte vieler Krankheiten lehrt, daß ihre Behandlung in der An- fangsphase regelmäßig weni- ger Kosten verursachte als therapeutische Einflußnah- men auf den Endzustand.

Dies gilt in besonderem Maß für die Versorgung chroni- scher Zustände bei Demen- zen und Schlaganfällen. Aus ethischer Sicht ist ferner zu fragen, warum gerade bei den organischen Erkrankun- gen des Gehirns im mittleren und höheren Lebensalter ei- ne differentialdiagnostische und therapeutische Zurück- haltung geübt werden soll, während bei altersgleichen Erkrankungen anderer Orga- ne zu Recht keine Einschrän- kungen vorgenommen und wohl auch nicht gefordert werden. Deshalb sind auch die im Zusammenhang mit Hirnerkrankungen bei älte- ren Menschen gemachten Ausführungen völlig unhalt- bar und unbegründet.

Prof. Dr. S. Hoyer, Insti- tut für Pathochemie und All- gemeine Neurochemie, Uni- versität Heidelberg, Im Neu- enheimer Feld 220-221, 6900 Heidelberg 1

HUMOR

Zu unserem „post scriptum"

in Heft 5/1988 „mäßig heilig":

Sehärfstens

Mit Entrüstung habe ich Ihren Post-Scriptum-Artikel gelesen; ich möchte schärf- stens gegen diese Art von Veröffentlichung, das heißt Verunglimpfung der katholi- schen Religion und Kirche, protestieren. Es kann ja sein, daß ein Geistlicher Witze die- ser Art als Kuriosa sammelt Aber entscheidend ist doch meiner Meinung nach der Kommentar des mit G. Neu bezeichneten Autors.

Professor Dr. med. Her- mann Michel, Postfach 14 29, 1000 Berlin 19

BETTENAUSNUTZUNG

Zu der Nachricht mit Grafik

„Krankenhäuser: Durchschnitt- liche Bettenausnutzung" in Heft 11/1988:

Irreführend

Die Darstellung der Bet- tenausnutzung ist irrefüh- rend. Allgemein ist davon auszugehen, daß eine Betten- ausnutzung von 85 Prozent bereits einer Vollbelegung gleichkommt Mittlerweile werden nach der Bundespfle- gesatzverordnung nur noch 85 Prozent Bettenausnutzung

„honoriert"; bei Überschrei- tungen dieser Prozentsätze werden ja sogar Reduktionen der Pflegesätze für die Mehr- leistung an verschiedenen Stellen schon erzwungen.

Dem Deutschen Ärzteblatt dürften doch diese Verhält- nisse klar sein, so daß ich nicht verstehe, wie davon ausgegangen werden kann, daß eine weitere Bettenredu- zierung notwendig ist Dahin- ter können sich doch nur sog.

gesundheitspolitische Vor- stellungen verbergen, die aber ein ganz anderes Ziel haben. Für die Neurochirur- gie gilt ohnehin, daß unsere Bettenausnutzung allgemein im Bundesdurchschnitt an 100 Prozent reicht, das heißt

also, daß die Bettenzahl viel zu gering ist, das steht aber hier im einzelnen nicht zur Debatte .. .

Prof. Dr. med. Rüdiger Lorenz, Leiter der Abteilung für Allgemeine Neurochirur- gie, Klinikum der Universi- tät, Schleusenweg 2-16, 6000 Frankfurt 71

BELEGARZT

Zu der Buchbesprechung „Das Belegarztwesen in der Bundesre- publik Deutschland" von Dr. Ha- rald Clade in Heft 6/1988:

Vorzug

Das von der Stiftung zu- sammengetragene und analy- sierte Datenmaterial hält ei- ner kritischen Prüfung in einigen Punkten nicht stand . . .

Bei der Schilderung der Vorteile einer belegärzt- lichen Versorgung treten in der Untersuchung zwei Argu- mente in den Vordergrund:

1. Die Vorzüge der ununter- brochenen Betreuung durch den Arzt der Wahl und 2. die Kostengünstigkeit.

Nur im Ausnahmefall wird die ambulante Vorbe- handlung durch den Beleg- arzt durchgeführt, der auch die Krankenhauseinweisung veranlaßt. Die meisten der 5515 Belegärzte arbeiten in mit nur wenigen Betten aus- gelegten Spezialabteilungen kleinerer und mittlerer Akut- krankenhäuser. Wer im Ein- zugsbereich eines solchen Krankenhauses eine stationä- re Spezialbehandlung nötig hat, muß den Belegarzt ohne jede Wahlmöglichkeit auch dann in Anspruch nehmen, wenn die Einweisung durch einen anderen Arzt vorge- nommen wird.

Die Belegärzte in der Bundesrepublik sind zu 90 Prozent in nur sechs Fachge- bieten tätig, auf das Fachge- biet Chirurgie entfallen zur Zeit 358 Belegärzte. Dage- gen ist die Geburtshilfe und Gynäkologie mit 1576 Ärzten und der HNO-Bereich mit 1378 Ärzten vertreten. Gera- de diese beiden Bereiche

zeichnen sich ganz allgemein durch relativ kurze Verweil- dauer und niedrige Kosten aus. Die kostenaufwendigen Fachgebiete sowie die Berei- che mit Langzeitbehandlung fehlen völlig (z. B. Neuro- chirurgie, Kardiologie, Bron- chialheilkunde, Nuklearme- dizin, Psychosomatik, Psych- iatrie u. a.).

Als hauptsächlichen Fak- tor für Unwirtschaftlichkeit machen die Autoren die so- wohl im ambulanten als auch im stationären Bereich vorge- haltenen und doppelt einge- setzten technischen Geräte zur Diagnostik verantwort- lich. Durch belegärztliche Versorgung wird sich diese Unwirtschaftlichkeit kaum vermeiden lassen, denn auch die Belegärzte setzen die vom Krankenhaus vorgehaltenen diagnostischen Einrichtungen regelmäßig ein, ganz beson- ders, wenn sie nicht selbst einweisender Arzt gewesen sind .. .

DKV, Aachener Straße 300 5000 Köln 41

NEUES DENKEN

Zu dem Beitrag „Strukturre- form — im Sinne des Neuen Den- kens" von Dr. med. Wolfgang Fi- scher in Heft 9/1988:

Treffend

Man kann Herrn Kollegen Dr. Fischer nur zu seiner prä- gnanten und so zutreffenden Analyse des Systems gratulie- ren. Die Diagnose ist tref- fend, aber der Therapievor- schlag einer geistig-morali- schen Umorientierung wird wohl nicht befolgt werden.

Herr Fischer fragt selbst:

„Ob wir heute zu solch ethi- scher Reife und menschlicher Erkenntnis bereit sind?". Ich befürchte, man muß diese Frage verneinen, denn Ap- pelle an die Vernunft und den „Anstand", das haben die letzten Jahre gezeigt, hel- fen nicht. Demzufolge ist auch die Prognose als nicht günstig zu bezeichnen .. .

Dr. med. Folkert Hin- richs, Bergmannstraße 42, 2950 Leer

A-1236 (8) Dt. Ärztebl. 85, Heft 18, 5. Mai 1988

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